DSG im 1,6 TDI --> 3. + 5. Gang rutscht?!

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo allerseits,

ich fahre einen Golf 7 1,6 TDI DSG Bj 2013 mit mittlerweile 21.000 km.
Seit den letzten 10.000 km fällt mir folgendes auf:
Beim Beschleunigen unter Vollast, z. B. an einer Steigung oder auch zügig aus einer Ortschaft heraus auf Landstraßentempo scheint der 3. Gang (vor allem kurz vor dem Gangwechsel zum 4.) und auch der 5. Gang gelegentlich leicht zu rutschen. Das fühlt sich an, als würde man wie bei einem Handschalter kurz zu lang auf der Kupplung stehen. Man sieht auch eine kleine Verzögerung beim Anstieg der Drehzahl beim Beschleunigen. Speziell im 5. Gang ist während des vermuteten Rutschens ein leichtes Dröhnen in der Karosserie zu hören. Das lässt sich vor allem beim Beschleunigen im 5. Gang aus Ortschaften erzeugen, wenn so beschleunigt wird, dass das DSG gerade noch nicht schaltet. Im manuellen Modus tritt das auch auf, aber gefühlt weniger intensiv.
Das Getriebe hat schon ein Software-Update und eine Umstellung des Getriebeöls bekommen.

Soll ich mich direkt mit VW auseinander setzen? Mein Freundlicher ist da etwas unkooperativ.

Wie sind Eure Meinungen und Erfahrungen zu sowas??

Freu mich auf Eure Tipps.
Vielen Dank!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@tommtom89 schrieb am 19. April 2018 um 19:07:42 Uhr:


Habe inzwischen von Audi die Aussage, dass das Rutschen „Stand der Technik „ sei. Eine Problemlösung ist wohl nicht zu erwarten....
Traurig!

Was Stand der Technik ist, bestimmt nicht Audi, VW oder sonst eine Firma. Was Stand der Technik ist, bestimmt ein Gericht.

Und in eurem Fall ist euer Problem ganz sicher kein Stand der Technik. Denn dann müssten dies alle vergleichbaren Fahrzeuge haben. Und zwar in der Fahrzeugklasse, also auch Fahrzeuge anderer Hersteller. Sehr wahrscheinlich haben dies aber nichtmal alle baugleichen Fahrzeuge der gleichen Marke. 😰 Wenn die Werkstatt da sagt, dies sei Stand der Technik, bleibt nur der Gang zum Anwalt.

Hier ein interessanter Artikel zum "Stand der Technik" in Deutschland inkl. Aktenzeichen für euren Anwalt. 😉

anwalt.de, 23.02.2015

Klappergeräusche am Pkw mit DSG-Getriebe

"Das Landgericht Berlin hat zugunsten des klagenden Käufers eines Pkw Volkswagen Golf Highline BlueMotion Technology 1,4 l TSI entschieden (Urteil vom 18.09.2014, verkündet am 20.11.2014, Az.: 86 O. 127/14). Am Ende des Rechtsstreits, dem zudem ein selbständiges Beweisverfahren vorausgegangen war, sah das Gericht einen Sachmangel vorliegen und verurteilte den Händler zur Rückabwicklung des Neuwagenkaufes.

Nach § 434 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit – wie im vorliegenden Fall – nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann.

Hinsichtlich des Vergleichsmaßstabs sind nicht ausschließlich die gleichen Produkte desselben Herstellers, sondern vielmehr der Entwicklungsstand aller vergleichbarer Gegenstände auch anderer Hersteller zu berücksichtigen. Eine Beschränkung der Gewährleistung auf den Stand des Herstellers für seine Produkte würde demgegenüber bedeuten, dass für Konstruktions- oder Fertigungsfehler einer ganzen Serie keine Gewährleistung besteht.

Bei Kraftfahrzeugen ist Vergleichsmaßstab der Entwicklungsstand aller in dieser Fahrzeugklasse vergleichbaren Fahrzeuge (LG Kassel, Urteil vom 04.08.2010 – 6 O 778/10 –). Das streitgegenständliche Fahrzeug ist mangelhaft i.S.d. § 434 Abs. 1 S.2 Nr. 2 BGB. Aufgrund der im Fahrbetrieb bei geöffneten Fenstern und Fahren auf schlechter Wegstrecke, insbesondere Kopfsteinpflaster, auftretenden Rassel- und Klappergeräusche weist das Fahrzeug eine Beschaffenheit auf, die bei herstellerfremden Fahrzeugen dergleichen Fahrzeugklasse und mit gleichartiger Ausstattung nicht üblich ist. Daher konnte der Kläger eine solche Geräuschbildung bei einem Neufahrzeug nicht erwarten. Zu dieser Überzeugung kommt das Gericht auf Grundlage des nachvollziehbaren und schlüssigen Sachverständigengutachtens im selbständigen Beweisverfahren sowie der Inaugenscheinnahme der Fahrgeräusche auf Kopfsteinpflaster.

