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Auto Verkauft, vertrauen Missbraucht! was soll ich machen?

BMW 3er E46
Themenstarteram 19. April 2011 um 20:02

Hallo Leute ich habe ein Problem.

Ich habe am Donnerstag letzte Woche mein 320D E46 Limo verkauft. Der Käufer (Pole) war sehr nett und alles lief gut. Beim Verkehrsamt war es extrem voll und der Käufer hat mich gefragt ob es möglich wäre dass er mit meinen Kennzeichen losfährt, er würde den Wagen in Frankfurt ummelden bzw abmelden und ihn dann nach Polen überführen. Ich habe dem zugestimmt und habe im Kaufvertrag festgehalten dass das Fahrzeug mit den Kennzeichen abgegeben wurde und ich ab dem Zeitpunkt (Datum und Uhrzeit) nicht mehr für das Fahrzeug hafte und der Käufer sich verpflichtet dass Fahrzeug an dem selben Tag abzumelden.

Bisher ist nichts geschehen. Heute habe ich meine Versicherung angerufen und die sagten wenn das Fahrzeug abgemeldet worden wäre, dann wüsste die Versicherung bescheid und alles wäre gut. Das heißt also das Fahrzeug fährt noch mit meinen Kennzeichen rum. Ich habe den Käufer angerufen und ihn eine SMS geschrieben aber der geht weder ran noch meldet er sich.

Was kann ich machen, was ist euer Rat?

Ich weiss dass es dumm gewesen ist zu vertrauen. Daher lasst mich von unnötigen Kommentaren wie "selbst Schuld" oder "hast du Pech gehabt" verschont.

Vielen Dank.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von permalink55

kann dir schnuppe sein.Das Fahrzeug ist nicht mehr in deinem Besitz und praktisch unangemeldet auf der Strasse unterwegs.Ob Kennzeichen oder nicht.

Ich bin echt super beeindruckt was hier für ein absoluter Schwachsinn losgelassen wird!!

37 weitere Antworten
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37 Antworten
am 19. April 2011 um 20:16

Da wirst du leider ersteinmal nicht viel machen können...

Ich hatte einmal dasselbe Problem mit dem Verkauf eines Motorrads. Der damalige Käufer sicherte mir ebenfalls zu, möglichst zeitnah die Karre umzumelden. Das war halt auch so ein Schludrian, der erst nach zwei erbosten Anrufen meinerseits zu Potte gekommen ist.

Hatte damals auch bei der Zulassungsstelle angerufen - dort sagte man mir: "Wir können Ihnen nicht weiterhelfen".

Falls es zu einem Versicherungsschaden kommt bzw. Blitzerfoto etc. hast du nichts zu befürchten, da bei solchen Sachen der Kaufvertrag verbindlich ist - blöde is halt nur, dass man Steuer und Beiträge solange zahlt bis der "Käufer" die Ab-/Ummeldung vollzieht.

Vielleicht kannst du mit deinem Versicherungsfritzen in Kontakt treten und mittels Kaufvertrag zumindest schonmal deine Versicherung canceln...

Is echt ärgerlich sowas

Viel Erfolg

Zitat:

Original geschrieben von 1872124

Hallo Leute ich habe ein Problem.

 

Ich habe am Donnerstag letzte Woche mein 320D E46 Limo verkauft. Der Käufer (Pole) war sehr nett und alles lief gut. Beim Verkehrsamt war es extrem voll und der Käufer hat mich gefragt ob es möglich wäre dass er mit meinen Kennzeichen losfährt, er würde den Wagen in Frankfurt ummelden bzw abmelden und ihn dann nach Polen überführen. Ich habe dem zugestimmt und habe im Kaufvertrag festgehalten dass das Fahrzeug mit den Kennzeichen abgegeben wurde und ich ab dem Zeitpunkt (Datum und Uhrzeit) nicht mehr für das Fahrzeug hafte und der Käufer sich verpflichtet dass Fahrzeug an dem selben Tag abzumelden.

 

Bisher ist nichts geschehen. Heute habe ich meine Versicherung angerufen und die sagten wenn das Fahrzeug abgemeldet worden wäre, dann wüsste die Versicherung bescheid und alles wäre gut. Das heißt also das Fahrzeug fährt noch mit meinen Kennzeichen rum. Ich habe den Käufer angerufen und ihn eine SMS geschrieben aber der geht weder ran noch meldet er sich.

 

Was kann ich machen, was ist euer Rat?

 

Ich weiss dass es dumm gewesen ist zu vertrauen. Daher lasst mich von unnötigen Kommentaren wie "selbst Schuld" oder "hast du Pech gehabt" verschont.

 

Vielen Dank.

Es dauert einige Zeit, bis die Versicherung vom Straßenverkehrsamt die Nachricht erhält, manchmal sogar ein paar Wochen.

