Audi Anschlussgarantie?
Hallo an alle,
da ich bei der Suche leider nix dazu gefunden hab, dachte ich, ich starte mal ein Thema dazu...
Empfindet ihr die Audi Anschlussgarantie als sinnvoll?
Sollte man die unbedingt dazu nehmen oder geht's auch ohne?
Was sind die Vorteile?
Für welche habt ihr euch entschieden?
Habt ihr sie schon in Anspruch nehmen müssen/können?
Ich bin mir diesbezüglich noch recht unschlüssig, da sie ja auch nochmal Geld kostet und es nie, wie bei jeder Versicherung, sicher ist, dass man sie auch in Anspruch nimmt...
Lieben Dank und Gruß
Ilka
Beste Antwort im Thema
Wenn Du das Auto während der Anschlussgarantiezeit vekaufst, hat es aber doch einen entsprechend höheren Verkauswert, weil die Garantie ja mitverkauft wird.
Ich würde mir zumindest keins ohne die Garantieverlängerung kaufen.
181 Antworten
Die Neuwagenanschlußgarantie die mein beim Neuwagen dazu buchen kann ist aber auch viel umfassender, als die die man separat später abschließen/verlängern kann 😉 nur mal so nebenbei erwähnt.
Hmm es scheint komplizierter als gedacht...
Egal was bei der Bestellung von wem auch immer (Vorbesitzer) gewählt wurde zählt als Werksgarantie. Da diese mit dem Fahrzeug verknüpft ist, spielt es keine Rolle wenn man den Wagen gebraucht gekauft hat (beim Aufrufen der Sonderausstattungen taucht die als PR Nummer auf! Eine bestellte Standheizung ist ja beim Halterwechsel auch nicht plötzlich weg). Innerhalb dieser Garantie lässt sich eine Anschlussgarantie ab Ende der selbigen abschließen (es ist nicht möglich die km oder Laufzeit zu ändern!). Wie ich schon schrieb darf der Wagen dabei keinen Tag außerhalb der Werksgarantie sein. Die Garantie die man dann fürs Ende der Werksgarantie abschließt, umfasst einfach nicht alles was die Werksgarantie abdeckt. Daher sollte man sich rechtzeitig entscheiden wie lange man ein Fahrzeug fahren will und entsprechend bestellen / Gebrauchtwagen auswählen. Ich habe 5 Jahre und 100.000km genommen. Zum Ende hin (also bis maximal 15.07.2020) könnte ich auch eine abschließen wie ihr. Macht nur wenig Sinn, da Audi ab gewissen Laufleistungen nicht mehr alles voll übernimmt.
Zitat:
@dlorek schrieb am 30. Dezember 2016 um 14:43:03 Uhr:
Zitat:
@Diabolomk schrieb am 30. Dez. 2016 um 13:12:01 Uhr:
Die Verlängerung der Verlängerung ist aber eine andere Geschichte.Die ist gar nicht möglich und hatte ich schon erwähnt...
Bei VW habe ich das schon 2 mal gemacht, natürlich unter den schlechteren Bedingungen. Besser als nix, aber Preis/Leistungssieger ist natürlich die beim Kauf abgeschlosse.
Man verlängert aber nicht die bei der Bestellung erweiterte Werksgarantie sonder schließt eine Anschlussgarantie ab... Deshalb mein Einwand um die Verwirrung nicht noch weiter zu schüren. Die "Verlängerung" ab Werk lässt sich nicht verlängern/modifizieren. Es gibt da nur den Neuabschluss einer Anschlussgarantie.
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Na super, dann hat der Freundliche, den ich gerade so gar nicht mehr freundlich finde, mich also ein wenig übers Ohr gehauen und was gutes für Audi getan in dem er die von mir ursprüngliche volle Garantie von zusätzlichen 3 Jahren auf 1 Jahr gekürzt hat damit ich im Anschluss für mehr Geld weniger Leistung kriege. Das stinkt mir jetzt sehr. Vermutlich kann ich die noch umkonfigurieren, aber sowas ist doch frech...
Hat jemand auf die schnelle eine Übersicht, was die (verlängerte) Werksgarantie abdeckt und was die Anschlussgarantie abdeckt Bzw was da nicht mehr abgedeckt ist?
http://...lkswagen-service-online.de/.../...ntie-finanzierung.html?...
Hallo!
Ich hätte mal eine Frage zur "Rückabwicklung" der Anschlussgarantie wenn man das Fahrzeug vorzeitig innerhalb der ersten 2 Jahre an einen Händler! verkauft.
Bei VW habe ich da das Geld für die Anschlussgarantie zurückvergütet bekommen.
Auf bei meinem Audi den ich davor hatte war das so. - Habe mal die alten Kontoauszüge nachgeschaut.
Ich weiss nur noch das das nicht automatisch passiert, d.h. man muß eine entsprechenden Rückvergütung durch "Anzeige des Verkaufs" quasi beantragen.
