Auto Verkauft, vertrauen Missbraucht! was soll ich machen?

BMW 3er E46

Hallo Leute ich habe ein Problem.

Ich habe am Donnerstag letzte Woche mein 320D E46 Limo verkauft. Der Käufer (Pole) war sehr nett und alles lief gut. Beim Verkehrsamt war es extrem voll und der Käufer hat mich gefragt ob es möglich wäre dass er mit meinen Kennzeichen losfährt, er würde den Wagen in Frankfurt ummelden bzw abmelden und ihn dann nach Polen überführen. Ich habe dem zugestimmt und habe im Kaufvertrag festgehalten dass das Fahrzeug mit den Kennzeichen abgegeben wurde und ich ab dem Zeitpunkt (Datum und Uhrzeit) nicht mehr für das Fahrzeug hafte und der Käufer sich verpflichtet dass Fahrzeug an dem selben Tag abzumelden.

Bisher ist nichts geschehen. Heute habe ich meine Versicherung angerufen und die sagten wenn das Fahrzeug abgemeldet worden wäre, dann wüsste die Versicherung bescheid und alles wäre gut. Das heißt also das Fahrzeug fährt noch mit meinen Kennzeichen rum. Ich habe den Käufer angerufen und ihn eine SMS geschrieben aber der geht weder ran noch meldet er sich.

Was kann ich machen, was ist euer Rat?

Ich weiss dass es dumm gewesen ist zu vertrauen. Daher lasst mich von unnötigen Kommentaren wie "selbst Schuld" oder "hast du Pech gehabt" verschont.

Vielen Dank.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von permalink55


kann dir schnuppe sein.Das Fahrzeug ist nicht mehr in deinem Besitz und praktisch unangemeldet auf der Strasse unterwegs.Ob Kennzeichen oder nicht.

Ich bin echt super beeindruckt was hier für ein absoluter Schwachsinn losgelassen wird!!

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http://www.service-bw.de/.../processes.do?vbid=322270&%3Bvbmid=0

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Hetzenauer


Deine Versicherung wird niemals einen solchen Schaden bezahlen.
Die Haftpflichtversicherung zahlt immer, wenn die Verpflichtung rechtens ist. Sie heißt ja nicht umsonst Haftpflichtversicherung.

Sicherlich😁 Fahr doch mal mit 2,9 Promille z.B. paar Straßenschilder um...

...und dann frag mal freundlich bei deiner Haftpflicht😉 nach ob Sie den Schaden übernehmen...
Die werden dir'n Vogel zeigen und sich darauf berufen; dass diese Umstände nicht den Versicherungskonditionen entsprechen.

Ich kann bjuegler nur beipflichten... macht dem Themenstarter nicht so'ne Angst mit euren Worst-Case Szenarien.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Hetzenauer


Deine Versicherung wird niemals einen solchen Schaden bezahlen.
Die Haftpflichtversicherung zahlt immer, wenn die Verpflichtung rechtens ist. Sie heißt ja nicht umsonst Haftpflichtversicherung.

Die Versicherung haftet nur solange, wie der eingetragene Halter die Versicherungsbeiträge bezahlt!! Also, wenn der neue Eigentümer nicht um- bzw. abmeldet und der alte Eigentümer die Zahlung an die Versicherung einstellt, dann fährt das Auto ohne Versicherungsschutz!

Ist doch gut wenn der Typ durch nen Blitzer jagt. Hast dann das Foto und den Ort der Aufnhahme...lässt sich dann leichter nachvollziehen bzgl. des Aufenthaltsortes.
Das mit der Versicherung kenn ich so das gewisse Personen die das Auto fahren auch dort Namentlich eingetragen sind wenn also Herr Stanizclawksy einen Unfall baut ist es auch wieder gut zu Wissen wo wenn er nicht grad Fahrerflucht begeht, sich der Unfall erreignet hat. Seine Personalien werden doch dann aufgenommen. Das Geld hast du ja schonmal der Rest kann nur gut für dich enden....denke rechtliche Grundlagen gibts da genug😛

Gruß

Danijel

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... die Haftpflichtversicherung "bezahlt" immer, ansonsten wäre sie ja quatsch. Dass sie sich das Geld unter gewissen Umständen vom Versicherungsnehmer oder Fahrzeugbesitzer zurück holt, steht auf einem anderen Blatt!
Aber erstmal wird der Schaden beim Geschädigten beglichen.

Zum Verkauf: Entweder man hat die Personalausweisnummer im Kaufvertrag stehen oder man übergibt das Fahrzeug abgemeldet mit einem Kurzzeitkennzeichen oder ganz ohne Zulassung.

Insbesondere bei Verkäufern ohne deutschem Personalausweis ist das Pflicht!

Wird das Auto nicht rechtzeitig abgemeldet, wird's schwerer ... das muss dann wirklich zur Fahndung ausgeschrieben werden und dann geht die Rennerei los.

In solchen Fällen ist es grundsätzlich (!!!) ratsam mit Polizei und Zulassungsstelle zusammenzuarbeiten und NICHT mit Internetforen!

