affentwiner schreibt "vielen werden leer ausgehen". Dies kann ich nur bestätigen. Durch die Einzelklage scheint mir ein Vergleich so gut wie ausgeschlossen. Das Gericht setzt dann durch die o.g. Berechnungen einen Erstattungswert fest. Dieser liegt dann wie bei mir bei einem fahrbereiten Auto mit ca. 200 Tkm ca. 2000 bis 3000€ unter dem derzeitigen Markwert. Damit ist eine Urteilsvollstreckung wirtschaftlich sinnlos. Zinsen gibt es ab Start Einzelklage, also auch nur Peanuts...
Ich verstehe nicht so ganz, wieso sich das bei den Vorrednern so positiv anhört. Wahrscheinlich liegt dass nur daran, dass die Autos größere Schäden hatten...oder keiner die Marktpreise kennt ??