Batterie des FL-Roncalli schwach auf der Brust. VW sagt alles ok
Hallo zusammen,
ich habe diesen Beitrag gefunden Klick aber ganz glücklich bin ich damit nicht.
Ich habe das Problem das die Batterie des RON im Stand mit abgezogenen Schlüssel und Radio on schnell zu leer fürs Starten ist.
Beim 🙂 habe ich eine Ruhestrommessung und Batteriekontrolle machen lassen --> Ergebnis alles ok und 100€ los.
Das Verhalten hat sich jetzt aber, wegen der Kälte, noch verschlechtert. Geht hier was über die Garantie? Oder besser gleich lieber einen neuen Akku?
Kann man den 🙂 hier in die Pflicht nehmen?
Gruß
Claus
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Wow, hier wird ja ein BLÖDSINN gefaselt...
In der Tat zeichnet sich insbesondere dein Beitrag dahingehend aus😛.
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Ebenfalls MUMPITZ, sofern Fahrzeug im Garantie- / Kulanzzeitraum.Zitat:
Original geschrieben von Tekas
Doch musst Du. Und zwar, dass der Fehler der zum Plattenschluß geführt hat bereits beim Kauf, bzw. im ersten halben Jahr danach vorlag.
Mumpitz ist nur dein Gefasel, denn das Fahrzeug um das es hier geht ist nicht mehr in der Garantie und der 🙂 hat bereits für eine Fehlersuche kräftig abkassiert, d.h. Kulanz ist offensichtlich auch nicht mehr drin. Aber wer nicht alles liest und sich stattdessen irgendwelche Szenarien konstruiert, bekommt solche Details natürlich nicht mit😉.
37 Antworten
Das kann ja bei Birnen mal sein, das der Glühfaden durchbrennt.
Aber bei einer Autobatterie gehe ich davon aus das sie min. 5 Jahre ohne Probleme funktioniert.
Die in meinem T4 hat über 10 Jahre anstandslos gehalten und läuft wahrscheinlich heute immer noch.
Und was heißt.....Beweisen müssen.
Wenn die Batterie nach 1,5 Jahren einen Plattenschluß kriegt, muß ich nix beweisen.
Dann will ich eine neue.
Wenn es keine neue gibt....würden die mich nie wieder sehen.
Zitat:
Original geschrieben von transarena
...Und was heißt.....Beweisen müssen.
Wenn die Batterie nach 1,5 Jahren einen Plattenschluß kriegt, muß ich nix beweisen.
Doch musst Du. Und zwar, dass der Fehler der zum Plattenschluß geführt hat bereits beim Kauf, bzw. im ersten halben Jahr danach vorlag. Wenn Du das nicht kannst, was in 99% der Fälle so sein wird, gibt es auf Garantie gar nichts. Dann kannst Du noch ein bisschen rumjammern und vielleicht zeigt sich der 🙂 dadurch in irgendeiner Form zu einem kulanten Entgegenkommen bereit, aber einen gesetzlichen Anspruch auf Ersatz hast Du eben nicht.
So sieht's aus.
In meinem Passi hielt die Batterie auch 11 Jahre ebenso wie der Auspuff.
Wurst du heute aber nur noch selten finden.
Ja, so ist die Rechtslage. Aber nicht der Menschenverstand.
Wenn der 🙂 meint, er muß die Rechtslage ausschöpen, muß ich meinen Menschenverstand einschalten und ihn nie wieder bereichern. Weder in seiner Werkstatt noch beim nächsten Autokauf.
Schließlich habe ich ihm vor garnicht langer Zeit 23000 Euro über den Tisch geschoben.
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Gesunder Menschenverstand und 23.000€ für einen Lieferwagen ausgeben, das schließt sich doch eigentlich aus😁😁😁.
Hallo zusammen,
zum Thema Garantie?? ich habe die Garantieerweiterung in den 2j abgeschlossen. Aber VW sammelt gerade Minuspunkte bei mir.
Das hätte ich auch gemacht, aber wie gesagt, die Batterie zählt zum Verschleißteil und du bist mit dem Problem nicht der erste.
Wobei du die weiteren Umstände immer noch nicht erläutert hast.😉
Für die 100 Euro bekommt man ja schon eine gute neue Batterie und noch Geld raus,
allerdings nicht beim 🙂
Das ist eine Abzocke vom 🙂 100 Euro zum Testen, Frechheit!
Ich habe mir letztes Jahr eine Panther Batterie mit 65 AH gekauft für 92 Euro!
Wow, hier wird ja ein BLÖDSINN gefaselt, is ja wirklich gaaanz toll hier !!
Erzählt den Leuten doch bitte nicht immer soviel Mumpitz !
Auf die Batterie gibt es genau so lange Garantie, wie auf das Auto !
Garantie auf Batterie ist 2 Jahre !
Nur:
Will man die Batterie auf Garantie oder im 3. Jahr ggf. über Kulanz bekommen, muß man einiges beachten;
dafür muss man der Werkstatt die Zeit geben, sowohl die Batterie als auch das Fahrzeug korrekt zu prüfen !
