Abgeschleppt, obwohl ich parken durfte!!

Ich habe heute mein Mietauto am rechten Fahrbahnrand gemäß den Vorgaben der StVO geparkt. 2 Minuten später kam die Polizei. Der Beamte sagte, dass ich generell nicht auf Fahrbahnen parken darf. Ich verwies auf die StVO und darauf, dass es kein Halteverbotsschild gibt. Auch nannte ich diverse Straßen, wo jeder täglich auf der Straße parkt (legal).

Er sagte, dass er nicht dafür da ist, mir die StVO zu erklären und bat mich, wegzufahren. Ich verwies erneut auf das Gesetz und sagte, dass ich nicht wegfahren werde.

Daraufhin ordnete er einen Abschlepper an und der Mietwagen wurde vor meinen Augen abgeschleppt.

Jetzt ganz ehrlich: Gegen welche Vorschrift soll ich verstoßen haben? Sind wir hier echt schon im Polizeistaat, wo sich Beamte über das Gesetz stellen? In jeder 30er-Zone parken Autos am Fahrbahnrand, sogar dort, wo es nur 1 Spur pro Fahrstreifen gibt.

Beste Antwort im Thema

Ich sage mal so ohne eine rechtliche Begründung: Ich wäre niemals auf die Idee gekommen, dort zu parken. Ich würde damit eine von zwei Fahrspuren blockieren. Man braucht aus meiner Sicht nicht für alles ein Verbotsschild. Normaler Verstand dürfte auch ausreichen.

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Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 12. Mai 2018 um 14:12:25 Uhr:



Zitat:

@Schubbie schrieb am 12. Mai 2018 um 14:09:00 Uhr:


Dieses wäre dann wiederum durch eine Notdurft begründet, sofern es dann tatsächlich eine ist. Aber wer will nachweisen, wie dringend man musste?

Dann halte mal auf der Autobahn und die Polizei sieht das. Die Ausrede ,, ich musste mal,, lassen die sicher gelten.

Wenn es dabei tatsächlich um ein Menschenleben ginge, dann wäre Halten wohl erlaubt. Eine mögliche erhöhte Reinigungsrechnung hingegen dürfte nicht zählen.

Also bevor ich das im Auto mache, zahle ich lieber meine 15 € Knöllchen und die 300 € Reinigungskosten des Autos spare ich mir 😁

"Ein Verkehrsverstoß kann im Einzelfall durch einen Notstand, § 16 OWiG, gerechtfertigt sein, wenn der oder die Betroffene ihn begangen hat, um einem plötzlich aufgetretenen und „unabweisbaren“ Stuhldrang (Durchfall) nachzukommen (OLG Düsseldorf 6.12.07, IV-5 Ss (OWi) 218/07)."

Das sollte dann für das Halten auch gelten.

Aber bevor sich der Polizist am Geruch quält, gebe ich ihm freiwillig die 15 €. Sonst müsste er ja hingehen, gucken ob's noch frisch ist und dann evtl. aufs Knöllchen verzichten. Gut, die 15 € kann man dann als Trinkgeld geben, wenn er einem leid tut 😁

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Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 12. Mai 2018 um 19:14:49 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 11. Mai 2018 um 20:38:21 Uhr:


Warum konnte das Knöllchen jetzt nicht gepostet werden? Habe die Begründung irgendwie noch nicht gefunden.

Kann ich dir sagen. Wenn es läuft wie bei uns, hat er nur,wenn überhaupt, einen Hinweiszettel., Auf dem steht nichts. Die eigentliche Anhörung kommt mit der Post.

Für einen "Kassenbon" sieht das etwas zu groß aus was da unter dem Arm der Regenbeseitigungsvorrichtung klemmt. Jedenfalls könnte der TE aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit und so ... 😉

Abschleppaufträge sind ein bißchen größer....😁

... vielleicht war ja auch das der " Zettel " unter dem Wischer ... 🙄 😰 😁

http://debeste.de/24348/Wenn-Sie-so-bumsen-wie-Sie-parken

Zitat:

@ahmettir schrieb am 11. Mai 2018 um 21:43:48 Uhr:


Wow, der Thread ist gerade mal 6 Tage alt und hat schon 427 Beiträge (29 Seiten) 😰 wie ist es hier ausgegangen? Konnten die Abschleppkosten an die Behörde weitergegeben werden?