Der Sachverständige hat ausgeführt, dass bei Probefahrten deutlich klirrende Klapper- und Rasselgeräusche in der Fahrgastzelle wahrnehmbar gewesen seien. Diese seien als nicht typische Arbeitsgeräusche dem DSG-Getriebe im Mitteltunnel zuzuordnen. Die Ursache sei wahrscheinlich im Spiel eines Losrades zu sehen. Die Geräusche seien konstruktiv bei der Bauart des Herstellers bedingt und würden sich weder durch Reparatur noch Austausch abstellen lassen. Zwar sei kein technischer Mangel gegeben. Die Geräuschbildung sei aber als Komfortmangel einzustufen. Eine Probefahrt mit einem herstellerfremden Fahrzeug der gleichen Fahrzeugklasse und DSG Automatik mit Trockenkupplung habe keine Geräuschbildung aufgewiesen.

Das Gericht sah auch nicht, dass eine Rückabwicklung wegen Unerheblichkeit des Mangels nach § 323 Abs. Abs. 2 BGB ausgeschlossen ist.

Nach ständiger Rechtsprechung fordert die Beurteilung der Frage, ob ein Sachmangel unerheblich ist, eine umfassende Interessenabwägung. Zu berücksichtigen sind dabei vor allem der für eine etwaige Mängelbeseitigung erforderliche Aufwand bzw. bei nicht behebbaren Mängeln die von ihnen ausgehende funktionelle, ästhetische oder sonstige Beeinträchtigungen (vgl. Palandt / Grüneberg, BGB, 70. Auflage § 323 BGB, Randnummer 32). Da hier ein nicht behebbarer Mangel vorliegt, kommt es auf die durch den Mangel verursachten Beeinträchtigungen an (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Juli 2008 – 14 U 125/07 –, juris). Ein fortwährendes in Intensität und Häufigkeit unregelmäßiges Rasseln und Klappern unter den genannten Betriebsbedingungen ist so störend, dass der Mangel als erheblich einzustufen ist. Ferner ist zu berücksichtigen, dass es sich um einen Neuwagen handelt, bei dem die Unerheblichkeitsgenze aufgrund des entsprechend höher anzusetzenden Leistungsinteresses des Käufers, die jeglichen Kompromiss bezüglich der Qualität des Fahrzeugs ausgeschlossen wissen möchte, tendenziell enger zu ziehen ist als bei einem Gebrauchtwagen. Denn bei einem Neuwagen ist dem Käufer insbesondere im Hinblick auf den Fahrtkomfort ein geringes Maß an negativen Auswirkungen zuzumuten (vgl. LG Köln, Urteil vom 24.06.2009 – 28 O 11/07 –)."

VG myinfo

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Bei meinem Passat B7 1.8 TSI wurde letztes Jahr das komplette DSG-7 getauscht (laut Werkstatt "VW-Aktion"😉. Aktuell nach 20.000km mit dem neuen Getriebe rutscht ("rubbelt"😉 die Kupplung wieder im 2./3. Gang. Toll.

@motortalk-er:

Zitat:

Ob das gleiche Getriebe in anderen Markenbereichen des Konzerns mit anderen Motoren gut läuft ... mag sein, bringt den Golf-Käufer aber nicht einen Meter weiter.

Es läuft auch, wenn man Glück hat (oder nichts merkt...), bei allen Golf 7 mit diesem Getriebe (1,2TSI, 1,4TSI) und auch beim 1,6TDI.

Das bringt den einzelnen Golf-Fahrer, der jetzt aktuell gerade Probleme hat (und sie überhaupt bemerkt hat...) natürlich auch nicht weiter. Um die Auseinandersetzung mit einem Serviceberater kommt man, wenn man nicht zu den Glücklichen gehört, kaum herum.

Wie sehr das wahrscheinlich vom "Glück" abhängig ist, deutet der Beitrag von @braunie an:

Zitat:

Ich hatte vorher den Golf 6 Variant mit 7G DSG und keine Probleme über 90.000 km. Dann hab ich den Golf 7 bekommen und schon nach 13.000 km Probleme. War doch das gleiche DSG oder?

Schlechter geworden ist das 7-Gang-DSG mit einiger Sicherheit nicht (selbst VW dürfte das Ding intern vermutlich schon so peinlich sein, dass die einer einfachen, wirkungsvollen und vor allem kostengünstigen Verbesserung nicht im Wege stehen würden)

Es ist übrigens nicht nur vom Glück abhängig, sondern auch von der Toleranzschwelle bzw. dem techn. Verständnis des Fahrers:
Der muss ja erst einmal eindeutig eine Unregelmässigkeit am Getriebe ausmachen.
Ich garantiere dir, dass diverse DSG-Fahrer Ruckeln, keine Kriechneigung, Rupfen oder Durchrutschen haben, ohne es zu bemerken oder ohne dem eine Bedeutung bei zu messen.
Die merken erst etwas, wenn eine Warnleuchte an geht oder eben gar nichts mehr geht...

