Abgeschleppt, obwohl ich parken durfte!!

Ich habe heute mein Mietauto am rechten Fahrbahnrand gemäß den Vorgaben der StVO geparkt. 2 Minuten später kam die Polizei. Der Beamte sagte, dass ich generell nicht auf Fahrbahnen parken darf. Ich verwies auf die StVO und darauf, dass es kein Halteverbotsschild gibt. Auch nannte ich diverse Straßen, wo jeder täglich auf der Straße parkt (legal).

Er sagte, dass er nicht dafür da ist, mir die StVO zu erklären und bat mich, wegzufahren. Ich verwies erneut auf das Gesetz und sagte, dass ich nicht wegfahren werde.

Daraufhin ordnete er einen Abschlepper an und der Mietwagen wurde vor meinen Augen abgeschleppt.

Jetzt ganz ehrlich: Gegen welche Vorschrift soll ich verstoßen haben? Sind wir hier echt schon im Polizeistaat, wo sich Beamte über das Gesetz stellen? In jeder 30er-Zone parken Autos am Fahrbahnrand, sogar dort, wo es nur 1 Spur pro Fahrstreifen gibt.

Beste Antwort im Thema

Ich sage mal so ohne eine rechtliche Begründung: Ich wäre niemals auf die Idee gekommen, dort zu parken. Ich würde damit eine von zwei Fahrspuren blockieren. Man braucht aus meiner Sicht nicht für alles ein Verbotsschild. Normaler Verstand dürfte auch ausreichen.

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...jeder findet eben irgendwann seinen Meister. 😁....
Auch der Betriebswirt 😛

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 26. Mai 2018 um 17:22:31 Uhr:


...jeder findet eben irgendwann seinen Meister. 😁....
Auch der Betriebswirt 😛

Das sagt alles!
Ich warte auch noch auf meinen Meister. Ich klage gerade gegen eine Stadt in NRW, da sie gegen geltendes Recht verstieß und Grundstücke damit entwertete. Und wenn ich Selbige gewinne wird es auch Leute geben die ähnlich ticken wie o. Zitiertes.

Sind meist die Duckmäuser unter uns.

Bin mir nicht sicher, ob das hier schon aufgeführt wurde, konnte beim durchlesen der ersten paar Seiten und Überfliegen des Rests jedoch nichts finden...

Also:

Zitat:

Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn nicht parken, wenn zwischen dem abgestellten Fahrzeug und der Fahrstreifenbegrenzungslinie kein Fahrstreifen von mindestens 3 m mehr verbleibt.

https://dejure.org/gesetze/StVO/Anlage_2.html

Bei einer vorgeschriebenen Spurbreite von 2,55m und zwei Spuren bis zur Fahrstreifenbegrenzung ergibt sich eine Breite von 5,1m.
Somit darf ein Fahrzeug, welches dort abgestellt wird, nicht breiter als 2,1m (mit Außenspiegeln) sein, da sonst keine 3m verbleiben.
Wenn ich richtig informiert bin, ist der hier umstrittene Mini selbst mit Außenspiegeln unter 2m breit. Ausreichend nah am Bordstein geparkt ist das Parken hier also durchaus zulässig.

So viel zum rechtlichen Part.

Was den Rest - das Verhalten des TE - angeht wurde hier ja schon genug gesagt. 😁

Du hast bei deiner Rechnung die Sicherheitsabstände unterschlagen, die ein fahrendes Fahrzeug benötigt. Darum müssen markierte Fahrstreifen i.d.R. mindestens 2,75m breit sein.

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Egal, wurde bereits auf gefühlt 20 Seiten diskutiert und Zeichnungen gab es auch schon dazu.

Wen es interessiert...

Das muss gefälscht sein... 😁

Mich wundert, dass ein Verwarngeldangebot ausgesprochen worden sei, wenn doch sogar abgeschleppt worden sein soll.

Wieso? Geht doch beides.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 29. Mai 2018 um 21:26:58 Uhr:


Mich wundert, dass ein Verwarngeldangebot ausgesprochen worden sei, wenn doch sogar abgeschleppt worden sein soll.

Echt jetzt?😕
Warum wundert dich das. Ganz normaler Vorgang. Der Verstoß zieht nun mal ein VG nach sich. Mehr nicht. Das Abschleppen hat damit nichts zu tun.
Zumindest ist es in NRW so.
Edit:
Interessant wäre es zu erfahren, was aus den Abschleppkosten geworden ist.

Interessant wäre jetzt eine Stellungnahme von all den Usern, die die Geschichte für erfunden hielten.

Ich glaube, die Polizisten hatten einfach keine Lust sich weiter mit so einem Dickkopf rumzuschlagen. 😁

Die Tatangabe "Sie behinderten durch das Parken andere. Ausfall eines Fahrstreifens" ist ja anhand des Fotos durchaus korrekt, und nicht wie im Einstellungsbescheid angegeben fehlerhaft.
Wenn die genauso dickköpfig wären wie schwukele, hätten sie das bestimmt durch gekriegt.

Aber was soll's 🙄 😁

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 29. Mai 2018 um 21:32:44 Uhr:


Wieso? Geht doch beides.

Durchaus. Ich kenne das bei Behinderung / Gefährdung eher in der Kombi 35,- € Bußgeld + Abschleppkosten.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 29. Mai 2018 um 21:47:44 Uhr:



Zitat:

@U.Korsch schrieb am 29. Mai 2018 um 21:32:44 Uhr:


Wieso? Geht doch beides.

Durchaus. Ich kenne das bei Behinderung / Gefährdung eher in der Kombi 35,- € Bußgeld + Abschleppkosten.

Vermute mal dass die Behörde hierauf ausgewichen ist.

101060
Sie behinderten +) durch das Parken Andere. 0 20,00
§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

Kostet nen Zwani.

Und da wird mir gesagt, dass Paragraph 1, Absatz 2 hierfür fern hergeholt ist...

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