bissl ot... verkehrskontrolle
so nun war es so weit...nach drei jahren führerschein kam es wirklich zur ersten polizeikntrolle.
nunja folgenedes:
hatte meine papiere etc vorgezeigt....jetzt kams:wir möchten gerne einen drogentest mit ihnen durchführen🙄
zur vorgeschichte:ich hatte noch nie in meinem leben drogen etc genommen...okay hatte mal gras geraucht auf der klassenfahrt in der 9ten klasse😉
der test hatte einen teststreifen der blau war.....nach 20 min zeigte der test sehr ungenau einen zweiten stcih der nur mit gutem licht und lupe zu sehen war!ich total unter schock,denn es ging nicht um gras etc sondern um kokain!
nun ja ich hatte nochnie was mit drogen am hut und vorallem nicht mit sowas!
jetzt musste ich zur blutabnahme.....hatte jemand mit sowas erfahrung?ich mache mir sorgen um meinem führerschein!
wie gesagt sowa habe ich noch nie im leben genommen!
sind solche test 100%?
sry für das komische deutsch😁 bin halt bissl sauer
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
......Wir sind hier in einem Rechtsstaat *g*
Soll das "*g*" jetzt Ironie bedeuten?
Daß wir in einem Rechtsstaat leben fällt mir immer schwerer zu glauben. Als Autofahrer wirst Du unnachgiebig wegen jedem Mist, der mal aus Versehen passiert, belangt, während vorsätzliche Straftaten, wie z.B. Tankbetrug, Kaufhausdiebstahl, körperliche Übergriffe auf offener Straße oftmals wegen Geringfügigkeit überhaupt nicht verfolgt werden. Schließlich hatten die Täter ja alle eine schwere Kindheit, und Messerstechereien sind in bestimmten Kulturkreisen ja sowieso normal. Da muß man dann schon mal ein Auge zudrücken... *kotz*
Ein Beispiel:
1.) Im Suff jemanden totgeschlagen --> milderne Umstände, da wegen Alkohol nicht voll verantwortlich für die Tat.
2.) leicht angeheitert Autofahren --> doppelt und dreifach Schuld, da Alkohol im Spiel ist.
Um hier keine MIssverständnisse aufkommen zu lassen: Für Alkohol im Straßenverkehr gibt es keine Rechtfertigung, sonden mein Beispiel soll nur die Ungleichbehandlung aufzeigen.
84 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Der Test ist freiwillig!! Dafür brauche ich keinen Verdacht, weil ich dich überhaupt nicht dazu zwingen kann, den mitzumachen. Ich greife da in keinerlei Grundrechte ein, daher brauche ich dafür auch keine Norm! Habe ich jedoch einen Verdacht, ordne ich eine Blutprobe an. Dazu kann ich dich dann zwingen, wenn ein Verdacht besteht.Und nur um diesen Verdacht zu beseitigen ist der Schnelltest da - also damit der Betroffene beweisen kann, dass er keinen Alkohol getrunken oder keine Drogen genommen hat.
Bloss wie sieht dann ein Verdacht aus? Pupillenreflex etc???
Fahrweise, Pupillenreaktion, Gleichgewichtssinn, Verhalten im allgemeinen und natürlich ob derjenige schon mal in Erscheinung getreten ist.
Das macht Sinn. keines dieser aspekte hatte ich damals erfüllt und somit liegt natürlich kein Verdacht vor. Liegt natürlich auch alles im Auge des Betrachters und vorallem wie man mit den Zivilbeamten, oder auch der Polizei umgeht. Ein freundlicher Umgangston sollte da schon herschen.
Zitat:
Original geschrieben von rogger2
Ein freundlicher Umgangston sollte da schon herschen.
Ja, das ist immer gut 😁
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Ja, das ist immer gut 😁Zitat:
Original geschrieben von rogger2
Ein freundlicher Umgangston sollte da schon herschen.
Ja, aber das sollte auch auf Gegenseitigkeit beruhen... So ist es bei uns leider nicht, da ist der Umgangston der Spinatmützen ziemlich rau. Man bekommt grundsätzlich das Gefühl, als seie man ein Verbrecher. Aber das wird regional unterschiedlich sein. Naja.
