Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
Zitat:
@MaxiMobil schrieb am 25. April 2020 um 18:52:51 Uhr:
Vor dem BGH-Termin am 5. Mai kommt aber auch noch der EuGH-Termin am 30. April. Da geht es u.a. um die Zulässigkeit der sogenannten „Thermofenster“. Das sind die Dinger auf denen beispielsweise das Zwangsupdate basiert. Es wird also sehr spannend in den nächsten Tagen.
Danke für die Info bzgl. 30.4. , muß ich erstmal lesen. Man darf gespannt sein. Nach dem 30.4. habe ich noch 4 Tage zum nachdenken.
Aber ich kann mich nicht beschweren, bei einem Erstbesitzer und weniger km sieht das schon anders aus.
edit: Erstes login ging bei mir damals nicht vom PC-Browser (3 Browser versucht), hab dann auf den Rat irgendwo hier gehört, mit dem Smartphone / Tablet gings sofort. Höchst seltsam.
Danach war login auch am PC möglich. E-mail kam dann auch zeitnah.
Hallo,
ich lese hier schon eine Weile mit und bin ebenfalls Besitzer eines Schummel-Diesels.
Damals habe ich mich - wie einige hier - bei Myright angemeldet und mich ebenfalls auf deren Empfehlung bei der MFK registriert. Das Angebot von VW werde / kann ich demnach nicht annehmen bzw. ich warte lieber auf das Urteil des BGH am 05. Mai.
Vorgestern fuhr jedoch jemand in mein Auto. Dieses ist noch voll fahrtüchtig, hat aber einen Schaden von 3000 bis 4000 Euro, Gebrauchtpreis als Jahreswagen ca. 17.000.
Mein Problem ist nun Folgendes: Wenn ich das Auto gleich reparieren lasse, kann es sein, dass ich es in wenigen Monaten abgeben muss, sofern Myright gewinnt.
Wenn ich mir den Schaden auszahlen lasse und verbeult zurück gebe, zieht mir VW aber vermutlich, sofern der Wagen zurückgenommen wird, den vollen Schaden bei der Rückabwicklung ab, Myright bekommt dadurch aber auch weniger Provision.
Lasse ich mir das Geld auszahlen und Myright verliert, könnte ich den Schaden später (zumindest in einer freien Werkstatt) reparieren lassen.
Was würdet ihr - ganz persönlich - in diesem Fall tun?
Zitat:
@thabo12 schrieb am 26. April 2020 um 19:05:59 Uhr:
Was würdet ihr - ganz persönlich - in diesem Fall tun?
Den Schaden erst einmal
fiktivmit der Versicherung des Unfallgegners abrechnen.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 26. April 2020 um 19:45:56 Uhr:
Zitat:
@thabo12 schrieb am 26. April 2020 um 19:05:59 Uhr:
Was würdet ihr - ganz persönlich - in diesem Fall tun?
Den Schaden erst einmal fiktiv mit der Versicherung des Unfallgegners abrechnen.
Genau. die Steuer kannst Du ggf. später noch bei Vorlage einer Rechnung erstatten lassen.
Nimm Dir aber einen Anwalt! Kostet Dich nichts!
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Zitat:
@Bernddasbrot2008 schrieb am 26. April 2020 um 19:55:45 Uhr:
Zitat:
@Drahkke schrieb am 26. April 2020 um 19:45:56 Uhr:
Den Schaden erst einmal fiktiv mit der Versicherung des Unfallgegners abrechnen.Genau. die Steuer kannst Du ggf. später noch bei Vorlage einer Rechnung erstatten lassen.
Nimm Dir aber einen Anwalt! Kostet Dich nichts!
Nicht zu vergessen: Gutachter Deines Vertrauens einzuschalten, ?amit der tatsächliche Schaden beweisbar festgestellt ist.
Damit sind die tatsächlichen Kosten ermittelt, die gegnerische Versicherung muss den Gutachter und auch einen evtl. erforderlichen Anwalt bezahlen. Fiktiv ist immer mit etlichen Unwägbarkeiten verbunden, deren Kosten dann schlecht einzufordern sind, da Versicherung an möglichst geringem Reparaturbetrag interessiet ist.
