DSG im 1,6 TDI --> 3. + 5. Gang rutscht?!

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo allerseits,

ich fahre einen Golf 7 1,6 TDI DSG Bj 2013 mit mittlerweile 21.000 km.
Seit den letzten 10.000 km fällt mir folgendes auf:
Beim Beschleunigen unter Vollast, z. B. an einer Steigung oder auch zügig aus einer Ortschaft heraus auf Landstraßentempo scheint der 3. Gang (vor allem kurz vor dem Gangwechsel zum 4.) und auch der 5. Gang gelegentlich leicht zu rutschen. Das fühlt sich an, als würde man wie bei einem Handschalter kurz zu lang auf der Kupplung stehen. Man sieht auch eine kleine Verzögerung beim Anstieg der Drehzahl beim Beschleunigen. Speziell im 5. Gang ist während des vermuteten Rutschens ein leichtes Dröhnen in der Karosserie zu hören. Das lässt sich vor allem beim Beschleunigen im 5. Gang aus Ortschaften erzeugen, wenn so beschleunigt wird, dass das DSG gerade noch nicht schaltet. Im manuellen Modus tritt das auch auf, aber gefühlt weniger intensiv.
Das Getriebe hat schon ein Software-Update und eine Umstellung des Getriebeöls bekommen.

Soll ich mich direkt mit VW auseinander setzen? Mein Freundlicher ist da etwas unkooperativ.

Wie sind Eure Meinungen und Erfahrungen zu sowas??

Freu mich auf Eure Tipps.
Vielen Dank!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@tommtom89 schrieb am 19. April 2018 um 19:07:42 Uhr:


Habe inzwischen von Audi die Aussage, dass das Rutschen „Stand der Technik „ sei. Eine Problemlösung ist wohl nicht zu erwarten....
Traurig!

Was Stand der Technik ist, bestimmt nicht Audi, VW oder sonst eine Firma. Was Stand der Technik ist, bestimmt ein Gericht.

Und in eurem Fall ist euer Problem ganz sicher kein Stand der Technik. Denn dann müssten dies alle vergleichbaren Fahrzeuge haben. Und zwar in der Fahrzeugklasse, also auch Fahrzeuge anderer Hersteller. Sehr wahrscheinlich haben dies aber nichtmal alle baugleichen Fahrzeuge der gleichen Marke. 😰 Wenn die Werkstatt da sagt, dies sei Stand der Technik, bleibt nur der Gang zum Anwalt.

Hier ein interessanter Artikel zum "Stand der Technik" in Deutschland inkl. Aktenzeichen für euren Anwalt. 😉

anwalt.de, 23.02.2015

Klappergeräusche am Pkw mit DSG-Getriebe

"Das Landgericht Berlin hat zugunsten des klagenden Käufers eines Pkw Volkswagen Golf Highline BlueMotion Technology 1,4 l TSI entschieden (Urteil vom 18.09.2014, verkündet am 20.11.2014, Az.: 86 O. 127/14). Am Ende des Rechtsstreits, dem zudem ein selbständiges Beweisverfahren vorausgegangen war, sah das Gericht einen Sachmangel vorliegen und verurteilte den Händler zur Rückabwicklung des Neuwagenkaufes.

Nach § 434 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit – wie im vorliegenden Fall – nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann.

Hinsichtlich des Vergleichsmaßstabs sind nicht ausschließlich die gleichen Produkte desselben Herstellers, sondern vielmehr der Entwicklungsstand aller vergleichbarer Gegenstände auch anderer Hersteller zu berücksichtigen. Eine Beschränkung der Gewährleistung auf den Stand des Herstellers für seine Produkte würde demgegenüber bedeuten, dass für Konstruktions- oder Fertigungsfehler einer ganzen Serie keine Gewährleistung besteht.

Bei Kraftfahrzeugen ist Vergleichsmaßstab der Entwicklungsstand aller in dieser Fahrzeugklasse vergleichbaren Fahrzeuge (LG Kassel, Urteil vom 04.08.2010 – 6 O 778/10 –). Das streitgegenständliche Fahrzeug ist mangelhaft i.S.d. § 434 Abs. 1 S.2 Nr. 2 BGB. Aufgrund der im Fahrbetrieb bei geöffneten Fenstern und Fahren auf schlechter Wegstrecke, insbesondere Kopfsteinpflaster, auftretenden Rassel- und Klappergeräusche weist das Fahrzeug eine Beschaffenheit auf, die bei herstellerfremden Fahrzeugen dergleichen Fahrzeugklasse und mit gleichartiger Ausstattung nicht üblich ist. Daher konnte der Kläger eine solche Geräuschbildung bei einem Neufahrzeug nicht erwarten. Zu dieser Überzeugung kommt das Gericht auf Grundlage des nachvollziehbaren und schlüssigen Sachverständigengutachtens im selbständigen Beweisverfahren sowie der Inaugenscheinnahme der Fahrgeräusche auf Kopfsteinpflaster.

