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Auto Verkauft, vertrauen Missbraucht! was soll ich machen?

BMW 3er E46
Themenstarteram 19. April 2011 um 20:02

Hallo Leute ich habe ein Problem.

Ich habe am Donnerstag letzte Woche mein 320D E46 Limo verkauft. Der Käufer (Pole) war sehr nett und alles lief gut. Beim Verkehrsamt war es extrem voll und der Käufer hat mich gefragt ob es möglich wäre dass er mit meinen Kennzeichen losfährt, er würde den Wagen in Frankfurt ummelden bzw abmelden und ihn dann nach Polen überführen. Ich habe dem zugestimmt und habe im Kaufvertrag festgehalten dass das Fahrzeug mit den Kennzeichen abgegeben wurde und ich ab dem Zeitpunkt (Datum und Uhrzeit) nicht mehr für das Fahrzeug hafte und der Käufer sich verpflichtet dass Fahrzeug an dem selben Tag abzumelden.

Bisher ist nichts geschehen. Heute habe ich meine Versicherung angerufen und die sagten wenn das Fahrzeug abgemeldet worden wäre, dann wüsste die Versicherung bescheid und alles wäre gut. Das heißt also das Fahrzeug fährt noch mit meinen Kennzeichen rum. Ich habe den Käufer angerufen und ihn eine SMS geschrieben aber der geht weder ran noch meldet er sich.

Was kann ich machen, was ist euer Rat?

Ich weiss dass es dumm gewesen ist zu vertrauen. Daher lasst mich von unnötigen Kommentaren wie "selbst Schuld" oder "hast du Pech gehabt" verschont.

Vielen Dank.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von permalink55

kann dir schnuppe sein.Das Fahrzeug ist nicht mehr in deinem Besitz und praktisch unangemeldet auf der Strasse unterwegs.Ob Kennzeichen oder nicht.

Ich bin echt super beeindruckt was hier für ein absoluter Schwachsinn losgelassen wird!!

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am 20. April 2011 um 19:30

Frage an Te, wie siehts denn mit Rechtsschutz aus??

also ich würd mal sagen wenn die Versicherung trotz der Sachlage bei einem evtl. Unfall auf den Ausgleich durch den VN besteht, was sie ja im "NORMALFALL" darf, dann schleunigts zum Anwalt.Gleiches gilt bei Steuerfortzahlung etc.etc...vorrausgesetzt du hast eine RSV.

Also würd mir keine Horrorszenarien hier aufblasen lassen.

Gruß

am 20. April 2011 um 20:03

Also jetzt noch mal zum mitschreiben: Versicherungsnehmer ist nun der Käufer! Mit dem Fahrzeug übernimmt der Käufer auch den Versicherungsvertrag(nur Haftpflicht, eine Kaskoversicherung wird nicht übernommen). Natürlich muss man den Verkauf der Versicherung melden und auch nachweisen können(Kaufvertrag). Siehe Pflichtversicherungsgesetz PfVersG

Die Steuer wird weiterbezahlt bis der Wagen ab-/umgemeldet wurde. Jedoch muss der Verkauf auch der Zulassungsstelle mitgeteilt werden.

Zitat:

Original geschrieben von BaschyZ

diesen Schaden begleicht und sich das Geld wieder holt, sie geht quasi nur in Vorleistung. Die Rückforderung der geleisteten Summe, welche ja enorm hoch sein kann, geht an denjenigen, welcher die Versicherung abgeschlossen hat. Demnach an den TE, dieser haftet mit seinem Vermögen für den Ausgleich dieser Schuld.

wie oft soll eigentlich noch geschrieben werden, dass das, was du da geschrieben hast, geistiger dünnschiss ist?

lies dir lieber selbst mal deinen vertrag durch, anstatt anderen hier dazu zu raten.... :rolleyes:

entsprechende link's mit quellangaben wurden ja bereits - incl. der maximalen summe, die die vers. zurückfordern kann - gepostet...

Zitat:

Original geschrieben von BaschyZ

Herrjeh...Leute, macht euch mal schlau oder schaut erstmal in eure eigenen Versicherungsverträge...kann doch nicht sein, dass ihr ohne es zu wissensolche fahrlässigen Ratschläge gebt! Übherlegt einmal, was das für den TE im schlimmsten Fall für Folgen haben kann!!!! Bei beispielsweise einem schweren Unfall haftet der Arme mit seinem Vermögen und darüber hinaus!!!!

