DSG im 1,6 TDI --> 3. + 5. Gang rutscht?!

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo allerseits,

ich fahre einen Golf 7 1,6 TDI DSG Bj 2013 mit mittlerweile 21.000 km.
Seit den letzten 10.000 km fällt mir folgendes auf:
Beim Beschleunigen unter Vollast, z. B. an einer Steigung oder auch zügig aus einer Ortschaft heraus auf Landstraßentempo scheint der 3. Gang (vor allem kurz vor dem Gangwechsel zum 4.) und auch der 5. Gang gelegentlich leicht zu rutschen. Das fühlt sich an, als würde man wie bei einem Handschalter kurz zu lang auf der Kupplung stehen. Man sieht auch eine kleine Verzögerung beim Anstieg der Drehzahl beim Beschleunigen. Speziell im 5. Gang ist während des vermuteten Rutschens ein leichtes Dröhnen in der Karosserie zu hören. Das lässt sich vor allem beim Beschleunigen im 5. Gang aus Ortschaften erzeugen, wenn so beschleunigt wird, dass das DSG gerade noch nicht schaltet. Im manuellen Modus tritt das auch auf, aber gefühlt weniger intensiv.
Das Getriebe hat schon ein Software-Update und eine Umstellung des Getriebeöls bekommen.

Soll ich mich direkt mit VW auseinander setzen? Mein Freundlicher ist da etwas unkooperativ.

Wie sind Eure Meinungen und Erfahrungen zu sowas??

Freu mich auf Eure Tipps.
Vielen Dank!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@tommtom89 schrieb am 19. April 2018 um 19:07:42 Uhr:


Habe inzwischen von Audi die Aussage, dass das Rutschen „Stand der Technik „ sei. Eine Problemlösung ist wohl nicht zu erwarten....
Traurig!

Was Stand der Technik ist, bestimmt nicht Audi, VW oder sonst eine Firma. Was Stand der Technik ist, bestimmt ein Gericht.

Und in eurem Fall ist euer Problem ganz sicher kein Stand der Technik. Denn dann müssten dies alle vergleichbaren Fahrzeuge haben. Und zwar in der Fahrzeugklasse, also auch Fahrzeuge anderer Hersteller. Sehr wahrscheinlich haben dies aber nichtmal alle baugleichen Fahrzeuge der gleichen Marke. 😰 Wenn die Werkstatt da sagt, dies sei Stand der Technik, bleibt nur der Gang zum Anwalt.

Hier ein interessanter Artikel zum "Stand der Technik" in Deutschland inkl. Aktenzeichen für euren Anwalt. 😉

anwalt.de, 23.02.2015

Klappergeräusche am Pkw mit DSG-Getriebe

"Das Landgericht Berlin hat zugunsten des klagenden Käufers eines Pkw Volkswagen Golf Highline BlueMotion Technology 1,4 l TSI entschieden (Urteil vom 18.09.2014, verkündet am 20.11.2014, Az.: 86 O. 127/14). Am Ende des Rechtsstreits, dem zudem ein selbständiges Beweisverfahren vorausgegangen war, sah das Gericht einen Sachmangel vorliegen und verurteilte den Händler zur Rückabwicklung des Neuwagenkaufes.

Nach § 434 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit – wie im vorliegenden Fall – nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann.

Hinsichtlich des Vergleichsmaßstabs sind nicht ausschließlich die gleichen Produkte desselben Herstellers, sondern vielmehr der Entwicklungsstand aller vergleichbarer Gegenstände auch anderer Hersteller zu berücksichtigen. Eine Beschränkung der Gewährleistung auf den Stand des Herstellers für seine Produkte würde demgegenüber bedeuten, dass für Konstruktions- oder Fertigungsfehler einer ganzen Serie keine Gewährleistung besteht.

