Abgeschleppt, obwohl ich parken durfte!!
Ich habe heute mein Mietauto am rechten Fahrbahnrand gemäß den Vorgaben der StVO geparkt. 2 Minuten später kam die Polizei. Der Beamte sagte, dass ich generell nicht auf Fahrbahnen parken darf. Ich verwies auf die StVO und darauf, dass es kein Halteverbotsschild gibt. Auch nannte ich diverse Straßen, wo jeder täglich auf der Straße parkt (legal).
Er sagte, dass er nicht dafür da ist, mir die StVO zu erklären und bat mich, wegzufahren. Ich verwies erneut auf das Gesetz und sagte, dass ich nicht wegfahren werde.
Daraufhin ordnete er einen Abschlepper an und der Mietwagen wurde vor meinen Augen abgeschleppt.
Jetzt ganz ehrlich: Gegen welche Vorschrift soll ich verstoßen haben? Sind wir hier echt schon im Polizeistaat, wo sich Beamte über das Gesetz stellen? In jeder 30er-Zone parken Autos am Fahrbahnrand, sogar dort, wo es nur 1 Spur pro Fahrstreifen gibt.
Beste Antwort im Thema
Ich sage mal so ohne eine rechtliche Begründung: Ich wäre niemals auf die Idee gekommen, dort zu parken. Ich würde damit eine von zwei Fahrspuren blockieren. Man braucht aus meiner Sicht nicht für alles ein Verbotsschild. Normaler Verstand dürfte auch ausreichen.
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Zitat:
@schwukele schrieb am 19. Juni 2018 um 12:57:27 Uhr:
Diese Zettel habe ich immer laminiert dabei, um den unfähigen Polizisten das Gesetz zu erklären...Und nein, Unfähigkeit ist keine Beleidigung, sondern eine Feststellung, die sogar im BGB als Begriff vorkommt.
Mit freundlichen Grüßen
Berufsquerulant schwukele
Ich glaube du bist krank !
Such dir aus, Beleidigung oder Feststellung.
Bete zu Gott das du nicht mal Hilfe von den unfähigen Polizisten brauchst, aber ich denke da greifst du zu, nimmst alles was dir hingehalten wird.
Das Ursprungsthema ist mehr als erschöpfend behandelt und die Nebenschauplätze müssen nicht ebenso bespielt werden.
BMWRider