ASU-Fehler Diesel
Seit Juli '23 ist die Abgasmessung verschärft worden. Statt des Trübungswerts wird nun bei Euro 6 die Partikelanzahl ermittelt. Nun gab es eine Nachricht in der Presse, dass sehr viele Ford Diesel durch die Prüfung fallen würden und bei Ford Krisenstimmung herrscht. Da mein Auspuffrohr ebenfalls starke Rußablagerungen aufweist, habe ich es bereits in der Werkstatt reklamiert. Damals war die Antwort, dass das bei Ford normal wäre. Nun mache ich mir etwas Sorgen für meinen TÜV-Termin. Gibt es hier schon Betroffene im Forum? Was kann man tun, wenn das Auto durchrfällt?
180 Antworten
Ich habe mein Auto jetzt wieder
DPF getauscht (Glück gehabt, laut Ford wohl nicht super lieferbar)
Es wurden wohl auch Updates gemacht. Gefühlt läuft der Wagen lauter…wer weiß ob die Dämmung überall dort ist, wo sie vorher war..
Gruß
Kann es sein das das Thema sich erledigen kann wenn man vorher hvo100 tankt ? Soll ja dann weniger ruß und Ablagerungen bringen ... Vielleicht hätte das Einfluss auf die Messung
Was denkt ihr, haben da auch neue Baujahre 22/23 ein Problem oder wurde da seitens Ford was geändert?
@jplove Habe sehr gute Erfahrungen mit Liquimoly DPF Schutz Additiv gemacht.
Ich denke da ist es leichter ranzukommen als an den hvo100.
Hatte vorher ausschliesslich den teuren Aral Ultimate Diesel getankt, da er laut Aral Aufkleber an der Zpfsäule 0% Biodiesel Anteil mhat und somit weniger organische Anteile und weniger Russ bilden soll.
Das hats aber nicht besser gemacht. Eher schlechter. Regeneration schon nach 290km.
Tanke seit Januar Star Diesel, der angeblich aus der Aral Raffinerie kommen soll zu €1.669. Im Tankdeckel steht Ford empfiehlt Aral. Nunja.
Bei halbvollem Tank Additiv reingetan um eine recht hohe Konzentration im Kraftstoff zu haben und DPF per Forscan Lite die entsprechenden PIDs gemonitored (Amaturenbrettansicht - alle . dpf soot und dpf load und dpf last distance km).
Als die dpf load % dann irgendwann rückwärts lief bin ich auf die Bahn mit 80kmh hinterm Laster und hab den in Ruhe mal freibrennen lassen.
Dann nach 3 Tankfüllungen das ganze nochmal.
Jetzt ist mein Regenerationszyklus nicht mehr 29km sondern 500km, 700km und 1x sogar 990km (Hannover hin und zurück ohne Regeneration 400km AUtobahn. Erst am nächsten Tag dann im Stadtverkehr bei immernoch nur 70% DPF load aber 110% DPF Soot. Da kam schubweise einmal 30s lang grauer dicker Qualm hinten raus).
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Zitat:
Wo steht was in der Presse?
Wenn die Fahrzeuge reihenweise durchfallen, würden sich die User schon melden.Habe natürlich trotzdem davon gehört, im Regelfall langt ein neuer DPF.
Habe das Problem beim Kuga 2,0 Diesel 34200 KM Erstzulassung 03.2021. Tüv / ASU 04.2024,erhebliche Menge durchgefallen, und das bei der allerersten TÜV Prüfung nach drei Jahren. Kosten ca. 2400 €uro. Sauerei, hoffe daß es da eine Rückrufaktion gibt.
Parikelanzahl Durchnitt 2080700 /1cm³ anstatt der 250000, fast das 10-fache mehr.
Da würde ich mich doch mal spontan auf die Typgenehmigung für die EU beziehen:
EU 715/2007 Artikel 4 Absatz 2
"Die von dem Hersteller ergriffenen technischen Maßnahmen müssen außerdem sicherstellen, dass die Auspuff- und Verdunstungsemissionen während der gesamten normalen Lebensdauer eines Fahrzeuges bei normalen Nutzungsbedingungen entsprechend dieser Verordnung wirkungsvoll begrenzt werden. Daher ist die Übereinstimmung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge über einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren oder 100 000 km zu kontrollieren; es gilt der Wert, der zuerst erreicht wird. Die Dauerhaltbarkeit emissionsmindernder Einrichtungen ist über eine Laufleistung von 160 000 km zu prüfen. Zu diesem Zweck sollten die Hersteller die Möglichkeit haben, Alterungsprüfungen auf dem Prüfstand durchzuführen, die den in Absatz 4 genannten Durchführungsmaßnahmen unterliegen."
Soll dem ein oder anderen schon geholfen haben, unnötige Abwimmel-Gespräche kurz-zuschließen...
