325er Ansaugbrücke auf 328er - Eintragung möglich? Irgendwo Vergleichsgutachten?
Hallo zusammen,
es ist ja mit technisch relativ wenig Aufwand möglich die Ansaugbrücke vom 325er auf den 328er zu schrauben. Das hierbei im unteren Drehzahlbereich etwas an Drehmoment verloren geht, ist mir durchaus bewusst und nehme ich auch in Kauf.
Meine Frage ist, ob es eine Möglichkeit gibt, die erwähnte Umbaumaßnahme vom TÜV absegnen zu lassen? Gibt es vllt. sogar jemand der soetwas schon beim TÜV durch bekommen hat und mir den Wisch (Vergleichsgutachten, o.Ä.) zukommen lassen könnte, sodass ich mir bei einer evtl. Eintragung den ganzen bürokratischen Kram schonmal ersparen kann?
Besten Dank und viele Grüße
Thomas
19 Antworten
Würd ich gar nicht eintragen lassen. Merkt doch eh keine Sau. Hatte auf meinem E30 316i die Ansaugbrücke vom 318i. Die Kanäle sind 2mm größer als beim 16hunderter. Ist weder beim Tüv noch bei der AU aufgefallen.
Falls du das machst (ist ja durchaus sinnvoll), würde mich mal interessieren, wieviel Leistung das echt bringt und sich der Kraftverlauf übers Drehzahlband ändert => wenn möglich, Prüfstand
Hi Thomas,
also bringen tut es auf alle Fälle was, ein Kumpel von mir hatte auch eine 325er Ansaugbrücke auf seinem 328er QP.
Die Beschleunigung war spürbar besser/schneller, aber die Höchstgeschwindigkeit war um ca. 10km/h weniger, aber wann braucht man die 10km/h schon, dann doch lieber die Beschleunigung 😉
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von patnic03
Hi Thomas,also bringen tut es auf alle Fälle was, ein Kumpel von mir hatte auch eine 325er Ansaugbrücke auf seinem 328er QP.
Die Beschleunigung war spürbar besser/schneller, aber die Höchstgeschwindigkeit war um ca. 10km/h weniger, aber wann braucht man die 10km/h schon, dann doch lieber die Beschleunigung 😉
dann doch lieber nen 318iA diff einbauen, hat man noch mehr von 😉
Hi Patrick,
weshalb war die Höchstgeschwindigkeit nach dem Umbau 10km/h niedriger?
Ist irgendwie nicht plausibel.
Deshalb war ja mein Vorschlag mit dem Leistungsprüfstand. dann hat man objektive Werte.
Zitat:
Original geschrieben von thoelz
Hi Patrick,weshalb war die Höchstgeschwindigkeit nach dem Umbau 10km/h niedriger?
Ist irgendwie nicht plausibel.Deshalb war ja mein Vorschlag mit dem Leistungsprüfstand. dann hat man objektive Werte.
Das hängt mit der Ansaugbrücke zusammen, kann es nicht 100% erklären, aber auf alle verliert man an Höchstgeschwindigkeit, aber gewinnt an Beschleunigung.
Leistungsprüfstand ist natürlich besser/beweiskräftiger, da stimme ich dir zu.
Zitat:
Original geschrieben von baumgart01
Würd ich gar nicht eintragen lassen. Merkt doch eh keine Sau. Hatte auf meinem E30 316i die Ansaugbrücke vom 318i. Die Kanäle sind 2mm größer als beim 16hunderter. Ist weder beim Tüv noch bei der AU aufgefallen.
Du würdest wahrscheinlich auch jemand auf'm Zebrastreifen umfahren und weiterfahren...
Überleg dir, was du geschrieben hast...klappts nicht?
Ich helf dir mal....stell dir folgendes Szenario vor:
- Es wird ein Teil am Fahrzeug verändert
- Verlust der BE bis zur Abnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (genau den Punkt lässt du aus)
- Du baust einen Unfall mit dem Fahrzeug u.U. Personenschaden an Dritten
- Deine Versicherung lehnt eine Regulierung des Schadens (zurecht) ab, da sich das Fahrzeug in einem Zustand befand in dem es hätte nicht am Straßenverkehr teilnehmen dürfen
- Du zahlst wahrscheinlich bis an dein Lebensende irgendwelche Krankenhausrechnungen, Schmerzensgelder, ..
- Strafe wegen Führen eines Fahrzeuges ohne BE
Klingelts jetzt warum ich auf sowas Wert lege?
Zitat:
Original geschrieben von patnic03
Das hängt mit der Ansaugbrücke zusammen, kann es nicht 100% erklären, aber auf alle verliert man an Höchstgeschwindigkeit, aber gewinnt an Beschleunigung.Zitat:
Original geschrieben von thoelz
Hi Patrick,weshalb war die Höchstgeschwindigkeit nach dem Umbau 10km/h niedriger?
Ist irgendwie nicht plausibel.Deshalb war ja mein Vorschlag mit dem Leistungsprüfstand. dann hat man objektive Werte.
Leistungsprüfstand ist natürlich besser/beweiskräftiger, da stimme ich dir zu.
Hi,
kann ich mir so eigentlich auch nicht vorstellen, da der effektive Luftdurchsatz in Richtung Brennraum ja erhöht wird.
Eigentlich müsste der gegenteilige Fall eintreten. Endgeschwindigkeit steigt.