Zitat:
Original geschrieben von Kevcali
So ist es bei uns leider nicht, da ist der Umgangston der Spinatmützen ziemlich rau.
So eine Ausdrucksweise muss aber auch nicht sein! (davon abgesehen sind es weiße Mützen 😁)
Klar gibt es da unterschiedliche Typen - der eine ist sehr freundlich und der andere eben eher sachlich oder auch mal unfreundlich. Vielleicht hat er auch grad einen schlechten Tag.
Zitat:
Original geschrieben von rogger2
Meine erfahrung diesbezüglich sind folgende: Vor ca. 2 Jahren wurde ich beim Besuch eines Techno-Events in Hanau (Love-Family-Park) bei der Anreise von Zivilpolizisten rausgezogen zur Drogenkontrolle. Sie untersuchten meine damalige Freundin und mich und stelleten mein komplettes Auto (damals E46 32d) total auf den Kopf. Dabei konnte ich beobachten, dass andere hinterm Baum schon Urinproben abgeben mussten. Darunter sogar Frauen, was mich irgendwie a bissel schockierte.
als sie mit der Durchsuchung fertig waren verschwanden sie mit den Personalien, um nach 5 Minuten wieder zu kommen und einen drogentest vorschlugen. Ich verweigerte diesen mit der Begründung, dass es keinen begründeten Verdacht gebe und wenn ja sie mir diesen bitte schildern sollen. Daraufhin durfte ich ohne Test weiter fahren.wie die derzeitige Situation in einer allgemeinen Verkehrskontrolle aussiehr weiß ich allerdings nicht, da ja nun auch in den Medien mehr und mehr auf diese Schnelltests gedrängt wird. Hier wäre die tatsächliche Gesetzeslage sehr interessant.
Grüße
rogger2
Was mich mal interessieren würde ist, mit welchem Recht überhaupt eine Person oder Auto durchsucht werden darf. Dafür müßte doch Gefahr in Vollzug sein und welche Gefahr besteht auf einem Techno-Event in einem 320D? Auch die Untersuchungen auf diversen Autobahnen von Zollbeamten in den Doku-Soaps dürften doch eigentlich nur bei Gefahr in Vollzug ohne Durchsuchungsbefehl eines Richters durchgeführt werden. Wenn hier ein grüner/blauer Beamter mich dahin gehend mal ein wenig aufklären könnte, wäre das schon sehr hilfreich.
Gruß, Marc
Das würde gelten, wenn du dein Auto als Wohnung ansiehst. Hm, naja, was du meinst spielt eigentlich keine Rolle, das haben die Gerichte schon längst entschieden: Es ist keine Wohnung und daher eine ganz normale Durchsuchung, die bei entsprechendem Tatbestand von jedem Polizeibeamten angeordnet werden kann.
Wenn bei jeder Durchsuchung in Deutschland vorher ein richterlicher Beschluss geholt werden müsste, dann hätten die ja gar nix anderes mehr zu tun *g*
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Das würde gelten, wenn du dein Auto als Wohnung ansiehst. Hm, naja, was du meinst spielt eigentlich keine Rolle, das haben die Gerichte schon längst entschieden: Es ist keine Wohnung und daher eine ganz normale Durchsuchung, die bei entsprechendem Tatbestand von jedem Polizeibeamten angeordnet werden kann.Wenn bei jeder Durchsuchung in Deutschland vorher ein richterlicher Beschluss geholt werden müsste, dann hätten die ja gar nix anderes mehr zu tun *g*
Mit anderen Worten unsere Polizei- und Zollbeamten dürfen ohne triftigen Grund einfach mein KFZ auf den Kopf stellen? Wieso wird denn sowas erlaubt? Ich dachte die Zeiten der Stasi sind vorbei und in einem freien Land darf man Privateigentum nicht so einfach durchsuchen.
