Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
Eigentlich ist alles gesagt worden. Jetzt heißt es auf das Urteil vom BGH warten.
Mittlerweile habe ich so ein Bauchgefühl, dass der Abzug einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe, bestätigt wird.
Diie Kanzlei, die maßgeblich an dem außergerichtlichen Vergleich der MFK beteiligt war, ist wieder auf "Kundenfang". So etwas sollte auch vom Gesetzgeber verboten werden.
Erinnert mich irgendwie an die Kanzlei Waschke-Kuba-Zimmermann, die laut Medienbeitrag ADAC-Vertragskanzlei ist und für VW in der "Abgasthematik" gegen die, doch ach so bösen Kunden in Stellung gebracht wurde. Muss ich an das sagenumwobene trojanische Pferd denken...
https://www.lifepr.de/.../796419
Beim VW-Vergleich leer ausgegangen? / Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät zu Einzelklagen
Zitat:
@OPEL.CORSA-B schrieb am 23. April 2020 um 08:36:59 Uhr:
Zitat:
@thill schrieb am 23. April 2020 um 08:32:40 Uhr:
Bei mir auch. In meinem Vergleichsangebot steht, dass VW bis spätestens 24.04. per Mail die Angebotsannahme übermittelt. Das würde ich erstmal abwarten. VG
Genau wir schreiben am 25.04. noch einmal hier ;-)
Update 25.04. …..und immer noch ……..nichts. Anruf bei Hotline ergab: "Bei Ihnen alles bestätigt." Mit meinem Verweis auf die im System zu sehende vorläufige Angebotsannahme und fehlende Zusage per Mail usw. konnte die Madame vom Fachpersonal nichts anfangen. Sie sagte, die Bestätigung käme per Brief und das dauert nun mal bei 200.000 Fällen. Bin eigentlich geduldig, aber irgendwie geht mir das alles auf den ….. VG
Zitat:
@thill schrieb am 25. April 2020 um 11:36:50 Uhr:
Zitat:
@OPEL.CORSA-B schrieb am 23. April 2020 um 08:36:59 Uhr:
Genau wir schreiben am 25.04. noch einmal hier ;-)
Update 25.04. …..und immer noch ……..nichts. Anruf bei Hotline ergab: "Bei Ihnen alles bestätigt." Mit meinem Verweis auf die im System zu sehende vorläufige Angebotsannahme und fehlende Zusage per Mail usw. konnte die Madame vom Fachpersonal nichts anfangen. Sie sagte, die Bestätigung käme per Brief und das dauert nun mal bei 200.000 Fällen. Bin eigentlich geduldig, aber irgendwie geht mir das alles auf den ….. VG
Bei mir gibt es auch nichts neues, evtl. liegt es auch daran das die frist verlängert wurde bis ende April.
Du schreibst das die Bestätigungen seitens VW per Post kommen, hat jemand schon solch einen Brief erhalten ?
Es wurde anfangs erwähnt das diese Bestätigung das VW den Vergleich annehmen würde per E-Mail kommt.
Hmmmmmm ?
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Per Brief?? In den Verbraucherinformationen des Vergleichsportals steht, dass der Vertragsschluss per Mail zustande kommt (kommen wird).
Vielleicht, wenn du den Prozess per Brief gestartet hast, dann ja...
Bei mir bisher auch nichts Neues, nur vorläufige Annahme. Aussage der Hotline: alles in Ordnung, zur Bestätigung weitergeleitet, Mail müsste in den nächsten Tagen kommen. Durch die Verlängerung der Frist kann es entsprechend etwas länger dauern...
Vielleicht liegt es in meinem Fall aber auch daran, dass ich mehrfach registriert war und zwei Anschreiben mir unterschiedlichen MFK-Nummern bekommen habe (auch mit bisher 2-facher Erinnerung für die ungenutzte, zuletzt gestern).
Vermutlich sieht der Prozess daher vor, dass auf eine eventuelle Vergleichsannahme meines „Doubles“ noch gewartet werden muss...