Bei meinem DSG wurde jetzt Garantie-Antrag bei VW gestellt. Daraufhin wurde eine Software-Aktualisierung durch geführt, die das Problem anscheinend beheben soll. Einen Tag wars gut bzw kaum wahrnehmbar.
Heute morgen auf dem Weg zum Büro..... 5 Gang rutscht ganz leicht beim Beschleunigen..... was tun? Golf weg werfen?? Nochmal beanstanden?

Greetz

Logo beanstanden, so wie sich das aber anhoert schleift die Kupplung das heist neu Lueftspiel ausmessen wenn i.o. dann Kupplung ersetzen.

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Jetzt ist ein Probefahrttermin durch einen VW-Menschen angesetzt... man darf gespannt sein. Leider konnte ich das Thema bisher immer nur per Video nachweisen, aber nie, wenn ein Techniker vom Freundlichen mit im Auto saß.... Daumen drücken....

Bei mir das gleiche. Seit dem letzten Firmware-Update fürs DSG (wurde bei der ersten Beanstandung dieses Problems gemacht) ist es leider trotzdem nicht besser geworden.
Bei mir tritt es nur innerhalb der ersten 2km und bei kaltem Fahrzeug auf; darum ist es auch schwer vorzuführen.

Beim VW-Probefahrttermin konnte das Problem wenigstens nachvollzogen werden. Der VW-Mensch hüllte sich in Schweigen über die Auswertung... man darf gespannt sein.

Hallo zusammen,

wir diskutieren dieses Problem gerade im Nachbarforum. Ich denke, es ist interessant, die Information miteinander zu verknüpfen. Auf jeden Fall tritt der Fehler mehrfach auf, das sollte doch mittlerweile auch VW bemerkt haben?! Gelöst wurde es bisher offensichtlich noch nicht.

http://www.golf7freunde.de/.../?pageNo=1

.... in 14 Tagen bekomme ich ein neues Kupplungspaket auf Garantie. Mal sehn, ob es dann Ruhe gibt.....

Greetz

Hat aber lange gedauert...

Jetzt ist das neue Kupplungspaket drin.... war die ersten 4 Tage super. Und ... was soll ich Euch sagen...
Jetzt macht sich ein Kupplungsrutschen auf BEIDEN Kupplungen, also auf geraden und ungeraden Gängen, bemerkbar!!!!! *grrr*
Dann gibt es jetzt ja nur noch die Möglichkeit, dass es an der Mechatronik liegt, oder?
(am Besten.... Golf weg schmeißen.... :-/ )

Ich glaub die haben das Lueftspiel nicht richtig ausgemessen

... sorry für die Gegenfrage... Aber wenn der Gang durch rutscht, d. h. die Kupplung nicht zu 100% geschlossen ist bzw. der Anpressdruck nicht stimmt, wie kann dafür das Lüftspiel verantwortlich sein?
Heißt das, wenn Lüftspiel zu groß } Anpressdruck zu niedrig, da Abstand zu groß?

Bitte um Wissenserweiterung.... 🙂

Zitat:

@pininhunter schrieb am 19. Juni 2015 um 11:30:12 Uhr:


... sorry für die Gegenfrage... Aber wenn der Gang durch rutscht, d. h. die Kupplung nicht zu 100% geschlossen ist bzw. der Anpressdruck nicht stimmt, wie kann dafür das Lüftspiel verantwortlich sein?
Heißt das, wenn Lüftspiel zu groß } Anpressdruck zu niedrig, da Abstand zu groß?

Bitte um Wissenserweiterung.... 🙂

Stimmt genau.

Da gibt es nicht viele moeglichkeiten.

Wenn eine Kupplung neu eingebaujt wird muessen unterlegscheiben eingesetzt werden , jedoch muessen diese Haargenau ausgemessen werden ,

das heisst es wird solch komische werkzeug eingesetzt und ein spiel ausgemessen und berechnet, dann werden die Scheiben ebenfalls gemessen und laut einer Tabelle die dementsprechende Scheibe eingelegt und das seperat fuer beide kupplungen.

sollte die Kupplung nicht richtig sitzeen oder nicht richtig gemessen werden, schleifft die kupplung oder es entsteht auch ein rattern beim Beschleunigen. Die andere Moeglichkeit veroelte Kupplung was aber nicht sein kann bei einer neuen.

Selbstverstaendlich kann es auch an der Mechatronik liegen, aber mal ernsthaft vorherr war es nur bei einer Kupplungsgruppe, jetzt bei beiden da bezweifle ich das es an der Mechatronik liegt eher die haben was falsch gemacht.

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