DSG im 1,6 TDI --> 3. + 5. Gang rutscht?!
Hallo allerseits,
ich fahre einen Golf 7 1,6 TDI DSG Bj 2013 mit mittlerweile 21.000 km.
Seit den letzten 10.000 km fällt mir folgendes auf:
Beim Beschleunigen unter Vollast, z. B. an einer Steigung oder auch zügig aus einer Ortschaft heraus auf Landstraßentempo scheint der 3. Gang (vor allem kurz vor dem Gangwechsel zum 4.) und auch der 5. Gang gelegentlich leicht zu rutschen. Das fühlt sich an, als würde man wie bei einem Handschalter kurz zu lang auf der Kupplung stehen. Man sieht auch eine kleine Verzögerung beim Anstieg der Drehzahl beim Beschleunigen. Speziell im 5. Gang ist während des vermuteten Rutschens ein leichtes Dröhnen in der Karosserie zu hören. Das lässt sich vor allem beim Beschleunigen im 5. Gang aus Ortschaften erzeugen, wenn so beschleunigt wird, dass das DSG gerade noch nicht schaltet. Im manuellen Modus tritt das auch auf, aber gefühlt weniger intensiv.
Das Getriebe hat schon ein Software-Update und eine Umstellung des Getriebeöls bekommen.
Soll ich mich direkt mit VW auseinander setzen? Mein Freundlicher ist da etwas unkooperativ.
Wie sind Eure Meinungen und Erfahrungen zu sowas??
Freu mich auf Eure Tipps.
Vielen Dank!!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@tommtom89 schrieb am 19. April 2018 um 19:07:42 Uhr:
Habe inzwischen von Audi die Aussage, dass das Rutschen „Stand der Technik „ sei. Eine Problemlösung ist wohl nicht zu erwarten....
Traurig!
Was Stand der Technik ist, bestimmt nicht Audi, VW oder sonst eine Firma. Was Stand der Technik ist, bestimmt ein Gericht.
Und in eurem Fall ist euer Problem ganz sicher kein Stand der Technik. Denn dann müssten dies alle vergleichbaren Fahrzeuge haben. Und zwar in der Fahrzeugklasse, also auch Fahrzeuge anderer Hersteller. Sehr wahrscheinlich haben dies aber nichtmal alle baugleichen Fahrzeuge der gleichen Marke. 😰 Wenn die Werkstatt da sagt, dies sei Stand der Technik, bleibt nur der Gang zum Anwalt.
Hier ein interessanter Artikel zum "Stand der Technik" in Deutschland inkl. Aktenzeichen für euren Anwalt. 😉
anwalt.de, 23.02.2015
Klappergeräusche am Pkw mit DSG-Getriebe
"Das Landgericht Berlin hat zugunsten des klagenden Käufers eines Pkw Volkswagen Golf Highline BlueMotion Technology 1,4 l TSI entschieden (Urteil vom 18.09.2014, verkündet am 20.11.2014, Az.: 86 O. 127/14). Am Ende des Rechtsstreits, dem zudem ein selbständiges Beweisverfahren vorausgegangen war, sah das Gericht einen Sachmangel vorliegen und verurteilte den Händler zur Rückabwicklung des Neuwagenkaufes.
Nach § 434 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit – wie im vorliegenden Fall – nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann.
Hinsichtlich des Vergleichsmaßstabs sind nicht ausschließlich die gleichen Produkte desselben Herstellers, sondern vielmehr der Entwicklungsstand aller vergleichbarer Gegenstände auch anderer Hersteller zu berücksichtigen. Eine Beschränkung der Gewährleistung auf den Stand des Herstellers für seine Produkte würde demgegenüber bedeuten, dass für Konstruktions- oder Fertigungsfehler einer ganzen Serie keine Gewährleistung besteht.