Bei Kraftfahrzeugen ist Vergleichsmaßstab der Entwicklungsstand aller in dieser Fahrzeugklasse vergleichbaren Fahrzeuge (LG Kassel, Urteil vom 04.08.2010 – 6 O 778/10 –). Das streitgegenständliche Fahrzeug ist mangelhaft i.S.d. § 434 Abs. 1 S.2 Nr. 2 BGB. Aufgrund der im Fahrbetrieb bei geöffneten Fenstern und Fahren auf schlechter Wegstrecke, insbesondere Kopfsteinpflaster, auftretenden Rassel- und Klappergeräusche weist das Fahrzeug eine Beschaffenheit auf, die bei herstellerfremden Fahrzeugen dergleichen Fahrzeugklasse und mit gleichartiger Ausstattung nicht üblich ist. Daher konnte der Kläger eine solche Geräuschbildung bei einem Neufahrzeug nicht erwarten. Zu dieser Überzeugung kommt das Gericht auf Grundlage des nachvollziehbaren und schlüssigen Sachverständigengutachtens im selbständigen Beweisverfahren sowie der Inaugenscheinnahme der Fahrgeräusche auf Kopfsteinpflaster.

Der Sachverständige hat ausgeführt, dass bei Probefahrten deutlich klirrende Klapper- und Rasselgeräusche in der Fahrgastzelle wahrnehmbar gewesen seien. Diese seien als nicht typische Arbeitsgeräusche dem DSG-Getriebe im Mitteltunnel zuzuordnen. Die Ursache sei wahrscheinlich im Spiel eines Losrades zu sehen. Die Geräusche seien konstruktiv bei der Bauart des Herstellers bedingt und würden sich weder durch Reparatur noch Austausch abstellen lassen. Zwar sei kein technischer Mangel gegeben. Die Geräuschbildung sei aber als Komfortmangel einzustufen. Eine Probefahrt mit einem herstellerfremden Fahrzeug der gleichen Fahrzeugklasse und DSG Automatik mit Trockenkupplung habe keine Geräuschbildung aufgewiesen.

Das Gericht sah auch nicht, dass eine Rückabwicklung wegen Unerheblichkeit des Mangels nach § 323 Abs. Abs. 2 BGB ausgeschlossen ist.

Nach ständiger Rechtsprechung fordert die Beurteilung der Frage, ob ein Sachmangel unerheblich ist, eine umfassende Interessenabwägung. Zu berücksichtigen sind dabei vor allem der für eine etwaige Mängelbeseitigung erforderliche Aufwand bzw. bei nicht behebbaren Mängeln die von ihnen ausgehende funktionelle, ästhetische oder sonstige Beeinträchtigungen (vgl. Palandt / Grüneberg, BGB, 70. Auflage § 323 BGB, Randnummer 32). Da hier ein nicht behebbarer Mangel vorliegt, kommt es auf die durch den Mangel verursachten Beeinträchtigungen an (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Juli 2008 – 14 U 125/07 –, juris). Ein fortwährendes in Intensität und Häufigkeit unregelmäßiges Rasseln und Klappern unter den genannten Betriebsbedingungen ist so störend, dass der Mangel als erheblich einzustufen ist. Ferner ist zu berücksichtigen, dass es sich um einen Neuwagen handelt, bei dem die Unerheblichkeitsgenze aufgrund des entsprechend höher anzusetzenden Leistungsinteresses des Käufers, die jeglichen Kompromiss bezüglich der Qualität des Fahrzeugs ausgeschlossen wissen möchte, tendenziell enger zu ziehen ist als bei einem Gebrauchtwagen. Denn bei einem Neuwagen ist dem Käufer insbesondere im Hinblick auf den Fahrtkomfort ein geringes Maß an negativen Auswirkungen zuzumuten (vgl. LG Köln, Urteil vom 24.06.2009 – 28 O 11/07 –)."

VG myinfo

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Prozesskostenhilfe.

Du bist aber sehr gutgläubig !

Du glaubst doch nicht ernsthaft daß sich eine Rechtsschutzversicherung wegen eines läppischen 5000 Euro Getriebes auf einen Prozeß einläßt dessen Ausgang ungewiss ist . Die denken auch wirtschaftlich .

Aber behalte Dir die Illusionen und teste es aus . Viel Erfolg ... 😁

Zitat:

@Ugolf schrieb am 3. November 2016 um 22:57:35 Uhr:



Zitat:

Gute Wandlerautomatiken in der Kompaktklasse gibt es noch im Mazda 3 und dem BMW 1er.

Weiß ich.

Beide Autos sind aber im Vergleich zum Sportsvan halbe Kleinwagen. Für einen über 1,80 m zwickt es überall.

