DSG im 1,6 TDI --> 3. + 5. Gang rutscht?!

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo allerseits,

ich fahre einen Golf 7 1,6 TDI DSG Bj 2013 mit mittlerweile 21.000 km.
Seit den letzten 10.000 km fällt mir folgendes auf:
Beim Beschleunigen unter Vollast, z. B. an einer Steigung oder auch zügig aus einer Ortschaft heraus auf Landstraßentempo scheint der 3. Gang (vor allem kurz vor dem Gangwechsel zum 4.) und auch der 5. Gang gelegentlich leicht zu rutschen. Das fühlt sich an, als würde man wie bei einem Handschalter kurz zu lang auf der Kupplung stehen. Man sieht auch eine kleine Verzögerung beim Anstieg der Drehzahl beim Beschleunigen. Speziell im 5. Gang ist während des vermuteten Rutschens ein leichtes Dröhnen in der Karosserie zu hören. Das lässt sich vor allem beim Beschleunigen im 5. Gang aus Ortschaften erzeugen, wenn so beschleunigt wird, dass das DSG gerade noch nicht schaltet. Im manuellen Modus tritt das auch auf, aber gefühlt weniger intensiv.
Das Getriebe hat schon ein Software-Update und eine Umstellung des Getriebeöls bekommen.

Soll ich mich direkt mit VW auseinander setzen? Mein Freundlicher ist da etwas unkooperativ.

Wie sind Eure Meinungen und Erfahrungen zu sowas??

Freu mich auf Eure Tipps.
Vielen Dank!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@tommtom89 schrieb am 19. April 2018 um 19:07:42 Uhr:


Habe inzwischen von Audi die Aussage, dass das Rutschen „Stand der Technik „ sei. Eine Problemlösung ist wohl nicht zu erwarten....
Traurig!

Was Stand der Technik ist, bestimmt nicht Audi, VW oder sonst eine Firma. Was Stand der Technik ist, bestimmt ein Gericht.

Und in eurem Fall ist euer Problem ganz sicher kein Stand der Technik. Denn dann müssten dies alle vergleichbaren Fahrzeuge haben. Und zwar in der Fahrzeugklasse, also auch Fahrzeuge anderer Hersteller. Sehr wahrscheinlich haben dies aber nichtmal alle baugleichen Fahrzeuge der gleichen Marke. 😰 Wenn die Werkstatt da sagt, dies sei Stand der Technik, bleibt nur der Gang zum Anwalt.

Hier ein interessanter Artikel zum "Stand der Technik" in Deutschland inkl. Aktenzeichen für euren Anwalt. 😉

anwalt.de, 23.02.2015

Klappergeräusche am Pkw mit DSG-Getriebe

"Das Landgericht Berlin hat zugunsten des klagenden Käufers eines Pkw Volkswagen Golf Highline BlueMotion Technology 1,4 l TSI entschieden (Urteil vom 18.09.2014, verkündet am 20.11.2014, Az.: 86 O. 127/14). Am Ende des Rechtsstreits, dem zudem ein selbständiges Beweisverfahren vorausgegangen war, sah das Gericht einen Sachmangel vorliegen und verurteilte den Händler zur Rückabwicklung des Neuwagenkaufes.

Nach § 434 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit – wie im vorliegenden Fall – nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann.

Hinsichtlich des Vergleichsmaßstabs sind nicht ausschließlich die gleichen Produkte desselben Herstellers, sondern vielmehr der Entwicklungsstand aller vergleichbarer Gegenstände auch anderer Hersteller zu berücksichtigen. Eine Beschränkung der Gewährleistung auf den Stand des Herstellers für seine Produkte würde demgegenüber bedeuten, dass für Konstruktions- oder Fertigungsfehler einer ganzen Serie keine Gewährleistung besteht.

