ASU-Fehler Diesel
Seit Juli '23 ist die Abgasmessung verschärft worden. Statt des Trübungswerts wird nun bei Euro 6 die Partikelanzahl ermittelt. Nun gab es eine Nachricht in der Presse, dass sehr viele Ford Diesel durch die Prüfung fallen würden und bei Ford Krisenstimmung herrscht. Da mein Auspuffrohr ebenfalls starke Rußablagerungen aufweist, habe ich es bereits in der Werkstatt reklamiert. Damals war die Antwort, dass das bei Ford normal wäre. Nun mache ich mir etwas Sorgen für meinen TÜV-Termin. Gibt es hier schon Betroffene im Forum? Was kann man tun, wenn das Auto durchrfällt?
180 Antworten
Zitat:
@Megaaff schrieb am 25. April 2024 um 18:17:48 Uhr:
https://www.adac.de/.../
Hier ein aktueller Artikel vom ADAC wegen auffälliges durchfallen von Ford 1,5l Dieselmotoren.
VG
so aktuell dass er eine Seite vorher schon steht 😉
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Gut, juristisch bin ich raus. Technisch betrachtet ist es völlig egal, wie gemessen wird. Die Filter sind in der Regel bei den Durchfallern "ohne ersichtlichen Grund" einfach durchlässig geworden und endgültig hinüber. Die werden also nie mehr irgendeinen Grenzwert einhalten, egal welchen. Da hilft auch kein Reinigen oder sonst was.
Meiner Meinung nach gibt es sogar Anzeichen für ein Verschulden durch Ford. Hat mit der Wahl und der Konstruktion der Abgasnachbehandlung zu tun und gleichzeitig damit, dass es wohl einige Diesel aus diesem Haus gab, die ein Motorsoftware Update verordnet bekommen haben wegen zu hoher NOx-Werte. Trimmt man die nur per Software in Richtung weniger, handelt man sich zwangsläufig mehr Ruß-Bildung ein...
Vielleicht kann man ja bei den betroffenen Fahrzeugen nochmal einen Fahrzyklus nach Typgenehmigung machen, quasi als Gutachten.
das ist korrekt, da mechanisch defekt wird der keinen Test bestehen.
Klar könnte man den Test nach Typgenehmigung machen, kostet sicher ordentlich Geld, und dann ignoriert dich Ford vermutlich trotzdem.
Mein Freundlicher berichtete mir, daß Motoren, die den neuen Grenzwert nicht eingehalten haben, den nach altem Verfahren gemessenen Grenzwert noch eingehalten haben. Das hätten sie mehrfach aus Neugier überprüft.
Dem Halter bringt das freilich nichts aber in dem Streit, ob Ford belangt werden kann, könnte das relevant sein, denn nach ursprünglicher Genehmigung funktioniert die Abgasreinigung bei den geprüften Fahrzeugen ja noch.
Nach meinem Verständnis könnte es zumindest fraglich sein, ob man einen Autohersteller bezüglich eines nicht eingehaltenen Grenzwertes belangen kann, der zum Zeitpunkt von Konstruktion und Typfreigahe noch keine Relevanz hatte.
Zitat:
@navimodus schrieb am 26. April 2024 um 08:29:17 Uhr:
Mein Freundlicher berichtete mir, daß Motoren, die den neuen Grenzwert nicht eingehalten haben, den nach altem Verfahren gemessenen Grenzwert noch eingehalten haben. Das hätten sie mehrfach aus Neugier überprüft.
Bis zum Juni 2023 wurde keine Partikelmessung (Zählung) durchgeführt, logischerweise kann dann niemand wegen zu hoher Partikelzahl durchfallen 😉
Zitat:
@der_ich schrieb am 26. April 2024 um 09:10:51 Uhr:
Zitat:
@navimodus schrieb am 26. April 2024 um 08:29:17 Uhr:
Mein Freundlicher berichtete mir, daß Motoren, die den neuen Grenzwert nicht eingehalten haben, den nach altem Verfahren gemessenen Grenzwert noch eingehalten haben. Das hätten sie mehrfach aus Neugier überprüft.Bis zum Juni 2023 wurde keine Partikelmessung (Zählung) durchgeführt, logischerweise kann dann niemand wegen zu hoher Partikelzahl durchfallen 😉
.
Du hast mich vermutlich falsch verstanden.
Mein Freundlicher hat nach Einführung des neuen Messverfahrens Fahrzeuge, die hiernach durchgefallen sind, aus Interesse auch nach dem alten Verfahren geprüft.