Viel Erfolg
Zitat:
@seymencaba schrieb am 25. April 2020 um 15:54:13 Uhr:
(...)
Nun stand auch im Portal, dass man bis zum spätestens 24. April 2020 (gestern) eine E-Mail über die Entscheidung von VW bekommt, das einzige was ich gesehen habe ist auf dem Foto zu erkennen: "Ihr Vergleichsangebot wurde vorläufig angenommen". Leider auch keine E-Mail dazu.
(...)
- Kann mir/uns einer erklären was das bedeutet, und wann mit einer endgültigen Entscheidung zu rechnen ist?
Tja, darüber rätseln einige hier.
Bei mir ist es auch noch unverändert so, die Hotline hatte mir aber signalisiert, dass mein Vergleichsangebot angenommen wird.
Ich denke, ich werde den 30.4. abwarten und danach nochmal nachhaken, ggf. die Ombudsstelle einschalten.
Solange es nicht abgelehnt wurde, ist das ja noch kein schlechtes Signal.
Und wie gesagt, kann ich mir vorstellen, dass bei Mehrfachregistrierungen im Klageregister bis zum Fristende abgewartet werden muss, da sich ja theoretisch der letzte Käufer vor dem 1.1.2016 noch melden könnte.
Ok, in meinem Fall ausgeschlossen, da ich nach wie vor erster und einziger Besitzer bin. Aber das kann VW ja nicht zweifelsfrei wissen, ob der eingescannte Brief nicht von vor 5 Jahren ist und der Wagen zwischenzeitlich veräußert wurde.
Bei mir steht auch "vorläufig" und es gab keine Mail. Mal warten.
VG!
Zitat:
@palan276 schrieb am 27. April 2020 um 13:13:35 Uhr:
Zitat:
@seymencaba schrieb am 25. April 2020 um 15:54:13 Uhr:
(...)
Nun stand auch im Portal, dass man bis zum spätestens 24. April 2020 (gestern) eine E-Mail über die Entscheidung von VW bekommt, das einzige was ich gesehen habe ist auf dem Foto zu erkennen: "Ihr Vergleichsangebot wurde vorläufig angenommen". Leider auch keine E-Mail dazu.
(...)
- Kann mir/uns einer erklären was das bedeutet, und wann mit einer endgültigen Entscheidung zu rechnen ist?Tja, darüber rätseln einige hier.
Bei mir ist es auch noch unverändert so, die Hotline hatte mir aber signalisiert, dass mein Vergleichsangebot angenommen wird.
Ich denke, ich werde den 30.4. abwarten und danach nochmal nachhaken, ggf. die Ombudsstelle einschalten.
Solange es nicht abgelehnt wurde, ist das ja noch kein schlechtes Signal.
Und wie gesagt, kann ich mir vorstellen, dass bei Mehrfachregistrierungen im Klageregister bis zum Fristende abgewartet werden muss, da sich ja theoretisch der letzte Käufer vor dem 1.1.2016 noch melden könnte.
Ok, in meinem Fall ausgeschlossen, da ich nach wie vor erster und einziger Besitzer bin. Aber das kann VW ja nicht zweifelsfrei wissen, ob der eingescannte Brief nicht von vor 5 Jahren ist und der Wagen zwischenzeitlich veräußert wurde.
Zitat:
@bennson1988 schrieb am 27. April 2020 um 13:42:14 Uhr:
Bei mir steht auch "vorläufig" und es gab keine Mail. Mal warten.VG!
Zitat:
@bennson1988 schrieb am 27. April 2020 um 13:42:14 Uhr:
Zitat:
@palan276 schrieb am 27. April 2020 um 13:13:35 Uhr:
Tja, darüber rätseln einige hier.
Bei mir ist es auch noch unverändert so, die Hotline hatte mir aber signalisiert, dass mein Vergleichsangebot angenommen wird.
