An die A4 Firmenwagenfahrer

Audi A4 B8/8K

Hallo Leute,

wie wird das bei Euch im unternehmen gehandhagt...

Sicher gibt´s bei den meisten eine feste Budget-Obergrenze?! Wie ist es, wenn Ihr ausstattungsbedingt über dieser Grenze liegen würdet?! Könnt Ihr dann nett/privat die Differenz zuzahlen, respektive wird Euch die Differenz vom Gehalt abgezogen?!

In meinem Fall liege ich was die Leasingrate angeht etwa 30 Euro (netto) über der Grenze.

Grund: Ich werde vom Schalter auf einen Automatik wechseln, möchte aber nichts ander Ausstattung zum alten Wagen reduzieren. (keine Chance zur Verhandlung)

Aber generell hätte ich kein Problem für die Extras (Panoramadach, Standheizung und Alcantara/Leder) selbst ein paar Euro in die Hand zu nehmen.

Wie ist das bei Euch so?! Vorrangig interessiert mich die Abrechnung der Differenz innerhalb der Firma?!

MfG
Ninjapilot

Beste Antwort im Thema

Normalerweise (also Firmenunabhängig) ist es aber so, daß die Zuzahlung den geldwerten Vorteil mindern, also der Zuzahlungsbetrag von 1% des Wagenwerts abgezogen wird und nur der verbleibende Betrag versteuert wird.

Also:

Wagenwert 50.000 EUR
1% zu versteuern ohne Zuzahlung: 500 EUR

Bei Zuzahlung von 40 EUR
1% zu versteuern minus die Zuzahlung: 500 EUR - 40 EUR = 460 EUR

Die 40 EUR werden dann jedoch natürlich von Deinem Nettolohn abgezogen.

Im Grunde kann man sagen, daß hierdurch effektiv etwas mehr als die Hälfte der Zuzahlung auf den Nettolohn durchschlägt.

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Beträge über dem "Limit" müssen bei uns selbst bezahlt werden.
Trotzdem müssen wir dann den Gesamt-Listen Preis des Fahrzeugs versteuern (geldwerter Vorteil...)

Man bezahlt also die Optionen/Mehrbetrag "doppelt".

Gruß,
Alex

Leasingrate ist gedeckelt, alles was drüber geht, darf man selbst löhnen. Im weiteren hat "alex1st" bereits auch Nachteile aufgeführt. 1% Reglung....

mep

Normalerweise (also Firmenunabhängig) ist es aber so, daß die Zuzahlung den geldwerten Vorteil mindern, also der Zuzahlungsbetrag von 1% des Wagenwerts abgezogen wird und nur der verbleibende Betrag versteuert wird.

Also:

Wagenwert 50.000 EUR
1% zu versteuern ohne Zuzahlung: 500 EUR

Bei Zuzahlung von 40 EUR
1% zu versteuern minus die Zuzahlung: 500 EUR - 40 EUR = 460 EUR

Die 40 EUR werden dann jedoch natürlich von Deinem Nettolohn abgezogen.

Im Grunde kann man sagen, daß hierdurch effektiv etwas mehr als die Hälfte der Zuzahlung auf den Nettolohn durchschlägt.

^^ Hier exakt auch so.

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Hallo, bisher wurde mir leider nicht die Möglichkeit gegeben über das budget zu gehen - ich werde dies aber wenn der nächste Wagen ansteht ins Gespräch bringen um nicht wieder 3 Jahre in einer nackten Hütte sitzen zu müssen - die ca. EUR 50,00 netto monatlich die mich ein Auto mit vernünftiger Austattung mehr kosten würde wäre ich sehr gern bereit zu zahlen. Ansonsten greift bei mir auch die 1% Regelung.
Gruß Frank

Zitat:

Original geschrieben von br403


^^ Hier exakt auch so.

Dito!

Wer am penetrantesten diskutiert, bekommt die beste Ausstattung!

Stimmt genau!

Zitat:

Original geschrieben von korthose


Wer am penetrantesten diskutiert, bekommt die beste Ausstattung!

Halte ich je nach Firmenpolitik für ein Gerücht... 😉

Zitat:

Original geschrieben von Vollgasfuzzi


Normalerweise (also Firmenunabhängig) ist es aber so, daß die Zuzahlung den geldwerten Vorteil mindern, also der Zuzahlungsbetrag von 1% des Wagenwerts abgezogen wird und nur der verbleibende Betrag versteuert wird.

Also:

Wagenwert 50.000 EUR
1% zu versteuern ohne Zuzahlung: 500 EUR

Bei Zuzahlung von 40 EUR
1% zu versteuern minus die Zuzahlung: 500 EUR - 40 EUR = 460 EUR

Die 40 EUR werden dann jedoch natürlich von Deinem Nettolohn abgezogen.

Im Grunde kann man sagen, daß hierdurch effektiv etwas mehr als die Hälfte der Zuzahlung auf den Nettolohn durchschlägt.

Genau so hat es mir unsere GL auch gerade mitgeteilt!

Na dann, das Ganze ist es mir wert. Somit wird der nächste auch kein "nackter" werden! Gott sei Dank... 🙂

MfG
Ninjapilot

Hi,
zuerst mal ein Hallo an alle!!! Dies ist mein erster Beitrag hier im Forum.

