Abgeschleppt, obwohl ich parken durfte!!

Ich habe heute mein Mietauto am rechten Fahrbahnrand gemäß den Vorgaben der StVO geparkt. 2 Minuten später kam die Polizei. Der Beamte sagte, dass ich generell nicht auf Fahrbahnen parken darf. Ich verwies auf die StVO und darauf, dass es kein Halteverbotsschild gibt. Auch nannte ich diverse Straßen, wo jeder täglich auf der Straße parkt (legal).

Er sagte, dass er nicht dafür da ist, mir die StVO zu erklären und bat mich, wegzufahren. Ich verwies erneut auf das Gesetz und sagte, dass ich nicht wegfahren werde.

Daraufhin ordnete er einen Abschlepper an und der Mietwagen wurde vor meinen Augen abgeschleppt.

Jetzt ganz ehrlich: Gegen welche Vorschrift soll ich verstoßen haben? Sind wir hier echt schon im Polizeistaat, wo sich Beamte über das Gesetz stellen? In jeder 30er-Zone parken Autos am Fahrbahnrand, sogar dort, wo es nur 1 Spur pro Fahrstreifen gibt.

Beste Antwort im Thema

Ich sage mal so ohne eine rechtliche Begründung: Ich wäre niemals auf die Idee gekommen, dort zu parken. Ich würde damit eine von zwei Fahrspuren blockieren. Man braucht aus meiner Sicht nicht für alles ein Verbotsschild. Normaler Verstand dürfte auch ausreichen.

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Zitat:

@schwukele schrieb am 14. Mai 2018 um 17:17:29 Uhr:


Leute, es gibt Neuigkeiten:

Heute erhielt ich einen Anruf vom zuständigen Dienststellenleiter (Polizeioberrat, A14). Er hat mich zu einem persönlichen Gespräch eingeladen und da es gerade passte, fuhr ich in meiner Mittagspause dahin.

Ja wenn es so gut läuft hat er Dich bestimmt auch am nächsten WE zum grillen eingeladen.

Viel Spaß !

OK denn.

Zitat:

@schwukele schrieb am 14. Mai 2018 um 17:17:29 Uhr:


Leute, es gibt Neuigkeiten:

Heute erhielt ich einen Anruf vom zuständigen Dienststellenleiter (Polizeioberrat, A14). Er hat mich zu einem persönlichen Gespräch eingeladen und da es gerade passte, fuhr ich in meiner Mittagspause dahin.

Der Dienststellenleiter sagte mir, dass der Beamte vor Ort eine Fehlentscheidung getroffen hat. Er hätte nie einen Abschlepper beauftragen dürfen, da ich tatsächlich ordnungsgemäß stand.

Der Beamte war sich im Nachhinein wohl selbst nicht so sicher und fragte nach seiner Rückkehr in der Wache den diensthabenden Dienstgruppenleiter, ob er richtig gehandelt hat. Der Dienstgruppenleiter teilte dem Beamten mit, dass seine Maßnahme nicht verhältnismäßig war und er den Abschleppauftrag stornieren soll. Hierfür war es dann jedoch schon zu spät.

Allerdings war der Beamte dennoch der Ansicht, dass ich gegen eine Verkehrsvorschrift verstoßen habe. Und zwar hat er ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wegen Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO (vermeidbare Behinderung).

Der Dienststellenleiter sagte nun, dass nach erneuter Prüfung auch dieser Vorwurf fallen gelassen wird. Nach erneuter Lageeinschätzung kam man zur Entscheidung, dass ich noch nicht mal jemanden behindert habe.

Allerdings stellte er klar, dass man auch beim "legalen" Parken (kein Halteverbotsschild) gegen § 1 Abs. 2 StVO verstoßen kann. Hier wird erwartet, dass die Verkehrsteilnehmer mitdenken. Wer sich bewusst im Berufsverkehr auf eine vielbefahrene Straße hinstellt (am besten auch noch einspurig pro Richtung), kann somit trotzdem gegen § 1 Abs. 2 StVO verstoßen und im Extremfall sogar abgeschleppt werden.