Nach dieser Messung haben die Fahrzeuge den alten Grenzwert erfüllt.
Nützt den Eignern nichts, ist aber interessant.
Zitat:
@navimodus schrieb am 26. April 2024 um 08:29:17 Uhr:
Nach meinem Verständnis könnte es zumindest fraglich sein, ob man einen Autohersteller bezüglich eines nicht eingehaltenen Grenzwertes belangen kann, der zum Zeitpunkt von Konstruktion und Typfreigahe noch keine Relevanz hatte.
Ja und nein. Wie im Bericht von t-online berichtet wird, besteht eine Pflicht seitens des Herstellers "Dauerhaltbarkeitsanforderungen" zu erfüllen. Ansonsten kann ein Serienmangel vorliegen, der zu einem kostspieligen Rückruf führen kann, sofern es keine andere Möglichkeit gibt, die eine Einhaltung der Grenzwerte ermöglicht. Ob dann getauscht oder geupdatet wird, ist eine andere Frage, aber Stand jetzt ist alles möglich.
Zumal Fahrzeugentwickler nicht sagen können "ach, plötzlich wird anders geprüft, das wusste ich aber nicht und das habe ich auch nicht kommen sehen können. Ja doof, damals hats noch gepasst, aber jetzt, ja gut, jetzt passt es nicht mehr, müssen Sie sich ein anderes Auto kaufen, was in 3 Jahren die gleichen Probleme haben wird." Das sind ja Fachleute oder sollten es sein, weswegen sie auch einen gewissen Standard zu erfüllen haben. Wie der definiert ist, weiß ich nicht. Aus meiner Erfahrung mit Fahrzeug-Emissionsprüfungen im Entwicklungsprozess weiß ich jedoch, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass Ford "davon nichts weiß" bzw. bei denen die DPFs nicht auch schon in auffällig hohem Maße nach "Alterungsuntersuchungen" zu hohe Messwerte generieren. Die werden selten nur eine einzelne Messtechnik anwenden und vor allem mit dem veränderten Messverfahren auch auf jeden Fall sich versucht haben abzusichern. Ob 3% Ausfallquote schon ausreichen für ein "Serienproblem" bzw. einen Vorsatz ist eine ganz andere Frage.
Aber mir kommt es ähnlich zum BMS-Elektrik Problem vor, dass da mit einem vergleichsweise hohen Prozentsatz an "Ausfällen" bzw. "Problemen" in der Flotte jetzt aufkommt nur jetzt zulassungsrelevant.
Es wird eine Frage der Gerichte sein, ob die Motoren, die heute nach neuem Messverfahren die Grenzwerte überschreiten und nach altem Messverfahren aber noch bestehen, die "Dauerhaltbarkeitsanforderung" erfüllen.
Nach meinem laienhaften Verständnis funktioniert ja nach altem Messverfahren Alles noch wie konstruiert und bei Fahrzeugentwicklung rechtlich gefordert.
Wie und warum hätte ein Hersteller ein Fahrzeug entwickeln sollen, das nach in der Zukunft von der Politik als Maßstab erklärten Messverfahren und Messwerten zukünftig relevante Grenzwerte einhält?
Im Thread wurde ein Artikel mehrfach verlinkt, in dem Ford in der Überschrift steht.
Sehr stutzig macht mich der letzte Satz des Artikels in Bezug auf Treiber des Artikels und Motivation der veröffentlichenden Plattform.
Zitat:
@navimodus schrieb am 26. April 2024 um 09:21:15 Uhr:
Zitat:
@der_ich schrieb am 26. April 2024 um 09:10:51 Uhr:
Bis zum Juni 2023 wurde keine Partikelmessung (Zählung) durchgeführt, logischerweise kann dann niemand wegen zu hoher Partikelzahl durchfallen 😉
.
Du hast mich vermutlich falsch verstanden.Mein Freundlicher hat nach Einführung des neuen Messverfahrens Fahrzeuge, die hiernach durchgefallen sind, aus Interesse auch nach dem alten Verfahren geprüft.
Nach dieser Messung haben die Fahrzeuge den alten Grenzwert erfüllt.
Nützt den Eignern nichts, ist aber interessant.
ich habe dich schon verstanden, du ich aber nicht 😉
Das Problem bei den Durchfallern ist die viel zu hohe Partikelzahl, genau diese wurde aber bis Juni 2023 gar nicht gemessen, darum gab es die Durchfaller auch erst danach. logisch wenn ich etwas nicht messe kann ich auch nicht Zuviel davon haben.