Der Sachverständige hat ausgeführt, dass bei Probefahrten deutlich klirrende Klapper- und Rasselgeräusche in der Fahrgastzelle wahrnehmbar gewesen seien. Diese seien als nicht typische Arbeitsgeräusche dem DSG-Getriebe im Mitteltunnel zuzuordnen. Die Ursache sei wahrscheinlich im Spiel eines Losrades zu sehen. Die Geräusche seien konstruktiv bei der Bauart des Herstellers bedingt und würden sich weder durch Reparatur noch Austausch abstellen lassen. Zwar sei kein technischer Mangel gegeben. Die Geräuschbildung sei aber als Komfortmangel einzustufen. Eine Probefahrt mit einem herstellerfremden Fahrzeug der gleichen Fahrzeugklasse und DSG Automatik mit Trockenkupplung habe keine Geräuschbildung aufgewiesen.

Das Gericht sah auch nicht, dass eine Rückabwicklung wegen Unerheblichkeit des Mangels nach § 323 Abs. Abs. 2 BGB ausgeschlossen ist.

Nach ständiger Rechtsprechung fordert die Beurteilung der Frage, ob ein Sachmangel unerheblich ist, eine umfassende Interessenabwägung. Zu berücksichtigen sind dabei vor allem der für eine etwaige Mängelbeseitigung erforderliche Aufwand bzw. bei nicht behebbaren Mängeln die von ihnen ausgehende funktionelle, ästhetische oder sonstige Beeinträchtigungen (vgl. Palandt / Grüneberg, BGB, 70. Auflage § 323 BGB, Randnummer 32). Da hier ein nicht behebbarer Mangel vorliegt, kommt es auf die durch den Mangel verursachten Beeinträchtigungen an (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Juli 2008 – 14 U 125/07 –, juris). Ein fortwährendes in Intensität und Häufigkeit unregelmäßiges Rasseln und Klappern unter den genannten Betriebsbedingungen ist so störend, dass der Mangel als erheblich einzustufen ist. Ferner ist zu berücksichtigen, dass es sich um einen Neuwagen handelt, bei dem die Unerheblichkeitsgenze aufgrund des entsprechend höher anzusetzenden Leistungsinteresses des Käufers, die jeglichen Kompromiss bezüglich der Qualität des Fahrzeugs ausgeschlossen wissen möchte, tendenziell enger zu ziehen ist als bei einem Gebrauchtwagen. Denn bei einem Neuwagen ist dem Käufer insbesondere im Hinblick auf den Fahrtkomfort ein geringes Maß an negativen Auswirkungen zuzumuten (vgl. LG Köln, Urteil vom 24.06.2009 – 28 O 11/07 –)."

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Man will keinen Präzedenzfall, auf den sich andere später berufen können. Koste es was es wolle.

Zitat:

@Bochumer81 schrieb am 02. Apr. 2018 um 09:27:13 Uhr:


Man will keinen Präzedenzfall, auf den sich andere später berufen können.

Ehrlich gesagt glaube ich nicht, dass es das alleine ist. Dagegen könnte man sich mit den üblichen Formulierungen formal ganz gut absichern.

Ich vermute, die Aussage ist "Ein DQ200 ist über jeden Zweifel erhaben" und diese Außendarstellung muss stehen. Ob dabei eine einzelne Kundenbindung komplett zerstört wird oder nicht ist, ist vielleicht vergleichsweise irrelevant.

@Alle verstehe ich das richtig wird das problem mit einer neuen Mechatronic gelöst?

Zitat:

@misterboo schrieb am 2. April 2018 um 21:07:44 Uhr:


@Alle verstehe ich das richtig wird das problem mit einer neuen Mechatronic gelöst?

Nein wird es nicht. Die wurde bei mir zuerst getauscht... komplett ohne Erfolg. War nicht mal 24h besser....

