DSG im 1,6 TDI --> 3. + 5. Gang rutscht?!

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo allerseits,

ich fahre einen Golf 7 1,6 TDI DSG Bj 2013 mit mittlerweile 21.000 km.
Seit den letzten 10.000 km fällt mir folgendes auf:
Beim Beschleunigen unter Vollast, z. B. an einer Steigung oder auch zügig aus einer Ortschaft heraus auf Landstraßentempo scheint der 3. Gang (vor allem kurz vor dem Gangwechsel zum 4.) und auch der 5. Gang gelegentlich leicht zu rutschen. Das fühlt sich an, als würde man wie bei einem Handschalter kurz zu lang auf der Kupplung stehen. Man sieht auch eine kleine Verzögerung beim Anstieg der Drehzahl beim Beschleunigen. Speziell im 5. Gang ist während des vermuteten Rutschens ein leichtes Dröhnen in der Karosserie zu hören. Das lässt sich vor allem beim Beschleunigen im 5. Gang aus Ortschaften erzeugen, wenn so beschleunigt wird, dass das DSG gerade noch nicht schaltet. Im manuellen Modus tritt das auch auf, aber gefühlt weniger intensiv.
Das Getriebe hat schon ein Software-Update und eine Umstellung des Getriebeöls bekommen.

Soll ich mich direkt mit VW auseinander setzen? Mein Freundlicher ist da etwas unkooperativ.

Wie sind Eure Meinungen und Erfahrungen zu sowas??

Freu mich auf Eure Tipps.
Vielen Dank!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@tommtom89 schrieb am 19. April 2018 um 19:07:42 Uhr:


Habe inzwischen von Audi die Aussage, dass das Rutschen „Stand der Technik „ sei. Eine Problemlösung ist wohl nicht zu erwarten....
Traurig!

Was Stand der Technik ist, bestimmt nicht Audi, VW oder sonst eine Firma. Was Stand der Technik ist, bestimmt ein Gericht.

Und in eurem Fall ist euer Problem ganz sicher kein Stand der Technik. Denn dann müssten dies alle vergleichbaren Fahrzeuge haben. Und zwar in der Fahrzeugklasse, also auch Fahrzeuge anderer Hersteller. Sehr wahrscheinlich haben dies aber nichtmal alle baugleichen Fahrzeuge der gleichen Marke. 😰 Wenn die Werkstatt da sagt, dies sei Stand der Technik, bleibt nur der Gang zum Anwalt.

Hier ein interessanter Artikel zum "Stand der Technik" in Deutschland inkl. Aktenzeichen für euren Anwalt. 😉

anwalt.de, 23.02.2015

Klappergeräusche am Pkw mit DSG-Getriebe

"Das Landgericht Berlin hat zugunsten des klagenden Käufers eines Pkw Volkswagen Golf Highline BlueMotion Technology 1,4 l TSI entschieden (Urteil vom 18.09.2014, verkündet am 20.11.2014, Az.: 86 O. 127/14). Am Ende des Rechtsstreits, dem zudem ein selbständiges Beweisverfahren vorausgegangen war, sah das Gericht einen Sachmangel vorliegen und verurteilte den Händler zur Rückabwicklung des Neuwagenkaufes.

Nach § 434 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit – wie im vorliegenden Fall – nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann.

Hinsichtlich des Vergleichsmaßstabs sind nicht ausschließlich die gleichen Produkte desselben Herstellers, sondern vielmehr der Entwicklungsstand aller vergleichbarer Gegenstände auch anderer Hersteller zu berücksichtigen. Eine Beschränkung der Gewährleistung auf den Stand des Herstellers für seine Produkte würde demgegenüber bedeuten, dass für Konstruktions- oder Fertigungsfehler einer ganzen Serie keine Gewährleistung besteht.

Bei Kraftfahrzeugen ist Vergleichsmaßstab der Entwicklungsstand aller in dieser Fahrzeugklasse vergleichbaren Fahrzeuge (LG Kassel, Urteil vom 04.08.2010 – 6 O 778/10 –). Das streitgegenständliche Fahrzeug ist mangelhaft i.S.d. § 434 Abs. 1 S.2 Nr. 2 BGB. Aufgrund der im Fahrbetrieb bei geöffneten Fenstern und Fahren auf schlechter Wegstrecke, insbesondere Kopfsteinpflaster, auftretenden Rassel- und Klappergeräusche weist das Fahrzeug eine Beschaffenheit auf, die bei herstellerfremden Fahrzeugen dergleichen Fahrzeugklasse und mit gleichartiger Ausstattung nicht üblich ist. Daher konnte der Kläger eine solche Geräuschbildung bei einem Neufahrzeug nicht erwarten. Zu dieser Überzeugung kommt das Gericht auf Grundlage des nachvollziehbaren und schlüssigen Sachverständigengutachtens im selbständigen Beweisverfahren sowie der Inaugenscheinnahme der Fahrgeräusche auf Kopfsteinpflaster.