Hat sich das in den letzten 2 Jahren verändert? Die Nachfrage bei Händler - "Ich glaube sie wird zurückvergütet"
Kann jemand dies "ich glaube..." bestätigen?
Die Versicherungsbedingungen ändern sich leider immer wieder. Vor 2 Jahren war es bei mir so, als ich das Fahrzeug an einen Händler verkauft habe, habe ich den "Rest" wieder bekommen. Bei Privatpersonen sieht es wohl anders aus.
Aktuelle Versicherungsbedingungen findest du unter: https://www.garantieabschluss.de/vw-nw/pdf/condition
XIII. Was passiert bei Außerbetriebsetzung, Veräußerung oder Zwangsversteigerung?
...
2. Wird das Fahrzeug veräußert oder zwangsversteigert, geht der Vertrag grundsätzlich auf den Erwerber über. Ausgenommen hiervon ist eine Veräußerung oder Zwangsversteigerung an einen Erwerber, der das Fahrzeug außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zulässt oder an einen gewerblichen Wiederverkäufer;
in diesen Fällen endet der Vertrag mit Übergabe des Fahrzeugs. Die Veräußerung oder Zwangsversteigerung
ist uns unverzüglich in Textform anzuzeigen.
...
Notfalls bei der Volkswagen Versicherung AG anrufen wenn dir das nicht ausreicht und dir schriftlich bestätigen lassen.
Hallo!
Erst mal Vielen Dank für die Antwort.
Meine Frage bezog sich zwar aktuell auf Audi, was in meinem Beirag wohl nicht so klar rüber kam.
Ich warte erst mal, ob sich da bei Audi etwas tut.
Ja aktuell kann ich leider keine Erfahrungswerte bieten.
Aber auch bei der Audi Anschlussgarantie ist die Volkswagen Versicherung AG dahinter, daher kannst du dort sehr wohl nachfragen.
Der Link scheint nicht mehr zu gehen, falls interessant, einfach auf https://www.garantieabschluss.de Audi auswählen und dort weiter unten die Garantieversicherungsbedingungen herunterladen.
Habe jetzt mal bei Audi angerufen. Leider ist es bei der Anschlussgarantie die man direkt bei Kauf des Audi abschliesst so, das sie mit dem Fahrzeug verbandelt ist und daher auch beim Verkauf an einen Wiederverkäufer nicht zurückerstattet wird.
Daher sollte man bei Fahrzeugkauf echt sicher sein, das man das Fahrzeug auch über die gesamte Garantiezeit auch fährt. es bleibt dabei immer noch das Risiko des Diebstahls b.z.w. Totalschadens wo dann das Geld ebenfalls weg ist.
Alternative wäre ein Abschluss ein Anschlussgarantie nachträglich. (innerhalb der ersten 2 Jahre) diese Versicherung wird mit einer Tochtergesellschaft der Audi/VW AG abgeschlossen und wird anteilig zurückvergütet. Der Nachteil ist allerdings das diese Versicherung mehr kostet. Ist halt ne Risko/Nutzenabwägung.
Soweit so schlecht.
Ärgerlich ist nur das mich meine Verkaufsberaterin in dem Glauben gelassen hat das es eine Rückvergütung gibt.
Wenn Du das Auto während der Anschlussgarantiezeit vekaufst, hat es aber doch einen entsprechend höheren Verkauswert, weil die Garantie ja mitverkauft wird.
Ich würde mir zumindest keins ohne die Garantieverlängerung kaufen.
Na ja, an privat verkauft mag das so sagen können, aber bei Verkauf an einen Händler ist das schon etwas schwammiger.
Ob der Inzahlungepreis ohne die Garantie geringer wäre? Die paar hundert Euro mehr oder weniger sind dann schon eine Frage des Verhandlungsgeschickes was ich ja nicht mal in die Waagschale werfen konnte da ich ja von der Rückvergütung ausgegangen war.
Nebenbei habe ich bei meinem jetzigen TT auch eine Anschlussgarantie mitgebucht. (diesmal allerdings nur für den Zeitraum den ich den Wagen garantiert kaufen werden, solange er nicht gestolen wird ;-) )
Der Preis ab Bestellung lag bei 290€ (1 Jahr bis 90000km )
Auf der Seite https://www.garantieabschluss.de/audi-nw/ habe ich dann die Prämie für eine nachträglichen Abschluss berechnet.
und ohne Wunder das kostet 250€ !!! dabei gibt es bei dieser Form die Möglichkeit auch monatlich abzuzahlen(ohne Aufschlag) und man bekommt bei vorzeitigen Verkauf die gezahlten Prämien zurück!
Die Garantieleistungen sind bei beiden Variationen gleich!
Ich hole das hier mal hoch, habe letztes Jahr eine gebrauchte Limo FL gekauft welche 1 Jahr Anschlussgarantie hat bis 01/20. Kann ich diese noch weiter verlängern?
Nein, kannst du nicht, aber du kannst eine Gebrauchtwagen-Versicherung bei Audi abschließen, die einen ähnlichen Umfang hat.