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Dieselskandal und gewonnene Klage

Seat Alhambra 2 (7N)
Themenstarteram 10. Februar 2021 um 20:17

Hallo,

hat jemand Erfahrung damit wie lange die Abwicklung nach einer gewonnen Klage gegen VW wegen des Dieselskandals dauert?

Unser Urteil war am 28.11.2020 rechtskräftig, seither warten wir bzw. unserer Rechtsanwalt darauf, dass sich VW meldet.

Wir haben annähernd 25 Euro zu erwarten, es sind jetzt aber schon 2 1/2 Monate und wir hören nichts!?

Unser Rechtsanwalt meines im Dezember, dass es noch etwas dauern kann, wegen Logistikproblemen etc. von VW, doch irgendwann müsste ja mal was kommen oder?

Die Klage wird zwar verzinst, aber das Fz ist inzwischen abgemeldet, steht im Weg und ein neues kommt demnächst auch!

Vielleicht hat ja jemand Erfahrung mit einer gewonnenen Klage bzw. der Abwicklung gemacht?

MfG

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92 Antworten

Die mit Euro5 haben echt Glück, seit Dankbar.

Wir haben einen Euro6 Dtemp, aber der Verbrauch ist eine einzige Verarschung (ich frage mich wie beim ADAC ein großer TDI mit 5,8 Litern getestet werden konnte) und wir haben gar keine Möglichkeit gegen den Hersteller vorzugehen.

Wegen Schadstoffen da wird VW belangt, wegen betrügerischen Verbrauchsangaben juckt es niemand.

Wir fahren nun ein Fahrzeug das den Verbrauch eines Benziners hat und die hohen Unterhaltskosten eines Diesels. Die 29k wo diese Karre mal gekostet hat hätten wir genau so gut verbrennen können.

Hallo,

 

ich habe folgenden spannenden Fall.

 

Ich habe demnächst Gerichtsverhandlung.

Damals habe ich mich myright eingeschrieben mit der Aussage: es entstehen keine Kosten.

 

Das stimmt soweit, nun ist es so, dass durch die gefahrenen Kilometer und durch Abzug der Provision an Myright der Betrag so niedrig ist, dass ich 40-50% auf den Gebrauchtwagenmarkt mehr zahlen muss, um das gleiche Auto mit den gleichen Km zubekommen.

 

Nach Rücksprache mit myright, nehme ich das Urteil nicht an, muss ich die Provision an myright zahlen.

 

Hatte jemand schon einmal den Fall?

Was würdet ihr machen?

Weiß jemand ob VW eventuell einen Vergleich macht?

Zitat:

@Mmd schrieb am 10. Februar 2023 um 15:02:43 Uhr:

Hallo,

ich habe folgenden spannenden Fall.

Ich habe demnächst Gerichtsverhandlung.

Damals habe ich mich myright eingeschrieben mit der Aussage: es entstehen keine Kosten.

Das stimmt soweit, nun ist es so, dass durch die gefahrenen Kilometer und durch Abzug der Provision an Myright der Betrag so niedrig ist, dass ich 40-50% auf den Gebrauchtwagenmarkt mehr zahlen muss, um das gleiche Auto mit den gleichen Km zubekommen.

Nach Rücksprache mit myright, nehme ich das Urteil nicht an, muss ich die Provision an myright zahlen.

Hatte jemand schon einmal den Fall?

Was würdet ihr machen?

Weiß jemand ob VW eventuell einen Vergleich macht?

Ich stehe vor dem gleichen Problem.

Die ganze Geschichte zieht sich ja seit 2015, also nunmehr knapp 8 Jahren hin. In der Zeit standen die Fahrzeuge ja nicht herum, sondern sind gefahren.

Bei mir sind es rund 160.000km und das belastet die Bilanz enorm.

Der Knackpunkt an der Sache ist, dass Du bei einem Urteilsspruch, der Deiner Klage bzw. der Klage von myright entspricht, keine Möglichkeit von Rechtsmitteln hast.

Die stehen, soweit ich das aus vergangenen Urteilen kenne, nur denjenigen zu, die durch das Urteil benachteiligt werden.

