Zitat:
@VniemalswiederW schrieb am 26. Mai 2023 um 17:53:15 Uhr:
Mal eine Verständnisfrage an bikerbanny und affentwiner:
Was versteht ihr genau unter Zinsen? Dürft ihr das sagen?
Streitwert ab Klagedatum?
Danke für Eure Standhaftigkeit und alles Gute Euch!!!
Genau, Du bekommst Prozesszinsen/Verzugszinsen ab Klageergebung (rechtshängigkeit der Klage) in Höhe von 5 Prozent über den Diskontsatz. Dieser war allerdings lange Zeit im Minus, daher waren es nur 4,12 %. Allerdings bei mir immer noch ca. 4.000 Euro wegen der langen Laufzeit von ca. 6 Jahren. Aktuell ist der Diskontsatz im Plus, damit wären es noch mehr Zinsen.
Hab auch keinen Maulkorb, war eine öffenliche Verhandlung mit Urteil vom OLG.
Wie gesagt alles erledigt, Auto ist weg und das Geld wurde sofort überwiesen.