Der Sachverständige hat ausgeführt, dass bei Probefahrten deutlich klirrende Klapper- und Rasselgeräusche in der Fahrgastzelle wahrnehmbar gewesen seien. Diese seien als nicht typische Arbeitsgeräusche dem DSG-Getriebe im Mitteltunnel zuzuordnen. Die Ursache sei wahrscheinlich im Spiel eines Losrades zu sehen. Die Geräusche seien konstruktiv bei der Bauart des Herstellers bedingt und würden sich weder durch Reparatur noch Austausch abstellen lassen. Zwar sei kein technischer Mangel gegeben. Die Geräuschbildung sei aber als Komfortmangel einzustufen. Eine Probefahrt mit einem herstellerfremden Fahrzeug der gleichen Fahrzeugklasse und DSG Automatik mit Trockenkupplung habe keine Geräuschbildung aufgewiesen.

Das Gericht sah auch nicht, dass eine Rückabwicklung wegen Unerheblichkeit des Mangels nach § 323 Abs. Abs. 2 BGB ausgeschlossen ist.

Nach ständiger Rechtsprechung fordert die Beurteilung der Frage, ob ein Sachmangel unerheblich ist, eine umfassende Interessenabwägung. Zu berücksichtigen sind dabei vor allem der für eine etwaige Mängelbeseitigung erforderliche Aufwand bzw. bei nicht behebbaren Mängeln die von ihnen ausgehende funktionelle, ästhetische oder sonstige Beeinträchtigungen (vgl. Palandt / Grüneberg, BGB, 70. Auflage § 323 BGB, Randnummer 32). Da hier ein nicht behebbarer Mangel vorliegt, kommt es auf die durch den Mangel verursachten Beeinträchtigungen an (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Juli 2008 – 14 U 125/07 –, juris). Ein fortwährendes in Intensität und Häufigkeit unregelmäßiges Rasseln und Klappern unter den genannten Betriebsbedingungen ist so störend, dass der Mangel als erheblich einzustufen ist. Ferner ist zu berücksichtigen, dass es sich um einen Neuwagen handelt, bei dem die Unerheblichkeitsgenze aufgrund des entsprechend höher anzusetzenden Leistungsinteresses des Käufers, die jeglichen Kompromiss bezüglich der Qualität des Fahrzeugs ausgeschlossen wissen möchte, tendenziell enger zu ziehen ist als bei einem Gebrauchtwagen. Denn bei einem Neuwagen ist dem Käufer insbesondere im Hinblick auf den Fahrtkomfort ein geringes Maß an negativen Auswirkungen zuzumuten (vgl. LG Köln, Urteil vom 24.06.2009 – 28 O 11/07 –)."

VG myinfo

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Das Thema hatte ich damals beim Kupplungsproblem mit dem Freundlichen ebenfalls besprochen.

Es war aber die aktuellste SW drauf.
So mußten wir davon ausgehen daß das wohl so stimmen muß zumal man nichts dran ändern kann.

Zitat:

@Ugolf schrieb am 31. Dezember 2016 um 13:55:46 Uhr:


Das Thema hatte ich damals beim Kupplungsproblem mit dem Freundlichen ebenfalls besprochen.

Es war aber die aktuellste SW drauf.
So mußten wir davon ausgehen daß das wohl so stimmen muß zumal man nichts dran ändern kann.

vielleicht sollte man sich, zumindest in Teilen, wieder auf ältere SW-Stände zurück besinnen....

Das ist leicht gesagt. Bei der Geheimnistuerei um diese.

Da bekommt man eher von Dagobert Duck einen Dollar geschenkt als VW einem eine ältere Softwarversion zurückspielt.

Kann man alles vergessen. Hilft nur " back to Handschalter " ... 🙂

Zitat:

@Ugolf schrieb am 31. Dez. 2016 um 15:2:05 Uhr:


Kann man alles vergessen. Hilft nur " back to Handschalter " ... ?

Nicht für mich! Ich geh den anderen Weg. So wie VW mit der Kundschaft umgeht, rechnen sie sowieso damit, dass sogar langjährige VW-Fahrer der Marke Lebewohl sagen!

Ähnliche Themen

Zitat:

@jericho2000 schrieb am 31. Dezember 2016 um 20:39:05 Uhr:



Zitat:

@Ugolf schrieb am 31. Dez. 2016 um 15:2:05 Uhr:


Kann man alles vergessen. Hilft nur " back to Handschalter " ... ?

Nicht für mich! Ich geh den anderen Weg. So wie VW mit der Kundschaft umgeht, rechnen sie sowieso damit, dass sogar langjährige VW-Fahrer der Marke Lebewohl sagen!

...das stört echte Fans von VW kein Stück...

Zitat:

@navec schrieb am 1. Januar 2017 um 12:48:19 Uhr:



Zitat:

@jericho2000 schrieb am 31. Dezember 2016 um 20:39:05 Uhr:



Nicht für mich! Ich geh den anderen Weg. So wie VW mit der Kundschaft umgeht, rechnen sie sowieso damit, dass sogar langjährige VW-Fahrer der Marke Lebewohl sagen!

