Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
Zitat:
@Bernddasbrot2008 schrieb am 22. April 2020 um 17:22:52 Uhr:
Bei mindestens 200.000 Kunden darf doch wohl auch mal ein Fehler passieren.... Immer das rumgenörgel hier!
Stimmt. Genau wie bei den mindestens 2 Millionen „zufällig fehlerhaft“ programmierten Motorsteuergeräten (illegale Abschalteinrichtung) allein in Deutschland. Kann doch mal passieren. Und wie das leider nicht ganz „optimale Verhalten“ von VW gegenüber allen betrogenen Kunden nach Auffliegen des Betrugs von 2015 bis heute. Also über 5 Jahre. War doch alles nur ein ganz kleiner bedauerlicher Fehler. Der halt mal passieren kann. Warum also das Genörgel.
Zitat:
@MaxiMobil
Stimmt. Genau wie bei den mindestens 2 Millionen „zufällig fehlerhaft“ programmierten Motorsteuergeräte mit illegaler Abschalteinrichtung allein in Deutschland. Kann doch mal passieren. Und wie das leider nicht ganz „optimale Verhalten“ von VW gegenüber allen betrogenen Kunden nach Auffliegen des Betrugs von 2015 bis heute. Es war alles doch nur ein kleiner bedauerlicher Fehler. Der halt mal passieren kann.
Würdest Du sofort Deine Schuld vor Gericht zugeben? Ich nicht! So ist das Spiel eben. Mal gewinnt man, mal verliert man. Wer das Geld hat, spielt auf Zeit. Ich sehe das halt entspannter!
Und natürlich war das Absicht. Beweisen muss man es nun mal!
Man kann das so machen wie VW. Aber eines verliert man dabei garantiert: Vertrauen *
* Vermutlich ist das aber heute gar nicht mehr so wichtig. Denn so einige Kunden (Geschädigte) scheinen sich gerne (auch mehrfach) über den Tisch ziehen zu lassen.
Zitat:
@Bernddasbrot2008 schrieb am 22. April 2020 um 19:00:12 Uhr:
Beweisen muss man es nun mal!
Höchstrichterliche Termine dazu:
- EuGH, 30.04.2020, 09:30 Uhr, C-693/18
- BGH, 05.05.2020, 09:30 Uhr, VI ZR 252/19
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Ganz zufällig kam VW gestern auch wieder mit einem Vergleichsangebot an, dass ich auch fast angenommen hätte. Einziger Haken VW übernimmt 75% der Gerichtskosten ich 25%. Also sagte ich, ja machen wir vorausgesetzt VW übernimmt sämtliche entstandenen Kosten.
Heute kam die Antwort von VW —> Zitat: ... das ist nicht möglich... .
Meine Antwort war genauso —> Vergleich nicht möglich.
Eigentlich wäre es mir egal da sowieso die RS einsteht aber bin nicht einverstanden, dass die auch nur einen Cent bezahlt...
Schau mer mal wie lange es jetzt wieder dauert. Warte seit über 1 Jahr auf den OLG Termin aber egal.
VW scheint sich einfach nicht einigen zu wollen. Ok gut.
VG
Zitat:
@Bernddasbrot2008 schrieb am 22. April 2020 um 19:00:12 Uhr:
Zitat:
Stimmt. Genau wie bei den mindestens 2 Millionen „zufällig fehlerhaft“ programmierten Motorsteuergeräte mit illegaler Abschalteinrichtung allein in Deutschland. Kann doch mal passieren. Und wie das leider nicht ganz „optimale Verhalten“ von VW gegenüber allen betrogenen Kunden nach Auffliegen des Betrugs von 2015 bis heute. Es war alles doch nur ein kleiner bedauerlicher Fehler. Der halt mal passieren kann.
Würdest Du sofort Deine Schuld vor Gericht zugeben? Ich nicht! So ist das Spiel eben. Mal gewinnt man, mal verliert man. Wer das Geld hat, spielt auf Zeit. Ich sehe das halt entspannter! Und natürlich war das Absicht. Beweisen muss man es nun mal!
