DSG im 1,6 TDI --> 3. + 5. Gang rutscht?!

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo allerseits,

ich fahre einen Golf 7 1,6 TDI DSG Bj 2013 mit mittlerweile 21.000 km.
Seit den letzten 10.000 km fällt mir folgendes auf:
Beim Beschleunigen unter Vollast, z. B. an einer Steigung oder auch zügig aus einer Ortschaft heraus auf Landstraßentempo scheint der 3. Gang (vor allem kurz vor dem Gangwechsel zum 4.) und auch der 5. Gang gelegentlich leicht zu rutschen. Das fühlt sich an, als würde man wie bei einem Handschalter kurz zu lang auf der Kupplung stehen. Man sieht auch eine kleine Verzögerung beim Anstieg der Drehzahl beim Beschleunigen. Speziell im 5. Gang ist während des vermuteten Rutschens ein leichtes Dröhnen in der Karosserie zu hören. Das lässt sich vor allem beim Beschleunigen im 5. Gang aus Ortschaften erzeugen, wenn so beschleunigt wird, dass das DSG gerade noch nicht schaltet. Im manuellen Modus tritt das auch auf, aber gefühlt weniger intensiv.
Das Getriebe hat schon ein Software-Update und eine Umstellung des Getriebeöls bekommen.

Soll ich mich direkt mit VW auseinander setzen? Mein Freundlicher ist da etwas unkooperativ.

Wie sind Eure Meinungen und Erfahrungen zu sowas??

Freu mich auf Eure Tipps.
Vielen Dank!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@tommtom89 schrieb am 19. April 2018 um 19:07:42 Uhr:


Habe inzwischen von Audi die Aussage, dass das Rutschen „Stand der Technik „ sei. Eine Problemlösung ist wohl nicht zu erwarten....
Traurig!

Was Stand der Technik ist, bestimmt nicht Audi, VW oder sonst eine Firma. Was Stand der Technik ist, bestimmt ein Gericht.

Und in eurem Fall ist euer Problem ganz sicher kein Stand der Technik. Denn dann müssten dies alle vergleichbaren Fahrzeuge haben. Und zwar in der Fahrzeugklasse, also auch Fahrzeuge anderer Hersteller. Sehr wahrscheinlich haben dies aber nichtmal alle baugleichen Fahrzeuge der gleichen Marke. 😰 Wenn die Werkstatt da sagt, dies sei Stand der Technik, bleibt nur der Gang zum Anwalt.

Hier ein interessanter Artikel zum "Stand der Technik" in Deutschland inkl. Aktenzeichen für euren Anwalt. 😉

anwalt.de, 23.02.2015

Klappergeräusche am Pkw mit DSG-Getriebe

"Das Landgericht Berlin hat zugunsten des klagenden Käufers eines Pkw Volkswagen Golf Highline BlueMotion Technology 1,4 l TSI entschieden (Urteil vom 18.09.2014, verkündet am 20.11.2014, Az.: 86 O. 127/14). Am Ende des Rechtsstreits, dem zudem ein selbständiges Beweisverfahren vorausgegangen war, sah das Gericht einen Sachmangel vorliegen und verurteilte den Händler zur Rückabwicklung des Neuwagenkaufes.

Nach § 434 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit – wie im vorliegenden Fall – nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann.

Hinsichtlich des Vergleichsmaßstabs sind nicht ausschließlich die gleichen Produkte desselben Herstellers, sondern vielmehr der Entwicklungsstand aller vergleichbarer Gegenstände auch anderer Hersteller zu berücksichtigen. Eine Beschränkung der Gewährleistung auf den Stand des Herstellers für seine Produkte würde demgegenüber bedeuten, dass für Konstruktions- oder Fertigungsfehler einer ganzen Serie keine Gewährleistung besteht.

Bei Kraftfahrzeugen ist Vergleichsmaßstab der Entwicklungsstand aller in dieser Fahrzeugklasse vergleichbaren Fahrzeuge (LG Kassel, Urteil vom 04.08.2010 – 6 O 778/10 –). Das streitgegenständliche Fahrzeug ist mangelhaft i.S.d. § 434 Abs. 1 S.2 Nr. 2 BGB. Aufgrund der im Fahrbetrieb bei geöffneten Fenstern und Fahren auf schlechter Wegstrecke, insbesondere Kopfsteinpflaster, auftretenden Rassel- und Klappergeräusche weist das Fahrzeug eine Beschaffenheit auf, die bei herstellerfremden Fahrzeugen dergleichen Fahrzeugklasse und mit gleichartiger Ausstattung nicht üblich ist. Daher konnte der Kläger eine solche Geräuschbildung bei einem Neufahrzeug nicht erwarten. Zu dieser Überzeugung kommt das Gericht auf Grundlage des nachvollziehbaren und schlüssigen Sachverständigengutachtens im selbständigen Beweisverfahren sowie der Inaugenscheinnahme der Fahrgeräusche auf Kopfsteinpflaster.