...das stört echte Fans von VW kein Stück...

Ich habe weder mit VW, oder mit dem VW-Händler, oder mit dem Auto
irgendwelche Probleme.
Soll ich wechseln, weil "Andere" Probleme haben?
Wenn ja, wohin?

Du mußt ja nicht wenn Du glücklich bist. Andere sind es halt nicht und suchen noch nach dem Glück ...

Zitat:

@navec schrieb am 01. Jan. 2017 um 12:48:19 Uhr:


...das stört echte Fans von VW kein Stück...

Das ist mir persönlich auch egal. Ich war auch über 20 Jahre begeisterter VW-Fahrer und hatte im Prinzip nie Probleme. Mit dem aktuellen Wagen fing es mit Auslieferungsmängeln an, ging mit MIB-Problemen weiter und seit über einem Jahr die Geschichte mit dem DSG. Und jedes Mal muss man sich über die Unfähigkeit direkt in Wolfsburg ärgern. Der Händler / die Werkstatt sind dagegen super! Ich habe mittlerweile das Gefühl, dass nur die Verkaufszahlen zählen. Jemand, der bereits einen VW besitzt, interessiert eher weniger.

Wenn Du Dein Geld in die VW Aktie anlegst um es "für Dich arbeiten zu lassen", ist Dir doch auch egal ob die Kunden die die Aktie nach oben treiben zufrieden sind oder nicht. Hauptsache sie kaufen fleißig und man kann Produktionskosten sparen.
Das Problem nennt sich Aktiengesellschaft und besser kann es nicht werden.

Zitat:

@Ugolf schrieb am 31. Dezember 2016 um 13:29:57 Uhr:


Mercedes hat beim 7-Gang DSG eine Lamellenkupplung in Öl welches gekühlt wird.
Außerdem gibt es Sensoren welchen den Anpressdruck messen.
Die Mechatronik ist sehr ähnlich. Ebenfalls elektrohydraulisch.

Das passt doch überhaupt nicht hier zur Diskussion.
Das DQ200 gibt es weil es klein, leicht, verbrauchsarm und preiswert ist.
Um das man mit einem Anpressdruck arbeitet braucht man auch einen linearen Kontaktverlauf der Kuppelflächen.
Das kann man sich bei einer aktiv gekühlten Lamelle noch gut vorstellen.
Die Drehzahldifferenz hat da bei einem sich verändernden Reibwert, da die Trockenkupplung in einem breitem Temperaturbereich arbeitet, eine bessere Aussagekraft.
Das kann man bei einer Bremse sehr gut nachvollziehen, das bei unterschiedlichen Temperaturen unterschiedliche Anpressdrücke von Nöten sind um die gleiche Bremswirkung zu erhalten.

Beide zu kombinieren ist ja so auch nicht machbar.
Denn eigentlich müssten sie ja beide zum gleichen Ergebnis kommen!!
Wie soll die Kupplung angesteuert werden wenn dem nicht so ist.
2 unterschiedliche Sensoren, die die gleiche Größe verändern wird erst Recht zu Desaster.

das "Gute" ist ja, dass die Temperatur an der DQ200 Kupplung genau so wenig gemessen wird, wie der Kupplungsdruck.....

Die Temperturmessung ist ja auch Teil der Temperturregelung und nicht für den Kuppelvorgang. zuständig
Die gibt es im DSG7 ja nicht.

Temperaturregelung in irgend einer Weise gibt es ja nicht beim DQ200. Was soll da geregelt werden wenn es keinen Ölkühler gibt ?

Die Temperaturmessung mißt lediglich die Öltemperatur im Getriebeteil. Ist sie zu hoch werden leistungsbegrenzende Maßnahmen beim Getriebe eingeleitet.

Na so einfach ist es nun auch nicht.
Da gibt es mehrere Sensoren.Die einen haben eine Überwachungsfunktion die dann greift wenn die Regelung versagt oder eine Überbeanspruchung vorliegt, und zumindest einer regelt den Öldurchsatz zum Kühlen der Kupplung.
In beiden Kupplungen wird der Schlupf über die Drehzahldifferenz geregelt.

Zitat:

... zumindest einer regelt den Öldurchsatz zum Kühlen der Kupplung. ...

Wie soll das gehen bei einer trockenen Kupplung ? Hier geht es doch um das DQ200.

Meines Wissens gibt es nur einen einzigen Temperatursensor im DSG selbst. Möglicherweise wird man steuerungstechnisch die Temperaturwerte des Motors mit berücksichtigen .

Ich kann ja mal auf der Elektronikplatine der Mechatronik mit der Lupe nach Temperatursensoren suchen. Die habe ich noch im Keller liegen ... 😛. Einen abgeschnittenen Drehzahlsensor habe ich auch noch.
Die induktiven Längssensoren kenne ich auch. Einen davon habe ich interessehalber " operiert " 😁

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