DSG im 1,6 TDI --> 3. + 5. Gang rutscht?!
Hallo allerseits,
ich fahre einen Golf 7 1,6 TDI DSG Bj 2013 mit mittlerweile 21.000 km.
Seit den letzten 10.000 km fällt mir folgendes auf:
Beim Beschleunigen unter Vollast, z. B. an einer Steigung oder auch zügig aus einer Ortschaft heraus auf Landstraßentempo scheint der 3. Gang (vor allem kurz vor dem Gangwechsel zum 4.) und auch der 5. Gang gelegentlich leicht zu rutschen. Das fühlt sich an, als würde man wie bei einem Handschalter kurz zu lang auf der Kupplung stehen. Man sieht auch eine kleine Verzögerung beim Anstieg der Drehzahl beim Beschleunigen. Speziell im 5. Gang ist während des vermuteten Rutschens ein leichtes Dröhnen in der Karosserie zu hören. Das lässt sich vor allem beim Beschleunigen im 5. Gang aus Ortschaften erzeugen, wenn so beschleunigt wird, dass das DSG gerade noch nicht schaltet. Im manuellen Modus tritt das auch auf, aber gefühlt weniger intensiv.
Das Getriebe hat schon ein Software-Update und eine Umstellung des Getriebeöls bekommen.
Soll ich mich direkt mit VW auseinander setzen? Mein Freundlicher ist da etwas unkooperativ.
Wie sind Eure Meinungen und Erfahrungen zu sowas??
Freu mich auf Eure Tipps.
Vielen Dank!!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@tommtom89 schrieb am 19. April 2018 um 19:07:42 Uhr:
Habe inzwischen von Audi die Aussage, dass das Rutschen „Stand der Technik „ sei. Eine Problemlösung ist wohl nicht zu erwarten....
Traurig!
Was Stand der Technik ist, bestimmt nicht Audi, VW oder sonst eine Firma. Was Stand der Technik ist, bestimmt ein Gericht.
Und in eurem Fall ist euer Problem ganz sicher kein Stand der Technik. Denn dann müssten dies alle vergleichbaren Fahrzeuge haben. Und zwar in der Fahrzeugklasse, also auch Fahrzeuge anderer Hersteller. Sehr wahrscheinlich haben dies aber nichtmal alle baugleichen Fahrzeuge der gleichen Marke. 😰 Wenn die Werkstatt da sagt, dies sei Stand der Technik, bleibt nur der Gang zum Anwalt.
Hier ein interessanter Artikel zum "Stand der Technik" in Deutschland inkl. Aktenzeichen für euren Anwalt. 😉
anwalt.de, 23.02.2015
Klappergeräusche am Pkw mit DSG-Getriebe
"Das Landgericht Berlin hat zugunsten des klagenden Käufers eines Pkw Volkswagen Golf Highline BlueMotion Technology 1,4 l TSI entschieden (Urteil vom 18.09.2014, verkündet am 20.11.2014, Az.: 86 O. 127/14). Am Ende des Rechtsstreits, dem zudem ein selbständiges Beweisverfahren vorausgegangen war, sah das Gericht einen Sachmangel vorliegen und verurteilte den Händler zur Rückabwicklung des Neuwagenkaufes.
Nach § 434 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit – wie im vorliegenden Fall – nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann.
Hinsichtlich des Vergleichsmaßstabs sind nicht ausschließlich die gleichen Produkte desselben Herstellers, sondern vielmehr der Entwicklungsstand aller vergleichbarer Gegenstände auch anderer Hersteller zu berücksichtigen. Eine Beschränkung der Gewährleistung auf den Stand des Herstellers für seine Produkte würde demgegenüber bedeuten, dass für Konstruktions- oder Fertigungsfehler einer ganzen Serie keine Gewährleistung besteht.
Bei Kraftfahrzeugen ist Vergleichsmaßstab der Entwicklungsstand aller in dieser Fahrzeugklasse vergleichbaren Fahrzeuge (LG Kassel, Urteil vom 04.08.2010 – 6 O 778/10 –). Das streitgegenständliche Fahrzeug ist mangelhaft i.S.d. § 434 Abs. 1 S.2 Nr. 2 BGB. Aufgrund der im Fahrbetrieb bei geöffneten Fenstern und Fahren auf schlechter Wegstrecke, insbesondere Kopfsteinpflaster, auftretenden Rassel- und Klappergeräusche weist das Fahrzeug eine Beschaffenheit auf, die bei herstellerfremden Fahrzeugen dergleichen Fahrzeugklasse und mit gleichartiger Ausstattung nicht üblich ist. Daher konnte der Kläger eine solche Geräuschbildung bei einem Neufahrzeug nicht erwarten. Zu dieser Überzeugung kommt das Gericht auf Grundlage des nachvollziehbaren und schlüssigen Sachverständigengutachtens im selbständigen Beweisverfahren sowie der Inaugenscheinnahme der Fahrgeräusche auf Kopfsteinpflaster.