Klagt in Deinem Fall myright für Dich oder ist das auch an die Kanzlei G********** abgegeben worden? Alles weitere auch gern per PN…

Naja wer 2014 so ein Wagen damals( meist gut rabattiert) kaufte, kann sogar mit 150 tkm zu höchstpreisen auch Euro 5 Modelle noch loswerden. Schummelei hin oder her, da gibt es im Moment keinen nicht Erwartungsgemäßen Wertverlust.

Die wo im Moment gebrauchte suchen sind eher die lackierten...

Zitat:

@Mel-Maniac schrieb am 10. Februar 2023 um 20:35:00 Uhr:

Zitat:

@Mmd schrieb am 10. Februar 2023 um 15:02:43 Uhr:

Hallo,

ich habe folgenden spannenden Fall.

Ich habe demnächst Gerichtsverhandlung.

Damals habe ich mich myright eingeschrieben mit der Aussage: es entstehen keine Kosten.

Das stimmt soweit, nun ist es so, dass durch die gefahrenen Kilometer und durch Abzug der Provision an Myright der Betrag so niedrig ist, dass ich 40-50% auf den Gebrauchtwagenmarkt mehr zahlen muss, um das gleiche Auto mit den gleichen Km zubekommen.

Nach Rücksprache mit myright, nehme ich das Urteil nicht an, muss ich die Provision an myright zahlen.

Hatte jemand schon einmal den Fall?

Was würdet ihr machen?

Weiß jemand ob VW eventuell einen Vergleich macht?

Ich stehe vor dem gleichen Problem.

Die ganze Geschichte zieht sich ja seit 2015, also nunmehr knapp 8 Jahren hin. In der Zeit standen die Fahrzeuge ja nicht herum, sondern sind gefahren.

Bei mir sind es rund 160.000km und das belastet die Bilanz enorm.

Der Knackpunkt an der Sache ist, dass Du bei einem Urteilsspruch, der Deiner Klage bzw. der Klage von myright entspricht, keine Möglichkeit von Rechtsmitteln hast.

Die stehen, soweit ich das aus vergangenen Urteilen kenne, nur denjenigen zu, die durch das Urteil benachteiligt werden.

Klagt in Deinem Fall myright für Dich oder ist das auch an die Kanzlei G********** abgegeben worden? Alles weitere auch gern per PN…

Sorry wenn ich frage, wie kann ich eine PN schreiben?

Zitat:

@Mel-Maniac schrieb am 10. Februar 2023 um 20:35:00 Uhr:

Zitat:

@Mmd schrieb am 10. Februar 2023 um 15:02:43 Uhr:

Hallo,

ich habe folgenden spannenden Fall.

Ich habe demnächst Gerichtsverhandlung.

Damals habe ich mich myright eingeschrieben mit der Aussage: es entstehen keine Kosten.

Das stimmt soweit, nun ist es so, dass durch die gefahrenen Kilometer und durch Abzug der Provision an Myright der Betrag so niedrig ist, dass ich 40-50% auf den Gebrauchtwagenmarkt mehr zahlen muss, um das gleiche Auto mit den gleichen Km zubekommen.

Nach Rücksprache mit myright, nehme ich das Urteil nicht an, muss ich die Provision an myright zahlen.

Hatte jemand schon einmal den Fall?

Was würdet ihr machen?

Weiß jemand ob VW eventuell einen Vergleich macht?

Ich stehe vor dem gleichen Problem.

Die ganze Geschichte zieht sich ja seit 2015, also nunmehr knapp 8 Jahren hin. In der Zeit standen die Fahrzeuge ja nicht herum, sondern sind gefahren.

Bei mir sind es rund 160.000km und das belastet die Bilanz enorm.

Der Knackpunkt an der Sache ist, dass Du bei einem Urteilsspruch, der Deiner Klage bzw. der Klage von myright entspricht, keine Möglichkeit von Rechtsmitteln hast.

Die stehen, soweit ich das aus vergangenen Urteilen kenne, nur denjenigen zu, die durch das Urteil benachteiligt werden.

