DSG im 1,6 TDI --> 3. + 5. Gang rutscht?!

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo allerseits,

ich fahre einen Golf 7 1,6 TDI DSG Bj 2013 mit mittlerweile 21.000 km.
Seit den letzten 10.000 km fällt mir folgendes auf:
Beim Beschleunigen unter Vollast, z. B. an einer Steigung oder auch zügig aus einer Ortschaft heraus auf Landstraßentempo scheint der 3. Gang (vor allem kurz vor dem Gangwechsel zum 4.) und auch der 5. Gang gelegentlich leicht zu rutschen. Das fühlt sich an, als würde man wie bei einem Handschalter kurz zu lang auf der Kupplung stehen. Man sieht auch eine kleine Verzögerung beim Anstieg der Drehzahl beim Beschleunigen. Speziell im 5. Gang ist während des vermuteten Rutschens ein leichtes Dröhnen in der Karosserie zu hören. Das lässt sich vor allem beim Beschleunigen im 5. Gang aus Ortschaften erzeugen, wenn so beschleunigt wird, dass das DSG gerade noch nicht schaltet. Im manuellen Modus tritt das auch auf, aber gefühlt weniger intensiv.
Das Getriebe hat schon ein Software-Update und eine Umstellung des Getriebeöls bekommen.

Soll ich mich direkt mit VW auseinander setzen? Mein Freundlicher ist da etwas unkooperativ.

Wie sind Eure Meinungen und Erfahrungen zu sowas??

Freu mich auf Eure Tipps.
Vielen Dank!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@tommtom89 schrieb am 19. April 2018 um 19:07:42 Uhr:


Habe inzwischen von Audi die Aussage, dass das Rutschen „Stand der Technik „ sei. Eine Problemlösung ist wohl nicht zu erwarten....
Traurig!

Was Stand der Technik ist, bestimmt nicht Audi, VW oder sonst eine Firma. Was Stand der Technik ist, bestimmt ein Gericht.

Und in eurem Fall ist euer Problem ganz sicher kein Stand der Technik. Denn dann müssten dies alle vergleichbaren Fahrzeuge haben. Und zwar in der Fahrzeugklasse, also auch Fahrzeuge anderer Hersteller. Sehr wahrscheinlich haben dies aber nichtmal alle baugleichen Fahrzeuge der gleichen Marke. 😰 Wenn die Werkstatt da sagt, dies sei Stand der Technik, bleibt nur der Gang zum Anwalt.

Hier ein interessanter Artikel zum "Stand der Technik" in Deutschland inkl. Aktenzeichen für euren Anwalt. 😉

anwalt.de, 23.02.2015

Klappergeräusche am Pkw mit DSG-Getriebe

"Das Landgericht Berlin hat zugunsten des klagenden Käufers eines Pkw Volkswagen Golf Highline BlueMotion Technology 1,4 l TSI entschieden (Urteil vom 18.09.2014, verkündet am 20.11.2014, Az.: 86 O. 127/14). Am Ende des Rechtsstreits, dem zudem ein selbständiges Beweisverfahren vorausgegangen war, sah das Gericht einen Sachmangel vorliegen und verurteilte den Händler zur Rückabwicklung des Neuwagenkaufes.

Nach § 434 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit – wie im vorliegenden Fall – nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann.

Hinsichtlich des Vergleichsmaßstabs sind nicht ausschließlich die gleichen Produkte desselben Herstellers, sondern vielmehr der Entwicklungsstand aller vergleichbarer Gegenstände auch anderer Hersteller zu berücksichtigen. Eine Beschränkung der Gewährleistung auf den Stand des Herstellers für seine Produkte würde demgegenüber bedeuten, dass für Konstruktions- oder Fertigungsfehler einer ganzen Serie keine Gewährleistung besteht.

