Abgeschleppt, obwohl ich parken durfte!!
Ich habe heute mein Mietauto am rechten Fahrbahnrand gemäß den Vorgaben der StVO geparkt. 2 Minuten später kam die Polizei. Der Beamte sagte, dass ich generell nicht auf Fahrbahnen parken darf. Ich verwies auf die StVO und darauf, dass es kein Halteverbotsschild gibt. Auch nannte ich diverse Straßen, wo jeder täglich auf der Straße parkt (legal).
Er sagte, dass er nicht dafür da ist, mir die StVO zu erklären und bat mich, wegzufahren. Ich verwies erneut auf das Gesetz und sagte, dass ich nicht wegfahren werde.
Daraufhin ordnete er einen Abschlepper an und der Mietwagen wurde vor meinen Augen abgeschleppt.
Jetzt ganz ehrlich: Gegen welche Vorschrift soll ich verstoßen haben? Sind wir hier echt schon im Polizeistaat, wo sich Beamte über das Gesetz stellen? In jeder 30er-Zone parken Autos am Fahrbahnrand, sogar dort, wo es nur 1 Spur pro Fahrstreifen gibt.
Beste Antwort im Thema
Ich sage mal so ohne eine rechtliche Begründung: Ich wäre niemals auf die Idee gekommen, dort zu parken. Ich würde damit eine von zwei Fahrspuren blockieren. Man braucht aus meiner Sicht nicht für alles ein Verbotsschild. Normaler Verstand dürfte auch ausreichen.
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Zitat:
@Trets2 schrieb am 15. Mai 2018 um 12:37:00 Uhr:
36 Seiten für den Mist. ??
Die Länge ist solcher Beiträge mit geschuldet ;-)
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 15. Mai 2018 um 13:46:11 Uhr:
Dieser Beobachtung möchte ich mich anschließen.Zitat:
@tazio1935 schrieb am 15. Mai 2018 um 11:49:17 Uhr:
Mir scheint, hier behandeln einige den Fall so: "Das Vorgehen des TE sehe ich als unsympathisch und überzogen an. Deswegen will ich, dass er lügt und Unrecht hat."
Ich nicht, mit ein wenig Lebenserfahrung erkennt man das die Geschichte an der Realität vorbei geht.
Ein Vorteil hat sie aber, ich zumindest habe mich mal wieder ausführlich mit den Regeln des Parkens beschäftigt.
Niemand hat bisher Belege für ein Parkverbot an dieser Stelle gebracht. Alles spricht dafür, dass man dort parken darf. Somit wäre ein Abschleppen rechtswidrig. Das ist der Kern der Geschichte, und dieser stimmt bis zum Beweis des Gegenteils. Er stimmt auch dann, wenn der TE dort nie selbst geparkt haben sollte und nur einen fremden Mini mit Münchner Kennzeichen fotografiert hat (was eine Unterstellung ist, die sich nicht beweisen lässt).
Der TE hat doch gestern schon geschrieben, dass sich die Polizei bei ihm entschuldigt hat...
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Zitat:
@tazio1935 schrieb am 15. Mai 2018 um 15:48:15 Uhr:
Niemand hat bisher Belege für ein Parkverbot an dieser Stelle gebracht. Alles spricht dafür, dass man dort parken darf. Somit wäre ein Abschleppen rechtswidrig. Das ist der Kern der Geschichte, und dieser stimmt bis zum Beweis des Gegenteils. Er stimmt auch dann, wenn der TE dort nie selbst geparkt haben sollte und nur einen fremden Mini mit Münchner Kennzeichen fotografiert hat (was eine Unterstellung ist, die sich nicht beweisen lässt).
Ja, so ist das wohl. Das aber macht die Geschichte ja nicht unglaubwürdig. Sondern die Begleitumstände, die uns zu dieser bahnbrechenden Erkenntnis geführt haben (sollen). Mein "Realitätscheck" ergibt: Ich würde, wenn ich bis zum Beginn einer Veranstaltung noch eine Stunde Zeit habe, diese Zeit nicht damit verbringen, mir eine Stelle zum Parken zu suchen, an der das Parken zwar nicht verboten, aber offensichtlich "unüblich" ist. Das nur, um zu "erproben", wie wohl die Polizei darauf reagiert. Dann kommt sogar ein Streifenwagen, die Polizisten reagieren auch noch "falsch" und ich treibe es, es ist ja noch Zeit bis zum Veranstaltungsbeginn, in dem guten Gefühl recht zu haben, auf die Spitze und fahre nicht etwa unter Protest und anschließender Beschwerde woanders hin, sondern warte geduldig auf den Abschlepper und schaue dem Abtransport des Autos zu, das ich ja nur gemietet habe, was auch zum Drehbuch dazugehört. Das alles, um den Rechtsstaat und die Demokratie auf die Probe zu stellen. Später fahre ich zum Polizeirevier und diskutiere mit dem freundlichen Revierleiter die Sach- und Rechtslage. Zum Glück schließt er sich meiner Meinung an. Rechtsstaat gerettet! Das kann man machen. Klingt für mich eher wie "versteckte Kamera" unter der Regie von "Michael Kohlhaas". Ich hoffe, das dieses Modell der "Rechtsstaatserprobung" nicht Schule macht. Vielleicht fällt auch nicht jeder Polizist auf den Trick rein. Ich wüßte auch Besseres mit meiner Zeit anzufangen.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 15. Mai 2018 um 15:48:15 Uhr:
Niemand hat bisher Belege für ein Parkverbot an dieser Stelle gebracht. Alles spricht dafür, dass man dort parken darf. Somit wäre ein Abschleppen rechtswidrig. Das ist der Kern der Geschichte, und dieser stimmt bis zum Beweis des Gegenteils. Er stimmt auch dann, wenn der TE dort nie selbst geparkt haben sollte und nur einen fremden Mini mit Münchner Kennzeichen fotografiert hat (was eine Unterstellung ist, die sich nicht beweisen lässt).
