Das mit der 50/50-Teilung funktioniert nur, wenn alle Beteiligten (inkl. der beiden Versicherungen) dazu bereit sind und das akzeptieren.
In der Regel machen das die Versicherungen so untereinander. Sobald aber einer der Versicherungsnehmer anderer Meinung ist, geht‘s vor Gericht.
Also, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, ist zumindest das eigene zusätzliche finanzielle Risiko auf die Höhe der dortigen Selbstbeteiligung beschränkt.