Bei Kraftfahrzeugen ist Vergleichsmaßstab der Entwicklungsstand aller in dieser Fahrzeugklasse vergleichbaren Fahrzeuge (LG Kassel, Urteil vom 04.08.2010 – 6 O 778/10 –). Das streitgegenständliche Fahrzeug ist mangelhaft i.S.d. § 434 Abs. 1 S.2 Nr. 2 BGB. Aufgrund der im Fahrbetrieb bei geöffneten Fenstern und Fahren auf schlechter Wegstrecke, insbesondere Kopfsteinpflaster, auftretenden Rassel- und Klappergeräusche weist das Fahrzeug eine Beschaffenheit auf, die bei herstellerfremden Fahrzeugen dergleichen Fahrzeugklasse und mit gleichartiger Ausstattung nicht üblich ist. Daher konnte der Kläger eine solche Geräuschbildung bei einem Neufahrzeug nicht erwarten. Zu dieser Überzeugung kommt das Gericht auf Grundlage des nachvollziehbaren und schlüssigen Sachverständigengutachtens im selbständigen Beweisverfahren sowie der Inaugenscheinnahme der Fahrgeräusche auf Kopfsteinpflaster.
Der Sachverständige hat ausgeführt, dass bei Probefahrten deutlich klirrende Klapper- und Rasselgeräusche in der Fahrgastzelle wahrnehmbar gewesen seien. Diese seien als nicht typische Arbeitsgeräusche dem DSG-Getriebe im Mitteltunnel zuzuordnen. Die Ursache sei wahrscheinlich im Spiel eines Losrades zu sehen. Die Geräusche seien konstruktiv bei der Bauart des Herstellers bedingt und würden sich weder durch Reparatur noch Austausch abstellen lassen. Zwar sei kein technischer Mangel gegeben. Die Geräuschbildung sei aber als Komfortmangel einzustufen. Eine Probefahrt mit einem herstellerfremden Fahrzeug der gleichen Fahrzeugklasse und DSG Automatik mit Trockenkupplung habe keine Geräuschbildung aufgewiesen.
Das Gericht sah auch nicht, dass eine Rückabwicklung wegen Unerheblichkeit des Mangels nach § 323 Abs. Abs. 2 BGB ausgeschlossen ist.
Nach ständiger Rechtsprechung fordert die Beurteilung der Frage, ob ein Sachmangel unerheblich ist, eine umfassende Interessenabwägung. Zu berücksichtigen sind dabei vor allem der für eine etwaige Mängelbeseitigung erforderliche Aufwand bzw. bei nicht behebbaren Mängeln die von ihnen ausgehende funktionelle, ästhetische oder sonstige Beeinträchtigungen (vgl. Palandt / Grüneberg, BGB, 70. Auflage § 323 BGB, Randnummer 32). Da hier ein nicht behebbarer Mangel vorliegt, kommt es auf die durch den Mangel verursachten Beeinträchtigungen an (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Juli 2008 – 14 U 125/07 –, juris). Ein fortwährendes in Intensität und Häufigkeit unregelmäßiges Rasseln und Klappern unter den genannten Betriebsbedingungen ist so störend, dass der Mangel als erheblich einzustufen ist. Ferner ist zu berücksichtigen, dass es sich um einen Neuwagen handelt, bei dem die Unerheblichkeitsgenze aufgrund des entsprechend höher anzusetzenden Leistungsinteresses des Käufers, die jeglichen Kompromiss bezüglich der Qualität des Fahrzeugs ausgeschlossen wissen möchte, tendenziell enger zu ziehen ist als bei einem Gebrauchtwagen. Denn bei einem Neuwagen ist dem Käufer insbesondere im Hinblick auf den Fahrtkomfort ein geringes Maß an negativen Auswirkungen zuzumuten (vgl. LG Köln, Urteil vom 24.06.2009 – 28 O 11/07 –)."
VG myinfo
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Ich wünsche es Suppersready nicht das es so läuft, würde es aber auch nicht komplett außer acht lassen das es in so eine Richtung gehen kann.
