Zitat:
@Mel-Maniac schrieb am 10. Februar 2023 um 20:35:00 Uhr:
Zitat:
@Mmd schrieb am 10. Februar 2023 um 15:02:43 Uhr:
Hallo,
ich habe folgenden spannenden Fall.
Ich habe demnächst Gerichtsverhandlung.
Damals habe ich mich myright eingeschrieben mit der Aussage: es entstehen keine Kosten.
Das stimmt soweit, nun ist es so, dass durch die gefahrenen Kilometer und durch Abzug der Provision an Myright der Betrag so niedrig ist, dass ich 40-50% auf den Gebrauchtwagenmarkt mehr zahlen muss, um das gleiche Auto mit den gleichen Km zubekommen.
Nach Rücksprache mit myright, nehme ich das Urteil nicht an, muss ich die Provision an myright zahlen.
Hatte jemand schon einmal den Fall?
Was würdet ihr machen?
Weiß jemand ob VW eventuell einen Vergleich macht?
Ich stehe vor dem gleichen Problem.
Die ganze Geschichte zieht sich ja seit 2015, also nunmehr knapp 8 Jahren hin. In der Zeit standen die Fahrzeuge ja nicht herum, sondern sind gefahren.
Bei mir sind es rund 160.000km und das belastet die Bilanz enorm.
Der Knackpunkt an der Sache ist, dass Du bei einem Urteilsspruch, der Deiner Klage bzw. der Klage von myright entspricht, keine Möglichkeit von Rechtsmitteln hast.
Die stehen, soweit ich das aus vergangenen Urteilen kenne, nur denjenigen zu, die durch das Urteil benachteiligt werden.
Klagt in Deinem Fall myright für Dich oder ist das auch an die Kanzlei G********** abgegeben worden? Alles weitere auch gern per PN…
Ich habe das gleiche Problem. Über myright in eine Einzelklage bei der Kanzlei G****** gewechselt. Die Kanzlei möchte jetzt Klage erheben, der Streitwert liegt aber unter dem aktuellen Marktpreis. Dazu kommt noch die Provision von 19,99% für myright. Meines Erachtens fallen auch noch Anwaltskosten an, wenn man weniger als den Streitwert zugesprochen bekommt. Kann das jemand bestätigen? Hat jemand Erfahrungen bzgl. der Kanzlei G******** Ob diese sich auch einen Schadensersatzklage ohne die Rückgabe des Fahrzeugs einlässt?