DSG im 1,6 TDI --> 3. + 5. Gang rutscht?!

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo allerseits,

ich fahre einen Golf 7 1,6 TDI DSG Bj 2013 mit mittlerweile 21.000 km.
Seit den letzten 10.000 km fällt mir folgendes auf:
Beim Beschleunigen unter Vollast, z. B. an einer Steigung oder auch zügig aus einer Ortschaft heraus auf Landstraßentempo scheint der 3. Gang (vor allem kurz vor dem Gangwechsel zum 4.) und auch der 5. Gang gelegentlich leicht zu rutschen. Das fühlt sich an, als würde man wie bei einem Handschalter kurz zu lang auf der Kupplung stehen. Man sieht auch eine kleine Verzögerung beim Anstieg der Drehzahl beim Beschleunigen. Speziell im 5. Gang ist während des vermuteten Rutschens ein leichtes Dröhnen in der Karosserie zu hören. Das lässt sich vor allem beim Beschleunigen im 5. Gang aus Ortschaften erzeugen, wenn so beschleunigt wird, dass das DSG gerade noch nicht schaltet. Im manuellen Modus tritt das auch auf, aber gefühlt weniger intensiv.
Das Getriebe hat schon ein Software-Update und eine Umstellung des Getriebeöls bekommen.

Soll ich mich direkt mit VW auseinander setzen? Mein Freundlicher ist da etwas unkooperativ.

Wie sind Eure Meinungen und Erfahrungen zu sowas??

Freu mich auf Eure Tipps.
Vielen Dank!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@tommtom89 schrieb am 19. April 2018 um 19:07:42 Uhr:


Habe inzwischen von Audi die Aussage, dass das Rutschen „Stand der Technik „ sei. Eine Problemlösung ist wohl nicht zu erwarten....
Traurig!

Was Stand der Technik ist, bestimmt nicht Audi, VW oder sonst eine Firma. Was Stand der Technik ist, bestimmt ein Gericht.

Und in eurem Fall ist euer Problem ganz sicher kein Stand der Technik. Denn dann müssten dies alle vergleichbaren Fahrzeuge haben. Und zwar in der Fahrzeugklasse, also auch Fahrzeuge anderer Hersteller. Sehr wahrscheinlich haben dies aber nichtmal alle baugleichen Fahrzeuge der gleichen Marke. 😰 Wenn die Werkstatt da sagt, dies sei Stand der Technik, bleibt nur der Gang zum Anwalt.

Hier ein interessanter Artikel zum "Stand der Technik" in Deutschland inkl. Aktenzeichen für euren Anwalt. 😉

anwalt.de, 23.02.2015

Klappergeräusche am Pkw mit DSG-Getriebe

"Das Landgericht Berlin hat zugunsten des klagenden Käufers eines Pkw Volkswagen Golf Highline BlueMotion Technology 1,4 l TSI entschieden (Urteil vom 18.09.2014, verkündet am 20.11.2014, Az.: 86 O. 127/14). Am Ende des Rechtsstreits, dem zudem ein selbständiges Beweisverfahren vorausgegangen war, sah das Gericht einen Sachmangel vorliegen und verurteilte den Händler zur Rückabwicklung des Neuwagenkaufes.

Nach § 434 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit – wie im vorliegenden Fall – nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann.

Hinsichtlich des Vergleichsmaßstabs sind nicht ausschließlich die gleichen Produkte desselben Herstellers, sondern vielmehr der Entwicklungsstand aller vergleichbarer Gegenstände auch anderer Hersteller zu berücksichtigen. Eine Beschränkung der Gewährleistung auf den Stand des Herstellers für seine Produkte würde demgegenüber bedeuten, dass für Konstruktions- oder Fertigungsfehler einer ganzen Serie keine Gewährleistung besteht.

Bei Kraftfahrzeugen ist Vergleichsmaßstab der Entwicklungsstand aller in dieser Fahrzeugklasse vergleichbaren Fahrzeuge (LG Kassel, Urteil vom 04.08.2010 – 6 O 778/10 –). Das streitgegenständliche Fahrzeug ist mangelhaft i.S.d. § 434 Abs. 1 S.2 Nr. 2 BGB. Aufgrund der im Fahrbetrieb bei geöffneten Fenstern und Fahren auf schlechter Wegstrecke, insbesondere Kopfsteinpflaster, auftretenden Rassel- und Klappergeräusche weist das Fahrzeug eine Beschaffenheit auf, die bei herstellerfremden Fahrzeugen dergleichen Fahrzeugklasse und mit gleichartiger Ausstattung nicht üblich ist. Daher konnte der Kläger eine solche Geräuschbildung bei einem Neufahrzeug nicht erwarten. Zu dieser Überzeugung kommt das Gericht auf Grundlage des nachvollziehbaren und schlüssigen Sachverständigengutachtens im selbständigen Beweisverfahren sowie der Inaugenscheinnahme der Fahrgeräusche auf Kopfsteinpflaster.