Zitat:
@thill schrieb am 25. April 2020 um 11:36:50 Uhr:
Zitat:
@OPEL.CORSA-B schrieb am 23. April 2020 um 08:36:59 Uhr:
Genau wir schreiben am 25.04. noch einmal hier ;-)
Update 25.04. …..und immer noch ……..nichts. Anruf bei Hotline ergab: "Bei Ihnen alles bestätigt." Mit meinem Verweis auf die im System zu sehende vorläufige Angebotsannahme und fehlende Zusage per Mail usw. konnte die Madame vom Fachpersonal nichts anfangen. Sie sagte, die Bestätigung käme per Brief und das dauert nun mal bei 200.000 Fällen. Bin eigentlich geduldig, aber irgendwie geht mir das alles auf den ….. VG
Vielleicht ist bei dem ein oder anderen auch noch zu berücksichtigen, das durch die Fristverlängerung, nun jetzt wieder, erneut der letztmalige Halter vor dem 01.01.2016 ins Spiel kommt.
Es ist ja nun wieder mehr Zeit, das sich doch noch weitere Kläger, die sich noch nicht entschieden hatten, melden. Dann fällt vielleicht noch der ein oder andere raus. Deswegen vielleicht nur die vorläufige Angebotsannahme.
Aber, ich weiß es auch nicht. Das sind die üblichen Spielchen von Volkswagen, in den letzten Jahren.
Ich habe die Ombudsstelle eingeschaltet. Die hat den Fall an VW zurückgegeben und kümmert sich drum. Habe die Schnauze voll von dem Serviceteam.
Zitat:
@Broesel13 schrieb am 25. April 2020 um 12:47:50 Uhr:
Zitat:
@thill schrieb am 25. April 2020 um 11:36:50 Uhr:
Update 25.04. …..und immer noch ……..nichts. Anruf bei Hotline ergab: "Bei Ihnen alles bestätigt." Mit meinem Verweis auf die im System zu sehende vorläufige Angebotsannahme und fehlende Zusage per Mail usw. konnte die Madame vom Fachpersonal nichts anfangen. Sie sagte, die Bestätigung käme per Brief und das dauert nun mal bei 200.000 Fällen. Bin eigentlich geduldig, aber irgendwie geht mir das alles auf den ….. VG
Vielleicht ist bei dem ein oder anderen auch noch zu berücksichtigen, das durch die Fristverlängerung, nun jetzt wieder, erneut der letztmalige Halter vor dem 01.01.2016 ins Spiel kommt.Es ist ja nun wieder mehr Zeit, das sich doch noch weitere Kläger, die sich noch nicht entschieden hatten, melden. Dann fällt vielleicht noch der ein oder andere raus. Deswegen vielleicht nur die vorläufige Angebotsannahme.
Aber, ich weiß es auch nicht. Das sind die üblichen Spielchen von Volkswagen, in den letzten Jahren.
Könnte so sein, ich habe mein Fahrzeug schon verkauft. Vielleicht hat sich ja der Käufer auch an der MFK
beteiligt.
Das mit den Briefen fand ich auch komisch, die direkte Frage in Bezug auf die Mails wurde so beantwortet, dass jeder noch einen Brief bekommt.(???) Einen sehr kompetenten Eindruck machte die Dame nicht, aber das ist sehr subjektiv. Die Kernaussage (Bestätigung) hatte sie ja hoffentlich aus dem System. Vielleicht kann jemand bestätigen, einen Brief erhalten zu haben. VG
Hallo liebe betrogenen-Gemeinde,
ich habe für meinen Fall entschieden, die ganze Sache "schnell" und unkompliziert über das Vergleichsverfahren über den Tisch zu bringen. Ob über die Musterfeststellungsklage (MFK) --> Vergleich, oder Zivilklage, muss jeder für sich selbst entscheiden. Sicherlich hätte ich auch gerne zivil geklagt, aber da sowas immer sehr individuell ist, war es bei mir aus verschiedenen Gründen eben doch das bessere das Vergleichsangebot zu stellen... als Geschädigter....