Bedeutet du könntest alle Ford die jetzt durchgefallen sind nach der Prüfmethode vor Juni 2023 messen und es würden fast alle die AU bestehen
Zitat:
@navimodus schrieb am 26. April 2024 um 09:51:54 Uhr:
Es wird eine Frage der Gerichte sein, ob die Motoren, die heute nach neuem Messverfahren die Grenzwerte überschreiten und nach altem Messverfahren aber noch bestehen, die "Dauerhaltbarkeitsanforderung" erfüllen.Nach meinem laienhaften Verständnis funktioniert ja nach altem Messverfahren Alles noch wie konstruiert und bei Fahrzeugentwicklung rechtlich gefordert.
Wie und warum hätte ein Hersteller ein Fahrzeug entwickeln sollen, das nach in der Zukunft von der Politik als Maßstab erklärten Messverfahren und Messwerten zukünftig relevante Grenzwerte einhält?Im Thread wurde ein Artikel mehrfach verlinkt, in dem Ford in der Überschrift steht.
Sehr stutzig macht mich der letzte Satz des Artikels in Bezug auf Treiber des Artikels und Motivation der veröffentlichenden Plattform.
Dein laienhaftes Verständnis ist leider aber auch das Problem, denn das Problem mit den Filtern besteht nicht seit 2023, sondern wurde bereits spätestens Ende 2017 beschlossen (demnach bereits vorher durch Lobbyisten/KFz-Verbände abgesegnet, die natürlich die Belange und Interessen der Automobil-Hersteller berücksichtigen) und hätte ursprünglich zum 01.01.2021 in Kraft treten sollen (vgl. hier bzw. hieraus dem Jahr 2018. Das heißt, die Motorenentwickler wussten zum Zeitpunkt der Entwicklung des Aggregats, dass da was kommt, bzw. dass es in absehbarer Zeit Änderungen geben wird.
Dann kam zwischenzeitlich Corona auf, es gab Lieferschwierigkeiten und allgemein Verfügbarkeitsprobleme für die Messgeräte, die zur Messung flächendeckend erforderlich sind, weswegen die Einführung der Messtechnik entsprechend nach hinten verschoben wurde. Jetzt ist es natürlich einfach zu sagen "die wussten das die Ganze Zeit schon, diese Betrüger!", das glaube ich jedoch nicht. Ich vermute, dass Ford sich dessen bewusst war, dass es bei manchen Modellen zu Auffälligkeiten kommen wird, ansonsten hätten sie als Diesel nicht mehr nur den 1.5 EcoBlue im Angebot mit "nur" 250Nm und 115PS im Angebot. Ich kann mir vorstellen, dass es, neben CO2-Flottenzielen und Homologationseffekten, eine bewusste Entscheidung war, da diese Variante am wenigsten Auffälligkeiten zeigt.
Zitat:
@der_ich schrieb am 26. April 2024 um 13:19:21 Uhr:
Zitat:
@navimodus schrieb am 26. April 2024 um 09:21:15 Uhr:
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Du hast mich vermutlich falsch verstanden.Mein Freundlicher hat nach Einführung des neuen Messverfahrens Fahrzeuge, die hiernach durchgefallen sind, aus Interesse auch nach dem alten Verfahren geprüft.
Nach dieser Messung haben die Fahrzeuge den alten Grenzwert erfüllt.
Nützt den Eignern nichts, ist aber interessant.ich habe dich schon verstanden, du ich aber nicht 😉
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Nee, wir reden aneinander vorbei. Aber das tut keinem weh und deshalb ist es fein für mich. 🙂
Es wird die rechtliche Prüfung zeigen, ob Diskussionen über eine wann auch immer und in welcher Ausgestaltung auch immer in Kraft tretende neue Abgasmessung konkret in der technischen Entwicklung hätten einfließen müssen.
Als Laie bleibe ich bei der Einschätzung, daß die Fahrzeuge eines Herstellers die Vorschriften, Vorgabem usw. einzuhalten haben, die zum Zeitpunkt der Abnahme /Zulassung durch die entsprechende behördliche Institution gültig waren.
Die Diskussion über eine mögliche Änderung wäre meinem laienhaften Verständnis nach noch nicht zulassungsrelevant.
Wie oft ist in der Politik etwas diskutiert und als Vorlage entworfen worden und dann nie oder in anderer Form verabschiedet worden.
Ich sehe dem vermutlich langwierigen Ringen vor Gericht mit Interesse entgegen - zumal einige Hersteller betroffen sind und es sich um ein eher kostspieliges Bauteil handelt.