DSG im 1,6 TDI --> 3. + 5. Gang rutscht?!

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo allerseits,

ich fahre einen Golf 7 1,6 TDI DSG Bj 2013 mit mittlerweile 21.000 km.
Seit den letzten 10.000 km fällt mir folgendes auf:
Beim Beschleunigen unter Vollast, z. B. an einer Steigung oder auch zügig aus einer Ortschaft heraus auf Landstraßentempo scheint der 3. Gang (vor allem kurz vor dem Gangwechsel zum 4.) und auch der 5. Gang gelegentlich leicht zu rutschen. Das fühlt sich an, als würde man wie bei einem Handschalter kurz zu lang auf der Kupplung stehen. Man sieht auch eine kleine Verzögerung beim Anstieg der Drehzahl beim Beschleunigen. Speziell im 5. Gang ist während des vermuteten Rutschens ein leichtes Dröhnen in der Karosserie zu hören. Das lässt sich vor allem beim Beschleunigen im 5. Gang aus Ortschaften erzeugen, wenn so beschleunigt wird, dass das DSG gerade noch nicht schaltet. Im manuellen Modus tritt das auch auf, aber gefühlt weniger intensiv.
Das Getriebe hat schon ein Software-Update und eine Umstellung des Getriebeöls bekommen.

Soll ich mich direkt mit VW auseinander setzen? Mein Freundlicher ist da etwas unkooperativ.

Wie sind Eure Meinungen und Erfahrungen zu sowas??

Freu mich auf Eure Tipps.
Vielen Dank!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@tommtom89 schrieb am 19. April 2018 um 19:07:42 Uhr:


Habe inzwischen von Audi die Aussage, dass das Rutschen „Stand der Technik „ sei. Eine Problemlösung ist wohl nicht zu erwarten....
Traurig!

Was Stand der Technik ist, bestimmt nicht Audi, VW oder sonst eine Firma. Was Stand der Technik ist, bestimmt ein Gericht.

Und in eurem Fall ist euer Problem ganz sicher kein Stand der Technik. Denn dann müssten dies alle vergleichbaren Fahrzeuge haben. Und zwar in der Fahrzeugklasse, also auch Fahrzeuge anderer Hersteller. Sehr wahrscheinlich haben dies aber nichtmal alle baugleichen Fahrzeuge der gleichen Marke. 😰 Wenn die Werkstatt da sagt, dies sei Stand der Technik, bleibt nur der Gang zum Anwalt.

Hier ein interessanter Artikel zum "Stand der Technik" in Deutschland inkl. Aktenzeichen für euren Anwalt. 😉

anwalt.de, 23.02.2015

Klappergeräusche am Pkw mit DSG-Getriebe

"Das Landgericht Berlin hat zugunsten des klagenden Käufers eines Pkw Volkswagen Golf Highline BlueMotion Technology 1,4 l TSI entschieden (Urteil vom 18.09.2014, verkündet am 20.11.2014, Az.: 86 O. 127/14). Am Ende des Rechtsstreits, dem zudem ein selbständiges Beweisverfahren vorausgegangen war, sah das Gericht einen Sachmangel vorliegen und verurteilte den Händler zur Rückabwicklung des Neuwagenkaufes.

Nach § 434 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit – wie im vorliegenden Fall – nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann.

Hinsichtlich des Vergleichsmaßstabs sind nicht ausschließlich die gleichen Produkte desselben Herstellers, sondern vielmehr der Entwicklungsstand aller vergleichbarer Gegenstände auch anderer Hersteller zu berücksichtigen. Eine Beschränkung der Gewährleistung auf den Stand des Herstellers für seine Produkte würde demgegenüber bedeuten, dass für Konstruktions- oder Fertigungsfehler einer ganzen Serie keine Gewährleistung besteht.

Bei Kraftfahrzeugen ist Vergleichsmaßstab der Entwicklungsstand aller in dieser Fahrzeugklasse vergleichbaren Fahrzeuge (LG Kassel, Urteil vom 04.08.2010 – 6 O 778/10 –). Das streitgegenständliche Fahrzeug ist mangelhaft i.S.d. § 434 Abs. 1 S.2 Nr. 2 BGB. Aufgrund der im Fahrbetrieb bei geöffneten Fenstern und Fahren auf schlechter Wegstrecke, insbesondere Kopfsteinpflaster, auftretenden Rassel- und Klappergeräusche weist das Fahrzeug eine Beschaffenheit auf, die bei herstellerfremden Fahrzeugen dergleichen Fahrzeugklasse und mit gleichartiger Ausstattung nicht üblich ist. Daher konnte der Kläger eine solche Geräuschbildung bei einem Neufahrzeug nicht erwarten. Zu dieser Überzeugung kommt das Gericht auf Grundlage des nachvollziehbaren und schlüssigen Sachverständigengutachtens im selbständigen Beweisverfahren sowie der Inaugenscheinnahme der Fahrgeräusche auf Kopfsteinpflaster.