Bei meiner ersten Kupplung die ich neu bekommen hatte war seitens des Händlers auch erst mal Kupplung = Verschleißteil = keine Garantie. Das hat sich dann mit der Regelung zum DSG erledigt und sie wurde auf Garantie getauscht.
Bei den Bremsen war es das gleiche. Verschleißteil, 3 Monate oder ein paar tkm. Das ist natürlich keine akzeptable Standzeit, aber sie zeigen dir den Finger.
Das bereits einmal repariert wurde würde ich als beseitigten Mangel bezeichnen und wenn er jetzt nach vielen km wieder auftritt. Naja gut, entspricht nicht der TPI sondern ist Verschleiß aufgrund Fehlbedienung und Laufleistung.
Wie gesagt, ist nix was ich jmd wünsche, nur würde ich Gedanken in diese Richtung nicht als unmöglich ablehnen.
Zitat:
@Bochumer81 schrieb am 18. März 2018 um 11:10:47 Uhr:
Das bereits einmal repariert wurde würde ich als beseitigten Mangel bezeichnen und wenn er jetzt nach vielen km wieder auftritt. Naja gut, entspricht nicht der TPI sondern ist Verschleiß aufgrund Fehlbedienung und Laufleistung.
Weder ist der Mangel beseitigt worden, noch gibt es Hinweis auf Verschleiß durch Fehlbedienung (wie macht man das?), noch liegt m.E. eine hohe Laufleistung vor.
Zur Erinnerung:
Dieses Getriebe sollte laut VW-Entwicklungschef inkl. der Kupplungen durchschnittlich 300000km halten....von hoher Laufleistung würde ich dem entsprechend vielleicht ab 200000km reden.
Wieviele DQ200 gibt es, an denen noch gar nichts gebastelt wurde und die nach 200000km immer noch ohne jegliche "Ungereimtheiten" funktionieren?
Na dann. Wenn ihr VW mit diesen harten Fakten kommt, werden sie bestimmt gleich einknicken weil sie erkennen das sie gar keine Chance haben.
Nur mal so zur Erinnerung, im Moment sieht es nicht so aus als hätten Suppersready und VW die gleiche Meinung zum Thema.
Da würde ich empfehlen auch mal etwas außerhalb der eigenen Meinung zu denken.
Ich gebe euch ja recht, nur nützt das nix. Was VW dazu denkt ist interessant. Und die haben Anwälte um ggf auch Schlupflöcher zu finden, bevor es einen Fall gibt auf den sich andere berufen können.
Auch ich unterscheide zwischen Theorie und Praxis bzw. Recht haben und Recht bekommen.
Die Sachlage bei Suppersready69 ist momentan so, dass ohne Anwalt oder sogar einen Richter und einen vom Gericht bestellten unabhängigen Sachverständigen nichts mehr zu bewegen ist. Vielleicht ändert sich das irgendwann, wenn das erneute Auftreten des Mangels wieder klar vorführbar ist. Vielleicht lässt sich der Händler bis dahin auch etwas neues einfallen. Vielleicht gibt es bis dahin sogar eine endgültige Lösung. Das weiß man nicht.
Unabhängig davon finde ich Diskussionen über Verschleißteile momentan weder relevant noch zu zielführend. Und streiten wird sich Suppersready69 im Ernstfall auch nicht mit VW, sondern mit dem Händler. Und der mag freilich auch einen Anwalt haben, doch Urteile sprechen in diesem Land immer noch Richter, und auch der Händler wird sich überlegen, ob er einen Rechtsstreit ausfechten will, den er nicht gewinnen kann. Momentan spielt im alleine die Tatsache, dass das Auftreten des Problems nicht beliebig reproduzierbar ist, in die Karten.