Es gibt immer Sonderfälle, die es bei der Zulassungsstelle erlauben Fahrzeuge auch unter besonderen Umständen ohne Papiere und ohne Kennzeichen abzumelden. Geht mit viel Mühe, Vernunft, geschickter Verhandlungstaktik und Überredungskunst. ... ich habe das gerade erst durch ... ich war nicht Eigentümer, nicht Halterm hatte aber den Brief da, jedoch weder Kennzeichen noch den Fahrzeugschein, auch keine Schlüssel und keinen Kaufvertrag und noch weniger das Auto an sich ... das Auto habe ich dennoch stillgelegt bekommen.

Gruß, Frank

Zitat:

Original geschrieben von superossi35


Du haftest solange bis der Wagen ab- bzw. umgemeldet wurde!

nö...

mit unterzeichnung des kaufvertrages

(datum/uhrzeit nicht vergessen)

, gehen die versicherungsansprüche auf den käufer über...d.h. baut der käufer einen unfall mit der karre, wird der verkäufer nicht in der vers. hochgestuft...

Zitat:

Absoluter Quatsch was Du da erzählst!

wer im glashaus sitzt...

Zitat:

Fakt ist, das man als Halter - trotz bestehenden Kaufvertrag- solange Haften muss bis das KFZ an- bzw. umgemeldet wird!

so?

du kannst dir ja mal hier die "Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung" runterladen, die du im übrigen auch mit dem empfang deiner kfz-versicherungsunterlagen erhalten hast...

auf seite 31 wirst du dann folgendes finden:

Zitat:

G.7.1 Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht die Versicherung auf den Erwerber über....

ansonsten

hier

noch eine veröffentlichung des adac zum thema...

Zitat:

Verursacht der Erwerber nach Übergabe von Schlüsseln, Papieren und Kennzeichen, also vor Ummeldung des Fahrzeugs, einen Verkehrsunfall mit Drittschaden, muss die Versicherung des Verkäufers für den Drittschaden voll aufkommen. Dabei wird jedoch ein beim Veräußerer vorhandener Schadenfreiheitsrabatt nicht berührt.

da du ja das was andere hier gepostet haben, so großkotzig als "quatsch" bezeichnest, wirst du uns ja sicherlich eine entsprechende quellangabe, die deinen "nicht-quatsch" bestätigt aufzeigen können...

Zitat:

Original geschrieben von Hetzenauer


Die werden dir'n Vogel zeigen...

die haftPFLICHT ist verPLICHTet derartige schäden zu übernehmen...

ob die sich das geld bei ihrem versicherungsnehmer widerholen - und selbst dies ist auf 5. bzw. max. 10.000€ beschränkt - steht auf einem anderen blatt...

Mit dem Auto übernimmt der Käufer auch die Haftpflichtversicherung. Wenn also ein Kaufvertrag besteht, dann hast du im Schadenfall nichts zu befürchten. Der Versicherungsnehmer ist nun also der Käufer, nicht der ehemalige Besitzer.

Allerdings bezahlst du solange die Steuer für das KFZ bis es abgemeldet wurde.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von permalink55


...und praktisch unangemeldet auf der Strasse unterwegs.Ob Kennzeichen oder nicht.
Solange der Wagen nicht abgemeldet wird, ist er angemeldet.

Ist aber nicht mehr auf den TE versichert Schlaumeier...

einfach der Versicherung melden, dass es verkauft worden ist.
Die Versicherung meldet der Zulassungstelle, dass kein Versicherungsschutz mehr besteht!
damit darf es nicht mehr bewegt werden, ist aber nicht dein Problem.. soll doch die Polizei es zwangsstillegen..
nur die Steuer, die kriegst du erst, wenn alle geklärt ist.
Die Versicherung darfst du aber selber sofort kündigen!

Zitat:

Original geschrieben von bobbatz



Allerdings bezahlst du solange die Steuer für das KFZ bis es abgemeldet wurde.

Stimmt so meines Wissens auch nicht, in der Zulassungsstelle sagte man mir, man solle nachdem man ein Auto verkauft hat, den Kaufvertrag an die Zulassungsstelle faxen, damit sie die Steuer ab dem Zeitpunkt des Verkaufs stoppen können.

Herrjeh...Leute, macht euch mal schlau oder schaut erstmal in eure eigenen Versicherungsverträge...kann doch nicht sein, dass ihr ohne es zu wissensolche fahrlässigen Ratschläge gebt! Übherlegt einmal, was das für den TE im schlimmsten Fall für Folgen haben kann!!!! Bei beispielsweise einem schweren Unfall haftet der Arme mit seinem Vermögen und darüber hinaus!!!!

Der Wagen ist dummerweise versichert, bis die Versicherung gekündigt wird...ohne Kündigung besteht weiterhin Versicherungsschutz!!!!!! Und das im Zweifelsfall auf Kosten des TE!!! Im Falle eines Unfalls wird er auch mit seiner Schadenfreiheitsstufe hochgesetzt.

DAHER: UNBEDINGT VERSICHEUNG KÜNDIGEN!