Der Sachverständige hat ausgeführt, dass bei Probefahrten deutlich klirrende Klapper- und Rasselgeräusche in der Fahrgastzelle wahrnehmbar gewesen seien. Diese seien als nicht typische Arbeitsgeräusche dem DSG-Getriebe im Mitteltunnel zuzuordnen. Die Ursache sei wahrscheinlich im Spiel eines Losrades zu sehen. Die Geräusche seien konstruktiv bei der Bauart des Herstellers bedingt und würden sich weder durch Reparatur noch Austausch abstellen lassen. Zwar sei kein technischer Mangel gegeben. Die Geräuschbildung sei aber als Komfortmangel einzustufen. Eine Probefahrt mit einem herstellerfremden Fahrzeug der gleichen Fahrzeugklasse und DSG Automatik mit Trockenkupplung habe keine Geräuschbildung aufgewiesen.

Das Gericht sah auch nicht, dass eine Rückabwicklung wegen Unerheblichkeit des Mangels nach § 323 Abs. Abs. 2 BGB ausgeschlossen ist.

Nach ständiger Rechtsprechung fordert die Beurteilung der Frage, ob ein Sachmangel unerheblich ist, eine umfassende Interessenabwägung. Zu berücksichtigen sind dabei vor allem der für eine etwaige Mängelbeseitigung erforderliche Aufwand bzw. bei nicht behebbaren Mängeln die von ihnen ausgehende funktionelle, ästhetische oder sonstige Beeinträchtigungen (vgl. Palandt / Grüneberg, BGB, 70. Auflage § 323 BGB, Randnummer 32). Da hier ein nicht behebbarer Mangel vorliegt, kommt es auf die durch den Mangel verursachten Beeinträchtigungen an (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Juli 2008 – 14 U 125/07 –, juris). Ein fortwährendes in Intensität und Häufigkeit unregelmäßiges Rasseln und Klappern unter den genannten Betriebsbedingungen ist so störend, dass der Mangel als erheblich einzustufen ist. Ferner ist zu berücksichtigen, dass es sich um einen Neuwagen handelt, bei dem die Unerheblichkeitsgenze aufgrund des entsprechend höher anzusetzenden Leistungsinteresses des Käufers, die jeglichen Kompromiss bezüglich der Qualität des Fahrzeugs ausgeschlossen wissen möchte, tendenziell enger zu ziehen ist als bei einem Gebrauchtwagen. Denn bei einem Neuwagen ist dem Käufer insbesondere im Hinblick auf den Fahrtkomfort ein geringes Maß an negativen Auswirkungen zuzumuten (vgl. LG Köln, Urteil vom 24.06.2009 – 28 O 11/07 –)."

VG myinfo

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Zitat:

@real-toni schrieb am 4. November 2016 um 15:30:18 Uhr:


das ist ja ein erschreckend informativer Faden.

Wir standen letztens vor der Wahl DSG oder als Handschalter ...

Leute die beides fahren mögen, können natürlich einen Handschalter wählen und sind dann froh. Frage mich da nur, warum dann überhaupt über eine Automatik nachgedacht wird, wenn man mit dem Handschalter glücklich ist.

Für mich ist Automatik Pflicht. Wenn VW das nicht richtig kann, ist eben nächstes mal eine andere Marke dran. Wenn alle so handeln würden, käme man in WOB vielleicht mal auf die Idee, was zu verbessern, bzw. so ein Getriebe bei jemandem einzukaufen, der sich damit auskennt.

Volle Zustimmung!

Zitat:

@MrPeters schrieb am 4. November 2016 um 22:10:03 Uhr:



Zitat:

@real-toni schrieb am 4. November 2016 um 15:30:18 Uhr:


das ist ja ein erschreckend informativer Faden.

Wir standen letztens vor der Wahl DSG oder als Handschalter ...


