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Wann darf auf (Einkaufs-)Parkplatz abgeschleppt werden?

Themenstarteram 11. Februar 2010 um 13:37

Hallo Zusammen,

in der Umgebung meiner Arbeitsstelle sieht es parktechnisch leider immer etwas düster aus.

Daher stelle ich meinen Wagen auf einem sehr großen Supermarktparkplatz ab.

(ich weiss, das ist nicht die idealste Lösung, aber geht halt aktuell nicht anders und soll auch nicht Gegenstand der Frage sein)

Nun meine Frage:

Wann darf da abgeschleppt werden:

- Nur bei Behinderung von anderen? (ist bei der Größe des Parkplatzes eigentlich nicht gegeben)

- Immer, wenn der Supermarktbetreiber es veranlasst?

Es steht weder an der Ein-/Ausfahrt noch sonstirgendwo auf dem Gelände etwas bzgl. der Parkdauer und der möglichen Abschleppkonsequenz, auch nix von Privatgelände, wie es sonst häufig auf Parkplätzen zu lesen ist.

Ein- und Ausfahrt haben jeweils einen abgesenkten Bordstein, falls dies von irgendeiner Bedeutung sein sollte.

 

Wer kann dazu was sagen?

Danke

Martin

Beste Antwort im Thema

Da das ein privater Parkplatz ist, wird es auch irgendwen geben, der dafür zuständig ist... Filialleiter... Vermieter...

Wenn man also zu seinem eigenen - nicht gerade geringen - Vorteil diese Parkfläche nutzt, könnte man doch, wenn man schon ordentlich Bammel hat, dass die Karre plötzlich weg ist und eine Rechnung über 200 € ins Haus flattert einmal höflich anfragen wie das nun genau ist, ob man vielleicht den Parkplatz nutzen darf, vielleicht wenn man häufiger dort einkauft oder wie auch immer...

Aber in der heutigen Zeit sucht keiner mehr ein Gespräch, das überlässt man lieber dem Anwalt und natürlich erst nachdem etwas passiert ist... Typisch...

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Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

 

Es steht weder an der Ein-/Ausfahrt noch sonstirgendwo auf dem Gelände etwas bzgl. der Parkdauer und der möglichen Abschleppkonsequenz, auch nix von Privatgelände, wie es sonst häufig auf Parkplätzen zu lesen ist.

Ein- und Ausfahrt haben jeweils einen abgesenkten Bordstein, falls dies von irgendeiner Bedeutung sein sollte.

Wenn dies der Fall ist brauchst du keine Sorgen zu haben. Ich mißbrauche auch den Realparkplatz, wenn ich in einem bekannten Metaltempel weile. Kein Schild - kein schleppen. ;)

am 11. Februar 2010 um 13:43

Soviel mir bekannt ist kann das der Betreiber immer veranlassen wenn dort nur geparkt wird und man nicht zum Einkauf dort ist.

Es ist auf jeden Fall ein privates Gelände.

Zitat:

Original geschrieben von mcaudio

Soviel mir bekannt ist kann das der Betreiber immer veranlassen wenn dort nur geparkt wird und man nicht zum Einkauf dort ist.

Es ist auf jeden Fall ein privates Gelände.

Das muß dann aber ausgeschildert sein,denn wie soll man den als Kaufhausparkplatz erkennen. Aus diesem Grunde wachsen hier die Schilder mit Parkscheiben und ähnlichem wie Pilze aus dem Boden ;) .

am 11. Februar 2010 um 13:52

außerdem muss sich der betreiber ja sicher sein, dass der besitzer des wagens wirklich nicht zum einkaufen gekommen ist, dazu müsste ja jeder wagen/besitzer quasi bei einfahrt überwacht werden.

bei uns gibt es parkplätze von lebensmittelmärkten,

wo man bei der ausfahrt nen kassenbon (eigenen oder gefundenen) bzw ne abgestempelte (von der ladenkasse bei einkauf) karte abgeben muss (die man bei der einfahrt bekommen hat).

abgeschleppt wird aber nicht, man muss halt nur zahlen wenn man nix kauft *g*

 

grüße

Themenstarteram 11. Februar 2010 um 13:58

Zitat:

Original geschrieben von 320erlpg

außerdem muss sich der betreiber ja sicher sein, dass der besitzer des wagens wirklich nicht zum einkaufen gekommen ist, dazu müsste ja jeder wagen/besitzer quasi bei einfahrt überwacht werden.

man erzählt sich (ob es wahr ist kann ich nicht sagen) dass die wohl hin und wieder an manchen tagen alle paar stunden angeblich die fahrzeuge mal kontrollieren und schauen, wer da mehr als diwe üblichen einkaufs-2h parkt.

am 11. Februar 2010 um 14:01

Schau mal hier und hier

Ist vollkommen richtig, bei Link 2 wird auch richtig auf die Auszeichnung verwiesen.Es gibt nämlich auch genug private Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmed sind ;) .

am 11. Februar 2010 um 14:18

Zitat:

man erzählt sich (ob es wahr ist kann ich nicht sagen) dass die wohl hin und wieder an manchen tagen alle paar stunden angeblich die fahrzeuge mal kontrollieren und schauen, wer da mehr als diwe üblichen einkaufs-2h parkt.

echt?

spass beiseite, das habe ich bei uns noch nicht erlebt. auch wenn das parkscheibenzeichen vorhanden ist, weiß aus eigener erfahrung zwei supermarktparkplätze (beides rewe) wo viele ihr auto abstellen und daneben zur arbeit gehen bzw wo manche ihr auto auch übers wochenende stehen lassen (abends werden bei einem die schranken runtergefahren, das scheint die meisten aber nicht zu stören hehe.

von daher kenn ich bei uns nur das mit den kärtchen, parkscheibenparkplätze werden in meinem umfeld zumindest nicht kontrolliert, oder immer nur dann wenn ich nicht da stehe (kostet ja auch nur mitarbeiter, und da mittlerweile die azubis ganz normale vollzeitkräfte sind, haben die für sonen schmu ja auch keine zeit mehr oder sie rauchen sich draußen lieber eine oder pressen pappe).