Umsetzen werde ich das Ganze erst, wenn ich Gewissheit darüber habe, dass ich dafür eine Abnahme bekomme.
Viele Grüße
Thomas
Zitat:
Original geschrieben von BMW325i_Cabrio
Du würdest wahrscheinlich auch jemand auf'm Zebrastreifen umfahren und weiterfahren...Zitat:
Original geschrieben von baumgart01
Würd ich gar nicht eintragen lassen. Merkt doch eh keine Sau. Hatte auf meinem E30 316i die Ansaugbrücke vom 318i. Die Kanäle sind 2mm größer als beim 16hunderter. Ist weder beim Tüv noch bei der AU aufgefallen.Überleg dir, was du geschrieben hast...klappts nicht?
Ich helf dir mal....stell dir folgendes Szenario vor:
- Es wird ein Teil am Fahrzeug verändert
- Verlust der BE bis zur Abnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (genau den Punkt lässt du aus)
- Du baust einen Unfall mit dem Fahrzeug u.U. Personenschaden an Dritten
- Deine Versicherung lehnt eine Regulierung des Schadens (zurecht) ab, da sich das Fahrzeug in einem Zustand befand in dem es hätte nicht am Straßenverkehr teilnehmen dürfen
- Du zahlst wahrscheinlich bis an dein Lebensende irgendwelche Krankenhausrechnungen, Schmerzensgelder, ..
- Strafe wegen Führen eines Fahrzeuges ohne BEKlingelts jetzt warum ich auf sowas Wert lege?
...also auf Ehrlichkeit lege ich großen Wert, aber was Du oben schreibst ist Bulls***.
Die 25er ansaugspinne soll und kann bei dem 28er im oberen drehzahlbereich eine leistungssteigerung erzeugen, da der motor nahe topspeed sich nach der drehzahlgrenze bewegt sollte die höchstgeschwindigkeit auf jeden fall steigen! Sonst stimmt da was net, gegenwind zb ;-)
Wie schon geschrieben, ich habe die Erfahrung nicht selber gemacht, sondern von meinem Kumpel erfahren, ich wüsste jetzt auch nicht, warum er lügen sollte?
@Thomas (325er Cabrio)
ich bin auch dafür, dass man alles eintragen sollte, was man verändert, aber wie will in deinem Beispiel, die Versicherung/Polizei merken, dass du eine Ansaugbrücke vom 325er in deinem 328er hast?
Zitat:
Original geschrieben von patnic03
Wie schon geschrieben, ich habe die Erfahrung nicht selber gemacht, sondern von meinem Kumpel erfahren, ich wüsste jetzt auch nicht, warum er lügen sollte?@Thomas (325er Cabrio)
ich bin auch dafür, dass man alles eintragen sollte, was man verändert, aber wie will in deinem Beispiel, die Versicherung/Polizei merken, dass du eine Ansaugbrücke vom 325er in deinem 328er hast?
- garnicht!, und wenn du den wagen so gekauft hättest - wäre es dir auch nicht aufgefallen, oder bist etwa ausgebildet genug um zu sehen, dass dort was nicht hingehört? 😁
ein neutraler (dekra,tüv,usw) prüfer würde es auch nicht merken.
um sowas festzustellen gibts gutachter, die erst ab schadensfall anfangen zu ermitteln.
Zitat:
Original geschrieben von alex_d
- garnicht!, und wenn du den wagen so gekauft hättest - wäre es dir auch nicht aufgefallen, oder bist etwa ausgebildet genug um zu sehen, dass dort was nicht hingehört? 😁ein neutraler (dekra,tüv,usw) prüfer würde es auch nicht merken.
um sowas festzustellen gibts gutachter, die erst ab schadensfall anfangen zu ermitteln.
Schwachsinn, das seh ich auf den ersten Blick, ob das ne M52 Ansaugbrücke ist oder ne M50 Brücke und zwar ohne irgendwelche Messwerkzeuge auszupacken.
Die M50 Brücke verläuft so gut wie waagerecht bevor sie den Bogen richtung Zylinderkopf macht, die M52 Brücke hat nen leichten Drall nach oben. Nur mal um ein Beispiel zu nennen...
Nein, ausgebildet bin ich nicht was das Thema anbelangt, jedoch beschäftig ich mich nun seit fast 7 Jahren mit den E36 und auch den entsprechenden 6 Zylinder-Motoren dazu....
Eben....im Schadensfall....und von was hab ich geschrieben - einem Unfall mit Personenschaden. Das ist für mich ein Schadensfall...
Zitat:
Original geschrieben von C 37 RS
...also auf Ehrlichkeit lege ich großen Wert, aber was Du oben schreibst ist Bulls***.
Soso....Bullshit...dann wirf mal ein Blick in deine Versicherungsbedingungen. Ich weiß nicht was bei dir da so alles drin steht. Meine Haftpflicht setzt auf jeden Fall ein Fahrzeug voraus, welches eine Betriebserlaubnis hat und genau diese verlierst du bei solchen Umbaumaßnahmen.
Ich möchte jetzt hier aber bitte keine Diskussion ob es der ein oder andere von euch eintragen lassen würde oder nicht, sonder die Fragestellung bezog sich darauf, ob es möglich ist, sowas abnehmen und eintragen zu lassen, oder ob das vllt. sogar schon jemand gemacht hat.
Viele Grüße
Thomas