DSG im 1,6 TDI --> 3. + 5. Gang rutscht?!
Hallo allerseits,
ich fahre einen Golf 7 1,6 TDI DSG Bj 2013 mit mittlerweile 21.000 km.
Seit den letzten 10.000 km fällt mir folgendes auf:
Beim Beschleunigen unter Vollast, z. B. an einer Steigung oder auch zügig aus einer Ortschaft heraus auf Landstraßentempo scheint der 3. Gang (vor allem kurz vor dem Gangwechsel zum 4.) und auch der 5. Gang gelegentlich leicht zu rutschen. Das fühlt sich an, als würde man wie bei einem Handschalter kurz zu lang auf der Kupplung stehen. Man sieht auch eine kleine Verzögerung beim Anstieg der Drehzahl beim Beschleunigen. Speziell im 5. Gang ist während des vermuteten Rutschens ein leichtes Dröhnen in der Karosserie zu hören. Das lässt sich vor allem beim Beschleunigen im 5. Gang aus Ortschaften erzeugen, wenn so beschleunigt wird, dass das DSG gerade noch nicht schaltet. Im manuellen Modus tritt das auch auf, aber gefühlt weniger intensiv.
Das Getriebe hat schon ein Software-Update und eine Umstellung des Getriebeöls bekommen.
Soll ich mich direkt mit VW auseinander setzen? Mein Freundlicher ist da etwas unkooperativ.
Wie sind Eure Meinungen und Erfahrungen zu sowas??
Freu mich auf Eure Tipps.
Vielen Dank!!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@tommtom89 schrieb am 19. April 2018 um 19:07:42 Uhr:
Habe inzwischen von Audi die Aussage, dass das Rutschen „Stand der Technik „ sei. Eine Problemlösung ist wohl nicht zu erwarten....
Traurig!
Was Stand der Technik ist, bestimmt nicht Audi, VW oder sonst eine Firma. Was Stand der Technik ist, bestimmt ein Gericht.
Und in eurem Fall ist euer Problem ganz sicher kein Stand der Technik. Denn dann müssten dies alle vergleichbaren Fahrzeuge haben. Und zwar in der Fahrzeugklasse, also auch Fahrzeuge anderer Hersteller. Sehr wahrscheinlich haben dies aber nichtmal alle baugleichen Fahrzeuge der gleichen Marke. 😰 Wenn die Werkstatt da sagt, dies sei Stand der Technik, bleibt nur der Gang zum Anwalt.
Hier ein interessanter Artikel zum "Stand der Technik" in Deutschland inkl. Aktenzeichen für euren Anwalt. 😉
anwalt.de, 23.02.2015
Klappergeräusche am Pkw mit DSG-Getriebe
"Das Landgericht Berlin hat zugunsten des klagenden Käufers eines Pkw Volkswagen Golf Highline BlueMotion Technology 1,4 l TSI entschieden (Urteil vom 18.09.2014, verkündet am 20.11.2014, Az.: 86 O. 127/14). Am Ende des Rechtsstreits, dem zudem ein selbständiges Beweisverfahren vorausgegangen war, sah das Gericht einen Sachmangel vorliegen und verurteilte den Händler zur Rückabwicklung des Neuwagenkaufes.
Nach § 434 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit – wie im vorliegenden Fall – nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann.
Hinsichtlich des Vergleichsmaßstabs sind nicht ausschließlich die gleichen Produkte desselben Herstellers, sondern vielmehr der Entwicklungsstand aller vergleichbarer Gegenstände auch anderer Hersteller zu berücksichtigen. Eine Beschränkung der Gewährleistung auf den Stand des Herstellers für seine Produkte würde demgegenüber bedeuten, dass für Konstruktions- oder Fertigungsfehler einer ganzen Serie keine Gewährleistung besteht.
Bei Kraftfahrzeugen ist Vergleichsmaßstab der Entwicklungsstand aller in dieser Fahrzeugklasse vergleichbaren Fahrzeuge (LG Kassel, Urteil vom 04.08.2010 – 6 O 778/10 –). Das streitgegenständliche Fahrzeug ist mangelhaft i.S.d. § 434 Abs. 1 S.2 Nr. 2 BGB. Aufgrund der im Fahrbetrieb bei geöffneten Fenstern und Fahren auf schlechter Wegstrecke, insbesondere Kopfsteinpflaster, auftretenden Rassel- und Klappergeräusche weist das Fahrzeug eine Beschaffenheit auf, die bei herstellerfremden Fahrzeugen dergleichen Fahrzeugklasse und mit gleichartiger Ausstattung nicht üblich ist. Daher konnte der Kläger eine solche Geräuschbildung bei einem Neufahrzeug nicht erwarten. Zu dieser Überzeugung kommt das Gericht auf Grundlage des nachvollziehbaren und schlüssigen Sachverständigengutachtens im selbständigen Beweisverfahren sowie der Inaugenscheinnahme der Fahrgeräusche auf Kopfsteinpflaster.