 

Lade Dir doch einfach beim ADAC einen Kaufvertrag runter. Dort ist auf der letzten Seite je eine Seite für die Benachrichtigung der Versicherung und des Straßenverkehrsamtes. Diese füllst Du aus und sendest es an die Versicherung und an das Straßenverkehrsamt (dann bist Du Deiner Pflicht auf jeden Fall nachgekommen). Wenn es aber zu einem Unfall kommt oder der "Typ" in eine Radarfalle tappt, dann hast Du zwar erst einmal die Lauferei, aber trotzdem nichts zu befürchten ;). Und es war auf jeden Fall gut, das Du die Uhrzeit notierst hast. Aber die Steuer läuft halt weiter.....

 

http://www1.adac.de/images/Kaufvertrag%202009_tcm8-138594.pdf

Du haftest solange bis der Wagen ab- bzw. umgemeldet wurde! Du kannst beim "Strassenverkehrsamt" heute Bürgeramt beantragen das der Wagen "Zwangsstillgelegt" wird, aber das macht nur Sinn wenn Du die tatsächliche Adresse vom Käufer hast und nicht nur die Meldeadresse! Informiere die Versicherung und lass den Wagen zur Fahndung ausschreiben! Und merke Dir für die Zukunft, egal was der Käufer Dir erzählt- gebe niemals ein Auto angemeldet ab!!!

am 19. April 2011 um 20:22

So ein Quatsch, er haftet vieleicht kurzfristig aber nur solange bis die Sache mit dem Kaufvertrag ans Licht kommt. Man muss den Leuten doch nicht immer solche Angst machen. Dafür wurde ja ein "Vertrag" geschlossen und die Überführung mit bestehender Zulassung ist völlig "normal". Also abwarten und Tee trinken(oder Kaffee)

PS: gehört das denn ins BMW Forum ?

Zitat:

Original geschrieben von bjuegler

So ein Quatsch, er haftet vieleicht kurzfristig aber nur solange bis die Sache mit dem Kaufvertrag ans Licht kommt. Man muss den Leuten doch nicht immer solche Angst machen. Dafür wurde ja ein "Vertrag" geschlossen und die Überführung mit bestehender Zulassung ist völlig "normal". Also abwarten und Tee trinken(oder Kaffee)

Absoluter Quatsch was Du da erzählst! Zeig mir mal bitte die rechtliche Grundlage für Deine Äusserung!! Fakt ist, das man als Halter - trotz bestehenden Kaufvertrag- solange Haften muss bis das KFZ an- bzw. umgemeldet wird!

kann dir schnuppe sein.Das Fahrzeug ist nicht mehr in deinem Besitz und praktisch unangemeldet auf der Strasse unterwegs.Ob Kennzeichen oder nicht.

Sorry- muss heissen: ab- bzw. umgeldet wird!

Zitat:

Original geschrieben von permalink55

kann dir schnuppe sein.Das Fahrzeug ist nicht mehr in deinem Besitz und praktisch unangemeldet auf der Strasse unterwegs.Ob Kennzeichen oder nicht.

Ich bin echt super beeindruckt was hier für ein absoluter Schwachsinn losgelassen wird!!

am 19. April 2011 um 20:29

Der Verkäufer hat alles richtig gemacht. Jeder Anwalt bzw. Richter wird das so sehen!

am 19. April 2011 um 20:30

Zitat:

Original geschrieben von superossi35

Du haftest solange bis der Wagen ab- bzw. umgemeldet wurde!...

Das ist so nicht Richtig. Deine Versicherung wird niemals einen solchen Schaden bezahlen. Angenommen es würde jmd. mit meinem Auto einen Unfall bauen und diese jene Person gehört nicht ausdrücklich zu den Personen, die in meiner Versicherung auffgeführt sind. Dann stellen die sich sofort quer.

Genau so verhält es sich beim oben geschilderten Fall nur viel deutlicher! Kaufvertrag zählt.

Sicher hast du Recht, dass man erstmal selber die Rennerei hat wegen dem ganzen Schruutz.

Zitat:

Original geschrieben von bjuegler

Der Verkäufer hat alles richtig gemacht. Jeder Anwalt bzw. Richter wird das so sehen!

Dann zeig mir mal bitte die rechtliche Grundlage??!!Dumm Schwätzen kann ich auch!

Zitat:

Original geschrieben von permalink55

...und praktisch unangemeldet auf der Strasse unterwegs.Ob Kennzeichen oder nicht.

Solange der Wagen nicht abgemeldet wird, ist er angemeldet.

am 19. April 2011 um 20:32

Ich geh schlafen !

Such du doch die Grundlagen raus und beweise das Gegenteil!

Thesen aufstellen kann ich auch bzw. jeder!

Zitat:

Original geschrieben von Hetzenauer

Deine Versicherung wird niemals einen solchen Schaden bezahlen.

Die Haftpflichtversicherung zahlt immer, wenn die Verpflichtung rechtens ist. Sie heißt ja nicht umsonst Haftpflichtversicherung.

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