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von parkendem auto auf bürgersteig geblitz

Themenstarteram 10. September 2009 um 11:57

hallo,

ich habe gestern mein bußgeldbescheid erhalten. innerorts 22km/h zu viel. ich kann mir aber keinen punkt mehr leisten und muss auf biegen und brechen versuchen den bescheid abzuwenden.

das auto aus dem raus geblitzt worde parkte komplett auf dem gehweg. ist das überhaupt zulässig? da es sich hier um keinen "echten" polizeieinsatz handelte sondern lediglich der verkehrsüberwachung diente und somit füßgänger behindert wurden.

Beste Antwort im Thema

:rolleyes:

Akzeptier einfach, daß Du mal wieder zu schnell warst. Ob das rechtmäßig war oder nicht daß der Wagen auf dem Gehweg stand, spielt für diesen Sachverhalt überhaupt keine Rolle.

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:rolleyes:

Akzeptier einfach, daß Du mal wieder zu schnell warst. Ob das rechtmäßig war oder nicht daß der Wagen auf dem Gehweg stand, spielt für diesen Sachverhalt überhaupt keine Rolle.

Ja ist erlaubt, da es der Verkehrssicherheit dient.

Wer Punkte sammelt, muss auch mit den Konsequenzen leben.

Weiß man ja vorher das man nicht mit 22 mehr durch einen Ort fährt und schon am Limit des Kontos ist.

Themenstarteram 10. September 2009 um 12:03

das auto is auf meine oma zugelassen. ich habe auf dem foto eine dicke sonnenbrille auf. sollte ich es dann lieber über die schiene probieren dass der fahrer nicht eindeutig erkennbar is?

bzw welche folgen hätten eine auferlegung eines fahrtenbuch?

Schon mal was von " Sonderrechten " gehört ? :rolleyes: Frage mich eh, wie der TE beurteilen will, ob dort Fußgänger behindert wurden. Deine tolle Sonnenbrille nutzt dir auch nichts da alle weiteren Gesichtsmerkmale zu erkennen sind. Da das wieder einer der ewig gleichen Jammerfreds ist, sollte man ihn vielleicht zu machen :rolleyes:.

Genau das mit dem Fahrtenbuch kann denn kommen.

Musst mal die SuFu aktivieren und nach dem Fahrtenbuch schauen, haben wir schon viel drüber geschrieben.

Zitat:

Original geschrieben von poline88

das auto is auf meine oma zugelassen. ich habe auf dem foto eine dicke sonnenbrille auf. sollte ich es dann lieber über die schiene probieren dass der fahrer nicht eindeutig erkennbar is?

bzw welche folgen hätten eine auferlegung eines fahrtenbuch?

Was willst Du 'probieren' ?

Du hast Scheiße gebaut, steh einfach dazu.

am 10. September 2009 um 12:09

Zitat:

Original geschrieben von poline88

hallo,

ich habe gestern mein bußgeldbescheid erhalten. innerorts 22km/h zu viel. ich kann mir aber keinen punkt mehr leisten und muss auf biegen und brechen versuchen den bescheid abzuwenden.

das auto aus dem raus geblitzt worde parkte komplett auf dem gehweg. ist das überhaupt zulässig? da es sich hier um keinen "echten" polizeieinsatz handelte sondern lediglich der verkehrsüberwachung diente und somit füßgänger behindert wurden.

zum ersten solltest du dir mal Gedanken über über dein Fahrvermögen machen,meiner Meinung nach bist du nicht fähig ein KFZ zu führen,

bei 22 zu schnell innerorts bekommst du 1Punkt und 80€ Strafe, was auch richtig iss,

wenn du schon zu viele Punkte hast,hättest du deine Geschwindigkeit besser angepasst, und wärst nicht so viel zu schnell gefahren,

du wirst keine möglichkeit haben deine Strafe abzuwenden,

wieso sollte nur bei einem "echten" Polizeieinsatz geblitzt werden dürfen? das versteh ich jetzt nicht :confused:

dafür ist ja die Verkehrsüberwachung da,damit sie den Verkehr überwacht und Fahrer die zu schnell fahren oder andere Vergehen begehen zu ahnden,

Zitat:

Original geschrieben von poline88

hallo,

ich habe gestern mein bußgeldbescheid erhalten. innerorts 22km/h zu viel. ich kann mir aber keinen punkt mehr leisten und muss auf biegen und brechen versuchen den bescheid abzuwenden.

das auto aus dem raus geblitzt worde parkte komplett auf dem gehweg. ist das überhaupt zulässig? da es sich hier um keinen "echten" polizeieinsatz handelte sondern lediglich der verkehrsüberwachung diente und somit füßgänger behindert wurden.

Wenn du deinen Bescheid erhalten hast, dann hat deine Oma ja schon mal angegeben, dass du gefahren bist.

Geh mit deinem Bescheid zu einem Anwalt und lass dich beraten.