Wenn man Kulturwandel gelobt hat, sollten sich derartige Verhaltensweisen von selbst verbieten.
Wenn man sich gegenüber einem Menschen oder auch Geschäftspartner falsch verhalten hat, holt man die Kuh am besten vom Eis, wenn man um Entschuldigung bittet und sein Verhalten wirklich ändert und nicht die betreffende Person in Warteschlangen hängenlässt, obwohl die Fristen knapp sind, sie weiter mit dreckigen Autos durch die Lande fahren lässt, obwohl es Hardwarenachrüstungen gibt, sie mit motorschädigenden Softwareupdates abspeist, die eine erneute Lüge darstellen ("NOx minus 30 % durchschnittlich", lach) und so weiter und sofort.
On top kommt noch hinzu, dass die MFK'ler der Chance beraubt werden, von den Urteilen bei EUGH / BGH zu profitieren. Es ist aus Sicht von VW bei rein pekuniärer Betrachtung zwar nachvollziehbar, aber wenn diese Gerichte tatsächlich kundenfreundlich urteilen sollten, wird bei den MFK-'lern ein schales Gefühl zurückbleiben. Dass der Prozess gegern die Vorstände so massiv hinausgezögert wurde, passt ebenfalls ins Bild.
Kulturwandel sollte halt mehr sein als eine Worthülse. 😉
Zitat:
@sailor701 schrieb am 22. April 2020 um 20:43:26 Uhr:
Ganz zufällig kam VW gestern auch wieder mit einem Vergleichsangebot an, dass ich auch fast angenommen hätte. Einziger Haken VW übernimmt 75% der Gerichtskosten ich 25%.
Sonst wirklich keine weiteren Haken wie z.B. Abwicklung durch Drittpartei (VTI), Abzüge für Schäden, Schweigeverpflichtung 5001€/Fall, Datenweitergabe, keine Vollstreckungsunterwerfung usw.?
Zitat:
@MaxiMobil schrieb am 22. April 2020 um 20:49:49 Uhr:
VI ZR 252/19
Zitat:
@MaxiMobil schrieb am 22. April 2020 um 20:49:49 Uhr:
Zitat:
@sailor701 schrieb am 22. April 2020 um 20:43:26 Uhr:
Ganz zufällig kam VW gestern auch wieder mit einem Vergleichsangebot an, dass ich auch fast angenommen hätte. Einziger Haken VW übernimmt 75% der Gerichtskosten ich 25%. Also sagte ich, ja machen wir vorausgesetzt VW übernimmt sämtliche entstandenen Kosten.
Heute kam die Antwort von VW —> Zitat: ... das ist nicht möglich... .Meine Antwort war genauso —> Vergleich nicht möglich.
Eigentlich wäre es mir egal da sowieso die RS einsteht aber bin nicht einverstanden, dass die auch nur einen Cent bezahlt...
Schau mer mal wie lange es jetzt wieder dauert. Warte seit über 1 Jahr auf den OLG Termin aber egal.
VW scheint sich einfach nicht einigen zu wollen. Ok gut.
VG
Sonst keine Haken wie z.B. Abwicklung durch Drittpartei (VTI), Abzüge für Schäden, Schweigeverpflichtung 5001€/Fall, Datenweitergabe, keine Vollstreckungsunterwerfung usw.?
Den ganzen Kram sollte ich auch unterschreiben. Nein Danke. Und mein Wagen hat fast 300tkm runter.
Vw will sich einigen, aber NUR zu ihren Bedingungen.
Nein kein Haken, bei mir geht es nicht um Rückgabe des Fahrzeugs, bei mir geht’s um Schadensersatz.
Das Fahrzeug kann leider nicht mehr zurück gegeben werden dadurch dass es ein Haufen Schrott ist, deshalb wird nicht mehr auf Rückgabe geklagt wie bis zum Ende letzten Jahres. Hatte kurz vor Weihnachten leider eine massive Kaltverformung des Fahrzeugs.