Für die Kosten (auch für etwaige Kosten von DriveNow) wird die Polizei aufkommen. Für solche Fälle gibt es einen Entschädigungsfonds.

Abschließend sagte der Dienststellenleiter, dass meine Beschwerde als "begründet" kategorisiert wird und dies auch Auswirkungen auf die nächste Personalbeurteilung des Beamten haben wird. Außerdem sei der Beamte dafür bekannt, dass er im Bereich des ruhenden Verkehrs "sehr engagiert" ist.

Fazit:

- Es gibt einen Rechtsstaat
- Stur zu bleiben und auf sein Recht zu bestehen war absolut richtig
- Ein Hoch auf unsere Demokratie

Sobald du für dieses Geschwurbel einen (hoffentlich von dir angeforderten) schriftlichen Beleg anonymisiert postet, könnte man der Geschichte (eventuell) noch Glauben schenken ...

Als ob ...

@Mod: Dann kann jetzt ja endlich zu hier ... bitte.

Edith: Wobei die Story doch noch interessant wäre, was beim Vermieter nun raus kommt. Tritt der zuerst an den Mieter ran (der ja nicht informiert hat), wer schiebt wem die Kosten zu, etc. - wobei die Pozilei am Ende ja die Choose gegenüber dem Vermieter tragen müsste ... es wäre sooo schön, das noch zu hören - aber nein, besser nicht 🙂

Ob die Story stimmt oder nicht, kann man im Zweifelsfall daran erkennen, ob irgendwann demnächst an dieser Stelle Haltverbotsschilder aufgestellt werden oder nicht.

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Mein Gott, zum Glück haben wir jetzt den Rechtsstaat wieder! Dass der auch ohne diese Parkprovokation noch bestünde setze ich mal voraus.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@schwukele schrieb am 14. Mai 2018 um 17:17:29 Uhr:


Leute, es gibt Neuigkeiten:

Heute erhielt ich einen Anruf vom zuständigen Dienststellenleiter (Polizeioberrat, A14). Er hat mich zu einem persönlichen Gespräch eingeladen und da es gerade passte, fuhr ich in meiner Mittagspause dahin.

Der Dienststellenleiter sagte mir, dass der Beamte vor Ort eine Fehlentscheidung getroffen hat. Er hätte nie einen Abschlepper beauftragen dürfen, da ich tatsächlich ordnungsgemäß stand.

Der Beamte war sich im Nachhinein wohl selbst nicht so sicher und fragte nach seiner Rückkehr in der Wache den diensthabenden Dienstgruppenleiter, ob er richtig gehandelt hat. Der Dienstgruppenleiter teilte dem Beamten mit, dass seine Maßnahme nicht verhältnismäßig war und er den Abschleppauftrag stornieren soll. Hierfür war es dann jedoch schon zu spät.

Allerdings war der Beamte dennoch der Ansicht, dass ich gegen eine Verkehrsvorschrift verstoßen habe. Und zwar hat er ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wegen Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO (vermeidbare Behinderung).

Der Dienststellenleiter sagte nun, dass nach erneuter Prüfung auch dieser Vorwurf fallen gelassen wird. Nach erneuter Lageeinschätzung kam man zur Entscheidung, dass ich noch nicht mal jemanden behindert habe.

Allerdings stellte er klar, dass man auch beim "legalen" Parken (kein Halteverbotsschild) gegen § 1 Abs. 2 StVO verstoßen kann. Hier wird erwartet, dass die Verkehrsteilnehmer mitdenken. Wer sich bewusst im Berufsverkehr auf eine vielbefahrene Straße hinstellt (am besten auch noch einspurig pro Richtung), kann somit trotzdem gegen § 1 Abs. 2 StVO verstoßen und im Extremfall sogar abgeschleppt werden.

Für die Kosten (auch für etwaige Kosten von DriveNow) wird die Polizei aufkommen. Für solche Fälle gibt es einen Entschädigungsfonds.