Der Sachverständige hat ausgeführt, dass bei Probefahrten deutlich klirrende Klapper- und Rasselgeräusche in der Fahrgastzelle wahrnehmbar gewesen seien. Diese seien als nicht typische Arbeitsgeräusche dem DSG-Getriebe im Mitteltunnel zuzuordnen. Die Ursache sei wahrscheinlich im Spiel eines Losrades zu sehen. Die Geräusche seien konstruktiv bei der Bauart des Herstellers bedingt und würden sich weder durch Reparatur noch Austausch abstellen lassen. Zwar sei kein technischer Mangel gegeben. Die Geräuschbildung sei aber als Komfortmangel einzustufen. Eine Probefahrt mit einem herstellerfremden Fahrzeug der gleichen Fahrzeugklasse und DSG Automatik mit Trockenkupplung habe keine Geräuschbildung aufgewiesen.
Das Gericht sah auch nicht, dass eine Rückabwicklung wegen Unerheblichkeit des Mangels nach § 323 Abs. Abs. 2 BGB ausgeschlossen ist.
Nach ständiger Rechtsprechung fordert die Beurteilung der Frage, ob ein Sachmangel unerheblich ist, eine umfassende Interessenabwägung. Zu berücksichtigen sind dabei vor allem der für eine etwaige Mängelbeseitigung erforderliche Aufwand bzw. bei nicht behebbaren Mängeln die von ihnen ausgehende funktionelle, ästhetische oder sonstige Beeinträchtigungen (vgl. Palandt / Grüneberg, BGB, 70. Auflage § 323 BGB, Randnummer 32). Da hier ein nicht behebbarer Mangel vorliegt, kommt es auf die durch den Mangel verursachten Beeinträchtigungen an (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Juli 2008 – 14 U 125/07 –, juris). Ein fortwährendes in Intensität und Häufigkeit unregelmäßiges Rasseln und Klappern unter den genannten Betriebsbedingungen ist so störend, dass der Mangel als erheblich einzustufen ist. Ferner ist zu berücksichtigen, dass es sich um einen Neuwagen handelt, bei dem die Unerheblichkeitsgenze aufgrund des entsprechend höher anzusetzenden Leistungsinteresses des Käufers, die jeglichen Kompromiss bezüglich der Qualität des Fahrzeugs ausgeschlossen wissen möchte, tendenziell enger zu ziehen ist als bei einem Gebrauchtwagen. Denn bei einem Neuwagen ist dem Käufer insbesondere im Hinblick auf den Fahrtkomfort ein geringes Maß an negativen Auswirkungen zuzumuten (vgl. LG Köln, Urteil vom 24.06.2009 – 28 O 11/07 –)."
VG myinfo
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Also mal mein Fazit als (derzeit noch) außenstehender VW-Freund:
Wenn ich jetzt nach der Lektüre einiger Hundert (!) Stör- und Schadensberichte über des DQ-200 noch meine ursprüngliche Planung aufrecht erhielte, mir ein Fahrzeug mit diesem Getriebe zu kaufen, gehörte ich wirklich mit dem Klammerbeutel gepudert.
Deswegen wundert es mich schon, wenn seit Jahren in der Fachpresse und hier bei MT in Tausenden (!) von Beiträgen über die Schwächen dieses Getriebes berichtet wird, sich aber ständig trotzdem eine offensichtlich große Zahl von Neukäufern findet, die dieses Getriebe vertrauensvoll als Extra gekauft hat und nun zu den potentiell Gelackmeierten gehört. Erinnert mich leider an den alten (und falschen) Spruch: Wissen ist Macht, Nixwissen macht auch nix.
Der oft gebrauchte Hinweis auf Tausende (noch) gut funktionierende DSG-7 ändert daran nicht das Geringste und man kann ihn eigentlich nur als Hohn auffassen. Mit dem Risiko einer irgendwann bevorstehenden teuren Reparatur und/oder einer Reihe von schlecht oder überhaupt nicht zu klärenden Problemen wird man als DSG-7 Fahrer wohl leben müssen. So wie es nach vielen Jahren von "Verbesserungen" aussieht, ist dies eine nicht zu rettende Fehlkonstruktion.
Wie der zweitgrößte Automobilhersteller mit diesem Problem umgeht, ist allerdings eine Schande. Selbst die Fachpresse ist sich darüber -wenn auch mehr oder weniger verklausuliert- einig.
MfG Walter
Für alle, die das Problem nicht wirklich vorführen könnnen, versucht mal manuell zu schalten, da war es bei mir "schlimmer".
Habt ihr auch Probleme gehabt, das sich der Wagen ab und an beim Rangieren abgewürgt hat?
Bei mir wurde grob gemacht: nach 2 Jahren/ca 70tkm Kupplung, nach 3 Jahren und ca 105tkm Kupplung, nach 4 Jahren und ca 140tkm Kupplung, Mechatronik (2 mal) und dann hab ich ihn weg.
