Abgeschleppt, obwohl ich parken durfte!!

Ich habe heute mein Mietauto am rechten Fahrbahnrand gemäß den Vorgaben der StVO geparkt. 2 Minuten später kam die Polizei. Der Beamte sagte, dass ich generell nicht auf Fahrbahnen parken darf. Ich verwies auf die StVO und darauf, dass es kein Halteverbotsschild gibt. Auch nannte ich diverse Straßen, wo jeder täglich auf der Straße parkt (legal).

Er sagte, dass er nicht dafür da ist, mir die StVO zu erklären und bat mich, wegzufahren. Ich verwies erneut auf das Gesetz und sagte, dass ich nicht wegfahren werde.

Daraufhin ordnete er einen Abschlepper an und der Mietwagen wurde vor meinen Augen abgeschleppt.

Jetzt ganz ehrlich: Gegen welche Vorschrift soll ich verstoßen haben? Sind wir hier echt schon im Polizeistaat, wo sich Beamte über das Gesetz stellen? In jeder 30er-Zone parken Autos am Fahrbahnrand, sogar dort, wo es nur 1 Spur pro Fahrstreifen gibt.

Beste Antwort im Thema

Ich sage mal so ohne eine rechtliche Begründung: Ich wäre niemals auf die Idee gekommen, dort zu parken. Ich würde damit eine von zwei Fahrspuren blockieren. Man braucht aus meiner Sicht nicht für alles ein Verbotsschild. Normaler Verstand dürfte auch ausreichen.

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Nun wiedersprichst du dir selbst. Erst die Frage, warum er hätte suspendiert werden sollen und dann sagen, dass alles vorausgesehen wurde, was die Suspendierung beinhaltet.

Wenn 90% seiner Voraussagen stimmt, stimmt quasi alles, was er gesagt hat 😁

Alles sind und waren schon immer 100%, zudem waren gerundet "nur" 66,67% korrekt.

Dann steinig mich doch. Aber nur mit Kies bewerfen 😁

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Es gibt ja seeeeehr verschiedene Körnungen. An deiner Stelle würde ich das präziser angeben. 😁

Da hat sich der TE aber ein schönes Happy End für sein Märchen ausgedacht.

Die eindeutigen Beweise für das ganze fehlen leider. 😁

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 15. Mai 2018 um 06:35:02 Uhr:


Da hat sich der TE aber ein schönes Happy End für sein Märchen ausgedacht.

Na ja, das Foto aus dem Ausgangsbeitrag steht für sich. Darauf ist nichts zu erkennen, das ein Parken an der Stelle verbieten würde. Die Märchen in diesem Thread waren so abwegige Verbotsbegründungen wie "Auf Brücken darf man nicht parken".

Zitat:

@klamann15 schrieb am 15. Mai 2018 um 11:22:33 Uhr:


Die eindeutigen Beweise für das ganze fehlen leider. 😁

Wir sind hier aber nur in einem Internet-Forum, nicht in einem Strafprozess. Schon in einem Zivilverfahren "

bedarf es keiner absoluten oder unumstößlichen Gewissheit im Sinne des wissenschaftlichen Nachweises, sondern nur eines für das praktische Leben brauchbaren Grades von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen.

" (BGH) - Ein brauchbarer Grad von Gewissheit ist doch wohl gegeben. Ansonsten bleibt nur: Hinfahren und sich selbst vor Ort ein Bild machen, ob es dort etwas gibt, das das Parken verbietet.

Mir scheint, hier behandeln einige den Fall so: "Das Vorgehen des TE sehe ich als unsympathisch und überzogen an. Deswegen will ich, dass er lügt und Unrecht hat." - So kann´s ja nun auch nicht gehen. Wenn der TE hier noch Scans als Beweis abliefert, werden einige vermutlich behaupten, es handele sich um Photoshop-Fälschungen.

MfG, Tazio1935

...wo kommt dieses Anspruchsverhalten nur her. Hier regt jemand eine Diskussion an und ich kann mich mit dem auseinandersetzen was er liefert oder lasse es.
Kann um weitere Infos bitten aber nicht verlangen oder Beweise einfordern.

Es ist nicht der Dompteur der sich zum „Affen“ macht sondern die Tiere die für ihn durch den Reifen springen.

36 Seiten für den Mist. ??

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 15. Mai 2018 um 11:49:17 Uhr:


Mir scheint, hier behandeln einige den Fall so: "Das Vorgehen des TE sehe ich als unsympathisch und überzogen an. Deswegen will ich, dass er lügt und Unrecht hat."

Dieser Beobachtung möchte ich mich anschließen.

... Spanner 😁

Wrench? 😎

SCNR 🙂

Dito. 😎

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