Am 20. April 2020 habe ich mich in dem Vergleichsportal angemeldet und leider direkt schlechte Erfahrungen damit gemacht, Grund dafür waren technische Probleme mit der PIN die im Brief stand. Aus diesem Grund musste ich auf "Passwort vergessen" drücken, um ein neues Passwort zu erstellen und dann anschließend endlich das Verfahren starten zu können.
Leider hat es einige Stunden (warum auch immer) gedauert, bis die E-Mail zum Zurücksetzen des Passwortes bei mir ankam, die gleiche Dauer auch bei der Eingangsbestätigung des von mir gestellten Angebots an VW.
Nun stand auch im Portal, dass man bis zum spätestens 24. April 2020 (gestern) eine E-Mail über die Entscheidung von VW bekommt, das einzige was ich gesehen habe ist auf dem Foto zu erkennen: "Ihr Vergleichsangebot wurde vorläufig angenommen". Leider auch keine E-Mail dazu.
Jetzt noch ein paar Fragen an euch:
- Kann mir/uns einer erklären was das bedeutet, und wann mit einer endgültigen Entscheidung zu rechnen ist?
- Hat bei euch die Ankunft der E-Mail/s auch sehr lang gedauert?
Vielen Dank für eure Antworten.
Bleibt gesund!
Da ich vermutlich kaum was mehr zu erwarten habe, 2011er Passat, jetzt 300 tkm, gekauft 11/15 (mit 110 tkm, einem kolo 120 tkm Service mit DSG wg. gerade bekanntgewordenem Dieselgate, Service war bei einem ganz anderen VW-Haus möglich, knapp 800 Euro), habe ich den MFK-Vergleich angenommen. Ok, unnötig frühzeitig, aber egal.
Es ist ja eigentlich ca. der halbe Zeitwertwert. Verkaufen lohnt sich für mich nicht. Solange er fährt...
Am 20. 4. per e-mail die uneingeschränkte Annahme seitens VW erhalten. Also ist es wirksam. Ich hatte auch nicht auf dem Schirm, daß man _dann noch_ 14 Tage widerrufen kann, da war ich ggf. schlecht informiert.
Aber wenn alles gerechnet wird habe ich vermutlich auch kaum mehr zu erwarten, es sei denn, es wird irgendein fünfstelliger Gieskannenkracher entschieden. Dann ist es ggf. 'selbst schuld'.
Zitat:
@Bnuu schrieb am 25. April 2020 um 15:57:27 Uhr:
Da ich vermutlich kaum was mehr zu erwarten habe, 2011er Passat, jetzt 300 tkm, gekauft 11/15 (mit 110 tkm, einem kolo 120 tkm Service mit DSG wg. gerade bekanntgewordenem Dieselgate, Service war bei einem ganz anderen VW-Haus möglich, knapp 800 Euro), habe ich den MFK-Vergleich angenommen. Ok, unnötig frühzeitig, aber egal.Es ist ja eigentlich ca. der halbe Zeitwertwert. Verkaufen lohnt sich für mich nicht. Solange er fährt...
Am 20. 4. per e-mail die uneingeschränkte Annahme seitens VW erhalten. Also ist es wirksam. Ich hatte auch nicht auf dem Schirm, daß man _dann noch_ 14 Tage widerrufen kann, da war ich ggf. schlecht informiert.
Aber wenn alles gerechnet wird habe ich vermutlich auch kaum mehr zu erwarten, es sei denn, es wird irgendein fünfstelliger Gieskannenkracher entschieden. Dann ist es ggf. 'selbst schuld'.
Danke für deinen Beitrag, könntest du mir evtl. einen Screenshot o.ä. von dieser E-Mail schicken, gerne auch geschwärzt ist egal. Ich bin einfach nur leider unglaublich ungeduldig bei dieser Sache ??. Denn ich bekomme im Portal nur angezeigt, dass es "Vorläufig angenommen" wurde, keine E-Mail, nix...
