DSG im 1,6 TDI --> 3. + 5. Gang rutscht?!

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo allerseits,

ich fahre einen Golf 7 1,6 TDI DSG Bj 2013 mit mittlerweile 21.000 km.
Seit den letzten 10.000 km fällt mir folgendes auf:
Beim Beschleunigen unter Vollast, z. B. an einer Steigung oder auch zügig aus einer Ortschaft heraus auf Landstraßentempo scheint der 3. Gang (vor allem kurz vor dem Gangwechsel zum 4.) und auch der 5. Gang gelegentlich leicht zu rutschen. Das fühlt sich an, als würde man wie bei einem Handschalter kurz zu lang auf der Kupplung stehen. Man sieht auch eine kleine Verzögerung beim Anstieg der Drehzahl beim Beschleunigen. Speziell im 5. Gang ist während des vermuteten Rutschens ein leichtes Dröhnen in der Karosserie zu hören. Das lässt sich vor allem beim Beschleunigen im 5. Gang aus Ortschaften erzeugen, wenn so beschleunigt wird, dass das DSG gerade noch nicht schaltet. Im manuellen Modus tritt das auch auf, aber gefühlt weniger intensiv.
Das Getriebe hat schon ein Software-Update und eine Umstellung des Getriebeöls bekommen.

Soll ich mich direkt mit VW auseinander setzen? Mein Freundlicher ist da etwas unkooperativ.

Wie sind Eure Meinungen und Erfahrungen zu sowas??

Freu mich auf Eure Tipps.
Vielen Dank!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@tommtom89 schrieb am 19. April 2018 um 19:07:42 Uhr:


Habe inzwischen von Audi die Aussage, dass das Rutschen „Stand der Technik „ sei. Eine Problemlösung ist wohl nicht zu erwarten....
Traurig!

Was Stand der Technik ist, bestimmt nicht Audi, VW oder sonst eine Firma. Was Stand der Technik ist, bestimmt ein Gericht.

Und in eurem Fall ist euer Problem ganz sicher kein Stand der Technik. Denn dann müssten dies alle vergleichbaren Fahrzeuge haben. Und zwar in der Fahrzeugklasse, also auch Fahrzeuge anderer Hersteller. Sehr wahrscheinlich haben dies aber nichtmal alle baugleichen Fahrzeuge der gleichen Marke. 😰 Wenn die Werkstatt da sagt, dies sei Stand der Technik, bleibt nur der Gang zum Anwalt.

Hier ein interessanter Artikel zum "Stand der Technik" in Deutschland inkl. Aktenzeichen für euren Anwalt. 😉

anwalt.de, 23.02.2015

Klappergeräusche am Pkw mit DSG-Getriebe

"Das Landgericht Berlin hat zugunsten des klagenden Käufers eines Pkw Volkswagen Golf Highline BlueMotion Technology 1,4 l TSI entschieden (Urteil vom 18.09.2014, verkündet am 20.11.2014, Az.: 86 O. 127/14). Am Ende des Rechtsstreits, dem zudem ein selbständiges Beweisverfahren vorausgegangen war, sah das Gericht einen Sachmangel vorliegen und verurteilte den Händler zur Rückabwicklung des Neuwagenkaufes.

Nach § 434 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit – wie im vorliegenden Fall – nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann.

Hinsichtlich des Vergleichsmaßstabs sind nicht ausschließlich die gleichen Produkte desselben Herstellers, sondern vielmehr der Entwicklungsstand aller vergleichbarer Gegenstände auch anderer Hersteller zu berücksichtigen. Eine Beschränkung der Gewährleistung auf den Stand des Herstellers für seine Produkte würde demgegenüber bedeuten, dass für Konstruktions- oder Fertigungsfehler einer ganzen Serie keine Gewährleistung besteht.

