ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Abgeschleppt, obwohl ich parken durfte!!

Abgeschleppt, obwohl ich parken durfte!!

Themenstarteram 5. Mai 2018 um 20:30

Ich habe heute mein Mietauto am rechten Fahrbahnrand gemäß den Vorgaben der StVO geparkt. 2 Minuten später kam die Polizei. Der Beamte sagte, dass ich generell nicht auf Fahrbahnen parken darf. Ich verwies auf die StVO und darauf, dass es kein Halteverbotsschild gibt. Auch nannte ich diverse Straßen, wo jeder täglich auf der Straße parkt (legal).

Er sagte, dass er nicht dafür da ist, mir die StVO zu erklären und bat mich, wegzufahren. Ich verwies erneut auf das Gesetz und sagte, dass ich nicht wegfahren werde.

Daraufhin ordnete er einen Abschlepper an und der Mietwagen wurde vor meinen Augen abgeschleppt.

Jetzt ganz ehrlich: Gegen welche Vorschrift soll ich verstoßen haben? Sind wir hier echt schon im Polizeistaat, wo sich Beamte über das Gesetz stellen? In jeder 30er-Zone parken Autos am Fahrbahnrand, sogar dort, wo es nur 1 Spur pro Fahrstreifen gibt.

Beste Antwort im Thema

Ich sage mal so ohne eine rechtliche Begründung: Ich wäre niemals auf die Idee gekommen, dort zu parken. Ich würde damit eine von zwei Fahrspuren blockieren. Man braucht aus meiner Sicht nicht für alles ein Verbotsschild. Normaler Verstand dürfte auch ausreichen.

782 weitere Antworten
Ähnliche Themen
782 Antworten
am 5. Mai 2018 um 20:40

Die 5 m Kreuzungsbereich hast Du ja sicherlich eingehalten, oder.?? Auf Bild nicht deutlich zu sehen. Man darf in Einbahnstraße rechts Halten sowie auch Parken , außer Parken in zweiter Reihe wie es in Berlin üblich ist. Aber das ist hier nicht der Fall. Somit musst Du auch keine Abschleppkosten zahlen, ich würde an Deiner Stelle einen Anwalt hinzuziehen, und würde die Sachlage erklären. Hast Du den Namen von den Polizisten.?? Wenn dann benötigst du Ihn beim Anwalt. Ansonsten macht sich der Anwalt schlau. Meine Auffassung hast Du nichts falsches, gemacht. Die Hauptsache Du weißt wo sie das Auto hingeschleppt haben. ist überall herraus zu bekommen.

am 5. Mai 2018 um 20:42

Natürlich darfst du am Fahrbahnrand parken und die Begründung des Polizisten war sicherlich nicht richtig. Hier aber könnte das Halten verboten gewesen sein. Haltverbot gilt nämlich auf mit Pfeilen markierten Fahrstreifen. Ob das auf deinen Fall zutrifft, kann man aus dem Foto leider nicht erkennen.

Mich würde eher mal interessieren, wie die Begründung des Polizisten war (nur „generell nicht auf Fahrbahnen“, das wäre etwas wenig) bzw warum dort sonst niemand parkt.

Du hast nicht zufallig doch ein Schild ubersehen?

Auffallend ist doch, dass sich in der Gegenrichtung Pfeilmarkierungen (die zur Kreuzung gehören) und sonstige Leitlinien befinden, sog. Zeichen 297 bzw 295, würde ich sagen.

Vielleicht ist die verbleibende Breite bis zur durchgezogenen Linie durch dein Fahrzeug auf weniger als 3 Meter eingeschränkt und es kann niemand mehr vorbei fahren(?)

Die Polizei nutzt hierzu hilfsweise den Gummiparagraph 1 StVO.

Ist in diesem Fall aber Blödsinn. Wenn dort nicht geparkt werden soll, muss ein Haltverbot beschildert werden.

am 5. Mai 2018 um 21:12

Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 5. Mai 2018 um 23:08:23 Uhr:

warum dort sonst niemand parkt.

Es gibt Stellen, da ist das so, obwohl das Parken nicht verboten ist. In dem Fall gilt manchmal die seltsame Polizisten-StVO: Hier hat noch nie einer geparkt, also sieht es irgendwie komisch aus, also muss es irgendwie verboten sein. Das ist aber Quatsch. Das hat eher psychologische Gründe. Wenn seit Jahren viele Fahrzeuge irgendwo parken, dann wird es irgendwann akzeptiert. Wenn aber einer mal aus der Reihe tanzt und dort parkt, wo noch nie einer geparkt hat, dann wirkt das einzelne Auto wie ein Fremdkörper. Da sollte man mal einen Flashmob draus machen und mit 30 Fahrzeugen über den ganzen Tag hinweg parken, dann überlegt vielleicht auch der Polizist noch mal genauer.

Die Begründung des Polizisten hatte ja offenbar nichts mit den Pfeilen zu tun. Trotzdem sollte man das überprüfen. Wenn das Parken nämlich verboten war, dann nützt es leider auch nichts, wenn die Begründung des Polizisten falsch war.

Warum lässt du eigentlich zu, das der Abschlepper das Fahrzeug mitnimmt?

Themenstarteram 5. Mai 2018 um 21:19

Ich bin jetzt zu Hause und noch immer völlig sprachlos.

Nein, in meiner Fahrtrichtung gab es definitiv keine Pfeile und auch ein Halteverbotsschild gab es definitiv nicht. Ich würde so etwas nicht machen, wenn ich nicht absolut sicher wäre.