Deins ist doch die Antwort auf _Deine_ Bereitschaft anzunehmen, sowas bekam ich IIRC als _ich_ annahm. Im März irgendwann. Letzten Montag das hier.
Zitat:
@MaxiMobil schrieb am 22. April 2020 um 18:54:35 Uhr:
Zitat:
@Bernddasbrot2008 schrieb am 22. April 2020 um 17:22:52 Uhr:
Bei mindestens 200.000 Kunden darf doch wohl auch mal ein Fehler passieren.... Immer das rumgenörgel hier!
Stimmt. Genau wie bei den mindestens 2 Millionen „zufällig fehlerhaft“ programmierten Motorsteuergeräten (illegale Abschalteinrichtung) allein in Deutschland. Kann doch mal passieren. Und wie das leider nicht ganz „optimale Verhalten“ von VW gegenüber allen betrogenen Kunden nach Auffliegen des Betrugs von 2015 bis heute. Also über 5 Jahre. War doch alles nur ein ganz kleiner bedauerlicher Fehler. Der halt mal passieren kann. Warum also das Genörgel.
Das sind alles bedauerliche Einzelfälle. Ich versteh nicht weshalb man sich über solche Lapalien aufregt.
Zitat:
@aerf schrieb am 25. April 2020 um 09:00:02 Uhr:
Eigentlich ist alles gesagt worden. Jetzt heißt es auf das Urteil vom BGH warten.
Mittlerweile habe ich so ein Bauchgefühl, dass der Abzug einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe, bestätigt wird.
Das Nutzungen berücksichtigt werden ist recht wahrscheinlich.
Aber es gibt eine Menge Spielraum und Unklarheiten. Beispielsweise beim Ansatz der zu erwartenden Gesamtlaufleistung moderner Dieselfahrzeuge. Oder beim Zeitraum in dem Nutzungen dem Geschädigten zur Last gelegt werden können (Stichwort aufgezwungene Nutzungen).
Auch wird interessant sein ob und was der BGH zu Nutzungen sagt die dem Schädiger für den gezahlten Geldbetrag angerechnet werden können. Wir werden sehen.
Vor dem BGH-Termin am 5. Mai kommt aber auch noch der EuGH-Termin am 30. April. Da geht es u.a. um die Zulässigkeit der sogenannten „Thermofenster“. Das sind die Dinger auf denen beispielsweise das Zwangsupdate basiert. Es wird also sehr spannend in den nächsten Tagen.
Bei mir stand auch zunächst "vorläufig angenommen". Am nächsten Tag hatte ich dann die E-Mail mit der finalen Bestätigung im Posteingang. Der Status auf der Vergleichs-Homepage lautet nun auch "Ihr Vergleichsangebot wurde angenommen".
Wer weiß, wie der Prozess bei VW intern aussieht (ggf. 4-Augen-Prinzip o.ä.), so dass es etwas dauert bzw. zunächst dieser "vorläufig"-Status erscheint.
Ich würde mir keine großen Gedanken machen und davon ausgehen, dass die finale Bestätigung auch in den nächsten Tagen kommt. Andersrum: was sollte passieren, dass aus der vorläufigen Bestätigung nicht die finale werden sollte?!
Und: ja, E-Mails haben auch bei mir sehr lange gebraucht, um anzukommen. Nach dem initialen Login hat die Aktivierierungsmail fast 24 Stunden gebraucht. Scheint ein gängiges Problem (gewesen) zu sein.
VG
Zitat:
@seymencaba schrieb am 25. April 2020 um 15:54:13 Uhr:
Jetzt noch ein paar Fragen an euch:- Kann mir/uns einer erklären was das bedeutet, und wann mit einer endgültigen Entscheidung zu rechnen ist?
- Hat bei euch die Ankunft der E-Mail/s auch sehr lang gedauert?
Vielen Dank für eure Antworten.
Bleibt gesund!