DSG im 1,6 TDI --> 3. + 5. Gang rutscht?!
Hallo allerseits,
ich fahre einen Golf 7 1,6 TDI DSG Bj 2013 mit mittlerweile 21.000 km.
Seit den letzten 10.000 km fällt mir folgendes auf:
Beim Beschleunigen unter Vollast, z. B. an einer Steigung oder auch zügig aus einer Ortschaft heraus auf Landstraßentempo scheint der 3. Gang (vor allem kurz vor dem Gangwechsel zum 4.) und auch der 5. Gang gelegentlich leicht zu rutschen. Das fühlt sich an, als würde man wie bei einem Handschalter kurz zu lang auf der Kupplung stehen. Man sieht auch eine kleine Verzögerung beim Anstieg der Drehzahl beim Beschleunigen. Speziell im 5. Gang ist während des vermuteten Rutschens ein leichtes Dröhnen in der Karosserie zu hören. Das lässt sich vor allem beim Beschleunigen im 5. Gang aus Ortschaften erzeugen, wenn so beschleunigt wird, dass das DSG gerade noch nicht schaltet. Im manuellen Modus tritt das auch auf, aber gefühlt weniger intensiv.
Das Getriebe hat schon ein Software-Update und eine Umstellung des Getriebeöls bekommen.
Soll ich mich direkt mit VW auseinander setzen? Mein Freundlicher ist da etwas unkooperativ.
Wie sind Eure Meinungen und Erfahrungen zu sowas??
Freu mich auf Eure Tipps.
Vielen Dank!!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@tommtom89 schrieb am 19. April 2018 um 19:07:42 Uhr:
Habe inzwischen von Audi die Aussage, dass das Rutschen „Stand der Technik „ sei. Eine Problemlösung ist wohl nicht zu erwarten....
Traurig!
Was Stand der Technik ist, bestimmt nicht Audi, VW oder sonst eine Firma. Was Stand der Technik ist, bestimmt ein Gericht.
Und in eurem Fall ist euer Problem ganz sicher kein Stand der Technik. Denn dann müssten dies alle vergleichbaren Fahrzeuge haben. Und zwar in der Fahrzeugklasse, also auch Fahrzeuge anderer Hersteller. Sehr wahrscheinlich haben dies aber nichtmal alle baugleichen Fahrzeuge der gleichen Marke. 😰 Wenn die Werkstatt da sagt, dies sei Stand der Technik, bleibt nur der Gang zum Anwalt.
Hier ein interessanter Artikel zum "Stand der Technik" in Deutschland inkl. Aktenzeichen für euren Anwalt. 😉
anwalt.de, 23.02.2015
Klappergeräusche am Pkw mit DSG-Getriebe
"Das Landgericht Berlin hat zugunsten des klagenden Käufers eines Pkw Volkswagen Golf Highline BlueMotion Technology 1,4 l TSI entschieden (Urteil vom 18.09.2014, verkündet am 20.11.2014, Az.: 86 O. 127/14). Am Ende des Rechtsstreits, dem zudem ein selbständiges Beweisverfahren vorausgegangen war, sah das Gericht einen Sachmangel vorliegen und verurteilte den Händler zur Rückabwicklung des Neuwagenkaufes.
Nach § 434 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit – wie im vorliegenden Fall – nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann.
Hinsichtlich des Vergleichsmaßstabs sind nicht ausschließlich die gleichen Produkte desselben Herstellers, sondern vielmehr der Entwicklungsstand aller vergleichbarer Gegenstände auch anderer Hersteller zu berücksichtigen. Eine Beschränkung der Gewährleistung auf den Stand des Herstellers für seine Produkte würde demgegenüber bedeuten, dass für Konstruktions- oder Fertigungsfehler einer ganzen Serie keine Gewährleistung besteht.