Leute die beides fahren mögen, können natürlich einen Handschalter wählen und sind dann froh. Frage mich da nur, warum dann überhaupt über eine Automatik nachgedacht wird, wenn man mit dem Handschalter glücklich ist.

Für mich ist Automatik Pflicht. Wenn VW das nicht richtig kann, ist eben nächstes mal eine andere Marke dran. Wenn alle so handeln würden, käme man in WOB vielleicht mal auf die Idee, was zu verbessern, bzw. so ein Getriebe bei jemandem einzukaufen, der sich damit auskennt.

Bis jetzt wissen die meisten potentiellen Käufer nicht mal, dass es deutlich erkennbare Probleme mit dem kleinen DSG gibt und viele, die davon gehört haben, streiten es ab...
Ich möchte nicht wissen, wieviele Golf 7 Fahrer sich das DSG in der Hoffnung bestellt haben, dass es beim Golf 7 ja (im Relation zum Golf 6) verbessert sein müsste und es jetzt keine Probleme mehr gibt.

Zitat:

@navec schrieb am 5. November 2016 um 10:03:39 Uhr:



Zitat:

@MrPeters schrieb am 4. November 2016 um 22:10:03 Uhr:



Leute die beides fahren mögen, können natürlich einen Handschalter wählen und sind dann froh. Frage mich da nur, warum dann überhaupt über eine Automatik nachgedacht wird, wenn man mit dem Handschalter glücklich ist.

Für mich ist Automatik Pflicht. Wenn VW das nicht richtig kann, ist eben nächstes mal eine andere Marke dran. Wenn alle so handeln würden, käme man in WOB vielleicht mal auf die Idee, was zu verbessern, bzw. so ein Getriebe bei jemandem einzukaufen, der sich damit auskennt.

Bis jetzt wissen die meisten potentiellen Käufer nicht mal, dass es deutlich erkennbare Probleme mit dem kleinen DSG gibt und viele, die davon gehört haben, streiten es ab...
Ich möchte nicht wissen, wieviele Golf 7 Fahrer sich das DSG in der Hoffnung bestellt haben, dass es beim Golf 7 ja (im Relation zum Golf 6) verbessert sein müsste und es jetzt keine Probleme mehr gibt.

Ja, ich gebe zu, dass das bei mir genauso war. Man hatte schon von Problemen gehört, aber gehofft, dass vielleicht nur jeder 20. oder so, davon betroffen ist. Dass praktisch jeder betroffen ist, viele es aber akzeptieren, vielleicht nicht mal bemerken oder es als "nicht so tragisch" bewerten, hatte ich so nicht erwartet.

Bei uns in der Familie haben sich innerhalb von etwa 2 Jahren 3 Personen einen Golf mit 7-Gang DSG gekauft. Jetzt dürft ihr mal raten, wieviele von den Dreien Probleme, teils erhebliche Probleme, und zwar mehrmals damit hatten - richtig, alle drei !

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Zitat:

@MrPeters schrieb am 4. November 2016 um 22:10:03 Uhr:



Zitat:

@real-toni schrieb am 4. November 2016 um 15:30:18 Uhr:


das ist ja ein erschreckend informativer Faden.

Wir standen letztens vor der Wahl DSG oder als Handschalter ...


Leute die beides fahren mögen, können natürlich einen Handschalter wählen und sind dann froh. Frage mich da nur, warum dann überhaupt über eine Automatik nachgedacht wird, wenn man mit dem Handschalter glücklich ist.

Für mich ist Automatik Pflicht. Wenn VW das nicht richtig kann, ist eben nächstes mal eine andere Marke dran. Wenn alle so handeln würden, käme man in WOB vielleicht mal auf die Idee, was zu verbessern, bzw. so ein Getriebe bei jemandem einzukaufen, der sich damit auskennt.

Vor diesen Beiträgen wäre ich nie auf die Idee gekommen, dass eine in so hohen Stückzahlen verkaufte DSG derartige (Konstruktions/QS-) Probleme haben könnte. Wenn uns Anfang des Jahres ein Wunsch-Golf mit DSG über den Weg gelaufen wäre, hätten wir den gekauft. Und zwar ohne vorherige Infosuche über Schwachstellen.

Ansonsten war es uns tatsächlich relativ gleichgültig ob Automat oder Handrührer.
Früher hatten wir nur Handschalter, aber seit ein paar Jahren auch einen BMW mit 8Gang Wanderautomatik (von ZF). Bisher überzeugt die, hatte nach bisherigen 170tkm noch keinen Defekt, und verhält sich wie neu. Das erwarte ich auch von anderen Herstellern.