Bei Kraftfahrzeugen ist Vergleichsmaßstab der Entwicklungsstand aller in dieser Fahrzeugklasse vergleichbaren Fahrzeuge (LG Kassel, Urteil vom 04.08.2010 – 6 O 778/10 –). Das streitgegenständliche Fahrzeug ist mangelhaft i.S.d. § 434 Abs. 1 S.2 Nr. 2 BGB. Aufgrund der im Fahrbetrieb bei geöffneten Fenstern und Fahren auf schlechter Wegstrecke, insbesondere Kopfsteinpflaster, auftretenden Rassel- und Klappergeräusche weist das Fahrzeug eine Beschaffenheit auf, die bei herstellerfremden Fahrzeugen dergleichen Fahrzeugklasse und mit gleichartiger Ausstattung nicht üblich ist. Daher konnte der Kläger eine solche Geräuschbildung bei einem Neufahrzeug nicht erwarten. Zu dieser Überzeugung kommt das Gericht auf Grundlage des nachvollziehbaren und schlüssigen Sachverständigengutachtens im selbständigen Beweisverfahren sowie der Inaugenscheinnahme der Fahrgeräusche auf Kopfsteinpflaster.

Der Sachverständige hat ausgeführt, dass bei Probefahrten deutlich klirrende Klapper- und Rasselgeräusche in der Fahrgastzelle wahrnehmbar gewesen seien. Diese seien als nicht typische Arbeitsgeräusche dem DSG-Getriebe im Mitteltunnel zuzuordnen. Die Ursache sei wahrscheinlich im Spiel eines Losrades zu sehen. Die Geräusche seien konstruktiv bei der Bauart des Herstellers bedingt und würden sich weder durch Reparatur noch Austausch abstellen lassen. Zwar sei kein technischer Mangel gegeben. Die Geräuschbildung sei aber als Komfortmangel einzustufen. Eine Probefahrt mit einem herstellerfremden Fahrzeug der gleichen Fahrzeugklasse und DSG Automatik mit Trockenkupplung habe keine Geräuschbildung aufgewiesen.

Das Gericht sah auch nicht, dass eine Rückabwicklung wegen Unerheblichkeit des Mangels nach § 323 Abs. Abs. 2 BGB ausgeschlossen ist.

Nach ständiger Rechtsprechung fordert die Beurteilung der Frage, ob ein Sachmangel unerheblich ist, eine umfassende Interessenabwägung. Zu berücksichtigen sind dabei vor allem der für eine etwaige Mängelbeseitigung erforderliche Aufwand bzw. bei nicht behebbaren Mängeln die von ihnen ausgehende funktionelle, ästhetische oder sonstige Beeinträchtigungen (vgl. Palandt / Grüneberg, BGB, 70. Auflage § 323 BGB, Randnummer 32). Da hier ein nicht behebbarer Mangel vorliegt, kommt es auf die durch den Mangel verursachten Beeinträchtigungen an (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Juli 2008 – 14 U 125/07 –, juris). Ein fortwährendes in Intensität und Häufigkeit unregelmäßiges Rasseln und Klappern unter den genannten Betriebsbedingungen ist so störend, dass der Mangel als erheblich einzustufen ist. Ferner ist zu berücksichtigen, dass es sich um einen Neuwagen handelt, bei dem die Unerheblichkeitsgenze aufgrund des entsprechend höher anzusetzenden Leistungsinteresses des Käufers, die jeglichen Kompromiss bezüglich der Qualität des Fahrzeugs ausgeschlossen wissen möchte, tendenziell enger zu ziehen ist als bei einem Gebrauchtwagen. Denn bei einem Neuwagen ist dem Käufer insbesondere im Hinblick auf den Fahrtkomfort ein geringes Maß an negativen Auswirkungen zuzumuten (vgl. LG Köln, Urteil vom 24.06.2009 – 28 O 11/07 –)."

VG myinfo

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Zitat:

@jericho2000 schrieb am 16. November 2016 um 15:15:55 Uhr:



Zitat:

@Ugolf schrieb am 16. November 2016 um 13:56:37 Uhr:


Es gibt es eine aktuelle Rechtssprechung bei der man auch als Privatverkäufer bei Mängeln die bereits länger bestehen oder zurückliegend auftraten und nicht restlos beseitigt wurden ( und verschwiegen wurden ) zur Rechenschaft gezogen werden kann .

Ich habe u.a. von einer beschissenen Situation geschrieben, weil ich mir durchaus bewusst bin, dass ich das Auto nicht privat verkaufen kann (Übrigens habe ich noch keinen Moment daran gedacht, ein fehlerhaftes Teil jemand anderem unterzujubeln. Fürs Betrügen sind andere zuständig!).
Den obigen Vorschlag mit Rückgabe an Autohaus sehe ich auch kritisch, denn durch den Mangel habe ich definitiv finanzielle Einbusen, für welche ich persönlich nichts kann. Hier ist und bleibt VW in der Verantwortung, auch wenn sich manche mit der Aussage STAND DER TECHNIK zufrieden geben. Ich möchte nochmals betonen, dass es bei mir nicht nur ums Rutschen, sondern vielmehr um Vibrationen, Brummen und sonstige Geräusche geht, die definitiv nicht Stand der Technik sein können.

Bei mir ist es identisch:
Rutschen, Rupfen mit Brummen,Ruckeln und Vibrationen.
Kupplungstausch brachte Ruhe für 1500 Km.
Danach alles beim Alten, sogar noch etwas schlimmer.

Nix Stand der Technik. Zur Not geht das Auto dann Zug um Zug zurück.

Zitat:

Wenn es "Stand der Technik" ist, also kein Mangel, kann einem auch nicht vorgeworfen werden, dass man es beim Verkauf "arglistig" verschweigt. Andersrum glaube ich sogar, dass es viele Besitzer gar nicht bemerken, obwohl wahrscheinlich jedes 7-Gang DSG mehr oder weniger davon betroffen ist. Und wer es bemerkt und reklamiert und dann von VW gesagt bekommt, dass es so in Ordnung ist, warum sollte der dann beim Verkauf darauf hinweisen, dass er glaubt, es sei doch ein Mangel ???

Na - ist das nicht blauäugig was Du da schreibst ?

Ich bin jedenfalls den geraden Weg gegangen ( Kupplung reparieren lassen auf eigene Kosten und beim Markenhändler in Zahlung gegeben ) . Der kennt den Datenbestand des Fahrzeuges und hat das Fahrzeug vor dem Ankauf gründlich getestet.

Hat mich zwar auch was gekostet welches ich als Lehrgeld abbuchte. Im Leben geht eben nicht alles auf die Habenseite.
Dafür schlafe ich mit gutem Gewissen .

Ich weiß daß man in Zeiten des Internet gerne als Dummkopf angesehen wird wenn man so handelt. Heute hat man andere Moralmaßstäbe oder gar keine mehr.

Meine Lebenserfahrung hat mir aber gezeigt daß Ehrlichkeit doch immer wieder zum Guten führt - und sei es manchmal auch erst später ...

Zitat:

@WQ33 schrieb am 17. November 2016 um 12:08:05 Uhr:



Zitat:

@MrPeters schrieb am 17. November 2016 um 10:31:04 Uhr:


Wenn es "Stand der Technik" ist, also kein Mangel, kann einem auch nicht vorgeworfen werden, dass man es beim Verkauf "arglistig" verschweigt. Andersrum glaube ich sogar, dass es viele Besitzer gar nicht bemerken, obwohl wahrscheinlich jedes 7-Gang DSG mehr oder weniger davon betroffen ist. Und wer es bemerkt und reklamiert und dann von VW gesagt bekommt, dass es so in Ordnung ist, warum sollte der dann beim Verkauf darauf hinweisen, dass er glaubt, es sei doch ein Mangel ???

Obige Fettschrift von mir.
Mein DQ200 ist nach wie vor einwandfrei in Ordnung.
Es ist demnach wohl eine Ausnahme,
oder unterstellst Du mir nicht fähig zu sein, einen Fehler zu bemerken?

Ich unterstelle dir gar nichts, sondern beschreibe nur meine eigenen Erfahrungen. Vielleicht hast du Glück gehabt, vielleicht kommen die Probleme erst noch. Bei uns in der Familie sind 3 Autos mit DSG - alle drei haben dieses Kupplungsrutschen und noch andere Sachen. Ich glaube da nicht mehr an Zufälle.