Bei Kraftfahrzeugen ist Vergleichsmaßstab der Entwicklungsstand aller in dieser Fahrzeugklasse vergleichbaren Fahrzeuge (LG Kassel, Urteil vom 04.08.2010 – 6 O 778/10 –). Das streitgegenständliche Fahrzeug ist mangelhaft i.S.d. § 434 Abs. 1 S.2 Nr. 2 BGB. Aufgrund der im Fahrbetrieb bei geöffneten Fenstern und Fahren auf schlechter Wegstrecke, insbesondere Kopfsteinpflaster, auftretenden Rassel- und Klappergeräusche weist das Fahrzeug eine Beschaffenheit auf, die bei herstellerfremden Fahrzeugen dergleichen Fahrzeugklasse und mit gleichartiger Ausstattung nicht üblich ist. Daher konnte der Kläger eine solche Geräuschbildung bei einem Neufahrzeug nicht erwarten. Zu dieser Überzeugung kommt das Gericht auf Grundlage des nachvollziehbaren und schlüssigen Sachverständigengutachtens im selbständigen Beweisverfahren sowie der Inaugenscheinnahme der Fahrgeräusche auf Kopfsteinpflaster.

Der Sachverständige hat ausgeführt, dass bei Probefahrten deutlich klirrende Klapper- und Rasselgeräusche in der Fahrgastzelle wahrnehmbar gewesen seien. Diese seien als nicht typische Arbeitsgeräusche dem DSG-Getriebe im Mitteltunnel zuzuordnen. Die Ursache sei wahrscheinlich im Spiel eines Losrades zu sehen. Die Geräusche seien konstruktiv bei der Bauart des Herstellers bedingt und würden sich weder durch Reparatur noch Austausch abstellen lassen. Zwar sei kein technischer Mangel gegeben. Die Geräuschbildung sei aber als Komfortmangel einzustufen. Eine Probefahrt mit einem herstellerfremden Fahrzeug der gleichen Fahrzeugklasse und DSG Automatik mit Trockenkupplung habe keine Geräuschbildung aufgewiesen.

Das Gericht sah auch nicht, dass eine Rückabwicklung wegen Unerheblichkeit des Mangels nach § 323 Abs. Abs. 2 BGB ausgeschlossen ist.

Nach ständiger Rechtsprechung fordert die Beurteilung der Frage, ob ein Sachmangel unerheblich ist, eine umfassende Interessenabwägung. Zu berücksichtigen sind dabei vor allem der für eine etwaige Mängelbeseitigung erforderliche Aufwand bzw. bei nicht behebbaren Mängeln die von ihnen ausgehende funktionelle, ästhetische oder sonstige Beeinträchtigungen (vgl. Palandt / Grüneberg, BGB, 70. Auflage § 323 BGB, Randnummer 32). Da hier ein nicht behebbarer Mangel vorliegt, kommt es auf die durch den Mangel verursachten Beeinträchtigungen an (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Juli 2008 – 14 U 125/07 –, juris). Ein fortwährendes in Intensität und Häufigkeit unregelmäßiges Rasseln und Klappern unter den genannten Betriebsbedingungen ist so störend, dass der Mangel als erheblich einzustufen ist. Ferner ist zu berücksichtigen, dass es sich um einen Neuwagen handelt, bei dem die Unerheblichkeitsgenze aufgrund des entsprechend höher anzusetzenden Leistungsinteresses des Käufers, die jeglichen Kompromiss bezüglich der Qualität des Fahrzeugs ausgeschlossen wissen möchte, tendenziell enger zu ziehen ist als bei einem Gebrauchtwagen. Denn bei einem Neuwagen ist dem Käufer insbesondere im Hinblick auf den Fahrtkomfort ein geringes Maß an negativen Auswirkungen zuzumuten (vgl. LG Köln, Urteil vom 24.06.2009 – 28 O 11/07 –)."

VG myinfo

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Gute Wandlerautomatiken in der Kompaktklasse gibt es noch im Mazda 3 und dem BMW 1er.

Beim nächsten Mal werde ich wohl den 2.0 TDI nehmen, das DSG wo nicht die Trockenkupplung verbaut wird. Der Golf ist im Gesamten schon ein gutes Auto, da möchte ich auf keinen Fall auf einen 1'er oder so umsteigen.
Ich fahre beruflich öfter Mietwagen, daher kenne ich einige Konkurrenten.

na ja, der 1er ist für den Preis recht klein und der am besten vergleichbare 3er ist im Verhältnis viel zu teuer.
Für einen 3er Touring, den ich mir vor dem Kauf als Alternative zum Octavia-3-Combi durchaus vorstellen konnte, hätte ich bei vergleichbarer Ausstattung (wobei man bei den 3ern nicht mal eine Standheizung bestellen konnte...) ca 8000€ mehr ausgeben müssen.

