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Parken auf Gehweg, nicht eingehalten?

Themenstarteram 23. November 2009 um 17:29

moin,

vielleicht kann mir hier ja geholfen werden.

ich wohne in einer einbahnstraße, am anfang der straße ist jeweils links und rechts ein schild 315 Parken auf Gehweg (2 räder längs).

daran halten sich auch fast alle verkehrsteilnehmer. jedoch gibt es ausnahmen. diese parken normal auf der straße, so das die fahrbahn sehr eng wird und man angst um seine außenspiegel haben muss.

konkrete frage ... müssen sich alle verkehrsteilnehmer an das parken auf dem gehweg halten?

was kann/sollte man dagegen tun, wenn sie sich nicht dran halten?

danke im voraus!

gruß nils

Beste Antwort im Thema

Hi,

Zitat:

Original geschrieben von Mystic25

was kann/sollte man dagegen tun, wenn sie sich nicht dran halten?

Beim Ordnungsamt anrufen und sich beschweren. Wenn es begründet ist, schicken die i.d.R. auch jemanden vorbei ;)

Gruß,

Sp!derm@n

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Hi,

Zitat:

Original geschrieben von Mystic25

was kann/sollte man dagegen tun, wenn sie sich nicht dran halten?

Beim Ordnungsamt anrufen und sich beschweren. Wenn es begründet ist, schicken die i.d.R. auch jemanden vorbei ;)

Gruß,

Sp!derm@n

Zitat:

Original geschrieben von Mystic25

konkrete frage ... müssen sich alle verkehrsteilnehmer an das parken auf dem gehweg halten?

nö, da das schild lediglich "erlaubt" auf dem gehweg zu parken, es aber nicht explizit vorschreibt......

am 23. November 2009 um 18:52

http://www.sicherestrassen.de/.../Frameaufbau.htm?...

 

Interessant hierbei ist Punkt 3, mich Wundert aber das man bei so vielen Blinden nur so wenige Ausweise in den Autos sieht;)

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Mystic25

konkrete frage ... müssen sich alle verkehrsteilnehmer an das parken auf dem gehweg halten?

nö, da das schild lediglich "erlaubt" auf dem gehweg zu parken, es aber nicht explizit vorschreibt......

Das ist leider falsch ;)

es handelt sich hierbei um ein Verbots- und Gebotszeichen, heißt im Klartext:

- es ist verboten, auf dem Gehweg zu parken (und auch nur auf der Straße).

- es ist hier geboten, so auf dem Gehweg zu parken, wie bildlich angeordnet.

mfg. Matt

 

 

Zitat:

Original geschrieben von matt13

- es ist hier geboten, so auf dem Gehweg zu parken, wie bildlich angeordnet.

Diese Aussage ist korrekt.

Interessante Formulierung in der StVO: Fahrzeuge <2,8t DÜRFEN entsprechend der Beschilderung auf dem Gehweg parken.

Aber sie DÜRFEN NICHT entgegen der angeordneten Aufstellung parken. Juristendeutsch :p

Also eigentlich ganz einfach: Man muss so parken wie auf dem Schild angeordnet.

Gruß Meik

Und auch nochmal zum nachlesen:

 

§12 StVO

(4a) Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, so ist hierzu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg zu benutzen.

Zitat:

Urteile/Meinungen zu Zeichen 315

Ob gleichzeitig ein Parkverbot auf der Fahrbahn ausgesprochen wird ist richterlich (noch) nicht entschieden. Ist im Bereich der Fahrbahn jedoch ein Haltverbot (z. B. durch Verkehrszeichen) vorhanden, hat dieses keinen Aufhebungscharakter für das Gehwegparken, da nach den Aufstellgrundsätzen das angeordnete Gehwegparken nicht für Regelungen auf der Fahrbahn gilt.

also ohne gleichzeitiges halteverbotsschild rechtsfreier raum ;)

Zitat:

Original geschrieben von sukkubus

also ohne gleichzeitiges halteverbotsschild rechtsfreier raum ;)

womit wir dann wieder bei meiner aussage sind, dass das schild das parken auf dem fußgängerweg lediglich erlaubt, es aber nicht explizit so vorschreibt......

Das sehe ich auch so, zumal ja Kfz. über 3,5 t auf der Straße parken müssen.

Welchen Sinn hat das Schild dann überhaupt? Ist doch dann überflüssig . . .

Wenn alle im Zickzack parken wie sie wollen, ist die Straße gleich ganz zugestellt :)

Also meine o.g. Aussage ist schon richtig -

war hier nicht mal ein Fahrlehrer irgendwo, der müsste es doch eigentlich wissen . . .;)

mfg. Matt

Zitat:

Original geschrieben von rolf39

Das sehe ich auch so, zumal ja Kfz. über 3,5 t auf der Straße parken müssen.

Für die ist dann bestimmt am Anfang der engen Straße "Durchfahrt verboten" :D:D:D

(Späßle gemacht)

mfg. Matt

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

womit wir dann wieder bei meiner aussage sind, dass das schild das parken auf dem fußgängerweg lediglich erlaubt, es aber nicht explizit so vorschreibt......

Das ist so nicht korrekt. §12 Abs 4a ist da sehr eindeutig.

Und unter der Tatbestandsnummer 112432 findest du folgendes:

Zitat:

Sie parkten bei zulässigem Gehwegparken (Zeichen 315) nicht auf dem rechten Gehweg.

Kosten: 15,- €

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Und unter der Tatbestandsnummer 112432 findest du folgendes:

was dann fällig wird, wenn ich auf dem linken gehweg geparkt habe......

ansonsten:

Zitat:

Urteile/Meinungen zu Zeichen 315

Ob gleichzeitig ein Parkverbot auf der Fahrbahn ausgesprochen wird ist richterlich (noch) nicht entschieden......

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