Bei Kraftfahrzeugen ist Vergleichsmaßstab der Entwicklungsstand aller in dieser Fahrzeugklasse vergleichbaren Fahrzeuge (LG Kassel, Urteil vom 04.08.2010 – 6 O 778/10 –). Das streitgegenständliche Fahrzeug ist mangelhaft i.S.d. § 434 Abs. 1 S.2 Nr. 2 BGB. Aufgrund der im Fahrbetrieb bei geöffneten Fenstern und Fahren auf schlechter Wegstrecke, insbesondere Kopfsteinpflaster, auftretenden Rassel- und Klappergeräusche weist das Fahrzeug eine Beschaffenheit auf, die bei herstellerfremden Fahrzeugen dergleichen Fahrzeugklasse und mit gleichartiger Ausstattung nicht üblich ist. Daher konnte der Kläger eine solche Geräuschbildung bei einem Neufahrzeug nicht erwarten. Zu dieser Überzeugung kommt das Gericht auf Grundlage des nachvollziehbaren und schlüssigen Sachverständigengutachtens im selbständigen Beweisverfahren sowie der Inaugenscheinnahme der Fahrgeräusche auf Kopfsteinpflaster.
Der Sachverständige hat ausgeführt, dass bei Probefahrten deutlich klirrende Klapper- und Rasselgeräusche in der Fahrgastzelle wahrnehmbar gewesen seien. Diese seien als nicht typische Arbeitsgeräusche dem DSG-Getriebe im Mitteltunnel zuzuordnen. Die Ursache sei wahrscheinlich im Spiel eines Losrades zu sehen. Die Geräusche seien konstruktiv bei der Bauart des Herstellers bedingt und würden sich weder durch Reparatur noch Austausch abstellen lassen. Zwar sei kein technischer Mangel gegeben. Die Geräuschbildung sei aber als Komfortmangel einzustufen. Eine Probefahrt mit einem herstellerfremden Fahrzeug der gleichen Fahrzeugklasse und DSG Automatik mit Trockenkupplung habe keine Geräuschbildung aufgewiesen.
Das Gericht sah auch nicht, dass eine Rückabwicklung wegen Unerheblichkeit des Mangels nach § 323 Abs. Abs. 2 BGB ausgeschlossen ist.
Nach ständiger Rechtsprechung fordert die Beurteilung der Frage, ob ein Sachmangel unerheblich ist, eine umfassende Interessenabwägung. Zu berücksichtigen sind dabei vor allem der für eine etwaige Mängelbeseitigung erforderliche Aufwand bzw. bei nicht behebbaren Mängeln die von ihnen ausgehende funktionelle, ästhetische oder sonstige Beeinträchtigungen (vgl. Palandt / Grüneberg, BGB, 70. Auflage § 323 BGB, Randnummer 32). Da hier ein nicht behebbarer Mangel vorliegt, kommt es auf die durch den Mangel verursachten Beeinträchtigungen an (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Juli 2008 – 14 U 125/07 –, juris). Ein fortwährendes in Intensität und Häufigkeit unregelmäßiges Rasseln und Klappern unter den genannten Betriebsbedingungen ist so störend, dass der Mangel als erheblich einzustufen ist. Ferner ist zu berücksichtigen, dass es sich um einen Neuwagen handelt, bei dem die Unerheblichkeitsgenze aufgrund des entsprechend höher anzusetzenden Leistungsinteresses des Käufers, die jeglichen Kompromiss bezüglich der Qualität des Fahrzeugs ausgeschlossen wissen möchte, tendenziell enger zu ziehen ist als bei einem Gebrauchtwagen. Denn bei einem Neuwagen ist dem Käufer insbesondere im Hinblick auf den Fahrtkomfort ein geringes Maß an negativen Auswirkungen zuzumuten (vgl. LG Köln, Urteil vom 24.06.2009 – 28 O 11/07 –)."
VG myinfo
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Ich denke so langsam das es gar keine verbesserte verbesserte u.s.w. Kupplung gibt und die deswegen im Rückstand ist.
Ich vermute das dieses Kupplung anfangs mehrfach eingebaut wurde und man dann durch Kunden signalisiert bekommen hat das diese immer nach rutscht und rupft. Und man dann seitens VW die Auslieferung gestoppt hat. Das nennt man Kosten sparen, warum etwas einbauen wenn es nichts bringt. Die nennen das dann Rückstand. Und mann arbeitet inzwischen an der verbesserten Kupllung 2.x?
Ich warte jetzt schon 3 oder 4 Wochen auf die angebliche neue Kuplung. So langsam verlier ich den Glauben....