Warum ignorierst Du §1 Abs. 2 Stvo?
Zitat:
@ceinsler schrieb am 15. Mai 2018 um 16:07:35 Uhr:
...Warum ignorierst Du §1 Abs. 2 Stvo?
Tut er doch gar nicht. Aus der geschilderten Situation ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass § 1 II StVO einschlägig wäre. Es könnte so sein. Muss aber nicht.
Und § 1 II StVO ist als Abschleppgrund schon eher gewagt.
Aber das hatten wir schon alles viele Seiten weiter vorne...
Kurz um, ich darf überall Parken wo es nicht explizit verboten ist. Ob ich dabei den Verkehr behindere entscheide ich und sonst niemand.
Blick auf den "Tatort" von oben. Hätte ich mir nicht als Parkplatz ausgesucht, das spielt aber keine Rolle.
Zitat:
@ceinsler schrieb am 15. Mai 2018 um 16:29:33 Uhr:
Kurz um, ich darf überall Parken wo es nicht explizit verboten ist. Ob ich dabei den Verkehr behindere entscheide ich und sonst niemand.
Nein, das wäre das andere Extrem. Die Welt ist nicht einfach nur schwarz/weiß.
Grundsätzlich darfst du überall parken, wo es nicht (durch Vorschrift oder durch Verkehrszeichen/Markierung) explizit verboten ist. Soweit ist das schon richtig.
Aber ob du andere behinderst oder nicht, das entscheidest du nicht selbst. Das ist eine mehr oder minder objektiv feststellbare Tatsache - mit der üblichen Unschärfe aller Tatsachenfeststellungen. Die Frage ist nur, welche Konsequenzen daraus resultieren.
Zitat:
@ceinsler schrieb am 15. Mai 2018 um 16:29:33 Uhr:
Kurz um, ich darf überall Parken wo es nicht explizit verboten ist. Ob ich dabei den Verkehr behindere entscheide ich und sonst niemand.
Die Entscheidung, ob Du an der Stelle den Verkehr behinderst, hat man Dir in den allermeisten Fällen schon abgenommen. Nämlich durch das Aufstellen von Parkverbotsschildern oder durch Fahrbahnmarkierungen oder durch entsprechende Regelungen (vorgeschriebener Abstand zu Kreuzungen, Haltestellen, Gegenfahrbahn usw.).
Schließe mich aber der Prognose an: Wenn sich die Stelle als Parkplatz für viele etablieren sollte, wird es dort bald Gegenmaßnahmen staatlicherseits geben.
Zitat:
@ceinsler schrieb am 15. Mai 2018 um 16:39:39 Uhr:
Das die Welt bunt ist weiss ich auch. Aber wer entscheidet jetzt über die Behinderung des Verkehrs?
Wie immer im Zweifelsfall der Richter. Wer sonst?
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@ceinsler schrieb am 15. Mai 2018 um 16:39:39 Uhr:
Das die Welt bunt ist weiss ich auch. Aber wer entscheidet jetzt über die Behinderung des Verkehrs?
Wenn du parkst, behinderst du in gewisser Weise immer irgend welche anderen Verkehrsteilnehmer. Die Frage ist nur, in welchem Maße, und ob diese die Behinderung hinnehmen müssen.
Auch wenn du mit deinem Auto ordnungsgemäß auf einem Parkplatz stehst, behinderst du den, der diesen Parkplatz auch nutzen will, aber nicht kann (eben weil dein Auto da steht). Diese Behinderung muss der andere aber hinnehmen.
Wenn du vor der Garagenausfahrt eines anderen parkst, dann muss der diese Behinderung eher nicht hinnehmen.
Und wie Ostelch schon schrieb: Im Zweifel entscheidet eben ein Richter, was hinzunehmen ist und was nicht. Und auch der entscheidet eventuell falsch - dazu hat man den Instanzenzug erfunden, damit eine nächsthöhere richterliche Weisheit die Fehler einer unteren korrigieren (oder verschlimmbessern) kann.
Es gibt keine objektiven Wahrheiten. Insbesondere nicht im Recht. Also sollte man solche auch nicht suchen.
Wie genau ist das nun eigentlich mit der Mindestbreite neben dem parkenden Auto? Wie wird das gemessen?
Bei "normalen" Strassen ist das klar. Von der Seite (bzw. Außenspiegel) des parkenden Autos bis zur Bordsteinkante.
Wie ist das in der aktuellen Situation? Bis zur Weißen Linie? Oder bis zur gegenüberliegenden Straßenseite?
Ich tendiere ja eher zur Linie. Und wenn ich das Luftbild so betrachte, dann sieht das auf einmal ganz anders aus, als zuvor in Google Maps.
Ich habe mal ganz schnell, ohne Feinheiten das schwarze Auto im Luftbild kopiert. Ich vermisse im Luftbild auch die Mittellinie der Fahrspuren... Ich kann mich irren, aber für mich sieht das zu schmal aus. Urteilt selbst: