DSG im 1,6 TDI --> 3. + 5. Gang rutscht?!
Hallo allerseits,
ich fahre einen Golf 7 1,6 TDI DSG Bj 2013 mit mittlerweile 21.000 km.
Seit den letzten 10.000 km fällt mir folgendes auf:
Beim Beschleunigen unter Vollast, z. B. an einer Steigung oder auch zügig aus einer Ortschaft heraus auf Landstraßentempo scheint der 3. Gang (vor allem kurz vor dem Gangwechsel zum 4.) und auch der 5. Gang gelegentlich leicht zu rutschen. Das fühlt sich an, als würde man wie bei einem Handschalter kurz zu lang auf der Kupplung stehen. Man sieht auch eine kleine Verzögerung beim Anstieg der Drehzahl beim Beschleunigen. Speziell im 5. Gang ist während des vermuteten Rutschens ein leichtes Dröhnen in der Karosserie zu hören. Das lässt sich vor allem beim Beschleunigen im 5. Gang aus Ortschaften erzeugen, wenn so beschleunigt wird, dass das DSG gerade noch nicht schaltet. Im manuellen Modus tritt das auch auf, aber gefühlt weniger intensiv.
Das Getriebe hat schon ein Software-Update und eine Umstellung des Getriebeöls bekommen.
Soll ich mich direkt mit VW auseinander setzen? Mein Freundlicher ist da etwas unkooperativ.
Wie sind Eure Meinungen und Erfahrungen zu sowas??
Freu mich auf Eure Tipps.
Vielen Dank!!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@tommtom89 schrieb am 19. April 2018 um 19:07:42 Uhr:
Habe inzwischen von Audi die Aussage, dass das Rutschen „Stand der Technik „ sei. Eine Problemlösung ist wohl nicht zu erwarten....
Traurig!
Was Stand der Technik ist, bestimmt nicht Audi, VW oder sonst eine Firma. Was Stand der Technik ist, bestimmt ein Gericht.
Und in eurem Fall ist euer Problem ganz sicher kein Stand der Technik. Denn dann müssten dies alle vergleichbaren Fahrzeuge haben. Und zwar in der Fahrzeugklasse, also auch Fahrzeuge anderer Hersteller. Sehr wahrscheinlich haben dies aber nichtmal alle baugleichen Fahrzeuge der gleichen Marke. 😰 Wenn die Werkstatt da sagt, dies sei Stand der Technik, bleibt nur der Gang zum Anwalt.
Hier ein interessanter Artikel zum "Stand der Technik" in Deutschland inkl. Aktenzeichen für euren Anwalt. 😉
anwalt.de, 23.02.2015
Klappergeräusche am Pkw mit DSG-Getriebe
"Das Landgericht Berlin hat zugunsten des klagenden Käufers eines Pkw Volkswagen Golf Highline BlueMotion Technology 1,4 l TSI entschieden (Urteil vom 18.09.2014, verkündet am 20.11.2014, Az.: 86 O. 127/14). Am Ende des Rechtsstreits, dem zudem ein selbständiges Beweisverfahren vorausgegangen war, sah das Gericht einen Sachmangel vorliegen und verurteilte den Händler zur Rückabwicklung des Neuwagenkaufes.
Nach § 434 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit – wie im vorliegenden Fall – nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann.
Hinsichtlich des Vergleichsmaßstabs sind nicht ausschließlich die gleichen Produkte desselben Herstellers, sondern vielmehr der Entwicklungsstand aller vergleichbarer Gegenstände auch anderer Hersteller zu berücksichtigen. Eine Beschränkung der Gewährleistung auf den Stand des Herstellers für seine Produkte würde demgegenüber bedeuten, dass für Konstruktions- oder Fertigungsfehler einer ganzen Serie keine Gewährleistung besteht.
Bei Kraftfahrzeugen ist Vergleichsmaßstab der Entwicklungsstand aller in dieser Fahrzeugklasse vergleichbaren Fahrzeuge (LG Kassel, Urteil vom 04.08.2010 – 6 O 778/10 –). Das streitgegenständliche Fahrzeug ist mangelhaft i.S.d. § 434 Abs. 1 S.2 Nr. 2 BGB. Aufgrund der im Fahrbetrieb bei geöffneten Fenstern und Fahren auf schlechter Wegstrecke, insbesondere Kopfsteinpflaster, auftretenden Rassel- und Klappergeräusche weist das Fahrzeug eine Beschaffenheit auf, die bei herstellerfremden Fahrzeugen dergleichen Fahrzeugklasse und mit gleichartiger Ausstattung nicht üblich ist. Daher konnte der Kläger eine solche Geräuschbildung bei einem Neufahrzeug nicht erwarten. Zu dieser Überzeugung kommt das Gericht auf Grundlage des nachvollziehbaren und schlüssigen Sachverständigengutachtens im selbständigen Beweisverfahren sowie der Inaugenscheinnahme der Fahrgeräusche auf Kopfsteinpflaster.