Der Polizist (der anders als sein Kollege immerhin freiwillig ein Namensschild trug) sagte ständig nur, dass man generell auf Fahrbahnen nicht parken darf (was absoluter Quatsch ist). Auch meine Frage, warum es denn auf der anderen Straßenseite dann Halteverbotsschilder gibt, wenn das Parken eh verboten ist, sagte er nur, dass er nicht dafür da ist, mir die StVO zu erklären.

Das ist offiziell das Ende des Rechtstaates in Deutschland. Jetzt übernimmt schon die Polizei die Legislative und erfindet willkürliche Gesetze.

Zitat:

@schwukele schrieb am 5. Mai 2018 um 23:19:56 Uhr:

Das ist offiziell das Ende des Rechtstaates in Deutschland. Jetzt übernimmt schon die Polizei die Legislative und erfindet willkürliche Gesetze.

Das kommt immer wieder mal vor, dass Polizisten bestimmte Regeln nicht genau kennen - „generell auf Fahrbahnen nicht parken“, das ist natürlich ziemlich dünn. Die Frage ist, ob die nur eine schlechte Begründung hatten oder ob sie komplett im Irrtum waren. In letzterem Falle wäre die Aktion natürlich falsch gewesen und dir bleiben ggf Moglichkeiten, dich zu wehren.

am 5. Mai 2018 um 21:26

Du wirst ja (neben den Abschleppkosten) auch noch einen Verwarnungsgeldbescheid bekommen. Da weiß ich jetzt schon, dass der Tatvorwurf nicht "Sie parkten auf der Fahrbahn" sein wird, sondern irgendein Quatsch mit Behinderung, z.B. "Sie behinderten durch das Parken Andere. Konkretisierung: Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer."

Bis zu welcher Eskalationsstufe bist du bereit dagegen vorzugehen? Sich jetzt aufregen und dann nichts unternehmen bringt nur graue Haare.

Polizisten sind auch nur Menschen und müssen ein breit gefächertes Wissen zu Recht und Gesetz haben. Entsprechend der jeweiligen Qualifikation ist bezüglich der StVO, insbesondere zum ruhenden Verkehr, meist nur rudimentäres Wissen vorhanden, manchmal sogar nur auf Fahrschulniveau. Und wenn dann da einer steht, wo sonst nie einer steht, dann muss das eben falsch sein.

Gibt es mithin auch in Tempo-30-Zonen, wo Anwohner durch das Parken ihrer Fahrzeuge künstlich Hindernisse schaffen, um eine Verkehrsberuhigung zu erzielen. Auch hier verkennt man, dass durch zulässiges Parken am Fahrbahnrand grundsätzlich eine gewisse Beeinträchtigung des Fließverkehrs entsteht.

Also zaubert man:

101060 Sie behinderten durch das Parken Andere.

aus der Mütze und verpasst dem vermeintlichen Falschparker ein Knöllchen.

Das ist kein Einzelfall, wird aber der Erfahrung nach eingestellt - in der Regel bereits vom Vorgesetzten, nach entsprechender Aufklärung des Sachverhalts durch dich. Kann aber auch länger dauern und bei einem ebenso gut "geschulten" Amtsrichter landen, der dann im Sinne von Ordnung und Sicherheit den Vorwurf aufrecht erhält. Dessen sollte man sich bewusst sein.

Aber ansonsten: Befreit vom fehlgeleiteten, richterlichem Bauchgefühl (in der Freitagnachmittag-Verhandlung), stumpf nach StVO, ist das Parken dort nicht verboten.

Themenstarteram 5. Mai 2018 um 21:33

Ich bin durchaus bereit, mich vor Gericht zu wehren. Beruflich bin ich Experte im Wirtschafts- und Steuerrecht, daher habe ich keine Probleme damit, mich genauer in die StVO einzulesen und mit einem Gesetzbuch im Gerichtssaal zu erscheinen.

am 5. Mai 2018 um 21:40

Zitat:

@schwukele schrieb am 5. Mai 2018 um 23:19:56 Uhr:

Nein, in meiner Fahrtrichtung gab es definitiv keine Pfeile und auch ein Halteverbotsschild gab es definitiv nicht. Ich würde so etwas nicht machen, wenn ich nicht absolut sicher wäre.

Solange man auf der gleichen Fahrbahn ist, spielt Fahrtrichtung keine Rolle...

StVO Anlage 2. Zeichen 279:

"2. Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der mit Pfeilen markierten Strecke der Fahrbahn nicht halten (§ 12 Absatz 1)."

Am Ende bist du selbst dran Schuld. Man kann auch mal nachgeben mit dem Wissen der andere hat unrecht. Hättest ihn einfach freundlich darauf hinweisen müssen dass du der Meinung bist dass er im Unrecht ist. Ihn gebeten dass er doch bitte in Ruhe zurück auf der Station dass genaue Gesetz raussucht und wenn er es nicht findet dann wird er es nächstes Mal richtig machen. Wenn er es nicht prüft dann ist es halt so.

Jetzt hast du den Ärger und wieder gibt es so einen unnötigen Verwaltungsakt.

Jetzt gleich von Polizeistaat zu sprechen find ich lächerlich.

Das ist falsch, da die Regelung nur die mit Pfeilen versehenen Fahrstreifen betrifft, aber nicht den gesamten Abschnitt. Die Pfeile und damit das Schutzziel der zitierten Regelung, haben mit dem Gegenverkehr nichts zu tun.

Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Abgeschleppt, obwohl ich parken durfte!!