Auch ich fahre einen Audi A4 als Firmenfahrzeug.
Diskussionen in Bezug auf Ausstattung bzw. Preis des Fahrzeuges gab es bei mir keine.
Ich habe mir meinen A4 so zusammengestellt wie ich Ihn wollte.
Eine kleine Einschränkung gab es allerdings: es durfte nur der 143PS Diesel Motor sein.

Ob AHK, Soudsystem, Sitzheizung, Quattro ja oder nein es war alles möglich.
Man muß aber auch dazu sagen daß ich (und auch meine Kollegen) keine, für ein Firmen-KFZ, großen "Spinnereien" wie 20 Zoll etc. geordert haben. Bitte nicht hauen, ich schreibe hier in Bezug auf ein Firmenfahrzeug (Privat währen mir 19Zöller auch lieber als 16er).

Ich denke ich habe ein, für ein Firmenfahrzeug, sehr gut ausgestattetes Fahrzeug erhalten.
Ich muß sagen daß ich mit dem Audi mehr als zufrieden bin!!!

Jürgen

Zitat:

Original geschrieben von Vollgasfuzzi


Normalerweise (also Firmenunabhängig) ist es aber so, daß die Zuzahlung den geldwerten Vorteil mindern, also der Zuzahlungsbetrag von 1% des Wagenwerts abgezogen wird und nur der verbleibende Betrag versteuert wird.

Also:

Wagenwert 50.000 EUR
1% zu versteuern ohne Zuzahlung: 500 EUR

Bei Zuzahlung von 40 EUR
1% zu versteuern minus die Zuzahlung: 500 EUR - 40 EUR = 460 EUR

Die 40 EUR werden dann jedoch natürlich von Deinem Nettolohn abgezogen.

Im Grunde kann man sagen, daß hierdurch effektiv etwas mehr als die Hälfte der Zuzahlung auf den Nettolohn durchschlägt.

Ich habe noch nicht solange eine Firmenwagen, daher bin ich auf diesem Gebiet steuerlich nicht so bewandert. Bei uns wird zusätzlich zur gesetzlichen 1%-Regel noch 0,9% des Listenpreises vom Bruttolohn abgezogen.

Versteuert wird also beispielsweise:
Gehalt/Monat: 5000
LP: 50.000

5000
+500
-450
------
5050€
(Netto dann wieder -500€)

Kann dieser Abzug (also die Netto-Differenz zwischen mit/ohne 0,9%) auch mit der 1%-Regel gegengerechnet werden?

Bei uns läuft das über ein Gehaltsumwandlungsmodel.

Wir haben ein monatliches Budget, was der Wagen mit allen Kosten, kosten darf.
Wenn der Wagen mehr kostet wird die Höhe der Gehaltsumwandlung aufgestockt.

Beispiel:
Budget z. Z. 675€ monatlich
Tatsächliche Kosten A4 2.0TDI, 170 PS, 725€ Differenz 50€ Gehaltsumwandlung Brutto z. Z. 675€ (Wird bei jedem neuen Wagen immer wieder neu verhandelt, z. Z. wird eine Preissteigerung von jährlich 3% angenommen, das wird dann immer auf den ursprünglichen Betrag aufgeschlagen.) Deshalb sind wir jetzt bei 675€ Die 50€ Differenz werden nun vom Bruttogehalt abgezogen.
D. h. ich zahle ca. 25€ netto für einen wesentlich besser ausgestattetes Fahrzeug.
Da es vom brutto abgezogen wird hat das nichts mit der 1% Regelung zu tun.
Bei meinem nächsten A4 ist es so, das ich eine Wagen von über 54.000€ Wert für gerademal ca. 450€ im Monat fahre. Müsste ich das Teil von meinem Netto zahlen müsste ich ca. 1350€ mehr Brutto verdienen. Also ein gutes Geschäft für mich. Ob ich die Differenz tatsächlich bezahle ist auch noch Verhandlungssache. 50€ interessieren meinen Chef nicht wirklich. Da geht’s dann eher um Gerechtigkeit den anderen gegenüber.
Bei uns steht eigentlich nur die Kategorie der Fahrzeuge fest.
A4, 3er, Passat und da besteht die GL drauf.
Deshalb gab es leider keinen A5,SB.
Wenn ich die Ausstattung und Motorisierung nicht wählen könnte würde ich keinen Firmenwagen fahren. Ich bezahle ja auch Geld dafür und da muss diese Freiheit schon möglich sein.

Zitat:

Original geschrieben von alex1st


Beträge über dem "Limit" müssen bei uns selbst bezahlt werden.
Trotzdem müssen wir dann den Gesamt-Listen Preis des Fahrzeugs versteuern (geldwerter Vorteil...)

Man bezahlt also die Optionen/Mehrbetrag "doppelt".

Gruß,
Alex

Dafür kannst Du Deine Eigenleistung aber als Werbungskosten steuerlich geltend machen, denn Eigenleistungen mindern den zu versteuernden geldwerten Vorteil. Daher ist "doppelt bezahlt" nicht ganz korrekt formuliert.

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