Klagt in Deinem Fall myright für Dich oder ist das auch an die Kanzlei G********** abgegeben worden? Alles weitere auch gern per PN…

Ich habe das gleiche Problem. Über myright in eine Einzelklage bei der Kanzlei G****** gewechselt. Die Kanzlei möchte jetzt Klage erheben, der Streitwert liegt aber unter dem aktuellen Marktpreis. Dazu kommt noch die Provision von 19,99% für myright. Meines Erachtens fallen auch noch Anwaltskosten an, wenn man weniger als den Streitwert zugesprochen bekommt. Kann das jemand bestätigen? Hat jemand Erfahrungen bzgl. der Kanzlei G******** Ob diese sich auch einen Schadensersatzklage ohne die Rückgabe des Fahrzeugs einlässt?

Zitat:

@WATERPOLO70 schrieb am 21. Februar 2023 um 21:13:03 Uhr:

Zitat:

@Mel-Maniac schrieb am 10. Februar 2023 um 20:35:00 Uhr:

 

Ich habe das gleiche Problem. Über myright in eine Einzelklage bei der Kanzlei G****** gewechselt. Die Kanzlei möchte jetzt Klage erheben, der Streitwert liegt aber unter dem aktuellen Marktpreis. Dazu kommt noch die Provision von 19,99% für myright. Meines Erachtens fallen auch noch Anwaltskosten an, wenn man weniger als den Streitwert zugesprochen bekommt. Kann das jemand bestätigen? Hat jemand Erfahrungen bzgl. der Kanzlei G******** Ob diese sich auch einen Schadensersatzklage ohne die Rückgabe des Fahrzeugs einlässt?

Das mit der Differenz von Streit- zu Marktwert müsstest Du mal mit Myright bzw. G********** besprechen. Ich meine, dass da keine Provision anfällt. Kann aber auch sein, dass das nur für reine Schadensersatzansprüche gilt.

Die Klagewandlung in eine reine Schadenersatzklage ohne Rückgabe hatte ich auch schon gegenüber G********** angeregt.

Rückmeldung war, dass die Gerichte diese Klagen derzeit nicht verhandeln und auch die Nachweisführung des letztendlichen Schadens fast unmöglich ist. Auch und besonders deshalb, weil die Fahrzeuge aktuell hochpreisig gehandelt werden.

Bei mir das gleiche Problem wie bei

@mel-maniac, @waterpolo70 und @mmd.

 

Mein Termin ist in 2 Wochen und ich bin etwas ratlos. Hat noch jemand eine Idee, wie es ablaufen könnte?

Zitat:

@A3Magdeburg schrieb am 22. Februar 2023 um 23:30:21 Uhr:

Bei mir das gleiche Problem wie bei

@mel-maniac, @waterpolo70 und @mmd.

Mein Termin ist in 2 Wochen und ich bin etwas ratlos. Hat noch jemand eine Idee, wie es ablaufen könnte?

Da kann man nur spekulieren.

Ich gehe ehrlich gesagt nicht davon aus, dass VW hier einen Vergleich anbietet.

Mein Termin ist in 3 Wochen…

Zitat:

@A3Magdeburg schrieb am 22. Februar 2023 um 23:30:21 Uhr:

Bei mir das gleiche Problem wie bei

@mel-maniac, @waterpolo70 und @mmd.

Mein Termin ist in 2 Wochen und ich bin etwas ratlos. Hat noch jemand eine Idee, wie es ablaufen könnte?

@A3Magdeburg: Das hier ist aber alles in allem einer der nutzlosen Threads bei Motor-Talk.

Besteht in den letzten Seiten nur noch aus Fragen und nicht mehr aus Antworten. Weder direkt, noch anonymisiert werden hier brauchbare Informationen geteilt (vor allem, wer sich vor Gericht verglichen hat und wann/wie der Vergleich zustande kam).

Ehrlich gesagt, werde ich meine Ergebnisse und Erfahrungen dann auch für mich behalten…

https://www.motor-talk.de/.../...gen-vw-abgasskandal-t5462881.html?...

 

Stellt eure Fragen in diesem Tread. Ich denke dort wird es mehr Resonanz geben.