@DKKT
Typprüfung und ASU Prüfung sind nicht identisch, es wird etwas anderes gemessen, darum kann sich der Hersteller rausreden, siehe auch Beitrag vom ADAC
Problem: Unterschiedliche Messverfahren
Wenn bei einem vergleichsweise neuen Fahrzeug die Hauptuntersuchung (HU) bzw. Abgasuntersuchung (AU) wegen Überschreitung der Partikelzahl nicht bestanden wird, besteht folgendes rechtliches Problem: Die Emissionsprüfung im Rahmen der Fahrzeugtypgenehmigung und die Partikelzahlmessung im Rahmen von HU/AU bei Euro 6-Diesel basieren auf unterschiedlichen Messverfahren inklusive Grenzwerten.
Der Unterschied:
Beim Typgenehmigungsverfahren kommt es auf die Einhaltung eines Grenzwerts der Gesamtpartikelanzahl pro Kilometer an.
Aufgrund nationaler Vorgaben wird im Rahmen der HU/AU die Anzahl an Partikel pro Volumen Abgas (Konzentration) gemessen.
Das Problem: Eine Messung wie im Typgenehmigungsverfahren wäre für Überwachungsorganisationen wie TÜV oder Dekra für einzelne Fahrzeuge in punkto Kosten und Aufwand nicht leistbar. Deshalb entschied man sich für die Partikelzahlmessung pro Volumen. Es wurden jedoch im Vorfeld Studien mit Vergleichsmessungen durchgeführt. Anhand dieser Ergebnisse wurde ein relativ hoher Grenzwert von 250.000 Partikel/cm³ festgelegt.
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HU/AU: Partikelzahlmessung pro Volumen Abgas© imago images/Karina Hessland
Aber: Rechtlich bindend sind für den Fahrzeughersteller die Werte der Typgenehmigung. Und ein Durchfallen bei der Volumenmessung der HU/AU bedeutet nicht zwingend, dass die im Rahmen der Typgenehmigung gemachten Vorgaben hinsichtlich der Haltbarkeit von Dieselpartikelfiltern verletzt sind. Bei Nichtbestehen der Abgasmessung im Rahmen der HU/AU kann der Fahrzeughalter also nicht ohne Weiteres Ansprüche an den Fahrzeughersteller richten.
Garantie-/Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Fahrzeughersteller bestehen in der Regel nicht, wenn das Fahrzeug bei einem Alter von 3 Jahren erstmals zur HU/AU kommt. Allenfalls könnten noch Sachmängelhaftungsansprüche gegen den Verkäufer vorhanden sein (max. zwei Jahre ab Kauf).
Auch Schadenersatzansprüche gegen den Hersteller sind kaum denkbar, weil dies einerseits aus Produkthaftung für das mangelhafte Produkt (Partikelfilter) selbst nicht vorgesehen ist und andererseits überhaupt erst in Betracht kommt, wenn die EU-Grenzwerte nicht eingehalten werden. Damit besteht allenfalls noch die Möglichkeit einer Kostenbeteiligung des Fahrzeugherstellers über Kulanz.
Die Situation ist für betroffene Autofahrer absolut unbefriedigend. Deshalb fordert der ADAC die Automobilindustrie auf:
Die Abgasminderungssysteme der Pkw-Modelle müssen so ausgelegt sein, dass diese im normalen Fahrbetrieb ihre Wirksamkeit – auch bei der Messung im Rahmen der HU/AU – gewährleisten.
Bei Auffälligkeiten im Rahmen der neuen Partikelzahlmessung bei der Hauptuntersuchung sollte eine Kostenbeteiligung auf Kulanz gewährt werden.
@der_ich Poste doch noch weitere ganze Berichte hier, dann muss man einen klick weniger machen.
@prince_ bevor jemand den richtigen Absatz nicht findet oder der Link nicht mehr funktioniert...
Wenn der ganze Bericht gepostet wird, findet man den "richtigen Absatz" auch nicht unbedingt. Für den Fall, dass der "Link" nicht mehr gehen sollte, wird es einen Grund geben, warum der Artikel nicht mehr aufzufinden ist (gelöscht/überarbeitet).
Zitat:
@prince_ schrieb am 24. April 2024 um 09:54:52 Uhr:
Wenn der ganze Bericht gepostet wird, findet man den "richtigen Absatz" auch nicht unbedingt.
deshalb habe ich nur den wichtigen Absatz eingefügt der die Problematik beschreibt.
Wenn es dir Zuviel ist musst du es ja nicht lesen 😉
Ich habe den Artikel auf der Homepage vom ADAC bereits gelesen, weswegen ich mich frage, wozu hier Cross-Postings erforderlich sind.
Wenn manche Nutzer nicht fähig sind, auf eine verlinkte Seite zu gehen und den Inhalt zu lesen, werden sie wohl kaum dazu im Stand sein, den Inhalt zu verstehen und mit diesem Thema hier in Verbindung zu bringen.
Wo ist hier ein Crossposting?
Mir scheint du weißt nicht was dieser Begriff bedeutet.
Ansonsten steht es dir nach wie vor frei den Text zu ignorieren, solltest du der Meinung sein mein Beitrag widerspricht den Vorgaben von motor-talk darfst du das gerne der Moderation melden.