Abgeschleppt, obwohl ich parken durfte!!
Ich habe heute mein Mietauto am rechten Fahrbahnrand gemäß den Vorgaben der StVO geparkt. 2 Minuten später kam die Polizei. Der Beamte sagte, dass ich generell nicht auf Fahrbahnen parken darf. Ich verwies auf die StVO und darauf, dass es kein Halteverbotsschild gibt. Auch nannte ich diverse Straßen, wo jeder täglich auf der Straße parkt (legal).
Er sagte, dass er nicht dafür da ist, mir die StVO zu erklären und bat mich, wegzufahren. Ich verwies erneut auf das Gesetz und sagte, dass ich nicht wegfahren werde.
Daraufhin ordnete er einen Abschlepper an und der Mietwagen wurde vor meinen Augen abgeschleppt.
Jetzt ganz ehrlich: Gegen welche Vorschrift soll ich verstoßen haben? Sind wir hier echt schon im Polizeistaat, wo sich Beamte über das Gesetz stellen? In jeder 30er-Zone parken Autos am Fahrbahnrand, sogar dort, wo es nur 1 Spur pro Fahrstreifen gibt.
Beste Antwort im Thema
Ich sage mal so ohne eine rechtliche Begründung: Ich wäre niemals auf die Idee gekommen, dort zu parken. Ich würde damit eine von zwei Fahrspuren blockieren. Man braucht aus meiner Sicht nicht für alles ein Verbotsschild. Normaler Verstand dürfte auch ausreichen.
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Woher wusste der Polizeipräsident (sorry Dienststellenleiter) eigentlich, wen er anrufen musste, wenn der TE sich doch vor den Beamten gar nicht ausgewiesen hat?
Zumindest schrieb er irgendwann mal, dass die Aufnahme der Personalien ja auch "ohne Grund" passiert wäre (und daher nicht passiert sei ...)
😁 😁 😁
Zitat:
@fire-fighter schrieb am 15. Mai 2018 um 16:54:04 Uhr:
Ich habe mal ganz schnell, ohne Feinheiten das schwarze Auto im Luftbild kopiert. Ich vermisse im Luftbild auch die Mittellinie der Fahrspuren... Ich kann mich irren, aber für mich sieht das zu schmal aus. Urteilt selbst:
Die Straße ist in Fahrtrichtung des abgestellten Mini zweispurig. Die Abgrenzung zur Linksabbiegerspur der Gegenfahrbahn, also die Mittellinie, ist durchgezogen. Sieht man auf meinem Draufsicht-Bild der Brücke nicht gut, aber südlich, auf Höhe des weißen Lkw, sind die Markierungen eindeutig. Die Fahrbahnbreite ändert sich auf der Brücke nicht.
Es muss Platz von 3,05 Metern vorhanden sein. Geht man von zwei Fahrstreifen südwärts mit je 2,75 m Breite aus und zieht die Mini-Breite (1,69 m) ab, dann bleiben 3,81 m. Reicht also für TLF und Drehleiter. 🙂
Das kleine weiße Kreuz markiert diesmal den Parkplatz des Mini.
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 15. Mai 2018 um 16:54:50 Uhr:
Woher wusste der Polizeipräsident (sorry Dienststellenleiter) eigentlich, wen er anrufen musste, wenn der TE sich doch vor den Beamten gar nicht ausgewiesen hat?Zumindest schrieb er irgendwann mal, dass die Aufnahme der Personalien ja auch "ohne Grund" passiert wäre (und daher nicht passiert sei ...)
😁 😁 😁
Du spielst auf folgende Aussage an:
Zitat:
@schwukele schrieb am 7. Mai 2018 um 17:30:04 Uhr:
Der Polizist fragte freundlich nach meinem Führerschein und schaute ihn sich kurz an. Das war auch ok. Er hat allerdings meine Daten nicht aufgenommen.Niemals hätte ich jedoch meinen Personalausweis vorgezeigt.
Aber ihr vergesst folgenden Post:
Zitat:
@schwukele schrieb am 11. Mai 2018 um 13:40:54 Uhr:
Ich habe ja eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht
Und vorher schon:
Zitat:
@schwukele schrieb am 10. Mai 2018 um 00:05:17 Uhr:
Anders als sonst habe ich von der Polizei noch keine Rückmeldung auf meine Beschwerde bekommen. Ob das wohl ein Zeichen ist, dass der Beamte ganz großen Mist gebaut hat und die Polizei nicht weiß, wie sie sich verteidigen soll?
Wenn er auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde eine Rückmeldung erwartet, dann hat er logischerweise zu diesem Zweck auch seine pers. Daten hinterlassen.