Anfangs hat die Kupplung gerupft, später ist sie "gerutscht" beim schalten in den ungeraden Gängen. 1.6tdi bj 2010
Mir wurde nach Monaten erfolglosen "Reparaturversuchen" mitgeteilt, dass dieses Rutschen ein generelles Problem beim Golf 7 TSI sei und auch durch Teiletausch nicht reparabel. Hoffnung bestehe nur auf eine möglichweise zukünftige Lösung. Fahrzeug ging daraufhin an den Händler zurück und ich wechselte nach 3 VW Neuwagen ins Mazda Lager.
Da aber Anfangs das Problem angeblich "nicht existierte", dann "noch nie aufgetreten sei" und am Ende "schon länger bekannt, aber nicht lösbar" war, kann auch gut sein, dass die Einschränkung auf Golf 7 und TSI genauwenig stimmt. Nachzulesen im Golf7 Freunde Forum.
.... es scheint noch mehr Leute mit dem Problem zu geben....
hier der Link:
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Der freundliche ist in der Regel dein Händler.
Wo du es gekauft hast, bzw zur Wartung usw Kunde bist.
Zitat:
@turborex schrieb am 15. Oktober 2015 um 21:26:57 Uhr:
Der freundliche ist in der Regel dein Händler.
Wo du es gekauft hast, bzw zur Wartung usw Kunde bist.
/?/?/
Hallo zusammen,
ich habe das geleiche Problem bei menem Golf Variant 1,6 TDI (81 kW). Die Probleme äußern sich genau wie oben beschrieben. Bei 28 TKm wurde deshalb die Kupplung getauscht. Dannach war 7 TKm keine Beeinträchtigung zu Merken. Seit 2500 Km treten die Probleme, bis jetzt nur bei kalten Motor, wieder auf.
Hinter vorgehaltender Hand hat der Service-Meister gesagt, dass das Problem bekannt ist aber nicht abgestellt werden kann!!??
Wenn jemand eine Lösung hat bitte anbieten.
Ich habe das Problem auch: 122 Ps 1,4l, 5000 km. Auch nur so lange der Motor kalt ist. Hatte schon eine Probefahrt mit einem Techniker von VW, dort sei nichts dazu bekannt. Jetzt soll ich direkt von VW schriftlich informiert werden, was es mit der Problematik auf sich hat oder wie es weiter geht. So genau habe ich da nichts gesagt bekommen. Bin mal gespannt was dabei raus kommt. Falls irgendwer weiterhelfen kann -> bitte melden (auch per PN).
Verkaufen und Marke wechseln, alternativ Handschalter wäre die einzigst langfristige Option. Ansonsten, Kupplungswechsel ist ein Spiel auf Zeit, um aus der Garantie raus zu kommen, Mechatronik sollte gewechselt werden dann ist erstmal Ruhe. Wobei 5000 km finde ich verdammt wenig, selbst fürs dsg.
Man liest auch teilweise in Foren, daß VW keine Lösung hat. Selbst ein komplett neues Getriebe soll nicht Zuverlässig helfen.
Verkaufen kommt momentan nicht in Frage. Vom Verlust kann man locker ein Kupplungspaket kaufen.
Ja, ab und an dann halt ne neue Kupplung verbauen lassen und wenn das nicht mehr wirkt ne neue Mechatronik. So günstig ist die Verlängerung ab dem 5ten Jahr übrigens nicht mehr, ich hab was von 700€ im Kopf, die sich aber lohnen.
Zitat:
@500kilohertz schrieb am 21. Oktober 2015 um 13:52:30 Uhr:
Man liest auch teilweise in Foren, daß VW keine Lösung hat. Selbst ein komplett neues Getriebe soll nicht Zuverlässig helfen.Verkaufen kommt momentan nicht in Frage. Vom Verlust kann man locker ein Kupplungspaket kaufen.
komisch, dass viele DQ200 im Golf 6 genau dieses Problem (durchrutschen) nicht hatten. Eigentlich sollen sich die Getriebe doch verbessert haben. Wird hier im G7 Forum jedenfalls oftmals gerne behauptet.
Vielleicht sollte VW die DQ200 downgraden...
@navec: Hatte eigentlich auch gedacht beim Golf 7 haben sie das langsam im Griff.
Was beir mir auch noch seltsam ist: Es gibt Tage, da glaub man fast das DSG wäre ein Wandler. Die Schaltvorgänge sind nicht spürbar und das DSG kuppelt butterweich. Dann wird es wieder etwas unkomfortabler. Nicht wirklich schlimm oder extrem ruckelig, aber die Schaltvorgänge sind einfach etwas ruppiger und nicht immer perfekt. Und irgendwann ist dann von einem Tag auf den anderen wieder alles in Ordnung. Ich hoffe, daß das kein Verschleiss der Kupplugen ist und es wieder besser wird sobald sich diese nachstellen -> SAC-Kupplung (Self Adjusting Clutch).