Abgeschleppt, obwohl ich parken durfte!!

Ich habe heute mein Mietauto am rechten Fahrbahnrand gemäß den Vorgaben der StVO geparkt. 2 Minuten später kam die Polizei. Der Beamte sagte, dass ich generell nicht auf Fahrbahnen parken darf. Ich verwies auf die StVO und darauf, dass es kein Halteverbotsschild gibt. Auch nannte ich diverse Straßen, wo jeder täglich auf der Straße parkt (legal).

Er sagte, dass er nicht dafür da ist, mir die StVO zu erklären und bat mich, wegzufahren. Ich verwies erneut auf das Gesetz und sagte, dass ich nicht wegfahren werde.

Daraufhin ordnete er einen Abschlepper an und der Mietwagen wurde vor meinen Augen abgeschleppt.

Jetzt ganz ehrlich: Gegen welche Vorschrift soll ich verstoßen haben? Sind wir hier echt schon im Polizeistaat, wo sich Beamte über das Gesetz stellen? In jeder 30er-Zone parken Autos am Fahrbahnrand, sogar dort, wo es nur 1 Spur pro Fahrstreifen gibt.

Beste Antwort im Thema

Ich sage mal so ohne eine rechtliche Begründung: Ich wäre niemals auf die Idee gekommen, dort zu parken. Ich würde damit eine von zwei Fahrspuren blockieren. Man braucht aus meiner Sicht nicht für alles ein Verbotsschild. Normaler Verstand dürfte auch ausreichen.

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jederzeit sehr gern 😁

Pink = 90°
Grün = je 10°
Gelb = 20°

Mt-hamburg-mini01a

Aber wo sind jetzt die korrekt gedrehten Leitlinien zum Vergleich?

Na immer noch da. Falsch @2°

Dann sind das also doch Reflexionen in den Heckscheiben und kein Versuch die Leitlinien gedreht einzublenden. Aber was soll nun was darstellen? Die schwarzen Einteilungen sollen der Fahrspurbreite entsprechen oder der Leitlinienlänge?

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Ach die Dinger meinst du. 😁
Nee, das sind in der Tat Reflexionen.

Nein, ich meine die schwarzen Striche. Die Quer zum Fahrstreifen liegen, sind die Original-Markierungen nur gedreht und mit einem Effekt versehen das aus Weiß Schwarz wird. Ansonsten aber 1:1 aus dem Satellitenbild. Die Striche die Parallel zum Fahrstreifen verlaufen verdeutlichen noch mal Anfang und Ende der schwarzen Leitlinien. Und wie man sieht, passen die genau in die Fahrstreifen. Als etwa 3,00m.

Endlich. Nun sind wir so schlau wie vor X-Seiten, auf der ich sagte, dass der Fahrstreifen lt. Google-Maßstab mindestens so und so breit ist, der Mini ein paar cm vom Randstein parkt und X cm breit ist und es somit passt ;-)

Du hast angefangen. 😁

...kommt aber in diesem Thread nicht mehr drauf an.

Ja und? Du bist drauf eingegangen und machst dir die Arbeit auch noch :-P

Zitat:

@Ostelch schrieb am 15. Mai 2018 um 16:05:57 Uhr:


Ja, so ist das wohl. Das aber macht die Geschichte ja nicht unglaubwürdig. Sondern die Begleitumstände, die uns zu dieser bahnbrechenden Erkenntnis geführt haben (sollen). Mein "Realitätscheck" ergibt: Ich würde, wenn ich bis zum Beginn einer Veranstaltung noch eine Stunde Zeit habe, diese Zeit nicht damit verbringen, mir eine Stelle zum Parken zu suchen, an der das Parken zwar nicht verboten, aber offensichtlich "unüblich" ist. Das nur, um zu "erproben", wie wohl die Polizei darauf reagiert. Dann kommt sogar ein Streifenwagen, die Polizisten reagieren auch noch "falsch" und ich treibe es, es ist ja noch Zeit bis zum Veranstaltungsbeginn, in dem guten Gefühl recht zu haben, auf die Spitze und fahre nicht etwa unter Protest und anschließender Beschwerde woanders hin, sondern warte geduldig auf den Abschlepper und schaue dem Abtransport des Autos zu, das ich ja nur gemietet habe, was auch zum Drehbuch dazugehört. Das alles, um den Rechtsstaat und die Demokratie auf die Probe zu stellen. Später fahre ich zum Polizeirevier und diskutiere mit dem freundlichen Revierleiter die Sach- und Rechtslage. Zum Glück schließt er sich meiner Meinung an. Rechtsstaat gerettet! Das kann man machen. Klingt für mich eher wie "versteckte Kamera" unter der Regie von "Michael Kohlhaas". Ich hoffe, das dieses Modell der "Rechtsstaatserprobung" nicht Schule macht. Vielleicht fällt auch nicht jeder Polizist auf den Trick rein. Ich wüßte auch Besseres mit meiner Zeit anzufangen.

Grüße vom Ostelch

Jeder Mensch hat seine ganz persönliche Eigenart. Einige sind sehr rechthaberisch, und bestehen auf dieses Recht, auch wenn sie dafür Zeit und Geld opfern müssen. Dies ist keine Logik, sondern eine Emotion. Der erstellte Forenbeitrag war eine zusätzliche Absicherrung, ob eventuell doch ein Fehler seinerseits vorliegen könnte. Denn das wäre dann doch etwas peinlich, wenn er auf die Kacke haut, und dann vielleicht doch im Unrecht ist...

Es ist zwar nicht möglich, festzustellen, ob die Geschichte wahr oder erfunden ist. Aber ich kenne genug komische Leute, denen ich zutrauen würde, dass sie sich ganz genau so dickköpfig verhalten.

