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bissl ot... verkehrskontrolle

Themenstarteram 21. September 2008 um 13:11

so nun war es so weit...nach drei jahren führerschein kam es wirklich zur ersten polizeikntrolle.

nunja folgenedes:

hatte meine papiere etc vorgezeigt....jetzt kams:wir möchten gerne einen drogentest mit ihnen durchführen:rolleyes:

zur vorgeschichte:ich hatte noch nie in meinem leben drogen etc genommen...okay hatte mal gras geraucht auf der klassenfahrt in der 9ten klasse;)

der test hatte einen teststreifen der blau war.....nach 20 min zeigte der test sehr ungenau einen zweiten stcih der nur mit gutem licht und lupe zu sehen war!ich total unter schock,denn es ging nicht um gras etc sondern um kokain!

nun ja ich hatte nochnie was mit drogen am hut und vorallem nicht mit sowas!

jetzt musste ich zur blutabnahme.....hatte jemand mit sowas erfahrung?ich mache mir sorgen um meinem führerschein!

wie gesagt sowa habe ich noch nie im leben genommen!

sind solche test 100%?

sry für das komische deutsch:D bin halt bissl sauer

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

 

......Wir sind hier in einem Rechtsstaat *g*

Soll das "*g*" jetzt Ironie bedeuten?

 

Daß wir in einem Rechtsstaat leben fällt mir immer schwerer zu glauben. Als Autofahrer wirst Du unnachgiebig wegen jedem Mist, der mal aus Versehen passiert, belangt, während vorsätzliche Straftaten, wie z.B. Tankbetrug, Kaufhausdiebstahl, körperliche Übergriffe auf offener Straße oftmals wegen Geringfügigkeit überhaupt nicht verfolgt werden. Schließlich hatten die Täter ja alle eine schwere Kindheit, und Messerstechereien sind in bestimmten Kulturkreisen ja sowieso normal. Da muß man dann schon mal ein Auge zudrücken...  *kotz*

 

Ein Beispiel:

 

1.) Im Suff jemanden totgeschlagen --> milderne Umstände, da wegen Alkohol nicht voll verantwortlich für die Tat. 

 

2.) leicht angeheitert Autofahren --> doppelt und dreifach Schuld, da Alkohol im Spiel ist.

 

Um hier keine MIssverständnisse aufkommen zu lassen: Für Alkohol im Straßenverkehr gibt es keine Rechtfertigung, sonden mein Beispiel soll nur die Ungleichbehandlung aufzeigen.

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Na klar, Hustensaft...:D

Mach Dir keinen Kopf, da kommt gar nichts bei raus, diese Tests sind so ungenau, dass man es gar nicht sagen kann.

Zitat:

Original geschrieben von TT-Prof

Das Schöne ist,wenn Du nichts genommen hast muss der Staat den Bluttest bezahlen.

Jo, und letztlich wir Steuerzahler. :rolleyes:

Aber ich zahle gern ein bisschen was für ein Hustensaftopfer. :D

Zitat:

Original geschrieben von TT-Prof

Das Schöne ist,wenn Du nichts genommen hast muss der Staat den Bluttest bezahlen.

hätte er den schnelltest verweigert hätte er die blutabnahme zahlen müssen und nicht der steuerzahler..... ^^

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von TT-Prof

Das Schöne ist,wenn Du nichts genommen hast muss der Staat den Bluttest bezahlen.

hätte er den schnelltest verweigert hätte er die blutabnahme zahlen müssen und nicht der steuerzahler..... ^^

Jo, eigentlich sollte sich cabriofahrer87 bei uns entschuldigen. :D

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

hätte er den schnelltest verweigert hätte er die blutabnahme zahlen müssen und nicht der steuerzahler..... ^^

Aha, und wo kommt diese tolle Weisheit her? Ist nämlich völlig falsch. Der Schnelltest ist VÖLLIG freiwillig und es dürfen dir in einem Rechtsstaat überhaupt keine Nachteile entstehen, wenn du den verweigerst - weder finanziell noch irgendwie anders.