Der Sachverständige hat ausgeführt, dass bei Probefahrten deutlich klirrende Klapper- und Rasselgeräusche in der Fahrgastzelle wahrnehmbar gewesen seien. Diese seien als nicht typische Arbeitsgeräusche dem DSG-Getriebe im Mitteltunnel zuzuordnen. Die Ursache sei wahrscheinlich im Spiel eines Losrades zu sehen. Die Geräusche seien konstruktiv bei der Bauart des Herstellers bedingt und würden sich weder durch Reparatur noch Austausch abstellen lassen. Zwar sei kein technischer Mangel gegeben. Die Geräuschbildung sei aber als Komfortmangel einzustufen. Eine Probefahrt mit einem herstellerfremden Fahrzeug der gleichen Fahrzeugklasse und DSG Automatik mit Trockenkupplung habe keine Geräuschbildung aufgewiesen.

Das Gericht sah auch nicht, dass eine Rückabwicklung wegen Unerheblichkeit des Mangels nach § 323 Abs. Abs. 2 BGB ausgeschlossen ist.

Nach ständiger Rechtsprechung fordert die Beurteilung der Frage, ob ein Sachmangel unerheblich ist, eine umfassende Interessenabwägung. Zu berücksichtigen sind dabei vor allem der für eine etwaige Mängelbeseitigung erforderliche Aufwand bzw. bei nicht behebbaren Mängeln die von ihnen ausgehende funktionelle, ästhetische oder sonstige Beeinträchtigungen (vgl. Palandt / Grüneberg, BGB, 70. Auflage § 323 BGB, Randnummer 32). Da hier ein nicht behebbarer Mangel vorliegt, kommt es auf die durch den Mangel verursachten Beeinträchtigungen an (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Juli 2008 – 14 U 125/07 –, juris). Ein fortwährendes in Intensität und Häufigkeit unregelmäßiges Rasseln und Klappern unter den genannten Betriebsbedingungen ist so störend, dass der Mangel als erheblich einzustufen ist. Ferner ist zu berücksichtigen, dass es sich um einen Neuwagen handelt, bei dem die Unerheblichkeitsgenze aufgrund des entsprechend höher anzusetzenden Leistungsinteresses des Käufers, die jeglichen Kompromiss bezüglich der Qualität des Fahrzeugs ausgeschlossen wissen möchte, tendenziell enger zu ziehen ist als bei einem Gebrauchtwagen. Denn bei einem Neuwagen ist dem Käufer insbesondere im Hinblick auf den Fahrtkomfort ein geringes Maß an negativen Auswirkungen zuzumuten (vgl. LG Köln, Urteil vom 24.06.2009 – 28 O 11/07 –)."

VG myinfo

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Zitat:

@ventomat121 schrieb am 17. Jan. 2018 um 20:27:03 Uhr:


Mehr als rd 2000 km bin ich seither noch nicht gefahren. Definitiv schaltet das DSG weniger sanft als vorher.

Vielleicht wurde tatsächlich von Rutschkupplung wieder auf die bewährte Rupfkupplung umgestellt(!?)

Falls nicht: Meine Austausch-Rutschkupplung war immerhin 3.500 km unauffällig. Also noch etwas Geduld.

Zitat:

@Suppersready69 schrieb am 18. Januar 2018 um 17:14:15 Uhr:



Zitat:

@ventomat121 schrieb am 17. Jan. 2018 um 20:27:03 Uhr:


Mehr als rd 2000 km bin ich seither noch nicht gefahren. Definitiv schaltet das DSG weniger sanft als vorher.

Vielleicht wurde tatsächlich von Rutschkupplung wieder auf die bewährte Rupfkupplung umgestellt(!?)

Falls nicht: Meine Austausch-Rutschkupplung war immerhin 3.500 km unauffällig. Also noch etwas Geduld.