Bei Kraftfahrzeugen ist Vergleichsmaßstab der Entwicklungsstand aller in dieser Fahrzeugklasse vergleichbaren Fahrzeuge (LG Kassel, Urteil vom 04.08.2010 – 6 O 778/10 –). Das streitgegenständliche Fahrzeug ist mangelhaft i.S.d. § 434 Abs. 1 S.2 Nr. 2 BGB. Aufgrund der im Fahrbetrieb bei geöffneten Fenstern und Fahren auf schlechter Wegstrecke, insbesondere Kopfsteinpflaster, auftretenden Rassel- und Klappergeräusche weist das Fahrzeug eine Beschaffenheit auf, die bei herstellerfremden Fahrzeugen dergleichen Fahrzeugklasse und mit gleichartiger Ausstattung nicht üblich ist. Daher konnte der Kläger eine solche Geräuschbildung bei einem Neufahrzeug nicht erwarten. Zu dieser Überzeugung kommt das Gericht auf Grundlage des nachvollziehbaren und schlüssigen Sachverständigengutachtens im selbständigen Beweisverfahren sowie der Inaugenscheinnahme der Fahrgeräusche auf Kopfsteinpflaster.

Der Sachverständige hat ausgeführt, dass bei Probefahrten deutlich klirrende Klapper- und Rasselgeräusche in der Fahrgastzelle wahrnehmbar gewesen seien. Diese seien als nicht typische Arbeitsgeräusche dem DSG-Getriebe im Mitteltunnel zuzuordnen. Die Ursache sei wahrscheinlich im Spiel eines Losrades zu sehen. Die Geräusche seien konstruktiv bei der Bauart des Herstellers bedingt und würden sich weder durch Reparatur noch Austausch abstellen lassen. Zwar sei kein technischer Mangel gegeben. Die Geräuschbildung sei aber als Komfortmangel einzustufen. Eine Probefahrt mit einem herstellerfremden Fahrzeug der gleichen Fahrzeugklasse und DSG Automatik mit Trockenkupplung habe keine Geräuschbildung aufgewiesen.

Das Gericht sah auch nicht, dass eine Rückabwicklung wegen Unerheblichkeit des Mangels nach § 323 Abs. Abs. 2 BGB ausgeschlossen ist.

Nach ständiger Rechtsprechung fordert die Beurteilung der Frage, ob ein Sachmangel unerheblich ist, eine umfassende Interessenabwägung. Zu berücksichtigen sind dabei vor allem der für eine etwaige Mängelbeseitigung erforderliche Aufwand bzw. bei nicht behebbaren Mängeln die von ihnen ausgehende funktionelle, ästhetische oder sonstige Beeinträchtigungen (vgl. Palandt / Grüneberg, BGB, 70. Auflage § 323 BGB, Randnummer 32). Da hier ein nicht behebbarer Mangel vorliegt, kommt es auf die durch den Mangel verursachten Beeinträchtigungen an (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Juli 2008 – 14 U 125/07 –, juris). Ein fortwährendes in Intensität und Häufigkeit unregelmäßiges Rasseln und Klappern unter den genannten Betriebsbedingungen ist so störend, dass der Mangel als erheblich einzustufen ist. Ferner ist zu berücksichtigen, dass es sich um einen Neuwagen handelt, bei dem die Unerheblichkeitsgenze aufgrund des entsprechend höher anzusetzenden Leistungsinteresses des Käufers, die jeglichen Kompromiss bezüglich der Qualität des Fahrzeugs ausgeschlossen wissen möchte, tendenziell enger zu ziehen ist als bei einem Gebrauchtwagen. Denn bei einem Neuwagen ist dem Käufer insbesondere im Hinblick auf den Fahrtkomfort ein geringes Maß an negativen Auswirkungen zuzumuten (vgl. LG Köln, Urteil vom 24.06.2009 – 28 O 11/07 –)."

VG myinfo

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Audi ist eine Automarke!!

Bitte entschuldigt die ungenaue Formulierung : laut der Audi-Werkstatt, die sich bei meinem A3 mit DSG-Problem auseinandergesetzt hat

Sei mir nicht böse, aber dann ist die Information nicht viel wert.

So...mein freundlicher rief mich gestern an uns sagte das mein Auto mit der neuen Kupplung laut letzter tpi fertig ist.