Ein verunsicherter Bürger, aber danke für Deine Info
Gruß, Marc
Was hast du denn in deinem Auto gelagert, dass du dir da so sorgen machst? In der Wohnung isses klar, da sind sehr private Sachen drin, die niemanden was angehen. Im Auto ja eigentlich nicht.
Kannst dir ja die entsprechenden Paragraphen im POG durchlesen
Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (RLP)
Und hier insbesondere die §§18,19 POG.
Die Bestimmungen zu den Durchsuchungen sind bundesweit gleich, halt nur immer in den jeweiligen Länderpolizeigesetzen niedergeschrieben.
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Was hast du denn in deinem Auto gelagert, dass du dir da so sorgen machst? In der Wohnung isses klar, da sind sehr private Sachen drin, die niemanden was angehen. Im Auto ja eigentlich nicht.Kannst dir ja die entsprechenden Paragraphen im POG durchlesen
Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (RLP)Und hier insbesondere die §§18,19 POG.
Die Bestimmungen zu den Durchsuchungen sind bundesweit gleich, halt nur immer in den jeweiligen Länderpolizeigesetzen niedergeschrieben.
Es geht einfach darum, daß unsere Gesetzeshüter meiner Meinung nach nur sehr beschränkte Möglichkeiten haben sollten in die Privatsphäre der Bürger einzugreifen und insbesondere der Zoll sich lieber auf die Verfolgung von Schwarzarbeitern und andere Sozialschmarotzer konzentrieren sollte, anstatt jagt auf den einen oder anderen Drogen- und Zigarettenschmuggler zu machen, aber das ist halt nur meine ganz persönliche Meinung. Was kann der Haschraucher oder der Kokszieher dafür, daß in unserer Gesellschaft halt der Alkohol mehr akzeptiert wird und daher legal ist während andere Suchtmittel illegal bleiben? Holland hat da ja einen guten Weg vorgezeigt und aufgrund seiner Tabakrauchverbote in den Coffeshops ad absurdum geführt.
Lt. POG muß ja trotzdem ein Anfangsverdacht bestehen und wie wird der dann im Einzelfall begründet? Würde mich dann echt mal interessieren. In Gewahrsam kann man ja nahezu jede Person für 24h nehmen und von daher wäre ja zumindest eine Voraussetzung für eine KFZ-Durchsuchung erfüllt.
Gruß, Marc
Zitat:
Original geschrieben von PPicasso73
Lt. POG muß ja trotzdem ein Anfangsverdacht bestehen und wie wird der dann im Einzelfall begründet? Würde mich dann echt mal interessieren. In Gewahrsam kann man ja nahezu jede Person für 24h nehmen und von daher wäre ja zumindest eine Voraussetzung für eine KFZ-Durchsuchung erfüllt.Gruß, Marc
Die Privatssphäre ist ja auch enorm gut geschützt - das Auto ist aber einfach nur ein Gegenstand wie eine Tasche oder ein Rucksack und keine Wohnung oder ähnliches. Daher sind die Anforderungen für eine Durchsuchung hier sehr gering und die Anforderungen für einen Anfangsverdacht ebenfalls sehr niedrig. Kannst eigentlich fast immer durchsuchen. Die Vorraussetzungen müssen übrigens nicht alle erfüllt sein - eine reicht schon aus.
Der Gewahrsam ist in §14 POG geregelt und nein, die Polizei darf nicht einfach mal pauschal jeden für 24 Stunden in den Knast stecken. Wir sind hier in einem Rechtsstaat *g*
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Habe ich jedoch einen Verdacht, ordne ich eine Blutprobe an. Dazu kann ich dich dann zwingen, wenn ein Verdacht besteht.
Das war doch exakt mein Punkt: der begründete Anfangsverdacht! Wenn ich keine Fahne habe und auch sonst nichts darauf hindeutet, daß ich unter Alkohol- oder Drogeneinfluß fahre, gibt es keinen Verdacht und der Test ist schlicht Beamtenwillkür. In Deutschland gilt immer noch "in dubio pro reo", auch wenn das oft gerne vergessen wird...