Darüberhinaus habe ich die Erfahrung gemacht, dass in der Tat nicht jeder dieses Kupplungsrutschen bemerkt, wenn es denn noch nicht so extrem deutlich ist. Die Vibrationen und das Brummen können in der allgemeinen Geräuschkulisse schon mal untergehen, wenn man nicht drauf achtet. Und die Sprünge des Drehzahlmessers bemerkt auch nicht jeder. Direkt drauf angesprochen hat mich noch kein Mitfahrer. Erst wenn ich auf die Vibrationen und den Drehzahlmesser Hinweise, kommt das "Ahh".

Zugegeben, in meinem Fall sind die Erscheinungen eher noch gering. Es schaltet und funktioniert halt, zumindest oberflächlich betrachtet. Ich fürchte nur, dass das nicht so bleibt. Bei meiner ersten Kupplung, die nach 20000 km durch war, fing es auch so an. Dann kam noch ein lautes Quietschen hinzu. Die neue fuhr nur rund 500 km einwandfrei - danach ging es wieder los. Mein Bruder hat auf 50000 km drei Kupplungen "verbraucht". Die dritte ging dann weder auf Garantie noch auf Kulanz. Ich habe den Glauben an dieses Getriebe verloren.

Zitat:

@Ugolf schrieb am 17. November 2016 um 13:34:46 Uhr:



Zitat:

Wenn es "Stand der Technik" ist, also kein Mangel, kann einem auch nicht vorgeworfen werden, dass man es beim Verkauf "arglistig" verschweigt. Andersrum glaube ich sogar, dass es viele Besitzer gar nicht bemerken, obwohl wahrscheinlich jedes 7-Gang DSG mehr oder weniger davon betroffen ist. Und wer es bemerkt und reklamiert und dann von VW gesagt bekommt, dass es so in Ordnung ist, warum sollte der dann beim Verkauf darauf hinweisen, dass er glaubt, es sei doch ein Mangel ???

Na - ist das nicht blauäugig was Du da schreibst ?

Ich bin jedenfalls den geraden Weg gegangen ( Kupplung reparieren lassen auf eigene Kosten und beim Markenhändler in Zahlung gegeben ) . Der kennt den Datenbestand des Fahrzeuges und hat das Fahrzeug vor dem Ankauf gründlich getestet.

Hat mich zwar auch was gekostet welches ich als Lehrgeld abbuchte. Im Leben geht eben nicht alles auf die Habenseite.
Dafür schlafe ich mit gutem Gewissen .

Ich weiß daß man in Zeiten des Internet gerne als Dummkopf angesehen wird wenn man so handelt. Heute hat man andere Moralmaßstäbe oder gar keine mehr.

Meine Lebenserfahrung hat mir aber gezeigt daß Ehrlichkeit doch immer wieder zum Guten führt - und sei es manchmal auch erst später ...

Es liegt mir fern, jemandem beim Verkauf des Autos über den Tisch zu ziehen - ich will ja auch gar nicht verkaufen, da ich 5 Jahre Garantie gekauft habe. Was danach ist, weiß ich jetzt noch nicht.
Es ging mir ja nur um den rein rechtlichen Aspekt des Verschweigens eines Mangels. Ob das DSG des Fahrzeugs, welches man verkauft nun einen Mangel hat oder nicht, kann sicher nur im Einzelfall geklärt werden. Es werden ja auch DSGs im Rahmen der Garantie repariert, sodass also nicht alles seitens VW als Stand der Technik abgetan wird. Die Grenze zwischen Mangel und normalen, möglicherweise unerwünschten Verhalten des DSGs ist da wohl fließend.

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ein Fz bei VW (oder einen anderen gewerblichen Händler) in Zahlung zu geben, welches von VW insgesamt mit "Stand der Technik" beschrieben wird (also laut VW keine Mängel hat), würde ich in jedem Fall machen.
Warum sollte ich da (eventuell erneut) auf einen Mangel hinweisen...?