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Zitat:

@misterboo schrieb am 02. Apr. 2018 um 21:7:44 Uhr:


@Alle verstehe ich das richtig wird das problem mit einer neuen Mechatronic gelöst?

http://www.golf7freunde.de/.../?postID=49238#post49238

und

http://www.golf7freunde.de/.../?postID=49732#post49732

...ist zwar von 2015, aber der Inhalt (Mechatronik berechnet Anpressdruck der Kupplungen falsch, dadurch manchmal Schlupf bei geschlossener Kupplung bei bestimmten Fahrprofilen) scheint ja drei Jahre und diverse Softwareupdates später noch aktuell zu sein. Damals war auch die Rede davon, dass ein kompletter Getriebetausch keine Abhilfe schafft, insofern also auch kein Mechatroniktausch. Inwieweit das heutzutage noch gilt, kann nur spekuliert werden.

Bald kommt aber die "Mutter aller Softwareupdates" und dann wird alles gut.

Siehe

http://www.golf7freunde.de/.../?postID=155560#post155560

ff

Zitat:

@Bochumer81 schrieb am 2. April 2018 um 09:27:13 Uhr:


Man will keinen Präzedenzfall, auf den sich andere später berufen können. Koste es was es wolle.

Dir ist ja auch nichts recht.

Wenn bei mir 2-3 Verschwörungstheoretiker in der Woche in die Filiale kommen würden, würde ich auch irgendwann mal zum freundlichen 🙂 mutieren und alles weglächeln.
Sind ja schließlich auch nur Menschen.

Um die seit Jahren und nach wie vor immer wieder gemeldeten, immer wieder vergleichbaren Probleme und Indizien zu recherchieren, miteinander in Beziehung zu setzen und daraus Schlüsse abzuleiten, muss man kein Verschwörungstheoretiker sein.

Hier noch ein Link mit ein paar interessanten Hintergrundinfos aus einem anderen Forum:

https://www.seat-leon.de/.../showthread.php?...

Wie ordnest du die erneute Hilfe von VW dir gegenüber ein?

Welche "erneute Hilfe" meinst Du jetzt genau?

Erkläre mal einem Fanboy das Realität keine Verschwörung ist.

Sieht man eigentlich auch schön dadran, das Verarschung als Hilfe bezeichnet wird.

Ich für meinen Teil wäre damals froh gewesen, wenn sie sich ein Problem eingestanden und nach einer Lösung gesucht hätten, anstatt einer positiven Umschreibung für „das bleibt so“.

Aber solange das Risiko dadrin besteht, das man ein Auto zurücknimmt, was man anschließend mit leichten Gewinn weiterverkauft und der Kunde beim neuen auch noch mal Geld da lässt, was er sonst noch nicht ausgegeben hätte...
Bleibt also überschaubar.

Das ist sehr kurzfristig gedacht. Ich fahre die nächsten 30 Jahre mindestens 25000km/a und werde das allem Anschein nach nicht in einem VW tun, obwohl ich als Kind geradezu zum VW-Fanboy erzogen wurde.

Zitat:

@Bochumer81 schrieb am 3. April 2018 um 20:49:33 Uhr:


Sieht man eigentlich auch schön dadran, das Verarschung als Hilfe bezeichnet wird.

Naja, meine Frage "welche Hilfe genau?" war schon ernst gemeint.

Nur um ganz sicher zu gehen, foggie: Du meinst jetzt aber nicht diese Meßfahrt als solche, unabhängig vom Ergebnis? Also die Reaktion meines Vertragspartners, nachdem ich nach der ersten (erfolglosen) Nachbesserung eine Frist gesetzt hatte und mit mit dem Rücktritt vom Kauf gedroht habe, oder? Das möchte ich jetzt nicht glauben.

Zitat:

@Suppersready69 schrieb am 3. April 2018 um 19:39:26 Uhr:


Welche "erneute Hilfe" meinst Du jetzt genau?

Zitat:

@Suppersready69 schrieb am 31. März 2018 um 13:14:02 Uhr:


Ich will nicht versäumen zu erwähnen, dass mir vom Kundenservice angeboten wurde, die Kupplung - ohne jegliche Anerkennung einer Rechtspflicht - erneut auszutauschen, obwohl es sich ja nur um eine Komforteinschränkung handele und obwohl diese Maßnahme beim ersten mal dieses Komfortproblem nur für ca. 3.000 km beseitigt hat.

Dies werde ich nicht öffentlich bewerten.