Der Sachverständige hat ausgeführt, dass bei Probefahrten deutlich klirrende Klapper- und Rasselgeräusche in der Fahrgastzelle wahrnehmbar gewesen seien. Diese seien als nicht typische Arbeitsgeräusche dem DSG-Getriebe im Mitteltunnel zuzuordnen. Die Ursache sei wahrscheinlich im Spiel eines Losrades zu sehen. Die Geräusche seien konstruktiv bei der Bauart des Herstellers bedingt und würden sich weder durch Reparatur noch Austausch abstellen lassen. Zwar sei kein technischer Mangel gegeben. Die Geräuschbildung sei aber als Komfortmangel einzustufen. Eine Probefahrt mit einem herstellerfremden Fahrzeug der gleichen Fahrzeugklasse und DSG Automatik mit Trockenkupplung habe keine Geräuschbildung aufgewiesen.

Das Gericht sah auch nicht, dass eine Rückabwicklung wegen Unerheblichkeit des Mangels nach § 323 Abs. Abs. 2 BGB ausgeschlossen ist.

Nach ständiger Rechtsprechung fordert die Beurteilung der Frage, ob ein Sachmangel unerheblich ist, eine umfassende Interessenabwägung. Zu berücksichtigen sind dabei vor allem der für eine etwaige Mängelbeseitigung erforderliche Aufwand bzw. bei nicht behebbaren Mängeln die von ihnen ausgehende funktionelle, ästhetische oder sonstige Beeinträchtigungen (vgl. Palandt / Grüneberg, BGB, 70. Auflage § 323 BGB, Randnummer 32). Da hier ein nicht behebbarer Mangel vorliegt, kommt es auf die durch den Mangel verursachten Beeinträchtigungen an (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Juli 2008 – 14 U 125/07 –, juris). Ein fortwährendes in Intensität und Häufigkeit unregelmäßiges Rasseln und Klappern unter den genannten Betriebsbedingungen ist so störend, dass der Mangel als erheblich einzustufen ist. Ferner ist zu berücksichtigen, dass es sich um einen Neuwagen handelt, bei dem die Unerheblichkeitsgenze aufgrund des entsprechend höher anzusetzenden Leistungsinteresses des Käufers, die jeglichen Kompromiss bezüglich der Qualität des Fahrzeugs ausgeschlossen wissen möchte, tendenziell enger zu ziehen ist als bei einem Gebrauchtwagen. Denn bei einem Neuwagen ist dem Käufer insbesondere im Hinblick auf den Fahrtkomfort ein geringes Maß an negativen Auswirkungen zuzumuten (vgl. LG Köln, Urteil vom 24.06.2009 – 28 O 11/07 –)."

VG myinfo

1040 weitere Antworten
1040 Antworten

Zitat:

@superfodi schrieb am 31. Oktober 2017 um 09:34:46 Uhr:


Ich hatte bei der Auftrtagsvergabe gesagt das ich mich mit einer erneuten Adaptionsfahrt nicht wieder zufrieden gebe......da ich bereits die 3 Kupplung habe....

Die 3. innerhalb welchen Zeitraums?

Ich frage, denn in einem Jahr läuft die Garantie bei mir ab und ich werde bis dahin wohl nicht zur 3. Kupplung kommen.

Wenns blöd läuft, tauschen sie jetzt das Kupplungspaket (Zusage liegt vor von VW), nach ein paar Monaten nochmal und dann ist die Garantie abgelaufen, das Problem aber noch nicht behoben.

VW hat die Getriebetauschkosten gespart und reibt sich die Hände, weil der Kunde wider besseren Wissens hingehalten wurde bis zum Ablauf der Garantie. Und danach dann entweder mit nem nach wie vor defekten Getriebe fährt oder auf eigene Kosten zahlt.

Also deine Garantie bzw. Garantieverlängerung läuft bis 12/2018 ? Mein Fahrzeug hat jetzt ca. 37 tkm gelaufen

Kupplung 1 wurde ersetzt bei 14 tkm Quietschgeräusche; Rutschen und Vibrationen
Kupplung 2 wurde ersetzt bei 21 tkm Rutschen und Vibrationen

Danke, mal sehen, was passiert. 70.000 km sind bis jetzt gefahren.

Hallo allerseits,
als TE wollte ich meinen neuesten Stand mal mitteilen.... das Auto befindet sich gerade mal wieder beim Freundlichen, da die vierte Tauschkupplung ja auch wieder in den ungeraden Gängen durchrutscht. Ich habe das fein säuberlich mit Video belegt und mich auch direkt mit VW auseinander gesetzt, die schließlich meinen Händler kontaktiert haben, woraufhin der neue Termin zustande kam. Und was soll ich Euch sagen..... die Kupplung soll NOCHMAL getauscht werden, das wäre also der FÜNFTE Austausch. Ich kann's mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das die Lösung sein soll. Ich bin ja recht ausdauernd mit dem Thema bisher. Aber ich denke, jetzt reicht's....

Ähnliche Themen

Das ist ja oberpeinlich!
Und auf die Idee, endlich mal die Mechatronik mit zu tauschen, kommt da niemand?

nope

Bist Du noch in der Garantie? Oder wer bezahlt das alles?