KFZ Steuer fällt erstmal an, bis du den Wagen ordnungsgemäß abmeldest...dafür wirst du im schlimmsten Fall den Wagen zur Fahndung ausschreiben lassen müssen...denn die Kennzeichen zu entwerten ist verpflichtender Bestandteil der Abmeldung, es sei denn, du hast einen guten Grund, dass diese nicht da sind...
In deinem Fall wird dich die Zulassungsstelle verpflichten zur Polizei zu gehen und das ganze zu melden...von denen bekommst du dann eine Bestätigung, mit der du wieder zur Zulassungsstelle gehst und den Wagen abmelden kannst...dies kann sich im schlimmsten Fall mehrere Wochen hinziehen. Für diesen Zeitraum musst du weiterhin die KFZ Steuer bezahlen...mindestens, bis du mit dem Wisch der Polizei bei der Zulassungsstelle vorstellig geworden bist...
Wenn du ganz viel Glück hast, dann hat der Mitarbeiter bei der Zulassungsstelle einen guten Tag und greift dir etwas unter die Arme...

Viel Glück und kündige unbedingt die Versicherung!

Zitat:

Original geschrieben von BaschyZ


Bei beispielsweise einem schweren Unfall haftet der Arme mit seinem Vermögen und darüber hinaus!!!!

Wieso sollte er? also entweder ist das Rechtssystem (wie so oft) totaler nonsens oder ich komm vom anderen Stern.

Wenn der jenige einen Unfall baut während der Wagen zur Fahndung ausgeschrieben wird, erübrigt sich ja die Suche nach ihm.Kaputt oder nicht.

Mit dem Beleg von der Polizei zum Finanzamt zu gehen und denen das zu schildern was los ist kann doch nicht Nachteilig für den TE sein.

Mit der Versicherung kündigen, ist ja auch alles toll aber was ist mit einer Kündigungsfrist??Oder hab ich jetzt mal als erster in die Versicherungsunterlagen geschaut...wohl kaum.
Und mit Kulanz hat es ja wohl kaum was zu tun wenn das Verkehramt den Wagen auch ohne Schilder abmeldet.Ist ja super das es Vorschriften gibt, aber Ausnahmen bestätigen die Regel, also gibt es auch Regelungen für Ausserordentliche Fälle...ähnlich wie bei Ausserordentlichen Kündigungen bei Veträgen.

Also um sein Hab und Gut bangen muss er glaub ich nicht.

Gruß

Danijel

Zitat:

Original geschrieben von permalink55


Ist aber nicht mehr auf den TE versichert Schlaumeier...

Ich habe nirgendwo das Gegenteil behauptet...🙄

Zitat:

Original geschrieben von Pfeiffenhannes



Zitat:

Original geschrieben von BaschyZ


Bei beispielsweise einem schweren Unfall haftet der Arme mit seinem Vermögen und darüber hinaus!!!!
Wieso sollte er? also entweder ist das Rechtssystem (wie so oft) totaler nonsens oder ich komm vom anderen Stern.
Wenn der jenige einen Unfall baut während der Wagen zur Fahndung ausgeschrieben wird, erübrigt sich ja die Suche nach ihm.Kaputt oder nicht.
[...]
Also um sein Hab und Gut bangen muss er glaub ich nicht.

Gruß

Danijel

Natürlich muss er bis zur Kündigung um sein Hab und Gut bangen...schließlich besteht für den Wagen weiterhin Versicherungsdeckung, d.h., das die Versicherung im Falle eines Schadens Dritter durch den Fahrzeugführer (welcher nicht gleich dem Versicherungsnehmer sein muss - ergo Käufer ist durch die Versicherung ebenfalls "geschützt"😉 diesen Schaden begleicht und sich das Geld wieder holt, sie geht quasi nur in Vorleistung. Die Rückforderung der geleisteten Summe, welche ja enorm hoch sein kann, geht an denjenigen, welcher die Versicherung abgeschlossen hat. Demnach an den TE, dieser haftet mit seinem Vermögen für den Ausgleich dieser Schuld.

Die Versicherung ist noch lange nicht gekündigt, wenn der TE den Fall bei der Polizei meldet!!! Deshalb: Unbedingt Kündigen und den Sachverhalt aufgeben!

Zum Thema Kündigung: Der Vertrag einer Kraftfahrzeugversicherung kann außerordentlich gekündigt werden, hierunter fällt die Veräußerung des KFZ! Sonst könntest du deinen Wagen ja nur einmal im Jahr verkaufen 😁

Also bei mir hats mal 6 Werktage gedauert bis eine Abmeldung auf dem Amtsweg aus der Südpfalz ins grad mal 50km entfernte Karlsruhe übermittelt wurde ^^ Ich halte es also durchaus für möglich, dass er das Auto tatsächlich abgemeldet hat und der Vorgang noch in den Hochgeschwindigkeitsleitungen der deutschen Ämter unterwegs ist 😉 Also gib mal die Hoffnung noch nicht komplett auf...

Grüße
Markus

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