DSG im 1,6 TDI --> 3. + 5. Gang rutscht?!
Hallo allerseits,
ich fahre einen Golf 7 1,6 TDI DSG Bj 2013 mit mittlerweile 21.000 km.
Seit den letzten 10.000 km fällt mir folgendes auf:
Beim Beschleunigen unter Vollast, z. B. an einer Steigung oder auch zügig aus einer Ortschaft heraus auf Landstraßentempo scheint der 3. Gang (vor allem kurz vor dem Gangwechsel zum 4.) und auch der 5. Gang gelegentlich leicht zu rutschen. Das fühlt sich an, als würde man wie bei einem Handschalter kurz zu lang auf der Kupplung stehen. Man sieht auch eine kleine Verzögerung beim Anstieg der Drehzahl beim Beschleunigen. Speziell im 5. Gang ist während des vermuteten Rutschens ein leichtes Dröhnen in der Karosserie zu hören. Das lässt sich vor allem beim Beschleunigen im 5. Gang aus Ortschaften erzeugen, wenn so beschleunigt wird, dass das DSG gerade noch nicht schaltet. Im manuellen Modus tritt das auch auf, aber gefühlt weniger intensiv.
Das Getriebe hat schon ein Software-Update und eine Umstellung des Getriebeöls bekommen.
Soll ich mich direkt mit VW auseinander setzen? Mein Freundlicher ist da etwas unkooperativ.
Wie sind Eure Meinungen und Erfahrungen zu sowas??
Freu mich auf Eure Tipps.
Vielen Dank!!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@tommtom89 schrieb am 19. April 2018 um 19:07:42 Uhr:
Habe inzwischen von Audi die Aussage, dass das Rutschen „Stand der Technik „ sei. Eine Problemlösung ist wohl nicht zu erwarten....
Traurig!
Was Stand der Technik ist, bestimmt nicht Audi, VW oder sonst eine Firma. Was Stand der Technik ist, bestimmt ein Gericht.
Und in eurem Fall ist euer Problem ganz sicher kein Stand der Technik. Denn dann müssten dies alle vergleichbaren Fahrzeuge haben. Und zwar in der Fahrzeugklasse, also auch Fahrzeuge anderer Hersteller. Sehr wahrscheinlich haben dies aber nichtmal alle baugleichen Fahrzeuge der gleichen Marke. 😰 Wenn die Werkstatt da sagt, dies sei Stand der Technik, bleibt nur der Gang zum Anwalt.
Hier ein interessanter Artikel zum "Stand der Technik" in Deutschland inkl. Aktenzeichen für euren Anwalt. 😉
anwalt.de, 23.02.2015
Klappergeräusche am Pkw mit DSG-Getriebe
"Das Landgericht Berlin hat zugunsten des klagenden Käufers eines Pkw Volkswagen Golf Highline BlueMotion Technology 1,4 l TSI entschieden (Urteil vom 18.09.2014, verkündet am 20.11.2014, Az.: 86 O. 127/14). Am Ende des Rechtsstreits, dem zudem ein selbständiges Beweisverfahren vorausgegangen war, sah das Gericht einen Sachmangel vorliegen und verurteilte den Händler zur Rückabwicklung des Neuwagenkaufes.
Nach § 434 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit – wie im vorliegenden Fall – nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann.
Hinsichtlich des Vergleichsmaßstabs sind nicht ausschließlich die gleichen Produkte desselben Herstellers, sondern vielmehr der Entwicklungsstand aller vergleichbarer Gegenstände auch anderer Hersteller zu berücksichtigen. Eine Beschränkung der Gewährleistung auf den Stand des Herstellers für seine Produkte würde demgegenüber bedeuten, dass für Konstruktions- oder Fertigungsfehler einer ganzen Serie keine Gewährleistung besteht.
Bei Kraftfahrzeugen ist Vergleichsmaßstab der Entwicklungsstand aller in dieser Fahrzeugklasse vergleichbaren Fahrzeuge (LG Kassel, Urteil vom 04.08.2010 – 6 O 778/10 –). Das streitgegenständliche Fahrzeug ist mangelhaft i.S.d. § 434 Abs. 1 S.2 Nr. 2 BGB. Aufgrund der im Fahrbetrieb bei geöffneten Fenstern und Fahren auf schlechter Wegstrecke, insbesondere Kopfsteinpflaster, auftretenden Rassel- und Klappergeräusche weist das Fahrzeug eine Beschaffenheit auf, die bei herstellerfremden Fahrzeugen dergleichen Fahrzeugklasse und mit gleichartiger Ausstattung nicht üblich ist. Daher konnte der Kläger eine solche Geräuschbildung bei einem Neufahrzeug nicht erwarten. Zu dieser Überzeugung kommt das Gericht auf Grundlage des nachvollziehbaren und schlüssigen Sachverständigengutachtens im selbständigen Beweisverfahren sowie der Inaugenscheinnahme der Fahrgeräusche auf Kopfsteinpflaster.