Der Sachverständige hat ausgeführt, dass bei Probefahrten deutlich klirrende Klapper- und Rasselgeräusche in der Fahrgastzelle wahrnehmbar gewesen seien. Diese seien als nicht typische Arbeitsgeräusche dem DSG-Getriebe im Mitteltunnel zuzuordnen. Die Ursache sei wahrscheinlich im Spiel eines Losrades zu sehen. Die Geräusche seien konstruktiv bei der Bauart des Herstellers bedingt und würden sich weder durch Reparatur noch Austausch abstellen lassen. Zwar sei kein technischer Mangel gegeben. Die Geräuschbildung sei aber als Komfortmangel einzustufen. Eine Probefahrt mit einem herstellerfremden Fahrzeug der gleichen Fahrzeugklasse und DSG Automatik mit Trockenkupplung habe keine Geräuschbildung aufgewiesen.
Das Gericht sah auch nicht, dass eine Rückabwicklung wegen Unerheblichkeit des Mangels nach § 323 Abs. Abs. 2 BGB ausgeschlossen ist.
Nach ständiger Rechtsprechung fordert die Beurteilung der Frage, ob ein Sachmangel unerheblich ist, eine umfassende Interessenabwägung. Zu berücksichtigen sind dabei vor allem der für eine etwaige Mängelbeseitigung erforderliche Aufwand bzw. bei nicht behebbaren Mängeln die von ihnen ausgehende funktionelle, ästhetische oder sonstige Beeinträchtigungen (vgl. Palandt / Grüneberg, BGB, 70. Auflage § 323 BGB, Randnummer 32). Da hier ein nicht behebbarer Mangel vorliegt, kommt es auf die durch den Mangel verursachten Beeinträchtigungen an (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Juli 2008 – 14 U 125/07 –, juris). Ein fortwährendes in Intensität und Häufigkeit unregelmäßiges Rasseln und Klappern unter den genannten Betriebsbedingungen ist so störend, dass der Mangel als erheblich einzustufen ist. Ferner ist zu berücksichtigen, dass es sich um einen Neuwagen handelt, bei dem die Unerheblichkeitsgenze aufgrund des entsprechend höher anzusetzenden Leistungsinteresses des Käufers, die jeglichen Kompromiss bezüglich der Qualität des Fahrzeugs ausgeschlossen wissen möchte, tendenziell enger zu ziehen ist als bei einem Gebrauchtwagen. Denn bei einem Neuwagen ist dem Käufer insbesondere im Hinblick auf den Fahrtkomfort ein geringes Maß an negativen Auswirkungen zuzumuten (vgl. LG Köln, Urteil vom 24.06.2009 – 28 O 11/07 –)."
VG myinfo
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Also Nachlässigkeit wird es ja wohl kaum gewesen sein, wenn man immerhin bereit war, so einen Fall juristisch vorzubereiten und das Prozessrisiko einzugehen.
"Unklug" trifft es m.E. eher, da es vermutlich absehbar gewesen wäre, dass die Darstellung eines solchen Mangels als "Stand der Technik" vor Gericht kaum hätte Bestand haben kann.
Zitat:
@Suppersready69 schrieb am 21. April 2018 um 13:21:52 Uhr:
Also Nachlässigkeit wird es ja wohl kaum gewesen sein, wenn man immerhin bereit war, so einen Fall juristisch vorzubereiten und das Prozessrisiko einzugehen.
"Unklug" trifft es m.E. eher, da es vermutlich absehbar gewesen wäre, dass die Darstellung eines solchen Mangels als "Stand der Technik" vor Gericht kaum hätte Bestand haben kann.
Im Falle von "Stand der Technik" Argumentation: nehme an, dass das Kupplungsrutschen noch leichter vor Gericht durchzusetzen sein wird, da es hier keine teure Vergleichsgutachten mit anderen Getrieben braucht.
Zitat:
Im Falle von "Stand der Technik" Argumentation: nehme an, dass das Kupplungsrutschen noch leichter vor Gericht durchzusetzen sein wird, da es hier keine teure Vergleichsgutachten mit anderen Getrieben braucht.
Da wäre ich mir nicht sicher !
In der Juristerei kann Wasser auch bergauf fließen ...
Hier eine kurze Info vom TE:
seit einer Woche ist nun die fünfte, neue, angeblich nochmals neue Variante der Mehrfachkupplung verbaut und die neueste Software aufgespielt worden.
Bisher läuft alles reibungslos.
Ich werde berichten, falls es was neues gibt.....
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Zitat:
@pininhunter schrieb am 22. April 2018 um 18:16:19 Uhr:
Hier eine kurze Info vom TE:
seit einer Woche ist nun die fünfte, neue, angeblich nochmals neue Variante der Mehrfachkupplung verbaut und die neueste Software aufgespielt worden.
Bisher läuft alles reibungslos.Ich werde berichten, falls es was neues gibt.....
Jetzt hast Du mich überholt!
Ich kam in meinem Golf 6 nur bis zur 4. Doppelkupplung - dafür aber immerhin noch die 2. Mechatronik und unzählige Anpassungen und Updates 😁 😁 😁
(*** Ironie aus ***)
Nix für Ungut, ich drück' die Daumen, dass es jetzt passt!