Dazu ist erforderlich:
- Batterieeingangstest
- GFS mit Generatorprüfung und nachgewiesener Ruhestromprüfung.
- Ggf. Stromaufnahmeprüfung der Batterie (ist diese durchzuführen, wird dies vom VAS 6161 ausgewiesen)
- Ladung der Batterie über mindestens 12 Stunden und am Ladegerät korrekt eingestellten Parametern
- Ruhezeit der Batterie nach Ladung von mindestens 4 Stunden
- Batterietest nach Ladung
- Vollständig ausgefülltes Batterietestblatt ist nachzuweisen.
- Ggf. Batteriepflegenachweiß nach Herstellervorgabe der Verkaufsabteilung des verkaufenden Händlers bei "Lagerfahrzeugen", zu führen entsprechend Händlervertrag.
Bei Fahrzeugen mit BEM / BDM und der Möglichkeit, eine Prüfung der Batterie über BEM / BDM / Gateway durchzuführen, ist hier die Prüfung über diese Systeme durchzuführen.
Ist Generator, Ruhestrom etc. alles i.O. und der zweite Batterietest zeigt einen Defekt, bekommt man die Batterie auch am letzten Tag des Garantiezeitraumes problemlos auf Garantie ersetzt, ebenfalls, wenn die Batterie beim Eingangstest bereits als defekt ausgewiesen wird.
Trotzdem ist dann sowohl ein Generatortest als auch eine Ruhestromprüfung mit i.O.-Werten nachzuweisen.
Wird diese Vorgehensweise eingehalten, bekommt man z.B. auch im 3. Jahr nach EZ / Garantiebeginn, also im üblichen Zeitraum, in dem Kulanz möglich ist, durchaus einen Anteil an Kulanzleistung.
Ist die Ursache für eine defekte / entladene Batterie nicht die Batterie, sondern z.B. ein erhöhter Ruhestrombedarf, gibts die Batterie nur auf Garantie / Kulanz, wenn dieser erhöhte Ruhestrombedarf durch einen Defekt / fehler verursacht wird, der auf ein Problem des Herstellers zurückzuführen ist !
Hat man selbst irgendwas nachgerüstet / umgebaut, was einen solchen erhöhten Ruhestrom erzeugt, gibt`s auch innerhalb des Garantiezeitraumes NIX auf Garantie.
Wenn man keine Ahnung hat, besser nich soviel Quatsch und Blödsinn verbreiten.Zitat:
Original geschrieben von HellmichHolger
..
Das ist eine Abzocke vom 🙂 100 Euro zum Testen, Frechheit!
..
Hier gilt selbigesZitat:
Original geschrieben von PIPD black
...
die Batterie zählt zum Verschleißteil ...
...
!
Innerhalb des Garantiezeitraumes der Neuwagengarantie hat man auf die Batterie die volle Garantie bis zum Ablauf des Garantiezeitraumes.
Rest: siehe oben.
Ebenfalls MUMPITZ, sofern Fahrzeug im Garantie- / Kulanzzeitraum.Zitat:
Original geschrieben von Tekas
Doch musst Du. Und zwar, dass der Fehler der zum Plattenschluß geführt hat bereits beim Kauf, bzw. im ersten halben Jahr danach vorlag.Zitat:
Original geschrieben von transarena
...Und was heißt.....Beweisen müssen.
Wenn die Batterie nach 1,5 Jahren einen Plattenschluß kriegt, muß ich nix beweisen.
Zusätzlich sollte man beachten:
Eine entladene / schlecht geladene Batterie kann auch ganz andere, recht banale Ursachen haben; z.B. schlechte Masse- oder Plusverbindungen im Ladestromkreis.
Soetwas lässt sich dann recht einfach mit einer "Spannungsverlustmessung" am jeweiligen Kabel prüfen / ermitteln.
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Wow, hier wird ja ein BLÖDSINN gefaselt...
In der Tat zeichnet sich insbesondere dein Beitrag dahingehend aus😛.
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Ebenfalls MUMPITZ, sofern Fahrzeug im Garantie- / Kulanzzeitraum.Zitat:
Original geschrieben von Tekas
Doch musst Du. Und zwar, dass der Fehler der zum Plattenschluß geführt hat bereits beim Kauf, bzw. im ersten halben Jahr danach vorlag.
Mumpitz ist nur dein Gefasel, denn das Fahrzeug um das es hier geht ist nicht mehr in der Garantie und der 🙂 hat bereits für eine Fehlersuche kräftig abkassiert, d.h. Kulanz ist offensichtlich auch nicht mehr drin. Aber wer nicht alles liest und sich stattdessen irgendwelche Szenarien konstruiert, bekommt solche Details natürlich nicht mit😉.
Zitat:
Original geschrieben von Tekas
In der Tat zeichnet sich insbesondere dein Beitrag dahingehend aus😛.Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Wow, hier wird ja ein BLÖDSINN gefaselt...Mumpitz ist nur dein Gefasel, denn das Fahrzeug um das es hier geht ist nicht mehr in der Garantie und der 🙂 hat bereits für eine Fehlersuche kräftig abkassiert, d.h. Kulanz ist offensichtlich auch nicht mehr drin. Aber wer nicht alles liest und sich stattdessen irgendwelche Szenarien konstruiert, bekommt solche Details natürlich nicht mit😉.