Das war der Grund für mich lieber ein geräumiges Auto in dem man ordentlich sitzen kann und keinen Schuhlöffel braucht um ein-und-auszusteigen zu kaufen.
Dafür habe ich halt den Kompromiß der Handschaltung akzeptiert.
Was nützt mir eine Automatik die dauernd kaputt ist und mich nur Geld kostet.

Manchmal geht die Entwicklung beim Fortschritt nicht vorwärts sondern rückwärts . Allen Sch... haben wir - nur keine vernünftige Automatik.

Auch der BMW Active Tourer mit dem kleinen Benziner und der Vitara S von Suzuki haben den 6-Gang-Wandler von Aisin drin. Über dieses Getriebe hört man fast nur Positives, es geht also auch im kleineren Bereich, sofern man will.

Die Sturheit, mit der VW das DSG verteidigt, ist nicht nachvollziehbar, zumal die Reklamationen eine Größe erreicht haben, die man nicht einfach ignorieren sollte. Da ich selbst ja auch vor einer Entscheidung stehe, hatte ich insgeheim gehofft, dass VW im Zuge der Abgasthematik vielleicht mehr Kundennähe sucht, um zu punkten, aber ich habe den Eindruck, dass "Augen zu und durch" angesagt wurde. Schade.

Manny

Zitat:

@Ugolf schrieb am 6. November 2016 um 10:05:19 Uhr:


Du bist aber sehr gutgläubig !

Nein, Jurist und kenne daher unser Rechtssystem.

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Ja dann ist mir die Argumentation schon klar.

Ihr lebt ja vom Glauben an das Recht ...

Und du vom Glauben an einen unkaputtbaren Gegenstand

Du erwirbst eine hochkomplexe Maschine in der Qualität eines Massenproduktes mit 2 Jahren Garantie.
Die Vertragsbedingungen sind also bekannt.

Warum also das ständige rumjammern.

foggie - jetzt schreibst Du aber wirklich Quatsch !!!

Zwei Jahre Garantieversprechen bedeuten nicht daß das Ding nach zwei Jahren kaputt gehen darf und so etwas steht in keinen Vertragsbedingungen.
Bei einem Gebrauchsgegenstand wie einem Auto zumal höheren Preises ist eine deutlich längerer Nutzung bei ordnungsgemäßem Gebrauch vorauszusetzen.

Dann frage mal alle die Forumskollegen mit Problemen ob die auch Deiner Vorstellung folgen können .

Wieso denn höherer Preis ?
Das Auto ist zusammengestzt aus vielen kleinen Komponenten.

Wenn zum Beispiel sich manche über eine Falte im Sitz aufregen wird immer so getan als würde der Sitz 35000€ kosten.

Der darf im Rahmen seiner Wertigkeit genauso schnell kaputtgehen wie jedes andere Teil in der Preisklasse.

Ich habe noch nie gehört, das ein Möbelhersteller nach Ablauf der Garantie Kulanz auf seine Sitzmöbel gibt,
oder ein Windowsrechner weil er nach einem halben Jahr langsamer wird.

Ich denke da geben alle Autohersteller mehr als man eigentlich erwarten dürfte.

Mal wieder was zum Thema!
Ich habe endlich eine Antwort vom Kundenservice erhalten. Wenigstens haben sie diesmal zugegeben, dass es ein bekanntes Problem ist. Auch hat die nette Dame zugegeben, dass es derzeit keine Lösung gibt und das Problem wiederkommen würde, auch wenn man Teile austauscht. Auf meine Nachfrage, warum dann dieses Murks-Teil immer noch täglich in unzähligen Autos verbaut wird, konnte sie leider nicht antworten.
Stattdessen hat sie mir versichert, dass an diesem Problem gearbeitet wird und es spätestens in 3 Monaten behoben sein wird. Kann mich erinnern, dass jemandem aus dem Forum im April versprochen wurde, eine Lösung würde in 4 bis 6 Monaten bereitstehen. Jetzt kommt es halt darauf an, ob wirklich daran gearbeitet wird oder ob die Leute einfach hingehalten werden.
Verkauf des Wagens kommt wohl auch nicht in Frage, denn wer kauft schon ein Auto mit fehlerhaftem Getriebe. Momentan wirklich eine äußerst beschissene Situation, die mich tagtäglich beschäftigt!

