An die A4 Firmenwagenfahrer

Audi A4 B8/8K

Hallo Leute,

wie wird das bei Euch im unternehmen gehandhagt...

Sicher gibt´s bei den meisten eine feste Budget-Obergrenze?! Wie ist es, wenn Ihr ausstattungsbedingt über dieser Grenze liegen würdet?! Könnt Ihr dann nett/privat die Differenz zuzahlen, respektive wird Euch die Differenz vom Gehalt abgezogen?!

In meinem Fall liege ich was die Leasingrate angeht etwa 30 Euro (netto) über der Grenze.

Grund: Ich werde vom Schalter auf einen Automatik wechseln, möchte aber nichts ander Ausstattung zum alten Wagen reduzieren. (keine Chance zur Verhandlung)

Aber generell hätte ich kein Problem für die Extras (Panoramadach, Standheizung und Alcantara/Leder) selbst ein paar Euro in die Hand zu nehmen.

Wie ist das bei Euch so?! Vorrangig interessiert mich die Abrechnung der Differenz innerhalb der Firma?!

MfG
Ninjapilot

Beste Antwort im Thema

Normalerweise (also Firmenunabhängig) ist es aber so, daß die Zuzahlung den geldwerten Vorteil mindern, also der Zuzahlungsbetrag von 1% des Wagenwerts abgezogen wird und nur der verbleibende Betrag versteuert wird.

Also:

Wagenwert 50.000 EUR
1% zu versteuern ohne Zuzahlung: 500 EUR

Bei Zuzahlung von 40 EUR
1% zu versteuern minus die Zuzahlung: 500 EUR - 40 EUR = 460 EUR

Die 40 EUR werden dann jedoch natürlich von Deinem Nettolohn abgezogen.

Im Grunde kann man sagen, daß hierdurch effektiv etwas mehr als die Hälfte der Zuzahlung auf den Nettolohn durchschlägt.

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das business paket verringert den BLP?

Ja, im Vgl. zu derselben Sonderausstattungskonfiguration ohne Paket. Das haben Pakete so an sich, dass sich Preisvorteile ergeben.

Daher kann man bei einer gedeckelten Leasingrate (und dadurch zwangsläufig gedeckelten BLP) durch ein Businespaket mehr Ausstattung bestellen als ohne ein solches Paket.

Dennoch berechnet das Finanzamt die Pauschalversteuerung für den Fahrer vom fiktiven, höheren BLP, der sich ohne Paket ergeben hätte, also nicht vom tatsächlichen BLP.

Zitat:

Original geschrieben von f8274


Dennoch berechnet das Finanzamt die Pauschalversteuerung für den Fahrer vom fiktiven, höheren BLP, der sich ohne Paket ergeben hätte, also nicht vom tatsächlichen BLP.

Moin,

das kann ich so nicht bestätigen. Fahrzeug bestellt incl. Pakete mit einem Preisvorteil von ca. 700 Euro (zu vergleichbarer Einzelausstattung) ergibt einen BLP. Dieser BLP erscheint auf der Rechnung für die Leasing und diese ermittelt dazu die fällige Rate. Logischerweise wird auch der auf der Rechnung erscheinende BLP als Grundlage zur Versteuerung genommen!

Beim Kauf sieht es dagegegen anders aus. Die Firma kauft ein Fahrzeug mit z.B. 16 % Großkundennachlaß.

Also steht auf der Rechnung eine Summe X die natürlich 16 % niedriger ist als der BLP den der "Normalkäufer" zahlen würde. Grundlage für die fiskalische Rechnung auf dem Gehaltszettel des Nutzers ist der fiktive BLP.

Will sagen, dass reguläre Pakete den BLP mindern, Preisvorteil wird aber durchgereicht an den Nutzer...ins Fahrzeug passt also mehr rein für geleichen geldwerten Vorteil.
Individuelle Vereinbarungen wie spezielle Großkundennachlässe o.ä. werden nicht auf den BLP zur Versteuerung angerechnet.