Klage gegen VW, meine Erfahrungen bisher:

Nachdem nach dem Update ein Diesel-Injektor defekt ging, dieser wurde zwar auf Kulanz ersetzt, habe ich im Dez. 2017 Klage eingereicht. Im Aug. 2018 entschied das Gericht in 1. Instanz, dass VW den Kaufpreis - ausgehend von einer Gesamtlaufleistung von 300.000 km - abzüglich der gefahrenen Kilometer zahlen muss und ich das Fahrzeug zurück geben muss.

VW reichte aber Berufung ein und der Fall lag beim OLG bis Febr. 2023. Zwischenzeitlich kamen von VW noch einige Vergleichsangebote die aber völlig daneben und daher nicht akzeptabel waren. Das Fahrzeug habe ich dann im Sept. 2020 abgemeldet und stillgelegt, damit keine weiteren Kilometer und ggf. Schäden hinzukommen. Im Netz konnte man lesen, dass Injektoren, AGR-Ventile und der Dieselkat wesentlich schneller verschleißen.

Anfang Febr. 2023 kam es dann zu einen Termin beim OLG. Hier musste ich ein Foto des aktuellen Tachostandes vorlegen.

Die Entscheidung viel dann am 22.02.2023 ohne weitere Rechtsmittelbelehrung. VW muss den Kaufpreis abzüglich der gefahrenen Kilometer – ausgehend von einer Gesamtlaufleistung von nunmehr nur noch 250.000 km - zuzüglich Zinsen ab Klageerhebung in Höhe von 5 % über den Diskontsatz zahlen gegen Rückgabe des Fahrzeuges. Das OLG akzeptierte nicht die Laufleistungen von über 250.000 km, leider.

Würde ich aktuell das Fahrzeug verkaufen, würde ich den gleichen Betrag erzielen, allerdings ohne Zinsen. Diese belaufen sich auf ca. 3.500 Euro!! Vermutlich hätte ich das Fahrzeug zu dem Preis auch leasen können.

VW hat sich bisher noch nicht gemeldet. Werde noch etwas abwarten dann weitere Maßnahmen einleiten und dann abschließend berichten.

Noch eine Ergänzug zu den Verfahrenskosten. Da mein Rechtsanwalt im Jahre 1017 den gesamten Kaufpreis eingeklagt hatte, ich aber nur den Kaufpreis abzüglich der Nutzungsentschädigung (ca. 50 %) zugesprochen bekam muss ich nahezu 50 % der Gerichtskosten und noch 50 % der außergerichtlichen Kosten der Beklagten (VW) tragen und natürlich 50 % der eigenen außergerichtlichen Kosten.

Ich hoffe meine Rechtschutzversicherung die eine Kostenzusage gegeben hatte. Ohne RS-Versicherung würde fast nichts mehr vom Schadensersatz übrig bleiben.

@bikerbanny Vor welchem LG und OLG wurde denn bei Dir verhandelt und was hat das OLG als Begründung für die 250.000km genannt.

Ich halte ehrlich gesagt den Ansatz der 250.000km nicht mehr für zeitgemäß, auch wenn er (leider und völlig veraltete und überholte) gängige Rechtspraxis ist…

Zitat:

@Mel-Maniac schrieb am 9. März 2023 um 20:15:12 Uhr:

@bikerbanny Vor welchem LG und OLG wurde denn bei Dir verhandelt und was hat das OLG als Begründung für die 250.000km genannt.

Ich halte ehrlich gesagt den Ansatz der 250.000km nicht mehr für zeitgemäß, auch wenn er (leider und völlig veraltete und überholte) gängige Rechtspraxis ist…

Es war das LG und das OLG in Nürnberg. Der Vorsitzende meinte, es ist gängige Rechssprechung, das man für einen 4 Zylinder Diesel 250.000 km Laufleistung ansetzt. Wir wollten, dass das Verfahren ausgesetzt wird bis der EuGH und dann auch der BGH in der Dieselfrage weitere Entscheidungen trifft. Aber das OLG Nürnberg meinte, da werden keine neuen Erkenntnisse/Entscheidungen kommen und hat die Aussetzung abgelehnt. Ich werde mich wahrscheinlich ärgern, wenn der EuGH die BHG Entscheidung bezüglich der Nutzungsentschädigung kippen wird.

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