Zitat:
Und nur um diesen Verdacht zu beseitigen ist der Schnelltest da - also damit der Betroffene beweisen kann, dass er keinen Alkohol getrunken oder keine Drogen genommen hat.
Ich brauche nichts zu beweisen, es ist deine Aufgabe, mir zu beweisen, daß ich Alkohol getrunken oder Drogen genommen habe - wie gesagt, wenn ein begründeter Verdacht dafür vorliegt 😉
Zitat:
Original geschrieben von TheHitchhiker
Ich brauche nichts zu beweisen, es ist deine Aufgabe, mir zu beweisen, daß ich Alkohol getrunken oder Drogen genommen habe - wie gesagt, wenn ein begründeter Verdacht dafür vorliegt 😉
Du hast nichts verstanden! Diese Schnelltest ist für DICH gedacht. Was ist dir lieber: Mit zum Krankenhaus und eine Blutprobe entnehmen lassen oder mal eben in ein Gerät pusten? Wenn ich nämlich den Verdacht habe, dass du was getrunken hast und du den Schnelltest nicht machen willst, habe ich keine Wahl und muss die Blutprobe anordnen. Wenn du allerings pustest und irgendwas mit 0,2 Promille oder was rauskommt, könnten wir uns das alles sparen.
Dass viele Kollegen einfach mal so einen Schnelltest machen, ohne eine Vermutung zu haben, ist wieder was ganz anderes. Was hat das denn mit Willkür zu tun, wenn ich dich höflich Frage, ob du so einen Test mitmachen willst oder nicht? Es ist dann ganz allein deine Entscheidung. Du kannst ja auch ablehnen und dann is auch gut. Wenn ich dann das Gefühl habe, du hast was genommen, kann ich immer noch ne Blutprobe anordnen, auch ohne den Hinweis durch den Schnelltest zu haben.
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Du hast nichts verstanden!
Wir drehen uns hier im Kreis. Ich habe sehr wohl verstanden, was du uns mitteilen wolltest.
Zitat:
Diese Schnelltest ist für DICH gedacht.
Sorry, aber ich brauche keinen Schnelltest, um zu wissen, daß ich nichts getrunken habe.
Mir ging es stets nur um die Tatsache, welche du auch selber erwähnt hast:
Zitat:
Dass viele Kollegen einfach mal so einen Schnelltest machen, ohne eine Vermutung zu haben, ist wieder was ganz anderes.
Genau! Und bei derartiger Uneinsichtigkeit ist es mir sehr wohl lieber, zum Krankenhaus zu fahren und eine unnötige Blutprobe mitzumachen - mit den Folgen für den Beamten, die du weiter oben selber beschrieben hast 😉
Zitat:
Wenn ich nämlich den Verdacht habe, dass du was getrunken hast und du den Schnelltest nicht machen willst, habe ich keine Wahl und muss die Blutprobe anordnen.
Davon rede ich doch die ganze Zeit: wenn du den Verdacht hast! Und die Tatsache, daß ich den Schnelltest verweigere, reicht eben nicht als Verdacht aus, wenn ansonsten keine weiteren Indizien vorliegen.
Also laß uns die sinnlose Diskussion beenden und einfach feststellen, daß es - wie in jedem anderen Beruf - Polizisten mit gesundem Menschenverstand gibt, und solche ohne. Und daß es natürlich davon abhängt, ob man freundlich mit ihnen kommuniziert oder sie anprollt. Ich persönlich reagiere immer genauso wie ich angesprochen werde, und ich glaube wir sind uns auch einig - wie du ja weiter oben selber zugegeben hast - daß nicht alle deine Kollegen unbedingt immer freundlich sind 😉
Wie ich weiter oben schon geschrieben habe, bin ich ja schon zweimal auf diejenigen der ersten Gruppe getroffen: sie waren freundlich, ich war freundlich, ich habe den Test wegen mangelndem begründetem Anfangsverdacht abgelehnt, sie haben es akzeptiert - no harm, no foul 😉
Deswegen verstehe ich nicht, warum du dich eigentlich so aufregst, das war doch eine positive Aussage zu Vertretern deines Berufsstandes...