Mit etwas nachdenken kommst du selber drauf.

PS. 6 Monate wären schon sportlich für unsere Behörden. 😉

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 14. Mai 2018 um 08:59:07 Uhr:


6 Monate wären schon sportlich für unsere Behörden. 😉

Gilt die 3-Monatefrist nicht mehr?

Es ging um eine Entscheidung. Die erste Post dürfte man schnell bekommen.

Zitat:

@spreetourer schrieb am 14. Mai 2018 um 09:29:48 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 14. Mai 2018 um 08:59:07 Uhr:


6 Monate wären schon sportlich für unsere Behörden. 😉

Gilt die 3-Monatefrist nicht mehr?

Für die Abbarbeitung eines, aus dem Einspruch gegen den Bußgelbescheid resultierenden, Gerichtsverfahrens? Da wäre ein 3-Monats-Frist sehr begrüßenswert.

Gruß Metalhead

Wow, der TE hat ja noch nicht mal den Bußgeldbescheid, aber du bist schon beim Gerichtsverfahren zur Abarbeitung des Einspruchs dagegen?

Zitat:

@spreetourer schrieb am 14. Mai 2018 um 09:57:35 Uhr:


Wow, der TE hat ja noch nicht mal den Bußgeldbescheid, aber du bist schon bei der Abarbeitung des Einspruchs dagegen?

Das geht bei V und S ratzfatz......😁

Wieso ich?

Zitat:

@ahmettir schrieb am 11. Mai 2018 um 21:43:48 Uhr:


... wie ist es hier ausgegangen? Konnten die Abschleppkosten an die Behörde weitergegeben werden?

Meinst du die Behörde wird irgendwas zahlen ohne von einem Richter dazu verurteilt zu werden?

Gruß Metalhead

Leute, es gibt Neuigkeiten:

Heute erhielt ich einen Anruf vom zuständigen Dienststellenleiter (Polizeioberrat, A14). Er hat mich zu einem persönlichen Gespräch eingeladen und da es gerade passte, fuhr ich in meiner Mittagspause dahin.

Der Dienststellenleiter sagte mir, dass der Beamte vor Ort eine Fehlentscheidung getroffen hat. Er hätte nie einen Abschlepper beauftragen dürfen, da ich tatsächlich ordnungsgemäß stand.

Der Beamte war sich im Nachhinein wohl selbst nicht so sicher und fragte nach seiner Rückkehr in der Wache den diensthabenden Dienstgruppenleiter, ob er richtig gehandelt hat. Der Dienstgruppenleiter teilte dem Beamten mit, dass seine Maßnahme nicht verhältnismäßig war und er den Abschleppauftrag stornieren soll. Hierfür war es dann jedoch schon zu spät.

Allerdings war der Beamte dennoch der Ansicht, dass ich gegen eine Verkehrsvorschrift verstoßen habe. Und zwar hat er ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wegen Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO (vermeidbare Behinderung).

Der Dienststellenleiter sagte nun, dass nach erneuter Prüfung auch dieser Vorwurf fallen gelassen wird. Nach erneuter Lageeinschätzung kam man zur Entscheidung, dass ich noch nicht mal jemanden behindert habe.

Allerdings stellte er klar, dass man auch beim "legalen" Parken (kein Halteverbotsschild) gegen § 1 Abs. 2 StVO verstoßen kann. Hier wird erwartet, dass die Verkehrsteilnehmer mitdenken. Wer sich bewusst im Berufsverkehr auf eine vielbefahrene Straße hinstellt (am besten auch noch einspurig pro Richtung), kann somit trotzdem gegen § 1 Abs. 2 StVO verstoßen und im Extremfall sogar abgeschleppt werden.

Für die Kosten (auch für etwaige Kosten von DriveNow) wird die Polizei aufkommen. Für solche Fälle gibt es einen Entschädigungsfonds.

Abschließend sagte der Dienststellenleiter, dass meine Beschwerde als "begründet" kategorisiert wird und dies auch Auswirkungen auf die nächste Personalbeurteilung des Beamten haben wird. Außerdem sei der Beamte dafür bekannt, dass er im Bereich des ruhenden Verkehrs "sehr engagiert" ist.

Fazit:

- Es gibt einen Rechtsstaat
- Stur zu bleiben und auf sein Recht zu bestehen war absolut richtig
- Ein Hoch auf unsere Demokratie

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