Da habe ich dann auf die 8-Gang-Wandlerautomatik lieber verzichtet, so gern ich die gehabt hätte. Irgendwo hört es denn auf.

Auf ein DSG beim Octavia habe ich dann auch verzichtet, was aber nichts mit den Kosten, sondern nur mit meiner DSG-Erfahrung zu tun hatte...
Genau so wenig würde ich einen Diesel kaufen, nur um ein etwas besseres DSG zu haben.

Die Rutscherei im 5. ist bei mir weg, wenn ich den Wagen im 1. Gang ein kleines Stück bei schleifender Kupplung kriechen lasse. Da mir so eine Hampelei aber zu dumm ist, ebenso wie zb im Stau auf manuell 1 zu gehen um die Kupplung zu schonen, halte ich den Wagen an Kreuzungen mit der Bremse genau soweit fest, dass die Start-Stopp nicht aktiv wird. Hat dann den gleichen Effekt.

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Zitat:

@justit00 schrieb am 3. November 2016 um 19:55:40 Uhr:


Die Rutscherei im 5. ist bei mir weg, wenn ich den Wagen im 1. Gang ein kleines Stück bei schleifender Kupplung kriechen lasse. Da mir so eine Hampelei aber zu dumm ist, ebenso wie zb im Stau auf manuell 1 zu gehen um die Kupplung zu schonen, halte ich den Wagen an Kreuzungen mit der Bremse genau soweit fest, dass die Start-Stopp nicht aktiv wird. Hat dann den gleichen Effekt.

Hattest du nur das Rutschen im Fünften oder kam es bei deinem Wagen auch zu komischen Geräuschen und Vibrationen?

Nur das Rutschen. Ansonsten keine Probleme.

Zitat:

@jericho2000 schrieb am 3. November 2016 um 13:21:23 Uhr:



Zitat:

@MrPeters schrieb am 3. November 2016 um 12:53:39 Uhr:


Das mag schon sein, aber mein Wagen wird definitiv nicht zu "sanft" gefahren. Außerdem sehe ich es nicht ein, dass bei einem Wagen in dieser Preisklasse die Fahrweise jedes Einzelnen über die Wirkungsweise der Kupplung entscheiden soll. Zudem finde ich es eine Frechheit, die Schuld mir zuzuschieben und mich zu einer "unsanfteren" Fahrweise aufzufordern, obwohl ich den Wagen im Moment kaum unter 8 Liter bringe (NORM 5,5 L). Entweder funktioniert das Getriebe oder es muss zum Funktionieren gebracht werden!


Ich bin voll und ganz bei dir. Es ist in der Tat eine "Frechheit", ein bestimmtes Fahrverhalten einzufordern, um den eigenen Bockmist in ein besseres Licht zu stellen. Da sind wir einer Meinung. Ich wollte halt nur sagen, dass es (zumindest bei meinem Auto) in der Tat einen Unterschied macht, ob man piano fährt oder die Fuhre mal richtig "ran nimmt". Aus gesagten Gründen (viel Kurzstrecke, kalter Motor, erhöhter Verbrauch) bin ich dazu natürlich auch nicht immer bereit. Aber diesen Effekt scheint es wirklich zu geben.

Irgendwo habe ich auch mal gelesen, dass sich das Getriebe nach und nach an das Fahrverhalten anpasst. Bisher konnte mir noch niemand erklären, was es damit auf sich hat - vielleicht wird der "Anpressdruck" der Kupplungsscheiben nachgeregelt ? (sorry, bin Laie, keine Ahnung, nur Vermutung).

Zitat:

@justit00 schrieb am 3. November 2016 um 19:55:40 Uhr:


Die Rutscherei im 5. ist bei mir weg, wenn ich den Wagen im 1. Gang ein kleines Stück bei schleifender Kupplung kriechen lasse. Da mir so eine Hampelei aber zu dumm ist, ebenso wie zb im Stau auf manuell 1 zu gehen um die Kupplung zu schonen, halte ich den Wagen an Kreuzungen mit der Bremse genau soweit fest, dass die Start-Stopp nicht aktiv wird. Hat dann den gleichen Effekt.

Und das lässt sich zuverlässig reproduzieren ? Erstaunlich ! Werde ich mal ausprobieren.