 

grüße

Themenstarteram 11. Februar 2010 um 14:25

wie gesagt, es stehen keine schilder, jedoch rein optisch und durch die beiden abgesenkten bordsteine ist der parkplatz eindeutig als "zugehörig zum supermarkt" zu erkennen.

ist er somit privat oder nicht?

am 11. Februar 2010 um 14:27

Es ist ein Privates Gelände des Marktes und der hat hier Hausrecht.

am 11. Februar 2010 um 14:31

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

wie gesagt, es stehen keine schilder, jedoch rein optisch und durch die beiden abgesenkten bordsteine ist der parkplatz eindeutig als "zugehörig zum supermarkt" zu erkennen.

ist er somit privat oder nicht?

Ein Privatparkplatz für bestimmte Bewohner oder Anlieger wird auch ohne Absperrung und Hinweisschild dem nichtöffentlichen Verkehrsraum zugerechnet, wenn sich aus seiner baulichen Gestaltung die Beschränkung für einen bestimmten Benutzerkreis ergibt (Hb DAR 83 89; Bra VRS 27 458).

 

also gehe ich mal davon aus.

hast du denn schon kontrollen dort gesehen bzw. irgendwie abschleppmaßnahmen beobachten können oder was hat dich jetzt an die überlegung gebracht?

finde es im übrigen nicht verwerflich auf soeinem parkplatz zu "parken",

sofern man nicht einen behindertengerechten parkplatz besetzt oder zu weit vorne parkt (sonst kann man ja nicht mehr bequem vor der tür parken :P).

zumal man ja zugeben muss aufgrund der nähe die ein oder andere besorgung evtl. auch ungeplant in dem supermarkt zu tätigen, der so nah am auto befindlich ist.

 

grüße

Themenstarteram 11. Februar 2010 um 15:01

Zitat:

Original geschrieben von 320erlpg

hast du denn schon kontrollen dort gesehen bzw. irgendwie abschleppmaßnahmen beobachten können oder was hat dich jetzt an die überlegung gebracht?

jain, zum einen kommt über unsere personalabteilung hin und wieder die aufforderung, unsere autos umzuparken, da sich der Marktleiter bei uns im haus beschwert hat.

zum anderen wird halt permanent darüber geredet, jedoch das mit dem abschleppen stammt bisher nur vom "hören-sagen".

behindertenparkplätze oder ähnliches blockiere ich natürlich nicht, ich nehm immer die am meisten abseits gelegene parkmöglichkeit, um keinen einkäufer zu stören.

am 11. Februar 2010 um 15:05

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Zitat:

Original geschrieben von 320erlpg

hast du denn schon kontrollen dort gesehen bzw. irgendwie abschleppmaßnahmen beobachten können oder was hat dich jetzt an die überlegung gebracht?

jain, zum einen kommt über unsere personalabteilung hin und wieder die aufforderung, unsere autos umzuparken, da sich der Marktleiter bei uns im haus beschwert hat.

zum anderen wird halt permanent darüber geredet, jedoch das mit dem abschleppen stammt bisher nur vom "hören-sagen".

naja gut, wenn der marktleiter sich schon beschwert....im prinzip hat er ja die möglichkeit dann auch abschleppen zu lassen (und wielang würdest du dich beschweren bis du maßnahmen ergreifst? der ein oder andere hätte sich nicht erst beschwert sondern direkt eingegriffen).

nachvollziehbar, wenn eure ganze belegschaft dort parkt und nicht nur einer *g*.

meist gibts doch noch ne seitenstraße wo man ausweichen kann ohne angst zu kriegen oder?

oder ihr bildet fahrgemeinschaften, indem ihr euch alle auf einem anderen supermarktparkplatz trefft und dann mit dem größten auto zusammen zu dem supermarkt vor eurer arbeit fahrt.

 

grüzi

Da das ein privater Parkplatz ist, wird es auch irgendwen geben, der dafür zuständig ist... Filialleiter... Vermieter...

Wenn man also zu seinem eigenen - nicht gerade geringen - Vorteil diese Parkfläche nutzt, könnte man doch, wenn man schon ordentlich Bammel hat, dass die Karre plötzlich weg ist und eine Rechnung über 200 € ins Haus flattert einmal höflich anfragen wie das nun genau ist, ob man vielleicht den Parkplatz nutzen darf, vielleicht wenn man häufiger dort einkauft oder wie auch immer...

Aber in der heutigen Zeit sucht keiner mehr ein Gespräch, das überlässt man lieber dem Anwalt und natürlich erst nachdem etwas passiert ist... Typisch...

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