Nachdem man mir als Liefertermin für die Kupplung die KW 8 nannte und bei mir seit Montag die Mobilitätsgarantie lief( denn im 6. Gang war das Auto nicht mehr fahrbar) und ich einem Ersatzwagen bis zum Einbau der Kupplung bekommen habe. WURDE wahrscheinlich aufgrund der Kosten für die Mobilitätsgarantie die Kupplung am Mittwoch schon geliefert und verbaut.Dafür muss wahrscheinlich ein andere Kunde länger warten. Heute hole ich das Auto ab und werde umgehend berichten.

Als Ersatzwagen hatte ich ein G7 mit 2.0 tdi und dsg. Ich muss sagen das dieses DSG im Vergleich zum. 7 Gang dsg etwas unkomfortabler schaltet aber vom rutschen keine Spur. Mit den Erfahrungen die ich mit dem dq200 gesammelt habe würde ich aber diese komforteinbussen gerne in Kauf nehmen und mich nicht ständig über das dq 200 ärgern müssen.

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Zitat:

@superfodi schrieb am 8. Februar 2018 um 11:53:15 Uhr:


Heute hole ich das Auto ab und werde umgehend berichten.

Behalte jedoch im Hinterkopf, dass die Autos laut Erfahrungsberichten direkt nach dem Kupplungstausch für einige hundert oder tausend Kilometer

immer

einwandfrei laufen.

Ich bin aber gespannt, ob du sonst am Getriebeverhalten irgendwelche Veränderungen feststellen kannst, z. B. geänderte Schaltkennlinien, geändertes Kriechverhalten usw.

Zitat:

@superfodi schrieb am 8. Februar 2018 um 11:53:15 Uhr:


Als Ersatzwagen hatte ich ein G7 mit 2.0 tdi und dsg. Ich muss sagen das dieses DSG im Vergleich zum. 7 Gang dsg etwas unkomfortabler schaltet aber vom rutschen keine Spur. Mit den Erfahrungen die ich mit dem dq200 gesammelt habe würde ich aber diese komforteinbussen gerne in Kauf nehmen und mich nicht ständig über das dq 200 ärgern müssen.

Das DQ250 schaltet situationsabhängig rauer bzw. zäher als ein tadellos funktionierendes DQ200. Das hat zwei Gründe: Erstens sind die Gangsprünge seit der mit dem 184 PS TDI eingeführten neuen Übersetzung (höhere Spreizung durch kürzeren 1. und längeren 6. Gang) größer. Das betrifft aber nur die Diesel um dort eigentlich nur die Gangwechsel 1-3. Zweitens merkt man bei den aktuellen Temperaturen deutlich das Schleppmoment und das trägere Reaktionsverhalten der Lamellenkupplung. Bei betriebswarmen Aggregaten sind die Unterschiede höchstens marginal. Beim neuen DQ381 soll der Effekt außerdem geringer ausgeprägt sein, vermutlich durch das neue Leichtlauföl mit geringerer Viskosität.

Ich schildere dies an dieser Stelle hauptsächlich für potentielle Umsteiger. Dafür bekommt man beim DQ250 außerdem eine deutlich bessere Kriechregelung und eine Drehzahlsenkung im höchsten Gang.

Zitat:

@superfodi schrieb am 8. Februar 2018 um 11:53:15 Uhr:


So...mein freundlicher rief mich gestern an uns sagte das mein Auto mit der neuen Kupplung laut letzter tpi fertig ist.


Als Ersatzwagen hatte ich ein G7 mit 2.0 tdi und dsg. Ich muss sagen das dieses DSG im Vergleich zum. 7 Gang dsg etwas unkomfortabler schaltet aber vom rutschen keine Spur. Mit den Erfahrungen die ich mit dem dq200 gesammelt habe würde ich aber diese komforteinbussen gerne in Kauf nehmen und mich nicht ständig über das dq 200 ärgern müssen.

Wie hat dir der Unterschied zwischen diesen beiden Motoren gefallen? Fühlten Sie sich extra 40 PS?