Und die Überschrift müsste auch mal geändert von :
"DSG im 1,6 TDI --> 3. + 5. Gang rutscht?!"
in
"DSG im 1,6 TDI --> rutscht in jedem Gang?!"
;-)
Meine zweite Kupplung rutscht mittlerweile jetzt auch wieder reproduzierbar durch.
km-Stand jetzt gut 10.000.
Nachdem ich beim ersten Mal (bei km-Stand 5.000) ja der "Allererste" mit diesem an für sich nonexistenten Problem war, werde ich diesmal wohl der "Allerzweiteste" sein. Bin gespannt.
Hallo ihr,
zunächst vielen Dank für die Antworten!
Ja, auch ich bin der einzige Kunde, der jemals Probleme mit seinem DSG geäußert hat 😉 Das werden die Servicemännchen bei ihren Schulungen schon gelernt haben.. Wenn die dir sagen würden, dass es ein bekanntes Problem ist, VW aber zu inkompetent ist das Problem zu lösen... na dann würde ich als Kunde aber ziemlich verunsichert sein.
Schade, dass man bei VW wohl noch nichts vom Internet gehört hat.. und wenn man mal darauf hinweist kommt immer die gleiche Leier "Im Internet finden sich ja nur unzufriedene Leute".
Sei es drum... ich hoffe die Kupplung schleift sich die nächsten Kilometer noch etwas weiter ab und die Kiste bleibt liegen..
Viele Grüße
Kurz OT.
VW hat den neuen Jetta für den US-Markt vorgestellt. Den 1.4 TSI mit 110 kW und 250 Nm gibt es auch mit einer neu entwickelten 8-Gang Wandlerautomatik. (VW Pressemeldung, letzter Absatz).
Vielleicht findet dieses Getriebe seinen Weg nach Deutschland. 😰 Träumen darf man ja noch. 😉
VG myinfo
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Zitat:
@matcher1.6 schrieb am 15. Januar 2018 um 13:18:35 Uhr:
Mhhhh. Das Wort WANDLER lese ich nirgends...
Bei
VWsteht tatsächlich nur:
"TSI und neue 8-Gang-Automatik. Als Motor kommt im Jetta erneut ein effizienter 1,4-Liter-TSI zum Einsatz. Der aufgeladene Benzin-Direkteinspritzer entwickelt bei 5.000 U/min eine Leistung von 110 kW / 150 PS; bereits ab 1.500 U/min steht das maximale Drehmoment von 250 Nm zur Verfügung. Die Grundversion Jetta S ist mit einem 6-Gang-Schaltgetriebe ausgestattet. Ab dem Jetta SE wird die Kraft über eine neu entwickelte 8-Gang-Automatik an die Vorderräder übertragen (optional für den Jetta S). Die größere Spreizung der Gänge beeinflusst die Anfahrperformance und den Verbrauch positiv."
MT schreibt:
"... In der Basis steckt ein manuelles Sechsgang-Getriebe am Vierzylinder. Gegen Aufpreis gibt es eine Achtgang-Wandlerautomatik."
Und da der Jetta auf dem US-Markt vorgestellt wurde, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass dies auch tatsächlich ein Wandler ist. 😉
Nur ist der wirklich eine Eigenentwicklung von VW?
VG myinfo
Die 8-Gang-Wandlerautomatik wird genau die gleiche oder eine Variante des Aisin-Getriebes sein, die schon in anderen Modellen für den US-Markt verbaut wird, z. B. Tiguan oder Atlas. "Neu entwickelt", das sind eben typische Marketingfloskeln.
Zitat:
@Bochumer81 schrieb am 14. Januar 2018 um 23:31:28 Uhr:
Was soll da los sein? Du bist laut einiger hier ein Einzelfall und da Teile für den Austausch aufgrund der hohen Qualität nicht eingeplant waren, dauert es ein wenig bis eine Kupplung extra für dich produziert wird.Dann gibt es noch die andere Theorie, VW hat mit dem Getriebe so einen Pfusch gebaut und es gehen so viele Kupplungen hops, so das der Zulieferer mit dem liefern nicht nachkommt, daher die Lieferschwierigkeiten.