Zu deinen eigenen Fällen kann ich nichts sagen. Ich weiß nicht wie du vorgegangen bist, wie du auf die Aussagen des Händlers reagiert hast, ob du klar gemacht hast, dass eine Nachbesserung im Rahmen der Sachmängelhaftung gewünscht ist, mit wem du Kontakt hattest, in welcher Form etc. Auffällig ist jedenfalls, dass du immer von "VW" sprichst und nie klar zwischen den unterschiedlichen Ansprüchen des Käufers differenzierst. Ich persönlich unterhalte mich über solche Dinge auch grundsätzlich nicht mit unqualifizierten Serviceberatern oder Verkäufern, denn von denen höre ich nur genau solche Geschichten wie du sie oben schilderst.
Ich hoffe jedenfalls du hast verstanden woran es bei Suppersready69 momentan scheitert. Ich hatte ja von Anfang an die Situation so eingeschätzt, dass die Nichtvorführbarkeit des erneuten Kupplungsrutschens der Knackpunkt werden könnte. Das kannst du gerne einige Seiten weiter vorne nachlesen.
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Meine Vorgehensweise ist egal da Geschichte. Mein Beispiel sollte eigentlich nur zeigen, das VW (ich unterscheide da jetzt nicht Händler und Hersteller) nicht unbedingt sagt „okay, du hast recht, wir bessern nach“
Das ich nicht unterscheiden will, ändert natürlich nichts daran das sich Suppersready an den Händler halten muss. Allerdings wird der Rückendeckung von VW erhalten und daher ist es für mich wieder eins, da sowieso beide zusammen entscheiden wie sie vorgehen und es kein Alleingang wird.
Und VW als Hersteller hat da ein dickes Fell, sie wollen nichts was anderen als Grundlage zur Verfügung steht und natürlich auch kein Auto zurücknehmen. Also warten sie ab, wir weit der Kunde geht, egal ob vorher feststeht das er recht hat oder nicht.
Zitat:
@Bochumer81 schrieb am 18. März 2018 um 13:02:55 Uhr:
Mein Beispiel sollte eigentlich nur zeigen, das VW (ich unterscheide da jetzt nicht Händler und Hersteller) nicht unbedingt sagt „okay, du hast recht, wir bessern nach“
[...]
Das ich nicht unterscheiden will, ändert natürlich nichts daran das sich Suppersready an den Händler halten muss.
Nein, aber vielleicht ist das der Grund, weshalb man dir in der dargestellten Art und Weise begegnet ist.
Wer nicht mal zwischen den grundlegend verschiedenen Ansprüchen des Käufers unterscheiden kann oder will, der ist in meinen Augen eigentlich gar nicht qualifiziert sich überhaupt zu solchen Themen zu äußern oder andere Beiträge zu der Sache zu bewerten.
Lesen und verstehen.
Ich weiß an wenn ich meine Forderungen zu richten habe und habe mein Fahrzeug auch repariert bekommen.
Trotzdem möchte ich bei Händler und Hersteller generell nicht unterscheiden.
Wie du daraus eine Qualifikation ableiten willst, wird wohl dein Geheimnis bleiben.
Zitat:
@DieselSeppel schrieb am 18. März 2018 um 12:48:02 Uhr:
Momentan spielt im alleine die Tatsache, dass das Auftreten des Problems nicht beliebig reproduzierbar ist, in die Karten.
So ist es leider und heute beispielsweise ist das Kupplungsrutschen annähernd gar nicht reproduzierbar gewesen. Insofern wird der Termin mit dem "Getriebeexperten" nächste Woche wahrscheinlich erneut ausgehen wie das Hornberger Schießen. In meinem Fall gibt es, das hatte ich schonmal geschrieben, eine klare Korrelation zwischen Luftfeuchtigkeit / Tauwasserausfall und dem Mangel. Momentan ist es zwar kalt, aber die Luft ist extrem trocken.
Bisher hatte sich allerdings jede Hoffnung auf "spontane Selbstheilung" binnen weniger Tage immer zuverlässig zerschlagen. Dann werde ich es erneut dokumentieren (Videos / Zeugenaussagen) und dann kann sich ein Anwalt immer noch Gedanken machen, wie ggf. das Nichtzustandekommen eines zweiten Nachbesserungsversuches innerhalb der gesetzten Frist zu bewerten ist.