Zitat:

@superfodi schrieb am 8. Februar 2018 um 11:53:15 Uhr:


Nachdem man mir als Liefertermin für die Kupplung die KW 8 nannte und bei mir seit Montag die Mobilitätsgarantie lief( denn im 6. Gang war das Auto nicht mehr fahrbar) und ich einem Ersatzwagen bis zum Einbau der Kupplung bekommen habe. WURDE wahrscheinlich aufgrund der Kosten für die Mobilitätsgarantie die Kupplung am Mittwoch schon geliefert und verbaut.Dafür muss wahrscheinlich ein andere Kunde länger warten. Heute hole ich das Auto ab und werde umgehend berichten.

Moin!
Geile Sache! - Dann läuft das jetzt also auf die Schiene.. ich warte immer noch auf die Kupplung und vertreibe mir die Wartezeit mit wöchentlichen Anrufen beim Volkswagen Kundenservice, wo man mir nie etwas neues sagen kann 😉
Auf deine Erfahrungen mit der neuen Kupplung bin ich sehr gespannt! Ich wünsch dir was!

Viele Grüße

Tach zusammen,

ich habe ja als ebenfalls Betroffener über die Einschaltung von RA und Autobild offensichtlich Bewegung in die Sache gebracht. In meinem Fall wurde wie im DSG Thread zu lesen ist aber eine andere Kupplungseinheit wie in der einschlägigen TPI vermerkt geliefert. Den Hinweis auf eine bestimmte Version die einzubauen ist hat man inzwischen wieder entfernt.
Ich bekomme meine Kupplung am Montag eingebaut. Ob die Kupplung in Zukunft funktioniert ist mir aber jetzt egal da der Sportsvan von VW zurückgenommen wird ( Ankauf durch Händler bei gleichzeitigem Verkauf eines Tiguan).
Ich kann mir nicht vorstellen das von heute auf morgen das Problem gelöst ist und auf einmal Kupplungen da sind.
Ich hab aber noch 2-3 Monate Zeit zu prüfen ob das Teil jetzt was taugt.

LG
vadder

@superfodi

Und, wie sieht es mit dem versprochenen Bericht aus?

Hallo an alle. Das Auto habe ich gestern geholt. Die Probefahrt bzw. ADAPTIONSFAHRT nach Kupplungseinbau belief sich auch knapp 40 km. Von daher erstmal alles gut. Es gibt Berichte von einigen die gerade 2 bis 5 km Probefahrt nach solch einen Eingriff hatte.

Aber bitte geduldet euch noch mit meinem Bericht. Den nach 100km kann mann noch nicht viel sagen. Die ersten km waren vom schaltverhalten und schaltübergängen sehr ruppig und unpräzise aber je mehr ich fahre desto besser wird es.

Bisher ist kein rutschen und die damit verbundenen Vibrationen aufgetreten.

Hoffen wir mal das es so bleibt. Morgen geht es evtl. für einen kurztrip nach Österreich ca. 550 km einfach. Danach kann ich evtl. mehr berichten.

Zitat:

@superfodi schrieb am 09. Feb. 2018 um 11:51:15 Uhr:


Morgen geht es evtl. für einen kurztrip nach Österreich ca. 550 km einfach. Danach kann ich evtl. mehr berichten.

Ich platze vor Neugier.... ;-)

Glaubt einer von euch im Ernst daß man nach 500 km bereits etwas daraus folgern kann ?

Ihr seid wirklich bescheiden geworden. Nach 50 000 km sollte man mal nachfragen ob es noch so gut funktioniert wie zu Anfang. Dann könnt ihr eine Flasche Sekt öffnen ...

Nee, 25000km reicht. Die musste aber wirklich erst mal fahren.

Zitat:

@Suppersready69 schrieb am 11. Februar 2018 um 13:10:18 Uhr:



Zitat:

@superfodi schrieb am 09. Feb. 2018 um 11:51:15 Uhr:


Morgen geht es evtl. für einen kurztrip nach Österreich ca. 550 km einfach. Danach kann ich evtl. mehr berichten.

Ich platze vor Neugier.... ;-)

Um deine Neugier etwas zu befriedigen, kann ich dir auch vorher schon sagen, Österreich ist schön und immer eine Reise wert . . . . 😁

Das wusste ich schon. :-)

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