Such dir was aus.
Vielleicht ist aber auch der Affe mit dem „verbesserte“ Version Stempel nur krank und ne normale Kupplung soll nicht ausgeliefert werden, da man den alten Pfusch ja niemals wieder so einbauen würde...
so ein Unsinn.....
ich als TE bekomme demnächst wie gesagt die fünfte neue Doppelkupplung.
Und ich weiß von VW aus erster Hand, dass das Teil im Rückstand ist und zusammen mit einem neuen Softwareupdate dann eingebaut werden soll. Lieferverfügbarkeit Mitte des ersten Quartals.
Zitat:
@pininhunter schrieb am 15. Januar 2018 um 18:35:17 Uhr:
so ein Unsinn.....
ich als TE bekomme demnächst wie gesagt die fünfte neue Doppelkupplung.
Und ich weiß von VW aus erster Hand, dass das Teil im Rückstand ist und zusammen mit einem neuen Softwareupdate dann eingebaut werden soll. Lieferverfügbarkeit Mitte des ersten Quartals.
Na dann wird ja nix mehr schief gehen. Vielleicht ist die 7te oder 8te Kupplung sogar noch besser. Aber auch das wirst du merken, du wirst sie ja wohl auch noch verbaut bekommen. Schreib mal hier wie es war.
Zitat:
@pininhunter schrieb am 15. Januar 2018 um 18:35:17 Uhr:
so ein Unsinn.....
ich als TE bekomme demnächst wie gesagt die fünfte neue Doppelkupplung.
Und ich weiß von VW aus erster Hand, dass das Teil im Rückstand ist und zusammen mit einem neuen Softwareupdate dann eingebaut werden soll. Lieferverfügbarkeit Mitte des ersten Quartals.
Mir hat man im Dezember bereits angeblich eine neue Kupplung eingebaut. Die war auch erst im Rückstand, dann aber wohl ab dem 18.12. lieferbar.
Eine Kopie der Rechnung habe ich aber partout nicht vom Händler bekommen. Der Wagen läuft bislang zuverlässig.
Zitat:
@ventomat121 schrieb am 15. Jan. 2018 um 23:2:12 Uhr:
Der Wagen läuft bislang zuverlässig.
Seit wieviel km denn?
Zitat:
@pininhunter schrieb am 15. Januar 2018 um 22:24:59 Uhr:
.... diese Antwort bringt uns alle weiter......... *kopfschüttel*
Nicht für ungut pininhunter, aber was soll man zu der ganzen Sache noch sagen? Einige von euch glauben anscheinend, dass euch irgend eine ominöse Wunderkupplung weiterbringt. Solche Ankündigungen gab es doch schon in der Vergangenheit immer wieder, und jedes Mal haben sie sich als Hoax herausgestellt. VW schafft es offenbar wirklich die Leute bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag hinzuhalten, und es gesellen sich hier auf Motor-Talk und in anderen Foren erstaunlicherweise sogar immer wieder neue DQ200-Käufer zu den Geplagten. Dabei muss man wirklich keine aufwändige Recherche betreiben um zu begreifen was da los ist.
Das einzige, was die Leute weiterbringt, ist dieses Getriebe nicht mehr zu kaufen. Auch du hättest von Anfang an Nägel mit Köpfen machen sollen, immerhin trat das Problem schon bei gut 10.000 km auf. Jetzt kann man nichts mehr machen. Dir muss man zwar zugute halten, dass du einen der ersten Golf 7 mit dem Getriebe gekauft hast. Allerdings war das Getriebe schon in den Jahren zuvor beim Golf 6 und anderen Modellen in Verruf geraten. Ein ständiges Hoffen auf die Wunderkupplung und irgend ein Zauberupdate ist jedenfalls aussichtslos.
Zitat:
@Suppersready69 schrieb am 15. Januar 2018 um 23:08:58 Uhr:
Zitat:
@ventomat121 schrieb am 15. Jan. 2018 um 23:2:12 Uhr:
Der Wagen läuft bislang zuverlässig.Seit wieviel km denn?
Mehr als rd 2000 km bin ich seither noch nicht gefahren. Definitiv schaltet das DSG weniger sanft als vorher.