Schöne Grüße,
Klaus
Laut dem Text von @myinfo muss man sich in jedem Fall nicht mehr den Blödsinn von "Stand der Serie", der gerne verwendet wird, anhören.
Wäre doch bestimmt für Volkswagen auch viel günstiger, würde weniger Ressourcen binden und die Kunden wären zufriedener, wenn man endlich mal ein dauerhaltbares DSG Getriebe baut oder eben das DSG einstampft und einen modernen Wandler einsetzt. Die Probleme gibt es ja seit Jahren.
Die Idee ist nicht neu, aber ein Wandler treibt den Verbrauch gegenüber dem trockenen DQ200 mit dem sehr guten Wirkungsgrad etwas nach oben, wir vermuten, dass VW daher sehr am trockenen DSG hängt.
Weniger Ressourcen binden vielleicht, aber grundsätzlich sind Reparaturen für VW-Werkstätten ja nichts schlechtes, nur wenn sie sehr früh notwendig werden, ist es ungünstig. Wir wissen ja nicht, wieviele DQ200 > 100.000 km ohne Reparaturen schaffen, und ab da zahlt der Kunde mit oder gar komplett.
Ich habe vor 2 Wochen auch die neue Kupplung und das Softwareupdate bekommen, welche nun alle Probleme lösen sollten. Am ersten Tag hatte ich das Gefühl, es schaltet sehr sanft. Nun habe ich das Gefühl, dass ich manchmal ein leichtes schlagen/einkuppeln spüre anstatt des auskuppeln. Das Auto schaltet nun viel später, läuft viel hochtouriger somit sicherlich ein höherer Verbrauch. Ich fahre nun mal ein paar tausend Kilometer und melde mich wieder.
Zitat:
@misterboo schrieb am 3. Mai 2018 um 12:06:42 Uhr:
Nun habe ich das Gefühl, dass ich manchmal ein leichtes schlagen/einkuppeln spüre anstatt des auskuppeln.
Daraus kann ich mir keinen Reim bilden. Könntest du das präzisieren?
@DieselSeppel bsp bei einer Gangschaltung wenn du die Kupplung spicken lassen wuerdest kann es einen Schlag aufs Getriebe geben. Und das gleiche spüre ich manchmal einfach viel schächer bei den Situationen wo er mit der alten Kupplung ausgekuppelt hat. Ich fuhr an einer Kreuzung und wollte zuerst abbremsen und dann links abbiegen aber dann habe ich gesehen dass ich es trotzdem ohne zu stoppen abbiegen könnte. Somit gab ich Gas und ich spührte ein leichtes schlagen/einkuppeln wieder von unten richtung Getriebe. Ich glaube bei den schwierigen Situationen kuppelt es den Gang viel schneller ein und somit kann es einen Schlag geben vom empfinden her.
Hallo liebe Dq 200 Gemeinde. Möchte hier nochmal Rückinfo geben wie es bei mir nach dem angeblich problemlösenden Software Update und dem dazugehörigen Kupplungstausch weiterging.
Diese sogenannte Problemlösung laut der TPI von Anfang 2018 hatte bei mir wie berichtet leider keinen Erfolg gebracht. Daher hatte ich beim Freundlichen die KV Rückabwicklung angefragt die aber von Volkswagen abgelehnt wurde.
Darauf hin habe ich ein Beratungsgespräch beim Anwalt wahrgenommen um mit ihm die Sachlage zu besprechen. Die Problematik war ja das ich den Wagen als VW jahreswagen gekauft habe und das Fahrzeug schon über ein 1/2 Jahr aus der Werksgarantie raus war. Die Sache war aber nicht ganz so Aussichtslos wie von mir befürchtet.
Der Anwalt konnte für mich einen aussergerichtlichen Vergelich aushandeln dem auch meine Rechtschutz mit Kostenübernahme der Anwaltskosten zugestimmt hat.
Seit heute fahre ich einen Golf SV 2.0 TDI mit dem DQ381, der erste Eindruck vom Getriebe ist erstmal postiv aber nach 400 km kann man da wirklich noch nichts sagen was Haltbarkeit betrifft. Aber ich bin da sehr positiv gestimmt was das DQ 381 betrifft.
Für mich war die Angelgenheit ein harter Kampf der mich viiel Nerven und Zeit gekostet hat. Und ich hatte auch einen freundlichen der mir trotz Rückabwicklung zur Seite gestanden hat und bei dem ich auch wieder ein Auto gekauft habe.
Oh ja bla bla.....
leider ist für mich Vw alternativlos....aber jeder macht was er für richtig hält.
Habe mich ausreichend bei den Mitbewerbern umgeschaut. Aber nichts konnte mich überzeugen...
Ich drück dir trotzdem die Daumen das es diesmal besser läuft.
Das meine ich wirklich ernst, sonst würde ich es nicht schreiben. Da bin ich ehrlich genug.