Blinker als Standlicht codieren?

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hey gibts schon ne möglichkeit die blinker als standlicht zu codieren?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Deine Frage ist doch jetzt beantwortet, also ab in die Kinderecke ! 😠

Es nervt einfach, wenn man in einem Forum, in dem u.a. über Tuning diskutiert wird und das ist nunmal nicht immer STVO geeigenet, immer so ein mist erzählt wird.

Vielleicht möchte man gewisses Tuning garnicht auf der Straße, sondern zu Showcar zwecken nutzen?
Schonmal auf einem VW/Golf Treffen gewesen? Naja das führt zu weit...

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Zitat:

Original geschrieben von juri87


Dieses "braver Bürgertum" liegt den Deutschen einfach im Blut, deswegen geht auch keiner auf die Straßen, wenn was schief läuft in der Politik.

...es hat nichts mit bravem Bürgertum zu tun, wenn man sich nach Möglichkeit an Vorschriften und Gesetze hält.

Wenn jeder das macht was er will herrscht Chaos und irgendwann kacken wir wieder alle hinters Haus.

Großes Kino, man reiche mir Popcorn.

Zitat:

Original geschrieben von Frada84



Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Wenn einige hier schon mal den Unterschied zwischen StVO und StVZO kennen würden, wäre echt schon viel gewonnen 🙄 Und für die, die es nicht selber nachschlagen können: § 54 Abs. 1 StVZO: Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen [...] zwischen hell und dunkel [...] blinken...
Steht da drinne, dass der Blinker nicht als Standlicht leuchten darf?

Ja. Es muss, wohlgemerkt nicht soll, es muss blinken. Und zwar nach dem Anschalten. Lest doch einfach selber die Vorschrift anstatt hier den ungläubigen Thomas zu geben. Und nichts reininterpretieren, was da nicht drin steht oder vom logischen Standpunkt her vom Gesetzgeber nicht gewollt ist...Abgesehen davon, für das Standlicht bzw. im Gesetzestext Begrenzungsleuchten genannt, gibt es ebenfalls eine eigene Vorschrift. Und da steht nichts davon drin, dass diese Funktion durch den Blinker zu erfüllen ist...

Zitat:

Original geschrieben von Tschita


Da will aber eienr Klugscheißern,, die StVo interessiert mich genauso wenig wie StVZO :P

Das ist dein Problem, hat mit dem Thema aber absolut nichts zu tun. Im Übrigen solltest du deine Wortwahl anderen gegenüber ruhig mal überdenken...

Zitat:

Original geschrieben von Tschita


Ich habe auch nichts gegen Hinweise das es eventuell illegal sein könnte. Vor allem wenn dem der es ausführen möchte das nicht genau weiß und es nicht möchte wenn es verboten sein sollte.

Aber dann die Frage GARNICHT zu beantworten finde ich dann doch sehr affig!

Nichts anderes haben einige hier gemacht, abgesehen davon, dass die Frage nun schon mehrfach beantwortet wurde...

Zitat:

Original geschrieben von Tschita


Spielen sich heir auf wie die Weltretter...

Wie wäre es denn mit einem Kommentar zur Frage, z.B. das ma nes selber nicht weiß, oder wo man es eventuell nachlesen könnte und dann einen knappen Satz das es nicht erlaubt ist. Aber was ihr hier abzieht ist echt utner aller sau, gerade zu a... unsozial 🙄

Der einzige, der sich hier aufspielt, bist du. Und das in einem Tonfall, der absolut unangemessen ist...

Und damit jetzt zurück zum Thema, wenn noch jemand etwas zum Thema Codierung beitragen kann und will, dann ist das hier gerne gesehen. Ansonsten müsste der Thread dann geschlossen werden.

Gruß Tecci

bmw machts doch auch über die blinker oder?

Habe es auch auf 5% leuchten. Und man erkennt es sehr wohl wenn man blinkt. Wie FraDa84 schon geschrieben hat, bei Betätigung des Blinkers wird das Blinkerstandlicht abgeschaltet und es blinkt ganz normal

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Zitat:

Original geschrieben von McBen87


bmw machts doch auch über die blinker oder?

Nein. Ich vermute du meinst die seitlichen Begrenzungsleuchten bei den neueren Modellen, das sind in mit in das Schweinwerfer-/Blinkergehäuse integrierte LED, die seitlich abstrahlen. Als Standlicht/Begrenzungslicht gibt es bei BMW die Ringe... Hier geht es aber um die Frage, die Blinker wie bei US-Fahrzeugen üblich dauerhaft leuchten zu lassen als Standlicht...

Gruß Tecci

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N



Zitat:

Original geschrieben von Frada84


Steht da drinne, dass der Blinker nicht als Standlicht leuchten darf?