Bei mir ist es, wie im obigen Beitrag beschrieben, teilweise auch vom Fahrverhalten abhängig, also stärkere Beanspruchung über einen gewissen Zeitraum = weniger bis gar kein Durchrutschen. Oder kann es sein, dass die Kupplung nur in einem bestimmten Temperaturbereich sauber arbeitet ?

Zitat:

Gute Wandlerautomatiken in der Kompaktklasse gibt es noch im Mazda 3 und dem BMW 1er.

Weiß ich.

Beide Autos sind aber im Vergleich zum Sportsvan halbe Kleinwagen. Für einen über 1,80 m zwickt es überall.

Das war der Grund für mich lieber ein geräumiges Auto in dem man ordentlich sitzen kann und keinen Schuhlöffel braucht um ein-und-auszusteigen zu kaufen.
Dafür habe ich halt den Kompromiß der Handschaltung akzeptiert.
Was nützt mir eine Automatik die dauernd kaputt ist und mich nur Geld kostet.

Manchmal geht die Entwicklung beim Fortschritt nicht vorwärts sondern rückwärts . Allen Sch... haben wir - nur keine vernünftige Automatik.

Zitat:

Oder kann es sein, dass die Kupplung nur in einem bestimmten Temperaturbereich sauber arbeitet ?

...vermutlich genau in dem Temperarturbereich, in dem auch die Abgaswerte bei VW eingehalten werden...

Im kalten Stadium des Getriebes wird wohl der Druckpunkt nicht korrekt berechnet. Gab lange Zeit keine Lösung- weiß jemand ob es ein Update inzwischen gibt???

Da brauchen wir doch gar keine Rätsel lösen.

Ein ordentliches Automatikgetriebe hat in seinem dafür vorgesehenen Arbeitstemperaturbereich ( die Spanne ist recht weit ) ordentlich und fehlerlos zu funktionieren wenn es der Anwender im Rahmen der zulässigen Bedien-und-Fahrbedingungen erlaubt.
Außerdem soll es eine angemessen lange Lebensdauer ohne Reparaturen haben und wartungsarm sein.

Das alles konnte der Viergangwandler ( Verbauzeit in Modellen ab 1998 bis 2010 ? oder sogar länger ) meines Meganes ohne Probleme.
Das Getriebe schaffte über 200 000 km laut Angaben des Nachbesitzers ohne Probleme. Zweimal wurde das Öl gewechselt - das war 's .

Das Getriebe funktionierte schaltungstechnisch aus meiner Sicht besser wie das DSG weil es eine richtige " intelligente " Steuerung besaß welche die Fahrbedingungen analysierte und dementsprechend einen Fahrmodus unter mehreren vorhandenen auswählte. Ruckereien gab es nicht.

Das Getriebe hatte schon damals alles was ein heutiges modernes Wandlergetriebe auch hat. Elektronische Steuerung und Wandlerüberbrückung . Nur eben vier Gänge weil damals das der Standard bei den kleineren Autos war.
Der Verbrauch war moderat - wie der eines Golf.

Ist also alles schon erfunden worden - vor dem DSG ...

das ist ja ein erschreckend informativer Faden.

Wir standen letztens vor der Wahl DSG oder als Handschalter -> jetzt bin ich heilfroh, dass es ein Handschalter wurde. Ein Handschalter wurde es eigentlich nur, weil im anderen Auto eine Wandler-Automatik drin ist (wegen der Abwechslung, und so...).

In der Hoffnung, dass die 6G-Handschaltung mittlerweile haltbarer ist, als bei unserem 2003'er Vorgänger-Passat. Lagerschaden im Getriebe kurz nach der Garantiezeit, 100.000km, dafür aber ohne jegliche Kulanz. War auch ein Serienproblem...
Habt ihr von Problemen der aktuellen Handschaltung gehört?

Ich habe das 6-Gang Handschaltgetriebe drin.
Es schaltet sich leicht und auch sonst habe ich nichts dran auszusetzen.

Jedenfalls hast Du damit nichts falsch gemacht .
... und wenn mal am Getriebe was kaputt ist - ein Handschaltgetriebe kann man immer bei einem Getriebeinstandsetzer reparieren lassen.

weil ja beim DSG7 das Getriebe Problem Nr. 1 ist 🙄

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