Mann, nur weil ihr das Märchen für unglaubwürdig haltet, ist das nicht so. Keine Frage, schwukele ist mir dennoch unsympathisch.
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Zitat:
@fire-fighter schrieb am 15. Mai 2018 um 16:54:04 Uhr:
Wie genau ist das nun eigentlich mit der Mindestbreite neben dem parkenden Auto? Wie wird das gemessen?
Hier jedenfalls mal zwei Bilder. Ich gehe von 3,00m Fahrstreifenbreite aus und habe hierzu mal die Leitlinienstriche ausgeschnitten und gedreht. Und selbst wenn's nur 2,75m sind, passt das, weil der Mini mehr als 30cm von der Leitlinie entfernt steht.
Wie genau kann man 12cm auf dem Foto vermessen? Die Bemaßung muss Lotrecht zu den Linien sein. Keine Ahnung, was das nun aussagen soll...
Es ist nur der Strich bemaßt.
Das Foto ist eine Perspektive.
Wenn überhaupt, dann müsste man alle Linien verlängern und dann Lotrecht zu diesen an selber Stelle vermaßen, was aufgrund der Perspektive jedoch fragwürdig ist. Auf dem Satellitenfoto macht dir allein die Auflösung schon einen Strich durch die Rechnung, dass du den Streifen dort korrekt ausmessen kannst.
Was soll die Messerei jetzt bringen? Wenn die Geschichte wahr sein sollte, hätte der Dienststellenleiter schon aus Prinzip nicht eingelenkt, wenn auch nur hinreichende Aussicht bestanden hätte, dem TE verkehrbehinderndes Parken nachzuweisen.
@Ostelch: Es war noch mal Thema.
@Schubi: Meine Zeichnung ist doch nur ein Anhaltspunkt für diejenigen, die allein anhand des Fotos den Abstand zur Markierung nicht einschätzen können. Und dafür ist der Leitlinienstich eine gute Referenz - auch aus dieser Perspektive.
Was das Satellitenfoto angeht, ist die Auflösung zwar schlecht, aber wenn man wie in meinem Beispiel eine bestimmte Länge an Leitlinien ausschneidet, dann kommt immer etwas mit dem Faktor 3m heraus - so lang ist nämlich ein solcher Strich. Auch hier, nur als Anhaltspunkt, völlig ausreichend.
Niemand erhebt den Anspruch, anhand der Fotos auf den Zentimeter genau zu messen. Aber dass der Fahrstreifen 2,50m breit sein könnte, ist bereits rechtlich ausgeschlossen. Damit kann er nur 2,75m oder 3,00m breit sein. In beiden Fällen ist jedoch genügend Platz zur Leitlinie.
Zitat:
@schwukele schrieb am 6. Mai 2018 um 18:13:54 Uhr:
Ich habe gestern ehrlich gesagt testweise dort geparkt und zu schauen, was passiert. Gegenüber gab es nämlich freie (echte) Parkplätze.
Interessanter Fall, auch wenn der TE alle negativen Vorurteile bezüglich Juristen selber bestätigt 🙂
Zitat:
@spacechild schrieb am 15. Mai 2018 um 20:07:55 Uhr:
Zitat:
@schwukele schrieb am 6. Mai 2018 um 18:13:54 Uhr:
Ich habe gestern ehrlich gesagt testweise dort geparkt und zu schauen, was passiert. Gegenüber gab es nämlich freie (echte) Parkplätze.Interessanter Fall, auch wenn der TE alle negativen Vorurteile bezüglich Juristen selber bestätigt 🙂
Der TE ist kein Jurist , sondern Betriebswirt, wie er hier irgendwann mal mitteilte. 😉
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 15. Mai 2018 um 19:50:37 Uhr:
Aber dass der Fahrstreifen 2,50m breit sein könnte, ist bereits rechtlich ausgeschlossen. Damit kann er nur 2,75m oder 3,00m breit sein. In beiden Fällen ist jedoch genügend Platz zur Leitlinie.
Genau deswegen verstehe ich diese Malerei nicht. Jetzt weiß ich aber zumindest, dass es Leitlinien sein sollen, die wie Reflektionen wirken, die aber ebenfalls nicht Lotrecht zu den anderen Linien gedreht wurden.
Und was wäre, wenn die Leitlinien noch um die 2° gedreht werden, um lotrecht zu sein? Dann sind die Fahrstreifen 0,5mm breiter/schmaler. Wenn das hilft. 😁
Du meinst wohl eher 20°? Ich möchte den Winkel nun nicht nachmessen. Aber wenn schon unnötige Arbeit, dann wenigstens richtig ;-)