Meinst du? 😉

Ich finde das Schaltverhalten nun weniger angenehm. Es rutscht und rubbelt zwar nicht, aber beim Runterschalten ruckt es doch ganz erheblich.

Wenn die Kupplung beim Umschalten zu lange schleift bzw. rutscht,
wird sie zu langsam geschlossen,
wenn sie in dieser Situation ruckt, wird sie zu schnell geschlossen.
Das ist so, wie beim Handschalter.
Bei einem DSG ist dies m.E. ein SW-Problem.

Nachtrag:
Die ölgekühlten Lamellenkupplungen des DQ250 usw.
sind wahrscheinlich unempfindlicher gegenüber der Stellgeschwindigkeit
beim Schließen der Kupplung.
Sie haben wahrscheinlich einen "breiteren Eingriff"?
Beim DQ200 muss dieser "Eingriff" punktgenau getroffen werden.

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Hey Leute,

ich wurde durch einen Hinweis auf diesen Beitrag aufmerksam. Ich kämpfe bei meinem Audi A3 7 Gang DSG mit exakt dem identischen Problem. Alles ging im Oktober 2017 bei gut 40.000 km los. Erst isoliertes "Rutschen" im 5 Gang. Das wurde immer schlimmer und schließlich rutschte der 3. Gang.
In der Werkstatt erfolgten diverse Adaptationsfahrten und Updates, die alle nur für wenige Tage Erfolg brachten. Nachdem ich dann zum 3. oder 4. Mal dort war, erhielt ich das oben genannter "verbesserte" Kupplungspaket.
Danach ging der Horror erst richtig los: zunächst extremes Rutschen im 4. Gang ( der vorher garnicht betroffen war!). Dann sollte ich 500km warten, denn das "Rutschen" sei in den ersten 500 km nach Kupplungstausch ganz normal.... Wie zu erwarten rutschte der 4. Gange fröhlich weiter, auch bei weiter über 500.km. Einziger Effekt: es rutschen schließlich die Gänge 3-5 und 6 + 7 vibrieren ordentlich.
Ein weiteres Mal in die Werkstatt: Softwareupdate. - Keine Besserung.
Wieder Werkstatt: Einschleifen der Kupplung - Keine Besserung.
Die Tage nun wieder dort gewesen: Neue Kupplung, verbesserte Version der verbesserten Kupplung (welche wohl wieder der ursprünglichen Kupplung entspricht) soll eingebaut werden und eine Anpassung der Software muss erfolgen. Aber zur Zeit Lieferengpass. Wartezeit beträgt wohl mehrere Wochen.

Ich mag das Auto sehr, aber dieses Rutschen nimmt mir einfach den Spaß am Fahren.
Ich bin sehr gespannt, wie viele Kupplungen der Wagen noch erhalten wird. Unser alter Golf hatte mit 350.000km noch die erste Kupplung .......

Die haben wirklich nicht den geringsten Plan was sie da machen und experimentieren völlig ohne Konzept an Kundenfahrzeugen herum. Wie können manche Leute eigentlich mit dem heutigen Wissensstand und den überall dokumentierten Problemen noch so bekloppt sein sich ein Fahrzeug mit diesem Getriebe zuzulegen?

Das wird mir ein ewiges Rätsel bleiben. 😕

Als das „Kupplungeinschleifen“ gefallen war, habe ich auch nicht mehr weiter nach gefragt.... experimentieren trifft es ganz gut 🙁

Hab ein Anruf von der Werkstatt erhalten.
Es gibt zwar eine Lösung, aber es dauert noch bis diese verfügbar ist. Von 1-2 Monaten war dir Rede (Aussage von Januar 2018).
Details wurde keine genannt. Zumindest sollte im Januar nicht die Kupllung getauscht werden, da eine andere Lösung in Aussicht steht.

... wurde in irgendeiner Weise angedeutet, wie diese "Lösung" aussieht?

Ich würde hohe Summen darauf verwetten, dass es sich um ein Softwareupdate handelt.

Oder um eine geänderte Teilenummer bei der Kupplung 😉

Oder beides . . .

Laut Audi Kupplung mit neuer Teilenummer + Softwareupdate

... Ah, das volle Programm. Na dann kann ja nichts schiefgehen. :-)

Zitat:

@tommtom89 schrieb am 7. Februar 2018 um 13:00:09 Uhr:


Laut Audi

Wer genau ist "Audi"?

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