Der nächste Privat-Käufer hat ja wieder 1 Jahr Gewährleistung....und eventuell braucht er die nicht einmal, weil er schlichtweg keinen Fehler feststellt.
Es werden vermutlich diverse Autos des VW-Konzerns mit diesem DSG privat und gewerblich verkauft, die objektiv einen DSG-Mangel haben, wo das aber niemandem bewusst ist.

(...und wenn ein VW-Händler dieses Auto verkauft, der zumindest die diesbezügliche Mängelmeldung des Vorbesitzers kennt, wird der weder den Mangel zwischenzeitlich beseitigt haben -das würde dann ja auf eigene Kosten geschehen, wenn es offiziell ja gar kein Mangel sein soll-, noch wird der den neuen Käufer auf einen DSG-Mangel hinweisen, denn dann müsste er ja den Preis drastisch senken oder den Mangel doch noch "irgendwie" beheben.)

Bei den DSG's werden sich die Händler erst einmal "doof" stellen und darauf hoffen, dass der Gebrauchtwagenkäufer nichts merkt. Letztendlich ist es bei den Neuwagen ja auch nicht anders...

Ein sch... Thema jedenfalls ...

Ich bin der festen Überzeugung, dass fast jedes 7-Gang-DSG früher oder später Probleme bereiten wird. Beim einen mehr, beim anderen weniger.

Durch die Tatsache, dass bei meinem Wagen nach den Vorgaben aus Wolfsburg bereits drei Mal ein Tausch von Teilen verweigert wurde und nur eine "Adaptions-Fahrt" durchgeführt werden durfte, wird doch deutlich, dass sich die "Spezialisten" durchaus über das Vorliegen eines schweren Fehlers, der durch Austausch nicht auf Dauer behoben werden kann, bewusst sind.
Auch wird seit Monaten nach einer Lösung gesucht, anscheinend ist jedoch niemand dazu in der Lage.
Da stellt sich doch umso mehr die Frage, warum dieses Teil immer noch tagtäglich in hunderten oder tausenden Autos verbaut wird.
Ich finde diese Tatsache unverantwortlich gegenüber den Kunden und mich verwundern diesbezüglich auch einige Kommentare hier im Forum, die VW in dieser Sache noch in Schutz nehmen.

@jericho2000:

Zitat:

Auch wird seit Monaten nach einer Lösung gesucht, anscheinend ist jedoch niemand dazu in der Lage

ist das eine weich gespülte Beschreibung von "aussitzen"?

Leute - seht euch doch die allerneuesten Enthüllungen und Skandale im Automobilsektor an.
Dann wißt ihr wie es um die Glaubhaftigkeit der Branche bestellt ist.

Zitat:

@navec schrieb am 17. November 2016 um 23:47:54 Uhr:


@jericho2000:

Zitat:

@navec schrieb am 17. November 2016 um 23:47:54 Uhr:



Zitat:

Auch wird seit Monaten nach einer Lösung gesucht, anscheinend ist jedoch niemand dazu in der Lage

ist das eine weich gespülte Beschreibung von "aussitzen"?

Tja, ich hoffe immer noch, dass die Dame vom Kundenservice die Wahrheit gesagt hat und tatsächlich an einer Lösung gearbeitet wird.

Sollte es nicht der Fall sein, bin ich der Meinung, dass wir es mit einem größeren Skandal zu tun haben, als bei der Abgas-Geschichte.
Natürlich wurde da auch der Kunde getäuscht und betrogen, doch wenigstens war dadurch die Funktion des Wagens nicht beeinträchtigt.
Im Fall des 7-DSG werden WISSENTLICH derzeit nicht reparierbare Getriebe an die Kundschaft weitergegeben, welche definitiv die Funktion des Wagens beeinträchtigen.

Zitat:

Tja, ich hoffe immer noch, dass die Dame vom Kundenservice die Wahrheit gesagt hat und tatsächlich an einer Lösung gearbeitet wird.