Der Sachverständige hat ausgeführt, dass bei Probefahrten deutlich klirrende Klapper- und Rasselgeräusche in der Fahrgastzelle wahrnehmbar gewesen seien. Diese seien als nicht typische Arbeitsgeräusche dem DSG-Getriebe im Mitteltunnel zuzuordnen. Die Ursache sei wahrscheinlich im Spiel eines Losrades zu sehen. Die Geräusche seien konstruktiv bei der Bauart des Herstellers bedingt und würden sich weder durch Reparatur noch Austausch abstellen lassen. Zwar sei kein technischer Mangel gegeben. Die Geräuschbildung sei aber als Komfortmangel einzustufen. Eine Probefahrt mit einem herstellerfremden Fahrzeug der gleichen Fahrzeugklasse und DSG Automatik mit Trockenkupplung habe keine Geräuschbildung aufgewiesen.
Das Gericht sah auch nicht, dass eine Rückabwicklung wegen Unerheblichkeit des Mangels nach § 323 Abs. Abs. 2 BGB ausgeschlossen ist.
Nach ständiger Rechtsprechung fordert die Beurteilung der Frage, ob ein Sachmangel unerheblich ist, eine umfassende Interessenabwägung. Zu berücksichtigen sind dabei vor allem der für eine etwaige Mängelbeseitigung erforderliche Aufwand bzw. bei nicht behebbaren Mängeln die von ihnen ausgehende funktionelle, ästhetische oder sonstige Beeinträchtigungen (vgl. Palandt / Grüneberg, BGB, 70. Auflage § 323 BGB, Randnummer 32). Da hier ein nicht behebbarer Mangel vorliegt, kommt es auf die durch den Mangel verursachten Beeinträchtigungen an (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Juli 2008 – 14 U 125/07 –, juris). Ein fortwährendes in Intensität und Häufigkeit unregelmäßiges Rasseln und Klappern unter den genannten Betriebsbedingungen ist so störend, dass der Mangel als erheblich einzustufen ist. Ferner ist zu berücksichtigen, dass es sich um einen Neuwagen handelt, bei dem die Unerheblichkeitsgenze aufgrund des entsprechend höher anzusetzenden Leistungsinteresses des Käufers, die jeglichen Kompromiss bezüglich der Qualität des Fahrzeugs ausgeschlossen wissen möchte, tendenziell enger zu ziehen ist als bei einem Gebrauchtwagen. Denn bei einem Neuwagen ist dem Käufer insbesondere im Hinblick auf den Fahrtkomfort ein geringes Maß an negativen Auswirkungen zuzumuten (vgl. LG Köln, Urteil vom 24.06.2009 – 28 O 11/07 –)."
VG myinfo
1040 Antworten
bei mir ist das Thema jetzt direkt bei VW.... bin gespannt, was die Herrschaften draus machen. Melde mich dann mit Neuigkeiten....
Meiner geht in 2 Wochen zurück zum Händler. Bei mir habe ich ähnliche Symptome (Rutschen, Vibration) aber in allen Gängen (1+2 nicht wahrnehmbar). Der Händler will anscheinend nochmal Tests machen und ggf. reparieren, was die Werkstatt vor Ort nicht geschafft hat (nicht böse gemeint). Davon bin ich überzeugt. Mich würde nur mal die tatsächliche Erklärung interessieren.
Wenn es nur am Kupplungspaket liegt, ist nach dessen Wechsel Schluss mit den Problemen.
Ansonsten: mechatronic, wie leider meist üblich
Was genau an der mechatronic die definitiv häufiger austretenden Schwierigkeiten verursacht, ist bisher meines Wissens noch nie veröffentlicht worden.
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Hallo allerseits,
nachdem ich ja vor Monaten ein neues Kupplungspaket für mein DSG bekommen hatte, hat die Freude nur gut 4 Wochen angehalten. Seitdem rutschen beide Kupplungen wieder gelegentlich.
Ich habe das Thema bei VW direkt vorgestellt, die haben mich aber wieder an den Freundlichen verwiesen. Ja und das Ende vom Lied ist bisher, dass jetzt WIEDER das Kupplungspaket getauscht werden soll.... Da frage ich mich, was soll das bringen??? Es ist doch schon eine neue Kupplung rein gekommen? Auf den Ansatz mit der Mechatronik wollte der Freundliche nicht eingehen...
Wie ist Eure Meinung dazu?
Greetz
Auch wenn du es nicht gerne hören möchtet, lass es tauschen.
Denn dann ist der zweite Versuch fehlgeschlagen.
Aktuell gibt es bei mir keine Abhilfe, ich bin auch betroffen. Nach längerer Fahrt bzw entsprechender Anwärmung ist es bei mir komplett weg. Wie in dem golf7freunde Forum schon gepostet, wird der Anpressdruck aus Faktoren wie Betriebstemperatur, Leistungsabruf etc berechnet. Es nicht so daß zb bei konstanter Fahrt die Kupplung maximal angepresst wird. Wenn man mit Luk Momentennachführung googelt findet man Artikel die beschreiben wie das wohl funktioniert. Durch die Nachregelung ist ein kleiner Schlupf sogar vorgesehen. Ich vermute, es ist ein Problem der Software. Heftiges Durchrutschen ist mit Sicherheit Murks!