Ja. Es muss, wohlgemerkt nicht soll, es muss blinken. Und zwar nach dem Anschalten. Lest doch einfach selber die Vorschrift anstatt hier den ungläubigen Thomas zu geben. Und nichts reininterpretieren, was da nicht drin steht oder vom logischen Standpunkt her vom Gesetzgeber nicht gewollt ist...Abgesehen davon, für das Standlicht bzw. im Gesetzestext Begrenzungsleuchten genannt, gibt es ebenfalls eine eigene Vorschrift. Und da steht nichts davon drin, dass diese Funktion durch den Blinker zu erfüllen ist...

Mach es dir doch einfacher Tecci 😉

§51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten

(1) Kraftfahrzeuge - [...] Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; es darf nicht blenden. [...]

Wer mag, darf das auch ganz lesen 😉
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_51.php

Da steht eindeutig, das die nicht leuchten dürfen, weil sie weiß sein müssten 😉

Kein Platz für Diskussionen, wie im Rest der StVZO auch nicht. Da steht so schön viel drin 😁

Zitat:

Original geschrieben von juri87


Zum Thema Blinkerstandlicht kann ich nur sagen, dass ich es überhaupt nicht verstehe warum die Sache illegal ist.

Weil die Blinker keine Bauartzulassung als Standlicht besitzen.

Zitat:

Original geschrieben von call0174


Mach es dir doch einfacher Tecci 😉

Du weißt das, ich weiß das, vielleicht mit Müh und Not noch der ein oder andere...aber man kann es auslegungstechnisch alleine schon aus dem 54er rauslesen...natürlich nur, wenn man auch will 😉 Wobei ich natürlich verstehe, was du meinst...Ich mein, optisch fänd ich persönlich das ja auch nicht schlecht, aber bevor ich mein Auto mit einem derartigem "Tuning" in den öffentlichen Straßenverkehr entlasse, sollte es halt schon legal sein. Auch wenn da einige meinen, eine andere Meinung vertreten zu müssen...

Gruß Tecci

Was anderes habe aber auch ich nie behauptet. Nur das es nicht unbedingt eindeutig aus den Blinker Paragraphen hervor geht.
Ich finde es auch schon immer nervig, wenn man neben nen MB LKW fährt. Jedesmal denke ich, er blinkt, nur weil er Seitenblinker und SML in eins hat.

Man kann ja nicht alles wissen, daher ...

StVZO § 54 Fahrtrichtungsanzeiger, Abs. 1, Satz 2: "Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten ... blinken."

müssen - keine Entscheidungsfreiheit, keine Alternative
sollen - man erwartet etwas Bestimmtes, Ausnahmen sind möglich
können - man hat die freie Wahl

In obiger Norm wird müssen (blinken) verwendet, somit ist alles andere verboten.

Wollte man eine Dauerbeleuchtung der Fahrtrichtungsanzeiger (= "Standlicht"😉, wäre die Norm, der Text, anzupassen.

VG myinfo

Ist jetzt etwas sehr off topic hier, bin aber durch die Diskussion daran erinnert worden...
Frage:
wenn Veränderungen durchgeführt werden,
die nach geltenden Verordnungen (sinnvoll oder nicht)
nicht zulässig sind, was können Konsequenzen sein?
Polizeikontrolle und ggf. Strafverfahren? (kann ja jeder hinnehmen wie er will)

Was ich viel schwerwiegender/spannender finde:
kann die Versicherung Leistungen im Falle eines Unfalles verweigern, weil das Fahrzeug nicht für den Strassenverkehr zulässig war? Auch wenn diese Veränderungen nicht die Ursache des Unfalles war!?

Jemand mit Ahnung von der Materie anwesend?

Gruß
Gun

Zitat:

Original geschrieben von gunshot3222


Was ich viel schwerwiegender/spannender finde:
kann die Versicherung Leistungen im Falle eines Unfalles verweigern, weil das Fahrzeug nicht für den Strassenverkehr zulässig war? Auch wenn diese Veränderungen nicht die Ursache des Unfalles war!?

Ja.

Kontrolle:

Ordnungswidrigkeitenverfahren und Rückrüstung bis Stilllegung

Versicherung:

Wenn der Gegener nen guten Anwalt hat dann wird er eine Mitschuld raushandeln.

Deine Versicheurng sucht doch nur nach Gründen, nicht zu zahlen und dazu zählt auch der verkehrssichere Zustand.

Würde es nicht versuchen

Zitat:

Hast Du Dir schon mal Gedanken gemacht, wie es für den Entgegenkommenden ist, wenn Du Nachts mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern, wohlgemerkt wenn kein Nebel oder Schneefall herscht, diese blendest. Und dies auch noch wissentlich, mir fehlen die Worte. Aber sieht ja Obercool aus.

fasi26

....sage der Mann mit den Xenons.

Zitat:

Original geschrieben von Vril1

....sage der Mann mit den Xenons.Mit dem einzigen Unterschied, dass Xenon erlaubt sind ;-), aber Nebelscheinwerfer nur in bestimmten Situationen. Leider nimmt es immer mehr überhand, Nebelscheinwerfer einzuschalten weil es einfach "COOL" ist und nur um das geht es.

Sagte der Mann mit den Xenon

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