Der Wagen ist dummerweise versichert, bis die Versicherung gekündigt wird...ohne Kündigung besteht weiterhin Versicherungsschutz!!!!!! Und das im Zweifelsfall auf Kosten des TE!!! Im Falle eines Unfalls wird er auch mit seiner Schadenfreiheitsstufe hochgesetzt.

DAHER: UNBEDINGT VERSICHEUNG KÜNDIGEN!

 

KFZ Steuer fällt erstmal an, bis du den Wagen ordnungsgemäß abmeldest...dafür wirst du im schlimmsten Fall den Wagen zur Fahndung ausschreiben lassen müssen...denn die Kennzeichen zu entwerten ist verpflichtender Bestandteil der Abmeldung, es sei denn, du hast einen guten Grund, dass diese nicht da sind...

In deinem Fall wird dich die Zulassungsstelle verpflichten zur Polizei zu gehen und das ganze zu melden...von denen bekommst du dann eine Bestätigung, mit der du wieder zur Zulassungsstelle gehst und den Wagen abmelden kannst...dies kann sich im schlimmsten Fall mehrere Wochen hinziehen. Für diesen Zeitraum musst du weiterhin die KFZ Steuer bezahlen...mindestens, bis du mit dem Wisch der Polizei bei der Zulassungsstelle vorstellig geworden bist...

Wenn du ganz viel Glück hast, dann hat der Mitarbeiter bei der Zulassungsstelle einen guten Tag und greift dir etwas unter die Arme...

Viel Glück und kündige unbedingt die Versicherung!

Sowas nennt sich Regress, und bevor du anfängst in absoluter Selbstsicherheit aber völliger Ahnungslosigkeit rum zu polemisieren, lies dir doch mal das hier

am 20. April 2011 um 21:05

Amen

am 20. April 2011 um 21:13

.... die eventuelle Regressforderung würde dann auch den Käufer treffen. Denn der ist ja jetzt ....

 

 

 

Versicherungsnehmer.

am 21. April 2011 um 18:54

Was hier so alles geschrieben wird... Mein lieber Mann!!!

Also ,ich gehe mal davon aus Du hast nen VERNÜFTIGEN KAUFVERTRAG gemacht !!! ( Vordrucke)

An den Vordrucken sind Abreissblätter für ZULASSUNG un VERSICHERUNG drann !!!

Hast Du Hoffentlich auch abgeschickt !!!

Dort ist alles fest gehalten ... Uhrzeit ,Name des Käufers ( Ausweiss hast Du ja bestimmt gelesen und abgeschrieben ).

Kann Dir von der sache her gar nichts mehr passieren... der wagen sofern er nicht umgemelt ist würd von der versicherung nach 3 Monaten zur fahndung ausgeschrieben.

OK .. sollte der Pole ein schweres Ding damit drehen kann es schon passieren das die jungs Sturmgepäck mal bei Dir aus versehen die Türe öffnen auch ohne schlüssel.

Denke ich aber mal nicht... der wird die Kiste längst nach Russland weiter gegeben haben.

Einige werden jetzt denken.... Was für ein Schlauberger....

Habe die ganze sache vor paar Jahren durch...

Mein Ami nach Berlin verkauft mit Kennzeichen !!!

Er wurde nicht umgemeldet !!!!

Bekamm ein straffmandat nach dem anderen in meinem Briefkasten.... Kopie vom Kaufvertag nach berlin an die zulässige behörde versendet.

Nun hatten Sie Name und Adresse !!!

Hatte meine Versicherung nochmals in Kenntniss gestzt... Der wagen wurde zur Fahndung ausgeschriebe,gefunden Stillgelegt...

Ich bekamm ne Benachrichtigung und hatte Ruhe.

Also .... Wichtigste beim Verkauf ob mit oder ohne Kennzeichen.... Name, Adresse ( siehe Ausweiss) +Uhrzeit...

DANACH GEHÖRT DAS FAHRZEUG NICHT MEHR DIR !!!!

Gruss

Zitat:

Original geschrieben von bobbatz

.... die eventuelle Regressforderung würde dann auch den Käufer treffen. Denn der ist ja jetzt ....

 

 

 

Versicherungsnehmer.

Regress bei ausländischem Käufer ist im Ausland wohl nur schwer durchzusetzen :(

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