Zitat:
Ich vermute, es ist ein Problem der Software. Heftiges Durchrutschen ist mit Sicherheit Murks!
....zumal es das früher bei diesen Getrieben, nach meinen Forumsbeobachtungen, kaum gab.
Wenn es daher "nur" an der (neuen) Software liegt, ist die Tatsache, dass VW anscheinend schon seit geraumer Zeit diesbezüglich keine Lösung anbieten kann, m.E. als besonders schwach zu beurteilen.
Wie schon in einem anderen Thread beschrieben habe ich seit nun ca. einem Monat Probleme mit dem 7 Gang Doppelkupplungsgetriebe.
Im kalten Zustand rutscht die für den 1,3,5 und 7 Gang verbaute Kupplung.
Aus diesem Grund gab ich mein Fahrzeug am 30.03.2016 beim Freundlichen ab, um den Mangel beheben zu lassen. Es wurde ein Softwareupdate durchgeführt und das Kupplungspaket neu angelernt. Bei einer anschließenden Adaptionsfahrt eines Technikers, stellte dieser fest das der Mangel nun beseitigt sei. Sollte der Fehler wieder auftreten müsse das Kupplungspaket erneuert werden.
Zwei Tage nach dem ich mein Fahrzeug wieder bekommen habe, trat das geschilderte Problem wieder auf. Ich setzte mich umgehend mit der Werkstatt in Verbindung, diese stellte sofort einen Antrag bei VW bezüglich Tausch des Kupplungspakets.
Am heutigen Tag (07.04) bekam ich einen Anruf des Technikers, in dem mir erklärt wurde dass ein Tausch der Kupplung zum jetztigen Zeitpunkt nicht durchgeführt wird.
Mir wurde geschildert dass ihm Volkswagen in einer E-Mail zu verstehen gab, dass das Problem kein Einzelfall sei und zum jetztigen Zeitpunkt keine Lösung vorhanden sei. Ein tausch des Kupplungspakets würde auf lange Sicht immer wieder zum selben Fehler führen, man arbeitet aber bereits daran und rechnet in 4-6 Monaten mit einer Lösung.
Arbeitet VW nun wirklich mal daran? Oder haben sie einfach keine Lösung!?
Das Getriebe wird schon ein paar Jahre relativ unverändert gebaut. Auch wenn es niemand hören will, es ist wohl nur ein vertrösten auf Zeit, evtl gibt ja der Kunde auf. Verbessert wurde ja nicht wirklich was.
Ich würde den tausch und damit etwas Ruhe versuchen durchzusetzen und dann weg mit der Karre wenn es läuft. Und dann beim neuen Auto genau überlegen was es wird.
@marcelx17:
Zitat:
Arbeitet VW nun wirklich mal daran? Oder haben sie einfach keine Lösung!?
Die meisten Probleme des DQ200 basieren letztendlich auf der mechatronic, und bei der sind m.E., bis auf SW-Updates, noch keine wirklichen Änderungen veröffentlicht worden.
Zitat:
@navec schrieb am 8. April 2016 um 09:01:48 Uhr:
@marcelx17:
Zitat:
@navec schrieb am 8. April 2016 um 09:01:48 Uhr:
Zitat:
Arbeitet VW nun wirklich mal daran? Oder haben sie einfach keine Lösung!?
Die meisten Probleme des DQ200 basieren letztendlich auf der mechatronic, und bei der sind m.E., bis auf SW-Updates, noch keine wirklichen Änderungen veröffentlicht worden.
M.E. ist der mechanische und der hydraulische Teil der Mechatronik in Ordnung.
Das Problem ist die richtige Ansteuerung (Geschwindigkeit und Enddruck)
für die Kupplungen. Dies kann nur über die Software erreicht werden.
Zitat:
@Bochumer81 schrieb am 7. April 2016 um 21:50:23 Uhr:
. Und dann beim neuen Auto genau überlegen was es wird.
Mercedes jedenfalls nicht 😉
Muß ja auch nicht. Es gibt so viele Alternativen, da sollte jeder etwas finden. Mercedes war auch nicht mein erster Gedanke, bzw ich fahre ja meistens nen alten Corsa und meine Frau den Benz.
Ich würde sogar sagen, das es VW hilft wenn der Verbraucher ihnen nach solchen Geschichten den Rücken kehrt. Denn nur so bemerkt der Reiter des hohen Rosses, das unten was nicht stimmt.
Wenn dann die Qualität und die Einstellung zum Kunden passt, kann man ja gerne zu einem besseren Produkt zurückkehren.
Nur die Tatsache das es keine Lösung für das Problem gibt (und scheinbar auch nicht daran gearbeitet wird), zeigt das die Führung von VW noch nicht verstanden hat.