Das Detail ist, dass der Kunde dem Servicebetrieb scheinbar nicht die Zeit eingeräumt hat, alle Prüfungen durchzuführen, die für eine mögliche Kulanzleistung erforderlich wären.
Weiterhin ist bei der Prüfung kein Defekt aufgefallen.
Für was sollte demnach Kulanz angefragt / gewährt werden ?
Prüfarbeiten OHNE feststellbaren Fehler können nicht über Kulanz abgerechnet werden.
Die bindet sich entweder der Servicebetrieb ans Bein oder der Kunde zahlt das.
Da hier entsprechende Arbeitsaufwände angefallen sind, ist das auch i.O.
Diese Arbeitsaufwendungen müsste man übrigens auch bezahlen, wenn man z.B. etwas nachgerüstet hat, was dieses Problem ausgelöst hätte, denn auf Fehler, die man selbst einbaut, leistet KEIN Hersteller eine Garantieleistung oder Kulanzleistung.
Zudem übernimmt auch KEIN Hersteller irgendwelche Garantieleistungen / Kulanzleistungen, wenn die Ursache ggf. im Kunden- / Nutzerverhalten zu suchen ist.
Zitat:
Original geschrieben von Niclas2411
....
Ich habe das Problem das die Batterie des RON im Stand mit abgezogenen Schlüssel und Radio on schnell zu leer fürs Starten ist.
....
Gruß
Claus
In diesem Zusammenhang wäre dann noch das Fahrprofil / Nutzungsprofil des Fahrzeuges interessant / relevant sowie eine konkrete Aussage zum zeitlichen Umfang des Radiobetriebes ohne Motorlauf und nach welchem Zeitraum das zutrifft.
Ebenfalls relevant, ob hier ggf. weitere el. Verbraucher zusätzlich betrieben werden.
Nebenbei wäre für eine mögliche Kulanzleistung hier ein lückenlos geführter Serviceplan durch VW-Servicebetriebe vorzulegen.
Bleibt die Frage, ob diese Voraussetzung so gegeben wäre / ist.
Oder arbeiten hier alle User des Forums kostenlos für andere Leute ?
Wer allerdings, wie Du, nicht richtig lesen kann, wird aufgrund seiner eigenen Unfähigkeit das eben NIE begreifen, da dazu einfach etwas zu fehlen scheint.
Sofern Du also von anderen Leuten erwartest, alles zu lesen und zu verstehen, solltest Du damit dann gleich anfangen.
Evtl. hilft das dann, zukünftig weniger MURKS zu verbreiten.
PS:
Deine Beiträge hier zeichen sich durch etwas ganz besonderes aus:
Es gibt wenige Leute, die mit sowenig Worten soviel Käse und Quatsch verbreiten können.
Das ist aber halt oftmals forenüblich, denn es ist halt einfacher, solchen Blödsinn mangels Wissen zu verbreiten, als sich mit der Materie zu befassen, sich ggf. einzulesen und das Hirn zu benutzen.
Zitat:
Original geschrieben von Niclas2411
Hallo zusammen,
zum Thema Garantie?? ich habe die Garantieerweiterung in den 2j abgeschlossen. Aber VW sammelt gerade Minuspunkte bei mir.
Hier stellt sich dann die Frage, ob das auch kommuniziert wurde.
Aber auch darüber sind keine Dinge abgedeckt, die ursächlich im Kunden-/ Nutzerverhalten liegen.
Zitat:
Auf die Batterie gibt es genau so lange Garantie, wie auf das Auto !
Garantie auf Batterie ist 2 Jahre !
Sag ich doch. Ansonsten wäre der Motor ja auch ein Verschleißteil.
Wie gut das ich nur Blödsinn schreibe und für 92€ eine neue Batterie in meinen Caddy habe. Der TE hat für 100 €... Ich fahre auch erst seit gestern Caddy oder VW ( ach sind schon 7 Jahre im Caddy und 22 Jahre mit VWs)....
Ich weis wie die VW Werkstäten und Händler ticken...
Aber nur gut das ich ja keine Ahnung habe, Hauptsache andere Leute haben sie....
Mir tut nur der TE leid, Lehrgeld...
Ansonsten schönen Nikolaus
Wenn der Freundliche ein Kerl gewesen wäre hätte er dem TE statt der teuren und für mich nutzlosen
Batterieprüfung dem TE eine neue Batterie verkauft, dann hätte er wenigstens was für sein Geld bekommen.
So kostet es Ihn nur wieder Geld...
LG H
Zitat:
Original geschrieben von Caddyfix
Tolle Stimmung hier! Hatten wir ja länger nicht mehr... 😁😁😁
Oooch, muß ich jetzt Chips und Cola wieder wegpacken?
Spielverderber! 😁
Gruß Martin.