Och...Hamburg ist klein...und vlt. kennt einer einen der einen Schwager auf der zuständigen Behörde hat. ...😁 😁 😉

Der Wahrheitsgehalt in transparenter als es scheint😉 😛

Ironiemodus: wurde der resolute Polizist denn immer noch nicht geteert und gefedert? ?

😁

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 23. Mai 2018 um 14:22:13 Uhr:


Ironiemodus: wurde der resolute Polizist denn immer noch nicht geteert und gefedert? ?

Hmm, ich dachte in Hamburg wird immer im Hafenbecken versenkt? 😕 😁

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 15. Mai 2018 um 11:49:17 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 15. Mai 2018 um 06:35:02 Uhr:


Da hat sich der TE aber ein schönes Happy End für sein Märchen ausgedacht.

Na ja, das Foto aus dem Ausgangsbeitrag steht für sich. Darauf ist nichts zu erkennen, das ein Parken an der Stelle verbieten würde. Die Märchen in diesem Thread waren so abwegige Verbotsbegründungen wie "Auf Brücken darf man nicht parken".

Richtig, da ist ein Bild mit einem Auto auf der Fahrbahn. Nicht weniger und vor allem nicht mehr. 😉

Zitat:

@Moers75 schrieb am 23. Mai 2018 um 16:18:36 Uhr:



Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 23. Mai 2018 um 14:22:13 Uhr:


Ironiemodus: wurde der resolute Polizist denn immer noch nicht geteert und gefedert? ?

Hmm, ich dachte in Hamburg wird immer im Hafenbecken versenkt? 😕 😁

Halt die Füße still , der Beton muss noch abbinden 😁😁😁

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 14. Mai 2018 um 17:22:32 Uhr:



Zitat:

@schwukele schrieb am 14. Mai 2018 um 17:17:29 Uhr:


Leute, es gibt Neuigkeiten:

Heute erhielt ich einen Anruf vom zuständigen Dienststellenleiter (Polizeioberrat, A14). Er hat mich zu einem persönlichen Gespräch eingeladen und da es gerade passte, fuhr ich in meiner Mittagspause dahin.

Der Dienststellenleiter sagte mir, dass der Beamte vor Ort eine Fehlentscheidung getroffen hat. Er hätte nie einen Abschlepper beauftragen dürfen, da ich tatsächlich ordnungsgemäß stand.

Der Beamte war sich im Nachhinein wohl selbst nicht so sicher und fragte nach seiner Rückkehr in der Wache den diensthabenden Dienstgruppenleiter, ob er richtig gehandelt hat. Der Dienstgruppenleiter teilte dem Beamten mit, dass seine Maßnahme nicht verhältnismäßig war und er den Abschleppauftrag stornieren soll. Hierfür war es dann jedoch schon zu spät.

Allerdings war der Beamte dennoch der Ansicht, dass ich gegen eine Verkehrsvorschrift verstoßen habe. Und zwar hat er ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wegen Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO (vermeidbare Behinderung).

Der Dienststellenleiter sagte nun, dass nach erneuter Prüfung auch dieser Vorwurf fallen gelassen wird. Nach erneuter Lageeinschätzung kam man zur Entscheidung, dass ich noch nicht mal jemanden behindert habe.

Allerdings stellte er klar, dass man auch beim "legalen" Parken (kein Halteverbotsschild) gegen § 1 Abs. 2 StVO verstoßen kann. Hier wird erwartet, dass die Verkehrsteilnehmer mitdenken. Wer sich bewusst im Berufsverkehr auf eine vielbefahrene Straße hinstellt (am besten auch noch einspurig pro Richtung), kann somit trotzdem gegen § 1 Abs. 2 StVO verstoßen und im Extremfall sogar abgeschleppt werden.

Für die Kosten (auch für etwaige Kosten von DriveNow) wird die Polizei aufkommen. Für solche Fälle gibt es einen Entschädigungsfonds.

Abschließend sagte der Dienststellenleiter, dass meine Beschwerde als "begründet" kategorisiert wird und dies auch Auswirkungen auf die nächste Personalbeurteilung des Beamten haben wird. Außerdem sei der Beamte dafür bekannt, dass er im Bereich des ruhenden Verkehrs "sehr engagiert" ist.

Fazit:

- Es gibt einen Rechtsstaat
- Stur zu bleiben und auf sein Recht zu bestehen war absolut richtig
- Ein Hoch auf unsere Demokratie

Sobald du für dieses Geschwurbel einen (hoffentlich von dir angeforderten) schriftlichen Beleg anonymisiert postet, könnte man der Geschichte (eventuell) noch Glauben schenken ...

Als ob ...

@Mod: Dann kann jetzt ja endlich zu hier ... bitte.

Edith: Wobei die Story doch noch interessant wäre, was beim Vermieter nun raus kommt. Tritt der zuerst an den Mieter ran (der ja nicht informiert hat), wer schiebt wem die Kosten zu, etc. - wobei die Pozilei am Ende ja die Choose gegenüber dem Vermieter tragen müsste ... es wäre sooo schön, das noch zu hören - aber nein, besser nicht 🙂

Schon lustig.
Da wehrt sich jemand gegen einen kleinen gestörten Wichtigtuer mit TRÜGERISCHER Macht und Machtmissbrauch, und schon soll er hier in die Beweisführung gehen. *kopfschüttel*

"Gibst Du einem Bauern ein Gewehr so wird er zum General"
Ist so bei kleinen Geistern, in der Parkraumbewirtschaftung und ÜBERALL woanders auch...

Einen schönen sonnigen Tag noch.

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