Ich denke, ich werde den 30.4. abwarten und danach nochmal nachhaken, ggf. die Ombudsstelle einschalten.
Solange es nicht abgelehnt wurde, ist das ja noch kein schlechtes Signal.
Und wie gesagt, kann ich mir vorstellen, dass bei Mehrfachregistrierungen im Klageregister bis zum Fristende abgewartet werden muss, da sich ja theoretisch der letzte Käufer vor dem 1.1.2016 noch melden könnte.
Ok, in meinem Fall ausgeschlossen, da ich nach wie vor erster und einziger Besitzer bin. Aber das kann VW ja nicht zweifelsfrei wissen, ob der eingescannte Brief nicht von vor 5 Jahren ist und der Wagen zwischenzeitlich veräußert wurde.
Bei mir auch, evtl. liegt es daran das ich mich versehentlich zwei mal angemeldet habe bei der MSK da es bei der ersten eine Fehlermeldung gab welche noch übermittelt wurde.
Mal abwarten was nach dem 30.04. passiert da müsste es ja angenommen werden.
Zitat:
@palan276 schrieb am 27. April 2020 um 13:13:35 Uhr:
...die Hotline hatte mir aber signalisiert, dass mein Vergleichsangebot angenommen wird.
Wie groß war denn die Differenz zwischen deinem Vergleichsangebot und dem Vergleichsangebot, welches der Hersteller dir unterbreitet hat?
Zitat:
@Drahkke schrieb am 27. April 2020 um 20:04:30 Uhr:
Zitat:
@palan276 schrieb am 27. April 2020 um 13:13:35 Uhr:
...die Hotline hatte mir aber signalisiert, dass mein Vergleichsangebot angenommen wird.
Wie groß war denn die Differenz zwischen deinem Vergleichsangebot und dem Vergleichsangebot, welches der Hersteller dir unterbreitet hat?
Die Matrix dafür hat doch VW festgelegt, wenn ich das richtig verstanden habe (Modelljahr/Fahrzeugklasse)
Zitat:
@Drahkke schrieb am 27. April 2020 um 20:04:30 Uhr:
Zitat:
@palan276 schrieb am 27. April 2020 um 13:13:35 Uhr:
...die Hotline hatte mir aber signalisiert, dass mein Vergleichsangebot angenommen wird.
Wie groß war denn die Differenz zwischen deinem Vergleichsangebot und dem Vergleichsangebot, welches der Hersteller dir unterbreitet hat?
Das Angebot des Geschädigten entspricht vermutlich exakt der Vorgabe des Schädigers da dieses im Rahmen des MFK-Vergleichs nicht verhandelbar ist.
@Broesel13
Richtig.
Das hat aber einige Geschädigte nicht davon abgehalten, dem Hersteller eigene Vergleichsangebote zu unterbreiten.
Merkwürdig, das anscheinend doch des öfteren, von der sogenannten "vorläufigen Zusage" des Vergleichsangebots, seitens VW Gebrauch gemacht wird. Was das wohl für einen wirklichen Hintergrund hat.
Ist vermutlich sowas ähnliches wie: Mit dem Zwangsupdate erfüllt ihr Fahrzeug vorläufig die gesetzlichen Bestimmungen ... 😁
Am Donnerstag um 9:30 Uhr ist EuGH-Termin. Da gehts u.a. wohl auch darum.
Zitat:
@Broesel13 schrieb am 27. April 2020 um 20:37:38 Uhr:
Merkwürdig, das anscheinend doch des öfteren, von der sogenannten "vorläufigen Zusage" des Vergleichsangebots, seitens VW Gebrauch gemacht wird. Was das wohl für einen wirklichen Hintergrund hat.
IIRC schauen die da noch, ob sich auf den gleichen Wagen bis zum Ende noch Vergleichswillige melden, die den Wagen _nach_ dem Antragsteller besessen haben. Der letzte Besitzer, der vor 12/15 gekauft hat, hat wohl den Anspruch.