Zitat:

@foggie schrieb am 3. April 2018 um 21:36:21 Uhr:



Zitat:

@Suppersready69 schrieb am 3. April 2018 um 19:39:26 Uhr:


Welche "erneute Hilfe" meinst Du jetzt genau?

Zitat:

@foggie schrieb am 3. April 2018 um 21:36:21 Uhr:



Zitat:

@Suppersready69 schrieb am 31. März 2018 um 13:14:02 Uhr:


Ich will nicht versäumen zu erwähnen, dass mir vom Kundenservice angeboten wurde, die Kupplung - ohne jegliche Anerkennung einer Rechtspflicht - erneut auszutauschen, obwohl es sich ja nur um eine Komforteinschränkung handele und obwohl diese Maßnahme beim ersten mal dieses Komfortproblem nur für ca. 3.000 km beseitigt hat.

Dies werde ich nicht öffentlich bewerten.

Ok, da hat sich meine Nachfrage jetzt mit Deiner Antwort überschnitten.

Dazu nur diese Fakten:

  • Der Austausch der Kupplungen kann das Symptom "Kupplungsschlupf" (ob nun Mangel oder "Komfortbeanstandung"😉 nicht nachhaltig beheben. Der Hersteller sagt das selbst, siehe TPI.
  • Der erste Austausch hat dementsprechend in meinem Fall nur für ca. 3.000 km einen einwandfrei durchrutschfreien Antriebsstrang hergestellt. Danach begann das Durchrutschen in bestimmten Betriebssituationen von neuem.
  • Demzufolge ist nichts anderes bei einem erneuten Kupplungstausch zu erwarten. Sprich: Das Fahrzeug wäre für ca. 3.000 km "vorzeigbar", ohne dass Symptome auftreten, die lt. Hersteller ja lediglich eine "Komfortbeanstandung" sind und bei manch "pingeligen" Fahrern (z.B. bei mir) das "Komfortempfinden" beeinträchtigen könnten.
  • Umgekehrt stellt sich natürlich die Frage, wozu ein erneuter Kupplungsaustausch, wenn doch die "Komfortbeanstandung" in wenigen Wochen ohnehin per Softwareupdate behoben wird?! (unabhängig davon, ob dies wirklich nachhaltig so sein wird)

Natürlich habe ich für dieses "Angebot" meine Interpretation. Aber ich werde die nicht öffentlich äußern - dabei bleibt es.

Zitat:

@Suppersready69 schrieb am 3. April 2018 um 22:00:48 Uhr:


(...)Dazu nur diese Fakten:
  • Der Austausch der Kupplungen kann das Symptom "Kupplungsschlupf" (ob nun Mangel oder "Komfortbeanstandung"😉 nicht nachhaltig beheben. Der Hersteller sagt das selbst, siehe TPI.
  • Der erste Austausch hat dementsprechend in meinem Fall nur für ca. 3.000 km einen einwandfrei durchrutschfreien Antriebsstrang hergestellt. Danach begann das Durchrutschen in bestimmten Betriebssituationen von neuem.
  • Demzufolge ist nichts anderes bei einem erneuten Kupplungstausch zu erwarten. Sprich: Das Fahrzeug wäre für ca. 3.000 km "vorzeigbar", ohne dass Symptome auftreten, die lt. Hersteller ja lediglich eine "Komfortbeanstandung" sind und bei manch pingeligen Fahrern (z.B. bei mir) das "Komfortempfinden" beeinträchtigen könnten.
  • Umgekehrt stellt sich natürlich die Frage, wozu ein erneuter Kupplungsaustausch, wenn doch die "Komfortbeanstandung" in wenigen Wochen ohnehin per Softwareupdate behoben wird?!

Natürlich habe ich dafür meine Interpretation. Aber ich werde die nicht öffentlich äußern - dabei bleibt es.

😕😠

Ich hoffe, dass ich dich nur falsch verstehe. 😉 Ich weiß nicht, ob ich nur mit dem Kopf schütteln oder mich heftig aufregen soll? (Wozu ich aber keine Lust habe. 😁)

Das sind keine Fakten. Das ist die MEINUNG der Gegenpartei. Ende.

Da ich keinen Roman schreiben will, entschuldige ich mich vorweg bei dir und mache die Sache kurz aber schmerzhaft: Ist dir klar, dass du deinen Vertragspartner an den Eiern hast? Wenn du vom Kaufvertrag zurücktreten willst, kannst DU dies durchsetzen. Ende.

Wo ist eigentlich DieselSeppel? Warum schreibt er nicht mehr?

VG myinfo

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