Bekommt man eigentlich auch seine Fahrkosten und Zeit bezahlt, wenn man zu solchen Tests verdonnert wird?

Zitat:

Original geschrieben von joe_e30

Bekommt man eigentlich auch seine Fahrkosten und Zeit bezahlt, wenn man zu solchen Tests verdonnert wird?

Fahrkosten hast du ja net, wirst ja mit dem Streifenwagen zum Krankenhaus gebracht bzw. der Arzt kommt zur Dienststelle. Die Zeit bekommst du nicht erstattet, ist aber auch nur ne Sache von ner halben Stunde oder so. Wird ja dann direkt im Anschluss an den Schnelltest gemacht.

am 21. September 2008 um 20:57

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

hätte er den schnelltest verweigert hätte er die blutabnahme zahlen müssen und nicht der steuerzahler..... ^^

Aha, und wo kommt diese tolle Weisheit her? Ist nämlich völlig falsch. Der Schnelltest ist VÖLLIG freiwillig und es dürfen dir in einem Rechtsstaat überhaupt keine Nachteile entstehen, wenn du den verweigerst - weder finanziell noch irgendwie anders.

Da hat er Recht.

Wenn Du den Schnelltest verweigerst, wird bei dringendem Tatverdacht die Anordnung zur Blutabnahme vom Staatsanwalt eingeholt.

Den dringenden Tatverdacht erbringt man bereits mit der Verweigerung des Schnelltestes und die Anordnung zur Blutabnahme ist sehr schnell eingeholt.

Sparen kann man sich die Kosten nur für den Schnelltest. Indem man, wenn es denn der Fall wäre, gleich zugibt das man konsumiert hat.

Wenn man konsumiert hat und sagt "Nö, nö und noch mal nö" Dann bezahlt man hinterher Schnelltest und Blutprobe zzgl. evtl. Wochendaufschlag / Feiertagsaufschlag für den Arzt. Abgesehen von den Folgekosten wie Strafe, MPU u.s.w..

Der Threadersteller muss gar nichts bezahlen!

Zitat:

Original geschrieben von joe_e30

Bekommt man eigentlich auch seine Fahrkosten und Zeit bezahlt, wenn man zu solchen Tests verdonnert wird?

wenn dir durch die zeit verdienstausfall entsteht kannst du diese kosten geltend machen....

Zitat:

Original geschrieben von Deluxe325i

Den dringenden Tatverdacht erbringt man bereits mit der Verweigerung des Schnelltestes und die Anordnung zur Blutabnahme ist sehr schnell eingeholt.

Stimmt auch nicht. Wie gesagt: Die Verweigerung des Schnelltests darf dem Beschuldigten genausowenig negativ ausgelegt werden wie die Verweigerung der Aussage. Das ist einfach sein gutes Recht, das zu verweigern.

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

Stimmt auch nicht.

verweiger einfach mal in ner polizeikontrolle den atemalkoholtest bzw. den drogen-schnelltest....in 99,9999% der fälle wirst du dich schneller auf der polizeiwache wiederfinden und ein pflaster auffm arm kleben haben als du deinen anwalt informieren kannst....

am 21. September 2008 um 21:51

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

Stimmt auch nicht.

verweiger einfach mal in ner polizeikontrolle den atemalkoholtest bzw. den drogen-schnelltest....in 99,9999% der fälle wirst du dich schneller auf der polizeiwache wiederfinden und ein pflaster auffm arm kleben haben als du deinen anwalt informieren kannst....

Da habe ich andere Erfahrungen. Ich trinke grundsätzlich absolut nichts, wenn ich fahre und habe daher schon zweimal einen Alkoholtest vor Ort verweigert, mit der freundlichen aber bestimmten Begründung, daß es schließlich keinerlei Anfangsverdacht gäbe (z.B. Fahne, Schlangenlinien fahren etc.), der die Kosten eines Alkotest-Röhrchens für den Steuerzahler (afair 4€) rechtfertigt. Beide Male haben die Jungs das eingesehen und mich weitergeschickt...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

Stimmt auch nicht.

verweiger einfach mal in ner polizeikontrolle den atemalkoholtest bzw. den drogen-schnelltest....in 99,9999% der fälle wirst du dich schneller auf der polizeiwache wiederfinden und ein pflaster auffm arm kleben haben als du deinen anwalt informieren kannst....