..das kannst du schon mal vergessen.
Neustes Kupplungsupdate und wir arbeiten an dem Problem , diese Aussagen gibt es schon seit dem ersten DSG7.
Falls man Telemetriedaten von dir nach WOB geschickt hat, könnte es sein das deine Software angepasst wird.

Fallst du immer nur zeitlich begrenzte Komfortproblem hast, dann ist das einfach Stand der Technik.
Wie gesagt es ist und bleibt eine passiv gekühlte Trockenkupplung und die unterliegt Temperaturschwankungen.

Wenn man dem Teil überhaupt was anlasten will ist das die zu kleine Kuppelfläche und die zur Konkurenz wesentlich performanteren Schaltvorgänge.
Nicht umsonst sträubt sich VW bis zuletzt vor dem Auswechseln der Mechatronik weil es die nicht ist.

Zitat:

@foggie schrieb am 18. November 2016 um 17:55:16 Uhr:



Zitat:

Tja, ich hoffe immer noch, dass die Dame vom Kundenservice die Wahrheit gesagt hat und tatsächlich an einer Lösung gearbeitet wird.

..das kannst du schon mal vergessen.
Neustes Kupplungsupdate und wir arbeiten an dem Problem , diese Aussagen gibt es schon seit dem ersten DSG7.
Falls man Telemetriedaten von dir nach WOB geschickt hat, könnte es sein das deine Software angepasst wird.

Fallst du immer nur zeitlich begrenzte Komfortproblem hast, dann ist das einfach Stand der Technik.
Wie gesagt es ist und bleibt eine passiv gekühlte Trockenkupplung und die unterliegt Temperaturschwankungen.

Wenn man dem Teil überhaupt was anlasten will ist das die zu kleine Kuppelfläche und die zur Konkurenz wesentlich performanteren Schaltvorgänge.
Nicht umsonst sträubt sich VW bis zuletzt vor dem Auswechseln der Mechatronik weil es die nicht ist.

Ich wiederhole es gerne nochmal. Das Auto hat kein Komfortproblem, sondern es ruckelt, vibriert und macht Geräusche von brummen bis hin zu dumpfen Schlägen. Über die Drehzahlschwankungen kann ich mittlerweile lachen. Und nein, es ist nicht zeitlich begrenzt! Es ist jeden Tag zu spüren/hören und auch die Techniker in der Werkstatt konnten es jedesmal nachvollziehen. Trotzdem gibt es nix, außer eine Adaptionsfahrt, welche für keine 100 km für Besserung sorgt.

Ich habe am 6 Dezember einen Termin mit dem technischen Aussendienst von VW. Die wollen mit mir fahren und dann einen Lösungsvorschlag machen. Da meine 2. Kupplung bei Km Stand 22.000 schon wieder rutscht.

Ich bin sehr auf die Argumentation gespannt. Hat jemand Erfahrung mit dem technischen Aussendienst in Verbindung mit dem DSG?

Ich befürchte es heisst dann : Komfortproplem oder Stand der Technik

Ich überlege auch ernsthaft einen Anwalt einzuschalten. Da ich diesen Wagen als Gebrauchtwagen über den VW Werkswagenpool gekauft habe. Das heisst noch muss ich nicht beweisen das das DSG von Anfang an defekt war sondern der Händler muss mir beweissen das es bei Übergabe i.O. war.....

Ich werde weiter berichten....

Zitat:

@superfodi schrieb am 23. November 2016 um 11:20:42 Uhr:


Hat jemand Erfahrung mit dem technischen Aussendienst in Verbindung mit dem DSG?

Bei mir waren es wohl Mitarbeiter vom Getriebewerk aus Kassel, die auch diverse Meßfahrten gemacht haben. Ergebnis: derzeit keine Lösung, keine Reparaturmöglichkeit.

Dann bestehe darauf daß sie Dir ein neues Getriebe einbauen.

Das ist die einzige Lösung die hilft.

... dann weg mit der Kiste ... oder laß ` sie gegen einen Handschalter eintauschen.
Dann hast Du wenigstens an dieser Front Ruhe.

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