Abschließend sagte der Dienststellenleiter, dass meine Beschwerde als "begründet" kategorisiert wird und dies auch Auswirkungen auf die nächste Personalbeurteilung des Beamten haben wird. Außerdem sei der Beamte dafür bekannt, dass er im Bereich des ruhenden Verkehrs "sehr engagiert" ist.

Fazit:

- Es gibt einen Rechtsstaat
- Stur zu bleiben und auf sein Recht zu bestehen war absolut richtig
- Ein Hoch auf unsere Demokratie

Lieber TE

Nur einen einzigen Beleg für diese ganze Aktion.

Dann bist du unser aller Hero, der Retter der Demokratie.

Ironie aus.

Zitat:

@schwukele schrieb am 14. Mai 2018 um 17:17:29 Uhr:


Allerdings war der Beamte dennoch der Ansicht, dass ich gegen eine Verkehrsvorschrift verstoßen habe. Und zwar hat er ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wegen Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO (vermeidbare Behinderung).

Wenigstens einer, der meiner Meinung ist.

Bzw. ja 2, der Dienstellenleiter ja auch:

Zitat:

@schwukele schrieb am 14. Mai 2018 um 17:17:29 Uhr:


Allerdings stellte er klar, dass man auch beim "legalen" Parken (kein Halteverbotsschild) gegen § 1 Abs. 2 StVO verstoßen kann. Hier wird erwartet, dass die Verkehrsteilnehmer mitdenken. Wer sich bewusst im Berufsverkehr auf eine vielbefahrene Straße hinstellt (am besten auch noch einspurig pro Richtung), kann somit trotzdem gegen § 1 Abs. 2 StVO verstoßen und im Extremfall sogar abgeschleppt werden.

So, was machen wir als nächstes?

Zitat:

@Schubbie schrieb am 14. Mai 2018 um 18:43:49 Uhr:


So, was machen wir als nächstes?

Vielleicht mal den Beleg mit dem Tatvorwurf reinstellen...Sie befinden sich in einer Warteschleife.....Ach egal.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 14. Mai 2018 um 18:43:49 Uhr:


So, was machen wir als nächstes?

Gegen das Posten von ellenlangen Vollzitaten (3 Kommis höher) motzen. 😁

Ja, voll ätzend.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 14. Mai 2018 um 18:43:49 Uhr:



Zitat:

@schwukele schrieb am 14. Mai 2018 um 17:17:29 Uhr:


Allerdings stellte er klar, dass man auch beim "legalen" Parken (kein Halteverbotsschild) gegen § 1 Abs. 2 StVO verstoßen kann. Hier wird erwartet, dass die Verkehrsteilnehmer mitdenken. Wer sich bewusst im Berufsverkehr auf eine vielbefahrene Straße hinstellt (am besten auch noch einspurig pro Richtung), kann somit trotzdem gegen § 1 Abs. 2 StVO verstoßen und im Extremfall sogar abgeschleppt werden.

So, was machen wir als nächstes?

mein Rasen müsste gemäht werden ....Parkplatz für freiwillige vorhanden 😁

Zitat:

@Florian333 schrieb am 11. Mai 2018 um 21:47:57 Uhr:


Der TO bekam die Abschleppkosten erstattet, die Polizei Hamburg hat sich bei ihm entschuldigt, der verantwortliche Polizist wurde vom Dienst suspendiert. Steht alles in den Beiträgen zum Nachlesen.

Stimmt, aber erst weiter unten 😁

Da steht aber nicht, dass der Polizist suspendiert wurde. Juhuu, es gibt doch noch was zu klären!

Wieso sollte er auch suspendiert werden? Jeder Mensch macht Fehler. Und ob ihr es glaubt oder nicht, auch Polizisten sind Menschen, auch wenn manchmal der härteren Sorge 😉
Ich freue mich natürlich auch, wenn Polizisten mal Fehler machen. Ansonsten hätte ich bald Zweifel, dass sie Menschen sind. Eher Engel, bzw. Teufel 😁

Florian hatte schon alles vorausgesehen 😁 Respekt und Applaus an ihn 😛

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