Glaub mir doch einfach mal. Ich weiß, wovon ich rede.

Die von dir beschriebene Verfahrensweise hat folgenden Hintergrund: Ich biete jemandem den Drogenschnelltest oder den Atemalkoholtest nur an, wenn ich sowieso schon Verdachtsmomente gegen die Person habe. Dem Betroffenen wird mit dem Schnelltest die Möglichkeit gegeben, diese Verdachtsmomente zu beseitigen. Weigert er sich jetzt, muss ich aufgrund des weiterhin bestehenden Verdachts eine Blutprobe anordnen - und das hat dann nichts damit zu tun, dass derjenige den Schnelltest verweigert hat, das DARF es gar nicht. Schreib das mal in einen Bericht rein und du bist schneller wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung im Amt dran als du gucken kannst.

Und dieses Plastikteil auf dem Alkotester ist Centware. Das kostet keine 4€, nicht mal annähernd. Habe im Internet ein Angebot für 37Cent pro Stück gefunden und da die Polizei ein Großabnehmer ist, ist da bestimmt noch wesentlich mehr Raum nach unten beim Preis.

Meine erfahrung diesbezüglich sind folgende: Vor ca. 2 Jahren wurde ich beim Besuch eines Techno-Events in Hanau (Love-Family-Park) bei der Anreise von Zivilpolizisten rausgezogen zur Drogenkontrolle. Sie untersuchten meine damalige Freundin und mich und stelleten mein komplettes Auto (damals E46 32d) total auf den Kopf. Dabei konnte ich beobachten, dass andere hinterm Baum schon Urinproben abgeben mussten. Darunter sogar Frauen, was mich irgendwie a bissel schockierte.

als sie mit der Durchsuchung fertig waren verschwanden sie mit den Personalien, um nach 5 Minuten wieder zu kommen und einen drogentest vorschlugen. Ich verweigerte diesen mit der Begründung, dass es keinen begründeten Verdacht gebe und wenn ja sie mir diesen bitte schildern sollen. Daraufhin durfte ich ohne Test weiter fahren.

wie die derzeitige Situation in einer allgemeinen Verkehrskontrolle aussiehr weiß ich allerdings nicht, da ja nun auch in den Medien mehr und mehr auf diese Schnelltests gedrängt wird. Hier wäre die tatsächliche Gesetzeslage sehr interessant.

Grüße

rogger2

Zitat:

Original geschrieben von rogger2

als sie mit der Durchsuchung fertig waren verschwanden sie mit den Personalien, um nach 5 Minuten wieder zu kommen und einen drogentest vorschlugen. Ich verweigerte diesen mit der Begründung, dass es keinen begründeten Verdacht gebe und wenn ja sie mir diesen bitte schildern sollen. Daraufhin durfte ich ohne Test weiter fahren.

wie die derzeitige Situation in einer allgemeinen Verkehrskontrolle aussiehr weiß ich allerdings nicht, da ja nun auch in den Medien mehr und mehr auf diese Schnelltests gedrängt wird. Hier wäre die tatsächliche Gesetzeslage sehr interessant.

Grüße

rogger2

Der Test ist freiwillig!! Dafür brauche ich keinen Verdacht, weil ich dich überhaupt nicht dazu zwingen kann, den mitzumachen. Ich greife da in keinerlei Grundrechte ein, daher brauche ich dafür auch keine Norm! Habe ich jedoch einen Verdacht, ordne ich eine Blutprobe an. Dazu kann ich dich dann zwingen, wenn ein Verdacht besteht.

Und nur um diesen Verdacht zu beseitigen ist der Schnelltest da - also damit der Betroffene beweisen kann, dass er keinen Alkohol getrunken oder keine Drogen genommen hat.

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