Ich meine mich zu erinnern, mal was von 120.000 km oder so gelesen zu haben.

läuft auf Anschlussgarantie.... hab denen schon klar gelegt, dass ich nicht besonders gewillt bin, irgendwas zu bezahlen. aber zumindest auf dem Mietwagen bleib ich schon mal sitzen

Ich will mir gar nicht vorstellen, wie sich ein Fahrzeug mit der 6. Kupplung so auf dem Gebrauchtwagenmarkt macht. :-(
Denn alle 25.000 km eine neue Kupplung für 2.000 € ist ja nicht wirklich erstrebenswert.

Würdest Du sagen, man hätte jeweils mit den Rutschkupplungen auch noch länger fahren können oder wäre das nicht möglich bzw. nicht zu verantworten gewesen?

man kann damit durchaus fahren. unverantwortlich ist das keineswegs.
weniger versierte Autofahrer/Schrauber mit weniger empfindlichem Popometer werden es unter Umständen gar nicht bemerken. Nur die deutlichen Durchrutscher wurden immerhin von meinen Beifahrern bemerkt.

Eine Frage von mir, da man mich auch mit Mechatroniktausch hinhält (obwohl die Werkstatt den Tausch des kompletten DSG befürwortet):

Was ist, wenn wie hier immer nur Reparaturen durchgeführt werden, die nicht lange halten, aber die Garantie sich dem Ende zuneigt?
Gilt dann die Reparatur wieder mit Garantie (dh kann man Nachbesserung gratis verlangen), wenn zB nach 10 Monaten das Ruckeln/Rutschen/Knallen wieder in den ungeraden Gängen auftritt, aber die Anschlussgarantie abgelaufen ist?

Oder kann VW dann sich zurückziehen und man bleibt auf dem Schaden sitzen, weil vorher immer nur kosmetische Reparaturen durchgeführt wurden?

Man kann innerhalb der Garantie ja den Hersteller nicht zwingen, eine bestimmte Art der Nachbesserung zu wählen. Wenn man nun innerhalb der Garantie nur billig hingehalten wird...?!

Du hast das Problem erfasst und vollkommen zutreffend beschrieben.

@ventomat121

Die Frist würde nur im Falle einer Gewährleistungsreparatur neu anlaufen, falls der Verkäufer seine Pflicht zur Reparatur anerkennt. Deshalb geben viele Händler bei Sachmängeln an auf Kulanz zu reparieren, weil ohne die Anerkennung einer Pflicht die Frist nicht neu anläuft. Der Käufer denkt sich dann "ist ja egal, Hauptsache repariert", ist sich aber im Allgemeinen der Konsequenzen nicht bewusst.

Bei der Herstellergarantie beginnt die Frist nicht neu.

Zitat:

@Suppersready69 schrieb am 30. November 2017 um 13:26:29 Uhr:


Du hast das Problem erfasst und vollkommen zutreffend beschrieben.

Also müsste man zusehen, ein neues Getriebe zu bekommen.

Aber was soll man machen... wenn der Hersteller immer nur kleckerweise repariert, bis die Garantie abgelaufen ist?!
Ich dachte auch immer, es gäbe nur 2 Reparaturversuche, dann Wandlung. Was aber vermutlich bei einem knapp 5 Jahre alten Kfz mit rd 100.000 km auf dem Tacho auch teuer würde.

Irgendwie passt das bei VW doch nicht zusammen. Auf der einen Seite sich edel geben und im Vergleich zu Ford/Opel oder Japan auch recht teuer, aber dann an allen Ecken sparen. Dazu ne recht teure Garantieverlängerung (bei einigen Fabrikaten ab Werk ohne Aufpreis oder geringfügig, wie beim Focus grade 200€ bis 140.000 km oder 7 Jahre) verkaufen.
Die aber bei DSG Mängeln nur kosmetische Reparaturen zahlt, weil der Hersteller wider besseren Wissens (!, das muss man ja nun annehmen) die Kunden mit recht billigen Lösungen (Update, Einstellungsfahrt, ggf mal n Kupplungspaket Tausch) hinhält, bis die Garantie abgelaufen ist.

Man kann ja damit fahren, aber so ein Auto ist ja auch schwer verkäuflich. Wer zahlt denn übliche Preise, wenn der Wagen bei der Probefahrt zittert und ruckt?!

Neuigkeiten:
Die Kupplung soll also tatsächlich ein weiteres Mal getauscht werden. Allerdings gibt es jetzt angeblich seit kurzem auch eine TPI zu dem Thema.... ich bin also nicht der einzige. Und im Januar soll ein Softwareupdate für die DSG-Steuerung des DQ200 heraus kommen. Ich habe also vorgeschlagen, mit dem Wechsel der Doppelkupplung bis im Januar zu warten, sonst ist die neue Kupplung ja auch schon hinüber bis die Software aktualisiert wird.
Man darf gespannt sein.....

Deine Antwort
Ähnliche Themen