Wenn du dir keinen Punkt mehr leisten kannst, dann ist allerdings schon einiges im Argen.

Ein Aufbauseminar wäre wohl das richtige für dich. Falls schon geschehen gehörst du dann warscheinlich zu den Unbelehrbaren und dann ist ein Entzug der Fahrerlaubniss auch höchste Zeit.

Themenstarteram 10. September 2009 um 12:10

ich habe ja noch ein anderes vergehen in der schwebe.

polizei is mir ca. 20 km im zivilfahrzeug hinterher gefahren und hat mich gefilmt. an einer stelle hats anscheind geklappt. ich war auch der rechten fahrspur die auf der linken. vorgeschriebene geschwindigkeit 100, danach 80. ich habe mich ausrollen lassen und nicht abgebremst. überschrittene geschwindigkeit laut messung und toleranz abzug 41 km/h.

kann ich mich darauf berufen dass die messung nicht eindeutig gewesen sein kann, weil ich auf der rechten fahrspur war und die auf der linken und somit der messwinkel ja nicht hinhauen kann. bzw gibts doch ja jetzt so ein tolles urteil vom bundesverfassungsgericht welches den eingriff in die privatsphäre untersagt.

:D:D:D:D

In einer Messung 2 zu schnell :D

Kannst dich winden wie ein Aal, die werden Dir schon sagen wo es lang geht.

Und da Du Wiederholungstäter bist, kannst Pech haben, das sie Dich richtig lang machen.

Nehme einen Anwalt, wenn Du von Deiner Unschuld überzeugt bist.

am 10. September 2009 um 12:14

Zitat:

Original geschrieben von poline88

ich habe ja noch ein anderes vergehen in der schwebe.

polizei is mir ca. 20 km im zivilfahrzeug hinterher gefahren und hat mich gefilmt. an einer stelle hats anscheind geklappt. ich war auch der rechten fahrspur die auf der linken. vorgeschriebene geschwindigkeit 100, danach 80. ich habe mich ausrollen lassen und nicht abgebremst. überschrittene geschwindigkeit laut messung und toleranz abzug 41 km/h.

kann ich mich darauf berufen dass die messung nicht eindeutig gewesen sein kann, weil ich auf der rechten fahrspur war und die auf der linken und somit der messwinkel ja nicht hinhauen kann. bzw gibts doch ja jetzt so ein tolles urteil vom bundesverfassungsgericht welches den eingriff in die privatsphäre untersagt.

bei 41km/h zu schnell auserhalb geschlossener Ortschaft bist du eh 4 Wochen Fußgänger + 3 Punkte + ca. 150 € Strafe,und da es wohl das 2te mal innerhalb kurzer Zeit gewesen ist,kannst du drauf einstellen das du längere Zeit ohne Führerschein bist

Zitat:

Original geschrieben von poline88

ich habe ja noch ein anderes vergehen in der schwebe.

polizei is mir ca. 20 km im zivilfahrzeug hinterher gefahren und hat mich gefilmt. an einer stelle hats anscheind geklappt. ich war auch der rechten fahrspur die auf der linken. vorgeschriebene geschwindigkeit 100, danach 80. ich habe mich ausrollen lassen und nicht abgebremst. überschrittene geschwindigkeit laut messung und toleranz abzug 41 km/h.

kann ich mich darauf berufen dass die messung nicht eindeutig gewesen sein kann, weil ich auf der rechten fahrspur war und die auf der linken und somit der messwinkel ja nicht hinhauen kann. bzw gibts doch ja jetzt so ein tolles urteil vom bundesverfassungsgericht welches den eingriff in die privatsphäre untersagt.

Allein das ist schon ein Fahrverbot wert. Ich würde mich bei solchen eindeutigen Dingen noch nichtmal bei einem Anwalt lächerlich machen, sondern die Strafe akzeptieren.

Ausrollen oder nicht spielt hier keine Rolle. Wenn ein TL eingerichtet ist, dann gilt das ab dem Schild und nicht erst ein paar hundert Meter weiter dahinter.

Als Wiederholungstäter innerhalb eines Jahres dürfte die Straße bzw. das Fahrverbot entsprechend höher ausfallen. AFAIK musste ein Kollege von mir drei Monate zu Fuß gehen, weil er innerhalb eines Jahres 'rückfällig' wurde.

Stell Dich also schonmal auf eine längere Zeit als Radler ein ;)

Die Bußgeldstelle wird wohl den Betrag " angemessen erhöhen " . Und das ist auch gut so.

Themenstarteram 10. September 2009 um 12:16

sind ja meine ersten beiden vergehen wo es um punkte geht, bzw fahrverbot geht.

der punkt kommt mir dann bloß beim fahrverbot nicht zugute weil ich eigentlich eine höhere geldstrafe zahlen wollte um dem fahrverbot zu umgehen

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