Grüße aus dem Schnee

Zitat:

Original geschrieben von f8274


Dennoch berechnet das Finanzamt die Pauschalversteuerung für den Fahrer vom fiktiven, höheren BLP, der sich ohne Paket ergeben hätte, also nicht vom tatsächlichen BLP.

blödsinn

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Zitat:

Original geschrieben von matzi99



Zitat:

Original geschrieben von f8274


Dennoch berechnet das Finanzamt die Pauschalversteuerung für den Fahrer vom fiktiven, höheren BLP, der sich ohne Paket ergeben hätte, also nicht vom tatsächlichen BLP.
Moin,
das kann ich so nicht bestätigen. Fahrzeug bestellt incl. Pakete mit einem Preisvorteil von ca. 700 Euro (zu vergleichbarer Einzelausstattung) ergibt einen BLP. Dieser BLP erscheint auf der Rechnung für die Leasing und diese ermittelt dazu die fällige Rate. Logischerweise wird auch der auf der Rechnung erscheinende BLP als Grundlage zur Versteuerung genommen!
Beim Kauf sieht es dagegegen anders aus. Die Firma kauft ein Fahrzeug mit z.B. 16 % Großkundennachlaß.
Also steht auf der Rechnung eine Summe X die natürlich 16 % niedriger ist als der BLP den der "Normalkäufer" zahlen würde. Grundlage für die fiskalische Rechnung auf dem Gehaltszettel des Nutzers ist der fiktive BLP.

Will sagen, dass reguläre Pakete den BLP mindern, Preisvorteil wird aber durchgereicht an den Nutzer...ins Fahrzeug passt also mehr rein für geleichen geldwerten Vorteil.
Individuelle Vereinbarungen wie spezielle Großkundennachlässe o.ä. werden nicht auf den BLP zur Versteuerung angerechnet.

Grüße aus dem Schnee

Stimmt, besser kann man's nicht erklären. 😎

Wobei man noch hinzufügen muss, daß beim Kauf nur der durch das Paket geminderte Bruttolistenpreis versteuert werden muss.

Sprich: Das Paket wird nicht wie irgendwelche Preisnachlässe o.ä. behandelt, sondern wie reguläre Ausstattung.

Grüße,
Alex1st

Die offizielle Regelung lautet meines Wissens, dass frei am Markt und für Jedermann verfügbare Pakete natürlich mit dem Preis des Pakets für die Versteuerung angesetzt werden, das gilt z.B. für die diversen Business Pakete, die beim alten A6 angeboten wurden.

Flottenpakete, die nur für speziell rabattberechtigte Grosskunden mit entsprechendem Vertrag angeboten werden, müssen in ihre Einzelpositionen aufgeteilt und entsprechend mit den Bruttolistenpreisen der Einzelpositionen angerechnet werden.

Das ist hier auch nochmal ganz gut erklärt (etwas nach unten scrollen)

http://www.hamburg.mercedes-benz.de/.../faqs.html

Wird bei meinem Arbeitgeber auch so gehandhabt, besser gesagt, es wurde so gehandhabt. Zwischenzeitlich gilt bei uns die Regelung, dass es nur noch zwei Standardfahrzeuge (VW Produkte) zur Auswahl, die mit einer festen Ausstattung geliefert werden (die nicht gerade üppig ist) - ohne jede Ausnahme. Wählen kann man nur noch die Farbe, aber auch da gibt es Einschränkungen (z.B. kein Weiss).

Damit war mein aktueller A4 vorerst mein letzter Audi, wenn er im nächsten Jahr zur Abslöse ansteht. Naja, immerhin spart mir das 250-300 EUR Netto pro Monat...

Zitat:

Original geschrieben von tom76de


...
Die offizielle Regelung lautet meines Wissens, dass frei am Markt und für Jedermann verfügbare Pakete natürlich mit dem Preis des Pakets für die Versteuerung angesetzt werden, das gilt z.B. für die diversen Business Pakete, die beim alten A6 angeboten wurden.