Zitat:
@Bochumer81 schrieb am 18. März 2018 um 15:57:29 Uhr:
Lesen und verstehen.
Hohle Phrase, nichts für ungut, vor allem wenn sie gerade vom Richtigen kommt.
Zitat:
@Bochumer81 schrieb am 18. März 2018 um 15:57:29 Uhr:
Trotzdem möchte ich bei Händler und Hersteller generell nicht unterscheiden.
Ja gut, das kannst du unter kompletter Nichtbeachtung der rechtlichen Gegebenheiten zwar machen, aber wir sprechen hier über einen Rücktritt vom Kaufvertrag (im Volksmund oft "Wandlung"😉, und mit der hat der Hersteller überhaupt nichts zu tun. Wenn du mit so einer Auffassung im Glaspalast antanzt, wird man halt schnell daraus ableiten, dass man dir auf der Nase herumtanzen kann.
Inzwischen scheint die "Lösung" fertig zu sein. Es ist leider eine reine Softwarelösung. Hilft bestimmt vielen nicht, wenn die Kupplung inzwischen verschlissen ist. Nach dem Update also das DSG Verhalten genau beobachten und erneut beanstanden, wenn etwas n.i.O. ist, damit danach die Kupplung getauscht werden kann.
KW15 soll das Update zur Verfügung stehen.
Bitte keine Fragen stellen, ich melde mich sobald ich mehr weiß.
Die Info bezieht sich jetzt nur auf den 1.6er 81kW TDI mit 7 Gang DSG. Wie es bei anderen Kombinationen aussieht, weiß ich nicht.
Zitat:
@jonny1983 schrieb am 23. März 2018 um 14:50:30 Uhr:
Inzwischen scheint die "Lösung" fertig zu sein. Es ist leider eine reine Softwarelösung.
Ich habe ebenfalls vom Getriebeexperten persönlich (bei der Testfahrt mit meinem Fzg) gehört, dass es eine reine Softwarelösung sein wird.
Von meinem geäußerten Einwand, dass Softwarelösungen generell nur innerhalb der vom Hardware-Design vorgegebenen Limits überhaupt Verbesserungen herbeiführen können, wollte er nichts wissen. Er behauptete steif und fest, die Problematik, die im übrigen nur bei ganz wenigen Kundenfahrzeugen mit besonders speziellen Fahrprofilen auftritt, sei per Software in jedem Fall zu lösen.
Übrigens hatte ich ihn auch direkt darauf angesprochen, dass der Eindruck besteht, die DQ200-Probleme haben sich von "rupfen" nach "rutschen" verlagert. Reagierte er verdächtig empfindlich drauf.
Aber eine generelle Problematik rund um das DQ200 sei ohnehin nicht existent und bei meinem Fahrzeug ist es (so die Aussage noch vor der Auswertung der Messprotokolle) allenfalls "Mikroschlupf", der durch die Trägheit des Drehzahlmessers übertrieben dargestellt wird. (Der Relativierungsversuch mit der Trägheit wird mit ein ewiges Rätsel bleiben.)
Ich glaube ich habe es verstanden. Du bekommst eine Software, die dir den Drehzahlmesser so einbremst das du keinen Schlupf mehr feststellen kannst.
Ich persönlich finde diese Arroganz, mit der man den Kunden für blöd verkauft schlimmer als das technische Problem an sich.
Zitat:
@Bochumer81 schrieb am 23. März 2018 um 18:26:03 Uhr:
Ich glaube ich habe es verstanden. Du bekommst eine Software, die dir den Drehzahlmesser so einbremst das du keinen Schlupf mehr feststellen kannst.Ich persönlich finde diese Arroganz, mit der man den Kunden für blöd verkauft schlimmer als das technische Problem an sich.
Klingt irgendwie nach Verschwörungstheorie ... 😁
Selbst wenn sie es mit falschem Tacho maskieren, können Sie deutlich hören, dass die Kupplung rutscht, indem Sie nur den Motor hören