Abwicklung VTI usw. mit Freischaden bis zum Betrag XY und alles darüber wird angerechnet usw. also den Wundertüten-Vertrag für einen selbst nicht aber für VW hatte ich bereits letztes Jahr nach 5min überlegen angelehnt. Da war das Auto noch ganz...
Dieser VTI Abwicklungsvertrag ist ein Witz, nicht mehr.
VG
Dann darf man sich auch nicht wundern das sich das so lange hinzieht....
(September 2015 bis April 2020 sind übrigens nicht über 5 Jahre)
Beispiel :
Kunde 1
will den Kaufpreis zurück
Fahrzeug X - 300tkm auf der Uhr Laternenparker, runtergeritten und mehrere Unfallschäden, kein Checkheft, usw.
Kunde 2
will ebenfalls den Kaufpreis zurück
Fahrzeug ebenfalls X - 100tkm auf der Uhr, Garagenwagen, gepflegt, keine Schäden, Checkheft, usw.
Beide bekämen die identische Summe - finde den Fehler!
Wer "bereichert" sich jetzt mehr?
Genau dass wird aber von einigen hier so ohne Kompromisse gefordert.
VW lassen wir mal bewusst aussenvor....
Zitat:
@Paul75 schrieb am 22. April 2020 um 21:13:24 Uhr:
Beide bekämen die identische Summe - finde den Fehler!Wer "bereichert" sich jetzt mehr?
Genau dass wird aber von einigen hier so ohne Kompromisse gefordert.
VW lassen wir mal bewusst aussenvor....
Ich habe den Fehler mal fett markiert.
Zitat:
@Paul75 schrieb am 22. April 2020 um 21:13:24 Uhr:
Dann darf man sich auch nicht wundern das sich das so lange hinzieht....
(September 2015 bis April 2020 sind übrigens nicht über 5 Jahre)Beispiel :
Kunde 1
will den Kaufpreis zurück
Fahrzeug X - 300tkm auf der Uhr Laternenparker, runtergeritten und mehrere Unfallschäden, kein Checkheft, usw.Kunde 2
will ebenfalls den Kaufpreis zurück
Fahrzeug ebenfalls X - 100tkm auf der Uhr, Garagenwagen, gepflegt, keine Schäden, Checkheft, usw.Beide bekämen die identische Summe - finde den Fehler!
Wer "bereichert" sich jetzt mehr?
Genau dass wird aber von einigen hier so ohne Kompromisse gefordert.
VW lassen wir mal bewusst aussenvor....
Beide fordern ihren Kaufpreis zurück, nicht mehr und nicht weniger. Damit wird sicher jeder Kunde einverstanden sein.
Des Weiteren sagt eine niedrige oder hohe Laufleistung rein gar nichts über den Allgemeinzustand aus.
Eben.
Es geht ja im Kern darum, daß das jeweilige Fahrzeug schon im Neuzustand nach Auslieferung nicht dem entsprach, was der Kunde bestellt und bezahlt hat.
Zitat:
@Paul75 schrieb am 22. April 2020 um 21:13:24 Uhr:
Wer "bereichert" sich jetzt mehr?
Wenn sich jemand bereichert hat dann VW bei Abschluss der Kaufverträge. Womit die betroffenen Kunden millionenfach vorsätzlich betrogen worden sind. Hätten die Kunden zu diesem Zeitpunkt bereits Kenntnis davon gehabt das die Fahrzeuge über illegale Einrichtungen verfügen wären die Kaufverträge niemals zustande gekommen. Das VW den Betrug jahrelang ganz bewusst vertuscht hat ist einzig und allein VW und nicht den geschädigten Kunden anzulasten.
Welche Intention steckt eigentlich dahinter sich im Februar bei MT anzumelden und dann gebetsmühlenartig ausschließlich in diesem Thread dieselben Argumente zu wiederholen... Wird das nicht irgendwann langweilig?