Der Sachverständige hat ausgeführt, dass bei Probefahrten deutlich klirrende Klapper- und Rasselgeräusche in der Fahrgastzelle wahrnehmbar gewesen seien. Diese seien als nicht typische Arbeitsgeräusche dem DSG-Getriebe im Mitteltunnel zuzuordnen. Die Ursache sei wahrscheinlich im Spiel eines Losrades zu sehen. Die Geräusche seien konstruktiv bei der Bauart des Herstellers bedingt und würden sich weder durch Reparatur noch Austausch abstellen lassen. Zwar sei kein technischer Mangel gegeben. Die Geräuschbildung sei aber als Komfortmangel einzustufen. Eine Probefahrt mit einem herstellerfremden Fahrzeug der gleichen Fahrzeugklasse und DSG Automatik mit Trockenkupplung habe keine Geräuschbildung aufgewiesen.
Das Gericht sah auch nicht, dass eine Rückabwicklung wegen Unerheblichkeit des Mangels nach § 323 Abs. Abs. 2 BGB ausgeschlossen ist.
Nach ständiger Rechtsprechung fordert die Beurteilung der Frage, ob ein Sachmangel unerheblich ist, eine umfassende Interessenabwägung. Zu berücksichtigen sind dabei vor allem der für eine etwaige Mängelbeseitigung erforderliche Aufwand bzw. bei nicht behebbaren Mängeln die von ihnen ausgehende funktionelle, ästhetische oder sonstige Beeinträchtigungen (vgl. Palandt / Grüneberg, BGB, 70. Auflage § 323 BGB, Randnummer 32). Da hier ein nicht behebbarer Mangel vorliegt, kommt es auf die durch den Mangel verursachten Beeinträchtigungen an (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Juli 2008 – 14 U 125/07 –, juris). Ein fortwährendes in Intensität und Häufigkeit unregelmäßiges Rasseln und Klappern unter den genannten Betriebsbedingungen ist so störend, dass der Mangel als erheblich einzustufen ist. Ferner ist zu berücksichtigen, dass es sich um einen Neuwagen handelt, bei dem die Unerheblichkeitsgenze aufgrund des entsprechend höher anzusetzenden Leistungsinteresses des Käufers, die jeglichen Kompromiss bezüglich der Qualität des Fahrzeugs ausgeschlossen wissen möchte, tendenziell enger zu ziehen ist als bei einem Gebrauchtwagen. Denn bei einem Neuwagen ist dem Käufer insbesondere im Hinblick auf den Fahrtkomfort ein geringes Maß an negativen Auswirkungen zuzumuten (vgl. LG Köln, Urteil vom 24.06.2009 – 28 O 11/07 –)."
VG myinfo
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Zitat:
@pininhunter schrieb am 8. Dezember 2017 um 11:50:27 Uhr:
Und im Januar soll ein Softwareupdate für die DSG-Steuerung des DQ200 heraus kommen. Ich habe also vorgeschlagen, mit dem Wechsel der Doppelkupplung bis im Januar zu warten, sonst ist die neue Kupplung ja auch schon hinüber bis die Software aktualisiert wird.
Weißt du wie viele angeblich heilbringende Softwareupdates VW schon für das DQ200 veröffentlicht hat? Aber die Software im Januar wird es jetzt bestimmt richten. 😉
Die Hoffnung stirbt zuletzt . . . . .
Wie heißt es so schön: Auch ein blindes Huhn findet einmal ein Korn.
Ich warte ja noch darauf, bis sie dem ersten ein Update für nen platten Reifen aufspielen und ihn mit den Worten vom Hof schicken „Das braucht jetzt ein paar km bis es sich neu eingelaufen hat“...
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Zitat:
Allerdings gibt es jetzt angeblich seit kurzem auch eine TPI zu dem Thema.... ich bin also nicht der einzige.
Das ist tatsächlich so - sogar mit passendem Video. Sie gilt für alle DQ200-Fahrzeuge ab 2008. Erneuter Ersatz der Mehrfachkupplung mit Softwareupdate (je nach Stand) der Getriebesteuerung.
Zitat:
Und im Januar soll ein Softwareupdate für die DSG-Steuerung des DQ200 heraus kommen.
Davon konnte ich nichts lesen.
Zitat:
@pininhunter schrieb am 8. Dezember 2017 um 11:50:27 Uhr:
Neuigkeiten:
Die Kupplung soll also tatsächlich ein weiteres Mal getauscht werden. Allerdings gibt es jetzt angeblich seit kurzem auch eine TPI zu dem Thema.... ich bin also nicht der einzige. Und im Januar soll ein Softwareupdate für die DSG-Steuerung des DQ200 heraus kommen. Ich habe also vorgeschlagen, mit dem Wechsel der Doppelkupplung bis im Januar zu warten, sonst ist die neue Kupplung ja auch schon hinüber bis die Software aktualisiert wird.
Weißt Du zufällig, von wann diese TPI datiert? Ich frage deshalb, weil meine erste Mehrfachkupplung ja vor nicht einmal 4 Wochen bei km-Stand 5.000 getauscht wurde (wie üblich, gegen eine "verbesserte Version"😉 und eben diese Kupplung nun, ca. 3.500 km später, schon wieder mit Durchrutschen beginnt.
An eine nachhaltige Fehlerbehebung durch eine neue Softwareversion glaube ich sowieso nicht.
Zitat:
@dexpot schrieb am 9. Dezember 2017 um 14:29:48 Uhr:
Zitat:
Allerdings gibt es jetzt angeblich seit kurzem auch eine TPI zu dem Thema.... ich bin also nicht der einzige.
Das ist tatsächlich so - sogar mit passendem Video. Sie gilt für alle DQ200-Fahrzeuge ab 2008. Erneuter Ersatz der Mehrfachkupplung mit Softwareupdate (je nach Stand) der Getriebesteuerung.
Zitat:
@dexpot schrieb am 9. Dezember 2017 um 14:29:48 Uhr:
Zitat:
Und im Januar soll ein Softwareupdate für die DSG-Steuerung des DQ200 heraus kommen.
Davon konnte ich nichts lesen.
Könntest Du mir vlt. einmal die Nummer der TPI und deren genauen Inhalt nennen?
Besten Dank vorab!
Grüße
Zitat:
@pininhunter schrieb am 8. Dezember 2017 um 11:50:27 Uhr:
Neuigkeiten:
Die Kupplung soll also tatsächlich ein weiteres Mal getauscht werden. Allerdings gibt es jetzt angeblich seit kurzem auch eine TPI zu dem Thema.... ich bin also nicht der einzige. Und im Januar soll ein Softwareupdate für die DSG-Steuerung des DQ200 heraus kommen. Ich habe also vorgeschlagen, mit dem Wechsel der Doppelkupplung bis im Januar zu warten, sonst ist die neue Kupplung ja auch schon hinüber bis die Software aktualisiert wird.
Man darf gespannt sein.....
Warte, wo hast du diese Information bekommen ???
Zitat:
Könntest Du mir vlt. einmal die Nummer der TPI und deren genauen Inhalt nennen?
Besten Dank vorab!
2049048/1 vom 14.11.2017.
Ok, aber wenn die Maßnahme lediglich "Erneuter Ersatz der Mehrfachkupplung mit Softwareupdate" ist, hat sich ja effektiv nichts geändert.
Nur dass der Hersteller der Werkstatt jetzt eine feste Vorgabe macht, wie am besten im Nebel zu stochern ist.
Zitat:
Ok, aber wenn die Maßnahme lediglich "Erneuter Ersatz der Mehrfachkupplung mit Softwareupdate" ist, hat sich ja effektiv nichts geändert.
Nur dass der Hersteller der Werkstatt jetzt eine feste Vorgabe macht, wie am besten im Nebel zu stochern ist.
Neue Teilenr. für das Mehrfachkupplung-Reparaturkit.
Interessant. Leider habe ich dann wohl diese "verbesserte Version der verbesserten Kupplung" knapp verpasst und habe leider noch die alte, also die "verbesserte Kupplung" bekommen. So ein Pech aber auch. Bei dieser rasanten Produktevolution kommt man aber auch nicht mehr hinterher.
Ich denke du hast anstatt der
- verbesserten verbesserten verbesserten verbesserten verbesserten verbesserten verbesserten nur die
- verbesserte verbesserte verbesserte verbesserte verbesserte verbesserte Kupplung bekommen.
Die Chancen stehen gut, dass die neue dann nicht mehr rutscht, und dafür wieder rupft. Alles wird gut. 😉
Moin ihr!
Mein morgiger Termin zum wechsel des Mehrfachkupplungssatzes wurde gecancelt - Grund: Der neue Satz Kupplung ist zur Zeit nicht lieferbar.
Weiß einer von euch was da los ist?
Grüße
Was soll da los sein? Du bist laut einiger hier ein Einzelfall und da Teile für den Austausch aufgrund der hohen Qualität nicht eingeplant waren, dauert es ein wenig bis eine Kupplung extra für dich produziert wird.
Dann gibt es noch die andere Theorie, VW hat mit dem Getriebe so einen Pfusch gebaut und es gehen so viele Kupplungen hops, so das der Zulieferer mit dem liefern nicht nachkommt, daher die Lieferschwierigkeiten.
Such dir was aus.
Vielleicht ist aber auch der Affe mit dem „verbesserte“ Version Stempel nur krank und ne normale Kupplung soll nicht ausgeliefert werden, da man den alten Pfusch ja niemals wieder so einbauen würde...