Flottenpakete, die nur für speziell rabattberechtigte Grosskunden mit entsprechendem Vertrag angeboten werden, müssen in ihre Einzelpositionen aufgeteilt und entsprechend mit den Bruttolistenpreisen der Einzelpositionen angerechnet werden.

Korrekt.

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von tom76de


Die offizielle Regelung lautet meines Wissens, dass frei am Markt und für Jedermann verfügbare Pakete natürlich mit dem Preis des Pakets für die Versteuerung angesetzt werden, das gilt z.B. für die diversen Business Pakete, die beim alten A6 angeboten wurden.

Flottenpakete, die nur für speziell rabattberechtigte Grosskunden mit entsprechendem Vertrag angeboten werden, müssen in ihre Einzelpositionen aufgeteilt und entsprechend mit den Bruttolistenpreisen der Einzelpositionen angerechnet werden.

Das ist hier auch nochmal ganz gut erklärt (etwas nach unten scrollen)

http://www.hamburg.mercedes-benz.de/.../faqs.html

Wird bei meinem Arbeitgeber auch so gehandhabt, besser gesagt, es wurde so gehandhabt. Zwischenzeitlich gilt bei uns die Regelung, dass es nur noch zwei Standardfahrzeuge (VW Produkte) zur Auswahl, die mit einer festen Ausstattung geliefert werden (die nicht gerade üppig ist) - ohne jede Ausnahme. Wählen kann man nur noch die Farbe, aber auch da gibt es Einschränkungen (z.B. kein Weiss).

Damit war mein aktueller A4 vorerst mein letzter Audi, wenn er im nächsten Jahr zur Abslöse ansteht. Naja, immerhin spart mir das 250-300 EUR Netto pro Monat...

Exakt meine Rede und kein (!) Blödsinn.

Wir sind bspw. Großabnehmer bei DB und können spezielle Flottenpakete ordern, die nicht jede Firma erhält.
Zwar erhält man somit ein besser ausgestattetes Fahrzeug, muss jedoch diesen Geldvorteil versteuern.

That´s it!

Zumal man ja für das "Mehr" an geldwerten Vorteil ja auch einen wirklichen Vorteil (Ausstattung) hat :-)
Wegen der Sache mit den Paketen, bei mir war es z.B. so, dass ich da ich einen A4 mit Businesspaket genommen habe, ich noch einen zusätzlichen Rabatt von 1990 € (netto) von Audi bekommen habe.
Hätte ich einen Q5 genommen ohne Businesspaket (gibt es beim Q5 leider noch nicht), dann hätte ich auch den Großkundenrabatt von 1990 € nicht bekommen.
Also hat man abgesehen von den steuerlichen Nachteilen, bei Paketen eigentlich nur Vorteile :-)

Zitat:

Original geschrieben von f8274


Zwar erhält man somit ein besser ausgestattetes Fahrzeug, muss jedoch diesen Geldvorteil versteuern.

Irgendwie wird hier noch immer aneinander vorbei geredet.

Ich habe ebenfalls einen A4 mit Businesspaket. Versteuern tue ich den BLP, welcher sich inklusive dieses Pakets ergibt.

(Preis ohne Paket wäre um die 45T€, Dank Paket rund 43T€).

Und genau diese 43T€ versteuer ich über die 1%-Regelung.

Dann gibts noch den Großabnehmerrabatt für unsere Firma, sodass der eigentliche (Netto)-Listenpreis nur noch bei irgendwas um die 29T€ lag. Der hat jedoch auf mich als DW-Nutzer keinerlei Einfluss.

Diese beiden Rabatte (einmal fürs Paket, einmal für den Großabnehmer) dürfen also nicht miteinander in einen Topf geworfen werden.

Moin,
genauso ist es, du hast es auf den Punkt gebracht 🙂

Grüße..

jawoll 🙂

Endlich einer der nochmal Klartext spricht... 😉

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