Blinker als Standlicht codieren?

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hey gibts schon ne möglichkeit die blinker als standlicht zu codieren?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Deine Frage ist doch jetzt beantwortet, also ab in die Kinderecke ! 😠

Es nervt einfach, wenn man in einem Forum, in dem u.a. über Tuning diskutiert wird und das ist nunmal nicht immer STVO geeigenet, immer so ein mist erzählt wird.

Vielleicht möchte man gewisses Tuning garnicht auf der Straße, sondern zu Showcar zwecken nutzen?
Schonmal auf einem VW/Golf Treffen gewesen? Naja das führt zu weit...

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wenn man mal in den unzähligen threads geschaut hätte,hätte man gesehen das es noch nicht geht.

Zitat:

Original geschrieben von denni123



Zitat:

Ein weit verbreiteter Irrglaube...denn das Fahrzeug muss den Anforderungen der StVZO entsprechen, was es mit dauerhaft leuchtenden Blinker definitiv NICHT tut...

Na und das ich ja wohl jedem seine Sache! Du bist doch nicht die Forumspolizei... ...

Doch, isser 😉 (MT-Team: Tecci6N ist Moderator für Volkswagen. ) 😁

 

Hallo!

Zitat:

Original geschrieben von Tschita


Und es ist garantiert möglich die Blinker als Standlicht zu nutzen. Ich glaube bei www.vcds.de gab es ma leine Liste möglicher codierungen...

Nein, es ist für das BCM des Golf VI eben noch keine entsprechende Codierung bekannt, sonst hätte es schon jemand geschrieben.

Der Eos müsste noch die Kombination Bordnetzsteuergerät/Komfortsteuergerät wie der Golf V haben, da geht das.

-Johannes

Zitat:

Original geschrieben von Golf099


muss ja auch kein sinn dahinter sein

sieht halt gut aus
die frage war ob es geht oder noch nicht, weil beim 5er gehts ja auch

und verboten sind led kennzeichenbeleuchtung, nebelscheinwerfer ein bei nicht nebel usw. auch, dass muss ja ich wissen ob ich so fahr oder nicht

Hast Du Dir schon mal Gedanken gemacht, wie es für den Entgegenkommenden ist, wenn Du Nachts mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern, wohlgemerkt wenn kein Nebel oder Schneefall herscht, diese blendest. Und dies auch noch wissentlich, mir fehlen die Worte. Aber sieht ja Obercool aus.

fasi26

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Zitat:

Hast Du Dir schon mal Gedanken gemacht, wie es für den Entgegenkommenden ist, wenn Du Nachts mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern, wohlgemerkt wenn kein Nebel oder Schneefall herscht, diese blendest. Und dies auch noch wissentlich, mir fehlen die Worte. Aber sieht ja Obercool aus.

fasi26

Er hat doch garnicht gesagt, dass er das macht... und das Thema ist ein ganz anderes.

🙄

Nur mal so interessehalber:

Man möge mir den Paragraph der StVo nennen, in dem das steht🙂
(Die sache mit dem Blinker)

Das steht nicht in der STVO, es gibt aber Vorschriften über die Beleuchtung.

Und da steht ganz klar drin, dass Blinker zum Blinken und nicht als Standlicht fungieren sollen.

Ist alles in der StVZO nachzulesen.

http://mitglied.multimania.de/Autoelektrik/Egh.htm#A6

Die Lektüre der StVZO ist eigentlich jedem zu empfehlen, der technische Veränderungen an seinem Fahrzeug vornehmen möchte.

Wenn einige hier schon mal den Unterschied zwischen StVO und StVZO kennen würden, wäre echt schon viel gewonnen 🙄 Und für die, die es nicht selber nachschlagen können: § 54 Abs. 1 StVZO: Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen [...] zwischen hell und dunkel [...] blinken

Zudem sollten einige hier mal an ihrem Ausdruck arbeiten, man muss nicht ausfällig werden, bloß weil korrekte Hinweise auf eine möglicherweise nicht legale Handlung gegeben werden....

Gruß Tecci

Wie sagte letztens ein MT-MOD zu mir.

In den Golf Foren geht es drüber und drunter, das ist schon immer so........

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Wenn einige hier schon mal den Unterschied zwischen StVO und StVZO kennen würden, wäre echt schon viel gewonnen 🙄 Und für die, die es nicht selber nachschlagen können: § 54 Abs. 1 StVZO: Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen [...] zwischen hell und dunkel [...] blinken

...

Gruß Tecci

Steht da drinne, dass der Blinker nicht als Standlicht leuchten darf? Da steht, er soll zwischen

hell

und

dunkel

blinken.

Wenn man Standlicht codieren könnte, wäre 1. das Blinklicht heller als das codierte Standlicht und 2. schaltet sich das Standlicht während der Blinkfrequenz komplett aus, sodass der Blinker zwischen aus und hell blinkt.

Viel mehr kann man anführen, dass der Blinker nicht als Standlicht bauartgeprüft ist und die Beleuchtung nach vorne nur weiß sein darf.

Gruß FraDa

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Wenn einige hier schon mal den Unterschied zwischen StVO und StVZO kennen würden, wäre echt schon viel gewonnen 🙄 Und für die, die es nicht selber nachschlagen können: § 54 Abs. 1 StVZO: Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen [...] zwischen hell und dunkel [...] blinken

Zudem sollten einige hier mal an ihrem Ausdruck arbeiten, man muss nicht ausfällig werden, bloß weil korrekte Hinweise auf eine möglicherweise nicht legale Handlung gegeben werden....

Gruß Tecci

Da will aber eienr Klugscheißern,, die StVo interessiert mich genauso wenig wie StVZO :P

Ich habe auch nichts gegen Hinweise das es eventuell illegal sein könnte. Vor allem wenn dem der es ausführen möchte das nicht genau weiß und es nicht möchte wenn es verboten sein sollte.

Aber dann die Frage GARNICHT zu beantworten finde ich dann doch sehr affig! Gerade zu kindisch. Spielen sich heir auf wie die Weltretter...

Wie wäre es denn mit einem Kommentar zur Frage, z.B. das ma nes selber nicht weiß, oder wo man es eventuell nachlesen könnte und dann einen knappen Satz das es nicht erlaubt ist. Aber was ihr hier abzieht ist echt utner aller sau, gerade zu a... unsozial 🙄

Wie kommt man auf sowas? Ich finde es sehr lästig, wenn man den Blinker nicht deutlich unterscheiden kann. Es gibt ja Spezialisten die das Orange immer leuchten l assen und daß man dann beim wirklichen blinken sogut wie gar nicht erkennt, daß er überhaupt blinkt. Und wenns zum Unfall kommt, dann hat man wieder unnötig Ärger ...

das es verboten ist,ist mir klar!

mein kumpel hat es beim 5er golf mit xenon und da haben wir die blinker auf 5% gestellt.sieht richtig gut aus.
alles was über 10% oder 15% geht ist zu viel!

Dieses "braver Bürgertum" liegt den Deutschen einfach im Blut, deswegen geht auch keiner auf die Straßen, wenn was schief läuft in der Politik.

Zum Thema Blinkerstandlicht kann ich nur sagen, dass ich es überhaupt nicht verstehe warum die Sache illegal ist. Es blendet genau 0! Und wer ein dauerhaftes Leuchten nicht von einem Blinken unterscheiden kann, sollte mal zum Doc gehen 😁. Nur weil ein affiger Bürokrat hinter seinem Schreibtisch die tolle Idee hatte es zu verbieten muss man sich nicht gleich hinters Gesetz stellen wie ein kleiner Hilfsheriff.

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