An eine gute Automatik gewöhnt man sich schnell, und ist bequem. Handschaltung im Zweitauto hilft zumindest, dass man's. nicht verlernt ;-)

Gibt es denn von den Betroffenen neue Lösungsansätze bzw. neue Reparaturerfahrungen?
Bringt doch nichts, wenn wir den Thread unnötig mit Philosophien über Getriebe anderer Hersteller füllen. Hier wären neue Erfahrungsberichte von Betroffenen und vor allem Lösungsansätze sehr hilfreich.

Ich warte immer noch auf eine Antwort vom Kundenservice. Rechne aber nicht mit einer Lösung, sondern mit der typischen Antwort "bitte wenden Sie sich an Ihren Händler". Das werde ich dann auch wieder machen und dem Händler wird dann wieder lediglich ein Software-Update gestattet, so wie bei den letzten drei Werkstattaufenthalten. Es ist zum Verzweifeln!

Bin zwar nur fast-Betroffener, aber mir ist dazu eben noch etwas eingefallen.

Im ADAC-Heft war mal ein Fall, wo sich mehrere Betroffene gemeldet haben, die nach der Garantiezeit vom Hersteller hängen gelassen wurden, obwohl offensichtlich ein Konstruktionsmangel vorlag (Motorschäden bei Ford).
ADAC hatte lt. eigenem Bericht im Heft eine Lösung für die Betroffenen erwirkt.

=> hier einen Aufruf starten, damit sich Viele gleichzeitig an die Presse wenden?
AMS, Autobild, ADAC,...?

Müsste doch gefundenes Fressen für die Presse sein, und damit evtl. Druck auf VW aufbauen lassen.
Einzelschicksale scheinen vw oft wurscht zu sein, das durfte ich auch schon spüren.

Mann - die " fressen " nur das was sie fressen dürfen.

... und das Thema ist schon so alt daß es einen kilometerlangen Bart hat und wen interessiert es wenn in Peking ein Sack Reis umfällt ?

Ergebt euch eurem Schicksal. Das ist manchmal gemein zu einem ...

Zitat:

@Ugolf schrieb am 5. November 2016 um 13:24:07 Uhr:


... und das Thema ist schon so alt daß es einen kilometerlangen Bart hat und wen interessiert es wenn in Peking ein Sack Reis umfällt ?

In Peking kann der Sack auch ruhig umfallen oder das DSG kaputt gehen, denn die haben 10 Jahre Garantie auf diese fragwürdige Konstruktion. In D brauchen die sowas nicht zu machen, der Kunde kauft trotzdem wie blöd. Ich allerdings in Zukunft nicht mehr, soviel steht fest.

Ich gebe Dir ja recht. Ich habe mit dem DSG auch alles durchgemacht .

Nur was nützt das Lamentieren und die Tatsache daß die Chinesen 10 Jahre Garantie haben ?

In Deutschland ist das Recht für die Stärkeren gestrickt worden . Darum haben wir keine Sammelklagemöglichkeiten wie in den USA oder auch Frankreich .

Bei uns hat der Verbraucher gewollt nur ein stumpfes Schwert . Ok - manchmal entscheiden die Gerichte in Lapalien für die Kläger aber bei großen Sachen ist Justitia immer bei denen die das Geld haben. Wie im richtigen Leben auch .

Also die Konsequenzen ziehen die man hat . Mehr geht nicht.
... und Realist sein ...

Welchen juristischen Nachteil hat denn deiner Meinung nach der einzelne Betroffene, dass es hier keine "Sammelklagen" gibt?

Ganz einfach den daß ein Einzelner nicht das Geld hat alle Gerichtsinstanzen jahrelang durchzustehen.
Dazu kommen hohe Anwalts und Gerichtskosten und endlose Gutachterkosten denn ein Weltunternehmen hat Geld ohne Ende und es wird einen Präzedenzfall nie zulassen.

Also wird man als vernünftig denkender Mensch immer den Schaden selbst bezahlen weil das viel billiger kommt und man sowieso chancenlos ist. Damit ist das auch erreicht was man bezwecken will.

Also vergiß es ! Wir sind nicht gleich vor dem Gesetz . Eine Illusion der kleinen Leute ...

Dafür gibt es RSV oder PKH.

Was bedeutet PHK ?

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