Die "Problembehebung" ist wahrscheinlich, daß das DQ381 in die Produktion einfließt. Ich glaube nicht dran, daß die "Zusage" für bestehende Probleme gilt.

Zitat:

@jericho2000 schrieb am 14. November 2016 um 22:00:09 Uhr:


...
Verkauf des Wagens kommt wohl auch nicht in Frage, denn wer kauft schon ein Auto mit fehlerhaftem Getriebe. Momentan wirklich eine äußerst beschissene Situation, die mich tagtäglich beschäftigt!

Nun, du gibst den Wagen bei VW, also dem Spezialisten in Zahlung, kaufst etwas mit "anderem" Getriebe, wenn möglich, und VW gibt dem Wagen neue Garantie und verkauft den Gebrauchten mit STAND DER TECHNIK an jemanden, den das nicht stört/auffällt/der sich dann ärgert.
Solche Wagen würde ich nicht privat verkaufen.

Zitat:

Solche Wagen würde ich nicht privat verkaufen.

Es gibt es eine aktuelle Rechtssprechung bei der man auch als Privatverkäufer bei Mängeln die bereits länger bestehen oder zurückliegend auftraten und nicht restlos beseitigt wurden ( und verschwiegen wurden ) zur Rechenschaft gezogen werden kann .

Zitat:

@Ugolf schrieb am 16. November 2016 um 13:56:37 Uhr:



Zitat:

Solche Wagen würde ich nicht privat verkaufen.

Es gibt es eine aktuelle Rechtssprechung bei der man auch als Privatverkäufer bei Mängeln die bereits länger bestehen oder zurückliegend auftraten und nicht restlos beseitigt wurden ( und verschwiegen wurden ) zur Rechenschaft gezogen werden kann .

Ich habe u.a. von einer beschissenen Situation geschrieben, weil ich mir durchaus bewusst bin, dass ich das Auto nicht privat verkaufen kann (Übrigens habe ich noch keinen Moment daran gedacht, ein fehlerhaftes Teil jemand anderem unterzujubeln. Fürs Betrügen sind andere zuständig!).
Den obigen Vorschlag mit Rückgabe an Autohaus sehe ich auch kritisch, denn durch den Mangel habe ich definitiv finanzielle Einbusen, für welche ich persönlich nichts kann. Hier ist und bleibt VW in der Verantwortung, auch wenn sich manche mit der Aussage STAND DER TECHNIK zufrieden geben. Ich möchte nochmals betonen, dass es bei mir nicht nur ums Rutschen, sondern vielmehr um Vibrationen, Brummen und sonstige Geräusche geht, die definitiv nicht Stand der Technik sein können.

Wenn es "Stand der Technik" ist, also kein Mangel, kann einem auch nicht vorgeworfen werden, dass man es beim Verkauf "arglistig" verschweigt. Andersrum glaube ich sogar, dass es viele Besitzer gar nicht bemerken, obwohl wahrscheinlich jedes 7-Gang DSG mehr oder weniger davon betroffen ist. Und wer es bemerkt und reklamiert und dann von VW gesagt bekommt, dass es so in Ordnung ist, warum sollte der dann beim Verkauf darauf hinweisen, dass er glaubt, es sei doch ein Mangel ???

Zitat:

@MrPeters schrieb am 17. November 2016 um 10:31:04 Uhr:


Wenn es "Stand der Technik" ist, also kein Mangel, kann einem auch nicht vorgeworfen werden, dass man es beim Verkauf "arglistig" verschweigt. Andersrum glaube ich sogar, dass es viele Besitzer gar nicht bemerken, obwohl wahrscheinlich jedes 7-Gang DSG mehr oder weniger davon betroffen ist. Und wer es bemerkt und reklamiert und dann von VW gesagt bekommt, dass es so in Ordnung ist, warum sollte der dann beim Verkauf darauf hinweisen, dass er glaubt, es sei doch ein Mangel ???

Obige Fettschrift von mir.
Mein DQ200 ist nach wie vor einwandfrei in Ordnung.
Es ist demnach wohl eine Ausnahme,
oder unterstellst Du mir nicht fähig zu sein, einen Fehler zu bemerken?

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